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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-05-14
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060514
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110, 14. Mai 1906. Amtlicher Teil. 4837 Hugo Heller <L Cie. in Wien. 4856 *VVittiier, Osterrsieüisoüs öortrüts und 6ÜLi!Etsrs. 3 5g L; ^sd. 4 ^ 50 Herdersche Verlagshnndlung in Freiburg i. Br. 4860 "Doß, Gedanken und Ratschläge. 15. Auflage. 2 ^ 40 ch geb. in Halbfrz. 3 ^ 60 in Vockleder mit Rotschn. 5 40 ch in Bockleder mit Goldschn. 6 *— Die weise Jungfrau. 6. Auflage. Geb. 3 60 *Dreher, Kleine katholische Apologetik. 3. Auflage. 60 -Z: geb. 90 *Hattler, Blumen aus dem Katholischen Kindergarten. 10. Ausl. Geb. in Halbleinwd. 1 40 ch' in Original-Leinwdbd. 2 Mümmel, Fastenbilder. 4. Ausl. Geb. 2 20 ->). *— Muttergottes-Erzählungen. 4. Ausl. Geb. 2 20 A *Meschler, Leben des heiligen Aloysius von Gonzaga. 8. Ausl. 2 50 geb. 3 ^ 60 e). ^Pescb, Das religiöse Leben. 13. Ausl. Geb. 1 ^ 45 -4. *Pfaff, Das christliche Kirchenjahr. 12. Ausl. Geb. in Nr. 3: 40 -Z; geb. in Nr. 11: 40 ->). *Quadrupani, Anleitung für fromme Seelen zur Lösung der Zweifel im geistlichen Leben. 8. Aufl. 1^E20-H; geb. 1^E70°). "Regelbüchlein für Ministranten. 14. Aufl. Geb. in Nr. 3: 25 ch geb. in Nr. 11: 25 H. *Schildknecht, Kirche und Kirchenjahr. 9. Aufl. Geb. 40 o). *Stolz, Christi Vergißmeinnicht. 19. Auflage. 12 Exemplare in 1 Paket 25 H. *— Zwischen der Schulbank und der Kaserne. 12. Auflage. 6 Exemple in 1 Paket 60 -H. A^ Hofmann <L Comp, in Berlin. 4857 *Oilov, Das ösrlinsr Hanclslssoünl^sssn des 18. labrüuncksrts. (Nonumsaka Olsrwanias LasänZvAiea, öd. 35.) 10 ssb. 11 ^ 50 Heinrich Kirsch in Wien. 4861 *Lsrsobl>auwgr, ^.utobioArg,üs. 80 -ß. "ösünsr, Oer VVillevsLustariä des Lündsrs naeb cksw Vodo. 3 "kudiseü, Oer IVeg ine Heiligtum. 80 -Z. Alexander Köhler in Dresden. v i *8eölsgel, Löüwsrvalck und La^risobsr tV-eld. Osö. 2 Willy Kraus, Verlag in Berlin. 4848 Das i^vsssre. öekt 5. 50 H. Heinrich Minden in Dresden« 4864 "Baronesse Falke, Das große Talent. 2 geb. 3 "Freiherr von Stenglin, Die Anderen. 3^50^; geb.4^K50^. R. Papanschek in Miihr.-Ostrau. 4859 "Loünstsr, Valerius Oatnllus' sawtliebs Oioütungsn in deutseüsr i!ibsrkragung nebst auskübrl. Lrläutsrungsn. 3 ^ 20 -H. Rascher s- Co. in Zürich. 4853 Laissr, Lseüs kiovsllsttsn aus diidvuldsu. 10 c). Friedrich Rothbarth, Verlagsbuchhandlung in Leipzig 4855 *Ooldbsoü, Krieg in Liebt! 1 Bernhard Tanchnitz in Leipzig. 4856 Vauobnitr Kdition. Vals. 3889/90. Urban L Schwarzenberg in Wien. 4862/63 Lardslsbsn, bsbrbuob der s^stswatisebsn Anatomie des Nsn- sobsn. 22 geb. 24 ^ 50 H. Lolis u. Hstsob, Oie experimentelle Lalrtsriologis. 20 uL; geb. 22 ^ 50 -Z. Nonti, Oie Ülrnäbrung der Lüuglings. 2 F. C. W- Vogel in Leipzig. 4852 *Handbueb der Liudsrbsillrunds. I. öd., 1. und 2. Hälkts 30 >6; geb. 35 *2eitsobrikt kür Lorials Usdirin. 1. öd., 2. öskt u. k. 12 "öorsellss, Ober dis krübreitigs Diagnose und Operation. 3 Verlag vr. Wedekind L Co. G. m. b. H. in Berlin. 4865 *Aacht. Nr. 24. Sonderheft zur Kieler Woche. 50 H. A. W. Zickfeldt in OsterwieS, Harz. 4848 öuds, (^uellonlessbueb kür den Oesebiebtsunterriobt in Vollrs- und Llittelsobulsn. 