5058 Fertige Bücher. ^ 115, 19. Mai 1906. Cl. Attenkofer'sche Buchhandlung in Straubing. G für Süerreick. TMendch für BmlhnW Ses Kubikinhaltes vou RiiiWlW, Latten, Brettern bearbeitet oon nnb Laben im Metermaße nebst Matzvergleiihung mit Sem alten Matze m. Li;iuz. K. Bayer. Forstmeister. Siebente, für Österreich umgearbeitete Auflage. — Gebunden in Leinwand ^ 1.70 ord. Wir gestatten uns hiermit, die geehrten österreichischen Sortiments-Buchhandlungen auf dieses Taschenbuch ganz besonders aufmerksam zu machen, und bitten höflichst um freundliche Verwendung Bezugsbedingungen: 1.70 ord., 1.28 netto. Freiexemplare 7/6. 4 l 1 /: /( N /- ^ / t'Ott La/rs 10/r 44 04^ Ein von einem Arzt geschriebenes Buch unterlag gestern der Prüfung der zweiten Strafkammer des Landgerichts II, da gegen den Verfasser vr. Hans Fischer und den Verleger Curt Wigand die Anklage wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift erhoben worden war. Es handelt sich um das Buch „Ärztliches - Allzu ärztliches", das Herr Or. Fischer unter dem Pseudonym Hans v. d. Wörnitz hat erscheinen lassen. Das Buch enthält eine Reihe Skizzen aus dem ärztlichen Sprechzimmer, durch die der Verfasser, wie er versicherte, an der Hand erlebter Tatsachen Auswüchse des ärztlichen Standes geißeln und zeigen wollte, daß, wenn Leute von verbrecherischer Gesinnung das ideale und verant wortungsvolle Amt des Arztes ausüben, es ihnen möglich ist, die größten Verbrechen ungestraft zu begehen. Eine dieser Skizzen unter dem Titel „Der falsche Myrtenkranz" hatte bei dem Staatsanwalt Anstoß erregt. Er beantragte je 300 Mk. Geldstrafe ev. je 60 Tage -fl/, Gefängnis. — Der Angeklagte Or. Fischer verwahrte sich entschieden dagegen, daß es ihm auf die Erregung von Lüsternheit an gekommen sei, und Angeklagter Wigand wies auf die künstlerische Ausstattung und die Verbreitungsart des Buches hin, um zu be weisen, daß man das Buch unmöglich als ein Werk ansehen könne, das zur Schmutzliteratur zu rechnen wäre. R.-A. vr. Karl Lieb knecht bestritt, daß die Schrift objektiv unzüchtig und geeignet sei, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verletzen. Der Verfasser habe sehr ernste Zwecke verfolgt und die Form der Novelle gewählt, weil er auf diesem Wege am besten wirken konnte. Das Thema sei so entsetzlich ernst, daß bei dem Verfasser sexuelle Nebengedanken gar nicht auskommen konnten: er habe mit dem Buche moralisierend und nicht demoralisierend wirken wollen. — Der Gerichtshof schloß sich diesen Ausführungen an und erkannte auf Freisprechung der beiden Angeklagten. Zeller I'amilik mit 8vdul- kiiiäern, zeäsm llnus- ledror, Oouvvr- ormte» ^virä äer pralr- - — tl8vllv 4V6AVs6I86r Lssbsllsu 8is sokort! krospslrbs gratis! tlaussufzsben" von IVildvIm I'sIksllkvrA. krvi8 in v8v1i. Lark 3.—, Kurt. Arrrlr 3.60, Atzkunü. U»rk 4.— Koed^illlrommkii 8kiii! L. kisrsou's Verlag iu Orssäsu. Verla§8kan6lun§ Liberi ^kn in (^oln a. Hk. LIit Ils^inn ckss Lommsrssmsstors rvolls mau iu UllivsrsitätsstÄätsn ausIsZsu: IIS8 llöMOllS lil>ll>8 AvllWtölltW 2 HHd 861116 (I 611 t IIIIA VOL prok688or k^r. Noläenkauer. Littsu umASÜsuä ru vsrlauASu.