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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060509
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46L0 Nichtamtlicher Teil. 106, 9. Mai 1S06. sofern dieselben nicht direkte Injurien enthalten, unver kürzt in unserm Organ zu erscheinen. Vom Verein Erzgcbirgischer Buch- und Zeitschriftenhändler, Chemnitz: k) Die Generalversammlung wolle beschließen, daß auch solche Artikel, in welchen die Interessen der Buch- und Zeit schriftenhändler gegenüber den Verlegern wahrgenommen werden, in Zukunft Aufnahme in der -Deutschen Colpor- tage-Zeitung<- finden müssen.- Begründung: Die Wahrnehmung unsrer Interessen, auch Verlegern gegenüber, ist nicht verboten, und jedes Mitglied muß ohne weiteres berechtigt sein, sachlich Kritik zu üben an dem Gebaren eines Verlegers, welches zur Kritik herausfordert. Zum Protest gegen unlieb same Maßnahmen müssen uns die Spalten unsrer Zeitung auf alle Fälle zur Verfügung stehen. Vom Verein Rheinisch - Westfälischer Buch- und Zeitschriften händler, Köln a. Rhein: v) Die Generalversammlung wolle beschließen: Für solche Verleger, welche willkürlich inmitten des Jahrganges den Preis ihrer Zeitschriften erhöhen, ohne mindestens drei Monate zuvor den Abnehmern davon Mitteilung zu machen und deren Zustimmung einzuholen, dürfen Mit glieder des Zentralvereins in Zukunft nicht mehr arbeiten. ä) Verleger, welche den Preis erhöhen, ohne vorstehende gerechte Forderungen zu beachten, sind ferner auf Kosten des Zentralvereins zu verklagen und hierbei in Höhe des einem jeden Kollegen entgangenen Jahresgewinnes in folge Kundenverlust in Anspruch zu nehmen. Begründung: Es ist wiederholt vorgekommen, daß Preiserhöhungen von Verlegern plötzlich eingeführt worden sind, ohne daß irgend einem Mitarbeiter und Kollegen vorher Gelegenheit zur Aussprache und zu Gegenvorstellungen geboten worden wäre, die auf das Schädliche solcher Maßnahmen hätten Hinweisen können. Vom Verein Berliner Buch- und Zeitschriftenhändler: s) Die Generalversammlung wolle beschließen: Artikel, Vereinsberichte und Eingesandtes, in denen persönliche oder geschäftliche Angriffe enthalten sind, müssen vor der Veröffentlichung im Vereinsorgan dem Angegriffenen dem Inhalt nach bekannt gegeben werden; nur wenn eine Verständigung nicht erzielt werden kann, steht den Parteien der Weg der Öffentlichkeit frei. Begründung: Im Interesse jedes Mitglieds oder Interessenten unsrer Vereinsbewegung liegt es, daß Streitigkeiten vermieden und nicht durch Veröffent lichung verschärft werden. Der Redaktion soll hiermit eine Handhabe zur vorläufigen Ablehnung derartiger Artikel gegeben werden. Vom Verein nordbayrischer Buch- und Zeitschriftenhändler, Nürnberg: III a) Mindestens allvierteljährltch soll eine Agitationsnummer erscheinen, die allen Kolportagebuchhändlern, auch Nicht mitgliedern, gratis zuzustellen ist. Zu dieser hat die Zeitungskommission, der Redakteur oder der Zentralvorstand jeweilig einen agitatorischen Leitartikel zu liefern. d) Die Rubrik -Vereinskalender« soll nur halbjährlich, oder wenn direkte Änderungen Vorkommen, veröffentlicht werden, statt dessen ist ein offner Sprechsaal einzurichten, für welchen die Redaktion keinerlei Verantwortung übernimmt. Begründung: Unser Organ, das ja doch unsre Inter essen in erster Linie vertreten soll, kann dieses nur, wenn alle Kollegen darin ihre Meinung voll und ganz zum Ausdruck gelangen lassen können, sowie, wenn es auch in agitatorischer Weise für weitere Heranziehung uns noch fernstehender Kollegen tatkräftig mitwirkt. Vom Verein Berliner Buch- und Zeitschriftenhändler: o) In der Geschäftsordnung für die Verwaltung