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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1906
- Sprache
- Deutsch
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^ 93, 24. April 1906. Nichtamtlicher Teil. 4101 aus nationalen Gründen erwünscht ist. Ich mache auf die ge dachte Veröffentlichung hierdurch mit dem Hinzufügen aufmerksam, daß das Werk zur Anschaffung für die Bibliotheken der höheren Lehranstalten und Seminare geeignet erscheint. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. (gez.) Studt. An die Königlichen Prooinzial-Schulkollegien.*) *) In gleicher Weise ist an die Königlichen Regierungen wegen der Kreislehrerbibliotheken und der Bibliotheken der Volksschulen für die Hand der Lehrer verfügt worden. Bildnis der Königin Luise im Besitze der Stadt Memel. Berlin, den 10. März 1S06. Der Ausschuß zur Errichtung eines Nationaldenkmals im Jahre 1907 in Memel zur Erinnerung an den Aufenthalt des Königspaares in dieser Stadt im Jahre 1807 und die damals begonnene Wiederaufrichtung des preußischen Staates hat das von Gerhard Kügelgen gemalte, im Besitz der Stadt Memel be findliche Bildnis der hochseligen Königin Luise in farbigem Druck vervielfältigen lassen. Die Reproduktionen werden zu dem niedrig bemessenen Preise von 1 ^ 50 ^ pro Blatt zugunsten des Denkmalfonds verkauft. Die Anschaffung des sehr gut ausgeführten Kunstblatts für Schulen wird warm empfohlen. Auch scheint es zur Verwendung als Schulprämie recht geeignet. Bestellungen sind an dis Firma Büxcnstein L Co. in Berlin 81V., Friedrichstraße 240/241, oder an das Bureau des Denkmalaus schusses in Memel, Rathaus, zu richten. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. (gez.) Studt. An die Königlichen Regierungen und Provinzial-Schulkollegien. Handel mit Musikinstrumenten nach Britisch-Süd- afrika. — Der Anteil Großbritanniens an der Versorgung des südafrikanischen Marktes mit Musikinstrumenten ist in den letzten Jahren bedeutend zurückgegangen; er betrug im Jahre 1900 67A, 1901 51A, 1902 49 A, 1903 42°^ und 1904 nur 41A des Einfuhr wertes dieser Waren. Deutschland hat seit 1900 seinen Import von Musikinstrumenten nach Südafrika von knapp einem Drittel auf ziemlich die Hälfte der Gesamteinfuhr im Jahre 1903 zu steigern vermocht, während sein Anteil im Jahre 1904 bei einem erheblichen Abfall der Gesamteinfuhr wieder zurückging. In den zehn Jahren von 1895 bis 1904 erreichte die Einfuhr von Musik instrumenten über die Kapkolonie und Natal die nachstehenden Werte: Einfuhrwert Einfuhrwert Jahr (rund) Jahr F (rund) 1895 . . . 51000 1900 . . . 48000 1896 . . . 78000 1901 . . . 120000 1897 . . . 104000 1902 . . . 218554 1898 . . . 91000 1903 . . . 299318 genau 1899 . . . 70000 1904 . . . 156394 Der Anteil der wichtigsten Länder an den Jahren 1902 bis 1904 der folgende: dieser Einfuhr war in Einfuhrwert Land 1902 1903 1904 F F F Belgien 1922 2 305 565 Britische Besitzungen 1514 1535 1374 Frankreich 30 550 1 751 Deutschland 97 315 141 943 69 239 Holland 48 616 296 Großbritannien 107 401 126 728 64 035 Vereinigte Staaten von Amerika 10 227 25 264 18 862 Andere Länder 97 377 272 Ziemlich zwei Drittel der Gesamtausgabe Südafrikas für ein geführte Musikinstrumente im Jahre 1904, nämlich eine Summe von rund 100 000 wurde für Pianinos angelegt. Man kann wohl sagen, daß in den letzten fünf Jahren mindestens jede zwanzigste weiße Familie ein solches Instrument gekauft hat. Mehr als die Hälfte der Pianinos, nämlich für 51 600 L, kamen aus Deutschland, ein Drittel, für 33 783 lieferte Großbritannien, den Rest Frankreich und die Vereinigten Staaten von Amerika. