Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060509
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190605096
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060509
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-05
- Tag1906-05-09
- Monat1906-05
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
106, 9. Mai 1906. Nichtamtlicher Teil. 4649 gelingen mag (wie das schon früher schlecht unterrichteten Kongreßmitgliedern gelungen ist), die von unsrer Konferenz vorgeschlagenen Bestimmungen zu ändern oder andre Be dingungen in das Gesetz hineinzubringen, die sich mit dem Entwurf, wie er geplant ist, nicht vertragen. Indem ich Ihnen diesen vorläufigen Bericht für Ihre Leser unterbreite, bin ich, mit größter Hochachtung Ihr getreuer (gez.) Geo Haven Putnam. Herrn Albert Brockhaus, Leipzig. ?8. Ich hoffe, das Vergnügen zu haben Sie in Mai land im Juni zu treffen Wertabschätzung von Zeitschriften bei Aufstellung von Inventur und Bilanz. (Vgl. Nr. 89, 105 d. Vl.) In Nr. 89 vom 19. April d. I. führt Herr Adelbert Kirsten ans, daß bei gekauften Zeitschriften die Summe des Kaufpreises abzüglich etwa notwendig gewordener Ab schreibungen als Aktivum zu bewerten ist, während bei einem selbstgegrüvdeten Unternehmen ein solcher Wert nicht eingesetzt werden kann. Der Herr Verfasser unterscheidet dabei ferner noch einen ideellen und einen reellen Wert einer Zeitschrift. Beide Unterschiede sind m. E. nicht stichhaltig. Man kann bei einer selbstgegründeten Zeitschrift ebensogut den reellen Wert einsetzen wie bei einer gekauften, und wenn eine Zeitschrift einen ideellen Wert hat, so hat sie auch einen reellen. Wenn jemand eine Zeitschrift kauft, so wendet er eine Summe Geldes an, und wenn er eine Zeitschrift gründet, ebenfalls; denn es wird wohl kaum ein Zeitungs unternehmen geben, in das nicht erst eine beträchtliche Summe hineingesteckt wurde. Nehmen wir den Fall: es kauft jemand mit 30000 ^ Vermögen eine Zeitschrift für 20 000 Nach einem Jahr wird er mit Recht — ob er nun verdient oder verloren hat — die Zeitschrift mit 20 000 resp. etwas weniger oder mehr, bewerten. Gründet nun jemand mit 30000 eine Zeitschrift und wendet 10 000 für Probenummern usw. an und gibt weitere 10 000 ^ für Handlungsunkosten aus, so wird es ihm doch auch gelungen sein, für diese 20 000 ^ insofern Werte geschaffen zu haben, als die Zeitschrift eine Anzahl Abonnenten und Inserenten hat. Warum soll es ihm nun nicht gestattet sein, diese zu bewerten? Selbstverständlich wird er sie nicht mit 20 000 aber vielleicht mit 5000 einsetzen können. Nach einem weitern Jahr wird sich der Umsatz vielleicht verdoppelt haben, und er kann die Zeitschrift mit 10 000 ^ be werten, usw Würde von vornherein gar keine Bewertung stattfinden, so würden 20 000 ^ als entstandener Verlust zu buchen sein, der sich jahrelang durch die Abschlüsse hindurchzöge, auch wenn nach 3 bis 4 Jahren ein Reingewinn von ca. 5000 pro Jahr entstände, und erst nach 4 Jahren mit je 5000 Gewinn würde der Verlust verschwinden, während doch die Zeitschrift schon nach 3 Jahren der Gründung einen Wert, und zwar einen reellen Wert hat. Allerdings wird jeder gute Geschäftsmann den beim Abschluß einzusetzenden Wert sehr vorsichtig abzuschätzen haben, damit er sich nicht selbst, bezw. seine Firma, die doch auch eine Handelsgesellschaft usw. sein