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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060514
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- Jahr1906
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^ 110, 14. Mai 1906. Nichtamtlicher Teil. 4841 Größenangaben.) Die Formulare sind also immer nur für eine bestimmte Anzeige und für die auf diese zutreffenden Preis oder Größenangaben eingerichtet und fallen daher unter diejenigen Schriftstücke, die nach den einschlägigen Bestimmungen der Post ordnung von der Beförderung gegen die Drucksachentaxe über haupt auszuschließen sind. Solche Schreiben können auch nicht als Preislisten angesehen werden. P. Lr. Post. Weltpostkongreß (vgl. Nr. 109 d. Bl.) — Über die Verhandlungen des Weltpostkongresses in Rom liegt im Deut schen Reichsanzeiger folgende weitere Mitteilung vor: Der Text der Hauptkonvention wurde in der von der ersten Kommission vorgelegten Fassung genehmigt. Es wurde festgesetzt, daß der Höchstbetrag der Nachnahme auf Briefe in allen Vereinsländern tausend Francs betragen soll; den Absendern wird das Recht gegeben, solange die Sendung unter wegs ist, die Nachnahme ungültig zu machen oder zu verringern. Hinsichtlich der Haftbarkeit der Verwaltung im Falle mangeln der Erhebung der Nachnahme wurden neue Bestimmungen ge troffen. Folgenden Gebieten wurde eine besondere Vertretung auf dem Kongresse zugestanden: der Gesamtheit der englischen Kolonien oder Schutzgebiete in Südafrika, der Kolonie Neusee land, den deutschen Schutzgebieten in Afrika sowie jenen in Asien und Australien, der Gesamtheit der italienischen Kolonien, den portugiesischen Kolonien in Südafrika und der Kolonie Algerien. Ferner wurde beschlossen, daß, um dem Absender einer Sendung die Frankierung der Antwort zu ermöglichen, besondre Antwort gutscheine zum Preise von 2b Centimes verkauft werden sollen. Diese Gutscheine, die das internationale Bureau in Bern drucken läßt und an die Verwaltungen versendet, können dann in den Vereinsländern, die sich an dieser Einrichtung beteiligen, in Frei marken zu 25 Centimes umgetauscht werden. Vom Recht des Handlungsgehilfen. Z 63 H.-G.-B. — Der Zentralausschuß Berliner kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine hat in einer Eingabe an den Reichstag zur Abänderung des Z 63 des Handelsgesetzbuches Stellung genommen. Die Widersprüche der Gerichte in der Auslegung des Absatzes 1 dieses Paragraphen ließen es — so heißt es in der Eingabe — dringend erwünscht erscheinen, daß durch Gesetzesänderung Klar heit geschaffen werde. Der hierzu beim Reichstag vom Ab geordneten Bassermann eingebrachte Antrag, daß der Be stimmung der Gehaltszahlung bis zu sechs Wochen an den erkrankten Handlungsgehilfen der Charakter zwingenden Rechts verliehen werde, und daß außerdem das Verbot des Abzuges des Krankengeldes aufrecht erhalten werden solle, widerspreche in außer ordentlichem Maße den Interessen der Prinzipale. Erhalte der An gestellte sein volles Gehalt und außerdem freie ärztliche und medi kamentöse Behandlung, so werde in der Mehrzahl der Fälle ein Bedürfnis für weitere Zuschüsse nicht bestehen. Bekomme der Hand lungsgehilfe daher außerdem noch das volle Krankengeld ausge zahlt, so werde die Krankheit in vielen Fällen zu einer Einnahme quelle für ihn werden, und die Krankengelder würden den Cha rakter von Prämien für das Kranklverden erhalten. Es dürfe keinesfalls zugelassen werden, daß, wer nicht arbeite, materiell besser gestellt werde, als der, der arbeite. Es sei eine schon jetzt oft gemachte Beobachtung, daß Angestellte, denen gekündigt werde, plötzlich erkrankten und bis zum Ablauf des Anstellungsverhält nisses krank blieben; bei Eintritt in die neue Stellung seien sie jedoch völlig wiederhergestellt. In Prinzipalkreisen habe sich für diese Art Krankwerden die Bezeichnung »Kündigungskrankheit- her- ausgebildet. Dieser Gefahr des Simulartentums könne nur dadurch entgegengetreten werden, daß den Prinzipalen das Recht gegeben werde, die Krankengelder vom Gehalt, das sie bis zu sechs Wochen zu zahlen haben, in Abzug zu bringen. Dies sei um so mehr zu recht- fertigen, als den Arbeitgebern durch das Krankwerden ihrer An gestellten oft große Lasten entständen. Für eine Hilfskraft, die nur für eine bestimmte Zeit in Anspruch genommen werden solle, müßten