unsers Vereinsorgans ist der Z 16 zu streichen. Begründung: Eine Änderung der Geschäftsordnung kann doch wohl nur von der Generalversammlung beschlossen werden; mithin ist Z 16 überflüssig, ä) K 3. Der Redakteur, der nicht Mitglied des Vorstandes sein darf, hat die Äufgabe, für belehrende, sachgemäße Artikel zu sorgen. Zu diesem Zwecke werden ihm jährlich bis 500 zur Verfügung gestellt. Eingesandte Ver sammlungsberichte usw. (Der zweite Satz s-Zu diesem- — -gestelltxj ist neu hinzuzufügen!) Begründung: Die Zeitung hat bisher in fachwissen- schastlicher bezw. technischer Hinsicht zu wenig geleistet, und diesem Mangel soll durch obige Zuwendung ab geholfen werden. Die Zeitung würde in Fachkreisen dadurch zweifellos bedeutend an Ansehen gewinnen, und die verlangte Summe dürfte sehr bald durch Mehreingänge und leichtere Beschaffung von Inseraten reichlich gedeckt werden. s) § 4. Die Deutsche Colportage - Zeitung soll folgende Rubriken enthalten (welche in nachfolgender Reihenfolge regelmäßig erscheinen sollen). Der eingeklammerte Satz ist zu streichen! Begründung: Die statutarische Beschränkung ist er fahrungsgemäß für den Redakteur sehr störend, ganz besonders wenn kurz vor Drucklegung der Zeitung andre Dispositionen notwendig erscheinen, k) In die Colportage-Zeitung ist ehestens eine Abteilung (Titel ist noch festzustcllen) aufzunehmen, die regelmäßig neben dem Leitartikel einen Beitrag bringt. Begründung: Die Ausgestaltung der Zeitung in ihrem textlichen Teil ist eine unbedingte Notwendigkeit - nicht allein zur Hebung unsers Standes sondern auch um durch unsre Zeitung nach außen hin mehr zur Geltung zu kommen. In einem Artikel, wie in Nr. 17 unsers Organs vorgeschlagen, sollen die hervorragenden Neu erscheinungen, soweit sie für den Kolportage-Vertrieb in Betracht kommen, besprochen werden, wobei Wünsche hinsichtlich der Bezugsbedingungen — wo es am Platze ist — vorzubringen sind. Die Kosten für diese Abteilung können aus dem für den Redakteur im Z 3 der Zeitungsordnung geforderten Betrag leicht gedeckt werden. Z) Die Kommission der -Deutschen Colportage-Zeitung- ist dem Grossohause zu übertragen. Begründung: Das Grossohaus ist eine Schöpfung und Repräsentation unsers Standes. Es ist daher Pflicht, auch unsre Zeitung durch dieses vertreten zu lassen. Von der Zeitungskommission: b) Die Generalversammlung möge beschließen: Jeder Lokal verein hat in jedem Jahre einen Kollegen zu einer Sitzung der Zettungskommission zu delegieren, damit dieser seinem Verein einen Bericht über den Geschäfts gang und die Handhabung bei der Redaktion unsrer Zeitung erstatten kann. Begründung: Durch diesen Beschluß soll Klarheit geschaffen werden; denn aus vielen Anfragen, Briefen, Beschwerden und sonstigen Zuschriften ist ersichtlich, daß viele auswärtige Vereinskollegen über die Leitung, Redaktion und den Geschäftsgang unsrer Zeitung nicht genügend unterrichtet sind. Vom Verein Leipziger Buch- und Zeitschriftenhändler: i) Die Generalversammlung wolle beschließen: Es soll eine sogenannte schwarze Liste über ungetreue Reisende von der Geschäftsstelle der -Deutschen Colportage-Zeitung» eingerichtet und geführt werden. Diese Liste ist viertel oder halbjährlich den Mitgliedern der Lokalvereine durch deren Vorstände, und den Einzelmitgliedern direkt zuzu stellen. Die Mitglieder des Zentralvereins haben un redliche Reisende der Geschäftsstelle der »Deutschen Colportage-Zeitung- behufs Warnung in der Zeitung, unter Beifügung der Beweise, zur Anmeldung zu bringen. Begründung: Die Warnungen, wie sie bisher ab und zu veröffentlicht wurden, geraten bei den Kollegen
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