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Viele deutsche Fabrikanten haben es verstanden, ihre Pianinos den Anforderungen des südafrikanischen Klimas anzupassen, und die Lösung dieser wichtigen Aufgabe trägt viel zur Erhöhung des Absatzes bei. Auch auf gefällige Ausstattung ist das Augenmerk zu richten; hübsch aussehende Instrumente, deren Preis 50-§ nicht übersteigt, sind am beliebtesten. Für erstklassige Instrumente be steht nur geringe Nachfrage. Kirchen- und andere Pfeifenorgeln, für die jetzt ein erheb licher und steigender Bedarf in Südafrika besteht, liefert zum größten Teil Großbritannien. Kabinett- oder sogenannte ameri kanische Orgeln werden zumeist aus den Vereinigten Staaten bezogen, die 1904 für 15107 ^ solcher Instrumente lieferten, während die Einfuhr vor fünf Jahren nur ein Drittel dieser Summe erreichte. Orgeln derselben Art wurden aus Canada für 2535 -k und aus Deutschland für 1536 importiert. Kleinere Instrumente, wie Konzertinas, Akkordeons, Mundharmonikas, die sich unter der Buren- und Kaffernbevölkerung großer Beliebtheit erfreuen, kommen fast sämtlich von deutschen Häusern, die 1904 für 6240 dieser Waren einführten. Von Saiteninstrumenten lieferte Deutschland 1904 Violinen und ähnliche Instrumente für 1152^, Zithern usw. für 2400 der Anteil anderer Länder an dieser Einfuhr ist unbekannt. Die Vereinigten Staaten sandten Pianolas und andere mechanische Klavierspiele, in denen Groß britannien das Hauptgeschäft macht, für nur 405 In Blech instrumenten beherrscht Großbritannien den Markt ebenfalls. (Nach IRs öritieb anä 8outb Xkrioan Export Oaestts.) (Aus den im Rcichsamt des Innern zusammengestellten »Nachrichten für Handel und Industrie-.) * Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren zeichen. — Der Reichsanzeiger Nr. 94 vom 21. April bringt folgende Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren zeichen auf der 1906 in Dresden stattfindenden Kunstgewerbe ausstellung. Vom 12. April 1906. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichsgesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren zeichen findet auf die 3. Deutsche Kunstgewerbeausstellung zu Dresden 1906 Anwendung. Berlin, den 12. April 1906. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Graf von Posadowsky. *Verlagsanstalt F. Bruckmann Aktiengesellschaft in München und Augsburg. (Vgl. Nr. 89 d. Bl.) — Die Generalversammlung vom 21. April 1906 beschloß, den hier früher bereits mitgeteilten Anträgen gemäß, für 1905 eine Dividende von 18 Prozent (15 Prozent) zu verteilen und die üblichen Rück stellungen gemäß den Anträgen des Aufsichtsrats vorzunehmen. * Österreichisches Scheckgesetz. — Die amtliche -Wiener Zeitung. Nr. 90 vom 20. April 1906, desgleichen das am 20. April 1906 zur Ausgabe gelangte Stück XXXVII des Reichs gesetzblattes für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder verlautbaren das österreichische Gesetz vom 3. April 1906 über den Scheck. Das Gesetz hat 27 Paragraphen. Es tritt nach Ablauf von 3 Monaten seit seiner Kundmachung in Wirksanikeit. Auf Schecks, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt worden sind, findet es keine Anwendung. * Buchhandlungsgehilfenverein -Buchfink- in Wien. — Am 10. April hielt der -Buchfink« seine diesjährige Haupt versammlung ab. Vor zahlreich erschienener Mitgliedschaft er statteten der Vorsitzende, der Kassierer und der Bibliothekar ihre Rechenschaftsberichte. Es ergab sich, daß die Bibliothek zurzeit nicht ganz 1000 Bände umfaßt, daß ein Teil der Bücher aus ver schiedenen Gründen abzustoßen ist und daß das Interesse der Herren Verleger für die Bibliothek dieses größten Buchhandlungs- 539
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