höhere Löhne bezahlt werden, so daß dem Prinzipal, der dem erkrankten Gehilfen den vollen Lohn zahle, mehr als doppelte Kosten entständen. Hierunter werde besonders der kleinere Kauf mann leiden, der nicht, wie der größere, in der Lage sei, die dem Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. erkrankten Gehilfen obliegende Arbeit auf andre zu verteilen. Cs wird in der Eingabe schließlich darauf hingewiesen, daß der Hand lungsgehilfe im Falle der Verhinderung an der Dienstleistung schon jetzt ganz erheblich besser gestellt sei als die andern Arbeitnehmer, so daß eine weitere Entfernung von den in Z 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgestellten Grundsätzen zu ernsten Bedenken Anlaß gebe. — Die Eingabe schließt mit dem Antrag, daß die Be stimmung des Absatzes 1 des H 63, betreffend Gehaltszahlung bis zu sechs Wochen, als zwingendes Recht erklärt, daß aber im Ab satz 2 bestimmt werde, der Handlungsgehilfe müsse sich den Betrag anrechnen lassen, der ihm für die Zeit seiner Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- und Unfallversicherung zukomme. (Nach: Nationalztg.) Zur Bewegung unter den Handlungsgehilfen. — Die Leipziger Neuesten Nachrichten vom 12. d. M. enthielten folgende Anzeige: Sonntag, den 13. Mai, nachmittags 3 Uhr Offtl. Buchhandlungsgehilf. - Versammlung im Blauen Saale des Krystallpalastes. Tagesordnung: 1. Wie erlangen wir Einfluß auf bessere Gestaltung unserer Ge halts- und Arbeitsverhältnisse? Referent: Kollege Wilhelm Wittig. 2. Der Stand der Leipziger Bewegung und das Vorgehen der Dresdner Chefs ihren Angestellten gegenüber. Referent: Kollege Artur Heydtmann. 3. Freie Aussprache. Der Vorsitzende des Dresdner Prinzipal-Vereins, HerrHeinze, wird brieflich eingeladen. Schluß der Versammlung punkt 6 Uhr. Wir bitten um zahlreichen Besuch, besonders auch von seiten der Kolleginnen. Mit kollegialem Gruß Zentralverband der Handlungsgehilfen (Sektion der Buchhändler.) *Deutscher Buchgewerbeverein. — Im Vuchgewerbe- museum im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig ist eine Ausstellung von Werken ostasiatischer Druckkunst veranstaltet. Man sieht dort zunächst eine Anzahl älterer chinesischer Bücher, die Herr Professor vr. Conrady bei seinem Aufenthalt in China gesammelt hat. Unter der interessanten Kollektion befindet sich auch ein Manuskriptfragment aus dem dritten oder vierten Jahrhundert, das aus den Ausgrabungen Sven Hedins stammt. Vom vierzehnten Jahrhundert an sind dann alle Perioden der chinesischen Geschichte durch charakteristische Beispiele von gedruckten Büchern vertreten bis auf unsre Tage, aus denen man z. B. das Tagebuch des Sühneprinzen Tschun und das Adreßbuch von Peking sieht. Neben China ist Japan mit einer stattlichen Anzahl von Farbholzschnitten aus dem Besitze der Firma Karl W. Hiersemann in Leipzig vertreten. Diese Blätter bieten eine günstige Gelegenheit zur Verfolgung der Ge schichte der japanischen Holzschnitlkunst von den primitiven Meistern ab über die Blütezeit hin bis in unsre Zeit des Neu- und Nachdrucks. Die Ausstellung, die auch sonst viel Interessantes bietet, z. B. indische und persische Miniaturen, ist zu den üblichen Besuchszeiten des Museums unentgeltlich geöffnet. Musikfach-Ausstellung in Berlin. (Vgl. Nr. 106 d. Bl.) — Die am 5. d. M. eröffnete Musikfach-Ausstellung in der Philharmonie zu Berlin (Dessauer Str.) ist von allen Seiten außerordentlich reich beschickt worden, so daß sämtliche Räume des weitläufigen Hauses von ihr beansprucht sind. Sie wird bis zum 20. d. M. geöffnet bleiben. Die Notendrücke und -stiche, Musikalien aller Art, musikalische Lehrmittel und die Musikliteratur finden viel Aufmerksamkeit. Wie der Deutsche Reichsanzeiger berichtet, haben sich in bemerkenswertem Maße öffentliche und private Biblio theken beteiligt: so die KöniglicheBibliothek zu Breslau u.a.mit einem »Singebuch-- von Adam Puschmann 1S88, der bedeutendsten Meister singerhandschrift Deutschlands, mit über 300 »genotierten Melo dien-, und die Königliche Bibliothek in Jena, die gleichfalls mit einer Meistersingerhandschrift, mit der von Valentin Vogt, zur Stelle ist. Die Berliner Königliche Bibliothek hat ein ebenso kost bares wie umfangreiches Material gesandt: Pergamenthandschriftcn 634
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