kann, betrügt. Rftrlenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Einen Anhang zur Schätzung bilden bei einer Zeitschrift die beim Abschluß vorhandenen Abonnenten, sowie die noch in Nota habenden, also noch abzudruckenden Inserate. Merkwürdigerweise versäumt es der Verfasser des Artikels in Nr. 89 d. Bl., auf letztere hinzuweisen, die doch in vielen Fällen einen bedeutsamen Wertmesser für eine Zeit schrift bilden. Nebenbei bemerke ich noch, daß man beim Abschluß, eventuell auch die für die noch vorhandenen Jnserataufträge aufgewendeten Spesen als Aktivum aufführen kann. Zeitschriften, die auch nach Jahren keinen Gewinn ab werfen, darf man überhaupt nicht bewerten, ob sie nun ge kauft oder gegründet sind; die angelegte Summe ist in beiden Fällen verloren. Berlin, 4. Mai 1906. Max Klett, Geschäftsführer der Firma Zentralblatt für das Deutsche Baugewerbe, G. m. b. H. Kleine Mitteilungen. * Zentralvcrein Deutscher Buch- und Zeitschriften händler. — Dis diesjährige General-Versammlung des Zentral vereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler wird am 17., 18. und 19. Juni in Cassel (Palais-Restaurant, Obere Königstraße 34) zusammentreten. Die Tagesordnung ist wie folgt festgestellt: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes: Referent Herr C. Schöps, Berlin. 2. Kassenbericht für das Vereinsjahr 1905/1906. a.) Vereinskasse: Referent Herr H. Schild, Berlin, b) Kasse für Unterstützungs- und Sterbefälle: Referent Herr I. Bürner, Nürnberg. 3. Prüfungsbericht des Verwaltungsausschusses: Referent Herr Siegismund, Danzig. 4. Kommissionsberichte. a) Verkehrskommission: Referent Herr Chr. Schüler, Frank furt a. M. b) Geschäftsstelle: Referent Herr Fr. Müller, Berlin. Zeitungs- Kommission: Referent Herr A. Zastrow, Berlin. e) Rabatt-Kommission: Referent Herr L. Glöckner, Dresden. äjUsancen-Kommifsion: Referent Herr E. Globig, Berlin. 5. Anträge. Vom Verein nordbayrischer Buch- und Zeitschriftenhändler, Nürnberg: I a) Die Generalversammlung wolle beschließen: Es sind ein heitliche Satzungen, welche für alle angeschlossenen Ver eine Gültigkeit haben, einzuführen, dagegen die Lokal vereinssatzungen aufzuheben. Begründung: Die verschiedenen, oftmals sich auch widersprechenden, Satzungen einzelner Vereine und des Zentralvereins erweisen sich einer erfolgreichen Agitation nur hinderlich. Ferner wird hierdurch die ewige Klage von bevor zugten und zurückgesetzten Mitgliedern endlich einmal beseitigt. Vom Verein der Buch- und Zeitschriftenhändler, Braun schweig: b) Die Generalversammlung wolle beschließen, zu ZK 7 und 8, Absatz 2 der Statuten folgenden Zusatz anzunehmen: Mitgliedern, welche 10 Jahre und länger dem Verein an gehören, ist bei Aufgabe des Geschäfts oder der Selb ständigkeit gestattet, die Mitgliedschaft fortzusetzen. Begründung: Der Ausschluß der Mitglieder, welche aus irgend einem Grunde ihr Geschäft aufgeben oder aufgeben müssen, ist bei langjähriger Mitgliedschaft eine große Härte, welche dringend im Interesse der jüngern Mitglieder gemildert werden muß. Vom Verein nordbayrischer Buch- und Zeitschristenhändler, Nürnberg: II a) Die Generalversammlung wolle beschließen: Artikel und Berichte, welche mit Namensunterschrift versehen sind, oder für welche ein Verein als solcher haftet, haben, 608
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder