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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060507
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
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4562 Mchtamtlicher Teil. 104, 7. Mai 1908. Martensen (f 2. Januar 1906), dessen Erinnerungen an seine lange Gehilfenzeit im Börsenblatt 1904, Nr. 264 besprochen worden sind, und auf R. Th. H. Bonnesen, bis 1904 Prokurist von Andr. Fred. Höst L Sön, wo er während ganzer 51 Jahre tätig gewesen ist (geb. 1838, 1 21. Februar 1906). — Dazu kommen in jeder Nummer Aufsätze über Organisationssragen, Vereinsnachrichten und Rundschau. Die Redaktion hat cs verstanden, dem dänischen Gehilfenstand ein diesen sammelndes Organ zu schaffen, das zugleich geeignet ist, ihm nach der technisch-fachlichen Seite hin den Mangel an solchen, den Jungbuchhandel belehrenden und zum Meinungsaustausch anregenden Beiträgen im Prinzipalsblatt zu ersetzen. Nichtmit- gliedcr können auf »Bogormen» für L 3.— pr. Jahrgang abon nieren. Bargum. Kleine Mitteilungen. »D. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Der Verleger des -Siegboten», Herr Heinrich Theissing in Siegburg, hatte einen von einem Berliner Journalisten verfaßten Bericht über eine Kammergerichts-Entscheidung ohne Erlaubnis aus einem andern Blatt nachgedruckt. Das Landgericht Bonn hatte ihn von der Anklage des Nachdrucks sreigesprochen; aber das Reichs gericht hatte das Urteil aufgehoben, weil der Geschädigte, der sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen hatte, zurHauptverhandlung nicht geladen worden war. Inder neuen Verhandlung vom 24. Januar 1906 hat das Landgericht den Angeklagten wiederum frei gesprochen. Das Landgericht sieht in dem fraglichen Artikel einen -bloßen Bericht, in dem eine geistige Tätigkeit nicht zum Ausdruck gebracht ist«. -Solche Artikel abzufassen-, heißt es weiter, -sind viele Berichterstatter fähig, die keine wissenschaftliche Vorbildung haben. Eine selbständige Arbeit ist nicht darin zu erblicken.« Gegen das neue Urteil hatte der Nebenkläger ebenfalls Revision eingelegt. Er behauptete, ein Gerichtsreferat habe schon dann wissenschaftlichen Charakter, wenn es der Belehrung des Publikums diene; das sei hier der Fall. In der Verhandlung vor dem Reichsgericht am 3. Mai 1906 beantragte der Vertreter der Reichsanwaltschaft, Herr Or. Joel, die Verwerfung der Revision. Das Landgericht sei auf Grund tatsächlicher Erwägungen zur Freisprechung gekommen. Im vorliegenden Fall sei keine Ausarbeitung wissenschaftlicher Art anzunehmen, weil die selbständige geistige Arbeit des Neben klägers fehle. Das Reichsgericht, 1. Strafsenat, hob jedoch das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Zur Be gründung wurde ausgesührt: Der Begriff der selbständigen Aus arbeitung wissenschaftlicher Art ist vom Landgericht nicht richtig gewürdigt worden. Die Bemerkungen des Landgerichts über die Frage, wann eine Ausarbeitung im Sinne des Gesetzes vorliege, beruhen auf Rechtsirrtum. Anderseits ist nicht mit klaren Worten festgestellt, daß der Nebenkläger nichts weiter getan habe, als reproduziert. Im Gegenteil scheinen Umstände vorzuliegen, die dafür sprechen, daß der Nebenkläger doch eine kritische Tätigkeit ausgeübt, daß er das Material gesichtet, geordnet und zusammen gestellt hat. Das kann möglicherweise den Begriff der wissen schaftlichen Ausarbeitung erfüllen. *D. Vom Reichsgericht. (Nachdruckverboten.)—Wegen Nach drucks von Berichten über Gerichtsentscheidungen hatte sich am 13. Dezember v. I. vor dem Landgericht Trier der Redakteur des -Volkssreund« zu verantworten. Er hatte am 15. April v. I. aus der Kölnischen Zeitung und am 27. Juni v. I. aus der Saarbrücker Zeitung je einen Bericht über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nachgedruckt, ohne dazu berechtigt zu sein. Der Verfasser, Journalist Z. in Köln, hatte Strafantrag gestellt. In der Verhandlung vor dem Landgericht wurde nach den Angaben des Verfassers festgestellt, daß er den einen Bericht durch Abschrift aus den Akten eines Rechtsanwalts, den andern durch Nachschreiben der Urteilsgründe verfaßt hat. ' Das Land gericht nahm daraufhin an, daß es sich in diesen beiden Fällen nicht um Ausarbeitungen wissenschaftlicher Art handle, insbesondre da eine selbständige wissenschaftliche Tätigkeit nicht oorliege. Es erkannte deshalb auf Freisprechung des Angeklagten von der An klage des Nachdrucks. Gegen dieses Urteil hatte der Staatsanwalt Revision beim Reichsgericht eingelegt. Gerügt wurde, daß nicht wenigstens nach Z 18, 1 auf Strafe erkannt worden fei, weil der Angeklagte die Angabe der Quelle unterlassen habe. — Das Reichsgericht hob das Urteil aus, soweit der zweite Artikel, vom 27. Juni 1905, in Frage kommt, und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Im übrigen wurde die Revision verworfen, da die durch den ersten Artikel begangene Straftat sich als verjährt erwies. * Ausstellungsprcis. — Den schon mit vielen Preisen aus gezeichneten Vogelsbergs Zeitungen für Kaninchenzüchter und für Geflügelzüchter (Verlag von G. Reusche, Leipzig) wurde am 1. Mai d. I. auf der ersten Ausstellung des Verbandes Deutscher Kaninchen- und Geflügelzüchter in Hochheim a. M. die Große Goldene Medaille verliehen. »Konkurs Karl Rindt, Hohenelbe. (Vgl. Nr. 97 d. Bl.) — Zu dieser Mitteilung in Nr. 97 d. Bl. (S. 4249) tragen wir nach, daß die dort in Zweifel gelassene Abkürzung: ^BGV, Bezirksgerichts -Vor st eher bedeutet. * Handelsregister in Österreich. — Das (österreichische) Reichsgesctzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, XU. Stück vom 1. Mai 1906, veröffentlicht unter Nr. 89 eine Verordnung des Justiz- und des Handelsministeriums vom 26. April 1906, betreffend Änderungen in der Anlegung und Führung des Handelsregisters. »Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musi kalienhändler. — Die 19. ordentliche Korporationsversamm lung wird am Dienstag den 29. Mai d. I., 10 Uhr vormittags, im Saale des Kaufmännischen Vereins, Wien I, Johannesgasse 3, parterre, stattfinden. Vorläufige Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstehers über die Verwaltungsperiode 1905; 2. Bericht des Kassierers für 1905 und Voranschlag für 1906; 3. Crgänzungs- wahlen; 4. Interpellationen, etwaige Wünsche und Beschwerden der Vertreter der,Gehilfenschaft und der Hilfsarbeiter. »Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilfen- Verband. — Die 30. ordentliche Hauptversammlung des Allge meinen Deutschen Buchhandlungsgehilsen - Verbandes wird am Sonnabend den 14. Juli d. I. abends 8 Uhr in der Gutenberg halle des Deutschen Buchgewerbehauses zu Leipzig stattfinden. In demselben Raume wird am Sonntag den 15. Juli d.J., vor mittags 10'/, Uhr, die Hauptversammlung der Kranken- und Be gräbniskasse, um 11'/, Uhr die der Witwenkasse, um 12'/, Uhr die der Jnvalidenkasse folgen. * Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. 2oitsobrikton. — la^sr-Latalo^ No. 533 von ckoeoxb Lasr L 6o. in 8ranlcturt a. dl. 8". 42 8. 791 kirn. XUxomoino UiblioArapbio. dlonattiobes Vsrroiobnis äsr viobtiAgrn nousn Lrsobsinunßsn ckor ckoutsobon und auelänckisobon lito- ratar. UorausZozobon von IV X. Lroolcüaus in Uoipeig;. 51. äabrß. 1906. Xxril. No. 4. 8°. 8. 49—64. No. 1188 bw 1613. dlsmoriat äs 1a librairio kraniales, kovuo bsbäomackairo ckos tivrss. 8owmairs ckos revuss importantes. Nornsnelataro äs nonvoautös kransaisoe et etrangerss. Vortag; von 8. Io 8ouckisr in 1'aris. 13. ckaürZ. No. 13—16. (Xvrit 1906.) 4°. 8. 157—208. Xckrsssimob cksr Härossbüobor. 10. ckabrx. 1906. 8". 80 8oiton. Uoixeix, 8obutro L 6o. kreis 1 Enthält in übersichtlicher alphabetischer Anordnung, in zwei Teile gegliedert (I. Fach- und Handels-Adreßbücher, II. Städte- Adreßbücher), ca. 2000 Adreßbücher der ganzen Welt. Lunstdlätttor. koproäuotions cko pointuros. kino-art xrints. Lstampas artistioas. 8°. 34 8. m. rabtrsiobsn ^.bbilckunxsn in Xarton-UmsLblax. I-sipei^, 8 N. dVaobsmutb.
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