2. L.uü. Oed. 2 ^ 70 Nichtamtlicher Teil. Preisunterbietung und § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Von Rechtsanwalt vr. Fuld in Mainz. Die Firma Philipp Reclam jun. in Leipzig hat bei dem Oberlandesgericht in Naumburg ein obsiegendes Urteil gegen ein Warenhaus in Halle erstritten, das die von ihr heraus gegebene Sammlung, die unter dem Titel »Reclams Universal- bibliothek« allenthalben bekannt ist, erheblich unter dem üb lichen Ladenpreise, wie er für die Sortimenter festgesetzt ist, verkaufte. Das Urteil (vergl. Bbl. 1906, Nr. 55) ist nicht nur vom Standpunkt der Interessen des Buchhandels, sondern auch unter einem weitergehenden und allgemeinem Gesichts punkt sehr bemerkenswert, insbesondre um deswillen, weil daraus in erfreulicher Weise zu ersehen ist, daß Z 826 unter der Hand des Reichsgerichts mehr und mehr die Bedeutung zu erlangen im Begriff ist, welche Artikel 1382 des Ooäo eivil seit beinahe zwei Menschenaltern besitzt. Aber anscheinend hat die Entscheidung nicht allenthalben Befriedigung hervorgerufen, sondern da und dort auch eine gegenteilige Kritik veranlaßt, wie dies aus einem im übrigen interessanten Aufsatz entnommen werden muß, der in der Frankfurter Zeitung veröffentlicht wurde. Die Bedenken des Verfassers gegen das Erkenntnis des Oberlandesgerichts liegen zum Teil auch auf juristischem Gebiet, zum größern aller dings auf volkswirtschaftlichem. Er kommt bezüglich der volkswirtschaftlichen Bedeutung desselben zu dem Schluß, daß Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. hierdurch die Bestimmungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler über den zulässigen Rabattnachlaß Bedeutung und bindende Kraft erhalten hätten nicht nur für die Mitglieder des Kartells selbst — des Börsenvereins —, sondern auch für Personen, die mit dem Kartell überhaupt nichts zu tun hätten. Auch die Konsumenten müßten sich den Syndikatsoorschriften unterwerfen, obwohl sie weder Syndikatsmitglieder seien, noch auch — in diesem Fall — von Syndikatsmitgliedern bezögen. Es ist nun nicht zu bestreiten, daß das Erkenntnis in wirtschaftlicher Hinsicht von nicht zu unterschätzender Be deutung ist, und wenn, was wir bestimmt hoffen, das Reichsgericht sich veranlaßt sehen wird, die Ansichten des Vorderrichters über die Anwendung des Z 826 auf den ge dachten Fall zu billigen, so wird allerdings in bezug auf manche im Verkehrs- und Geschäftsleben bisher üblich ge wesenen Gepflogenheiten eine gewisse Änderung eintreten. Allein darin würde nicht nur kein Nachteil, sondern viel mehr ein Vorteil zu erblicken sein, und zwar ein sehr erheb licher Vorteil, der nicht um deswillen minder legitim wird, weil er unter anderm auch den Mitgliedern einer Ver einigung zugute kommt, die freilich so fest organisiert sind, daß man von einer Kartellierung, im guten Sinne, ohne weiteres sprechen kann. Wie liegt nun in juristischer Hinsicht der Fall? Der Börsenverein hat Normen aufgestellt, die für seine Mit glieder bei der Bemessung des Kundenrabatts bindend sind; er verflichtst die Mitglieder, die von den Verlegern fest gesetzten Ladenpreise bei Verkäufen an das Publikum einzu halten, und ist hierdurch der Schleuderei mit Erfolg ent- 633
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