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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1906
- Sprache
- Deutsch
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91. 21. April 190S. Nichtamtlicher Teil. 4021 Verlags, dessen berufene Vertretung der Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig ist, von Wert und Interesse sein müssen. An diesen ist aber eine Anfrage bisher nicht gelangt, es seien daher seine Wünsche und Ansichten im Nachfolgenden kurz dargelegt. — Die Frage einer Verlängerung der Schutzfrist auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers wird auch innerhalb des Musik verlags selbst von verschiedenartigen Gesichtspunkten beurteilt: einmal tritt der sehr begreifliche gemeinsame Wunsch der Autoren und Verleger nach längerer Dauer des Schutzes in den Vordergrund, auf der andern Seite wird die Not wendigkeit eines nicht allzu weit hinausgeschobenen Über gangs des nationalen Kunstbesitzes in das allgemeine Eigen tum und seine möglichst weite Verbreitung in alle Schichten des Volks nicht mit Unrecht hervorgehoben. Den rechten Ausgleich hierfür zu finden, wird die wichtigste Aufgabe bei den bevorstehenden Verhandlungen sein, wobei die inter nationalen Beziehungen gleichfalls stark in Rechnung zu stellen sind. Der Unterzeichnete Vorstand glaubt daher zu nächst lediglich auf diese verschiedenen in Betracht kommenden Gesichtspunkte Hinweisen zu sollen, ohne einen derselben aus schließlich zu dem seinen zu machen. Er hält es jedoch für seine Pflicht, die besondern Bedingungen näher darzu legen, unter denen einzig und allein eine Verlängerung der Schutzfrist auf 50 Jahre dem deutschen Musikverlag an nehmbar erscheinen dürfte. 1. Die Schußfrist muß für Schriftwerke und Werke der Tonkunst von gleicher Dauer sein, weshalb wir auch auf ein Zusammengehen mit dem Buchhandel in dieser Frage den größten Wert legen. Lehnt der Buchhandel die 50jährige Schutzfrist ab, so würde dieselbe für den Musikverlag allein nicht nur wertlos, sondern sogar unter Umständen durch die Kollision schwer unter scheidbarer Begriffe störend und hindernd sein. 2. Innerhalb des Gebiets des Musikverlags dürfte keinerlei Unterschied der Dauer zwischen Verlags- und Aufführungsrecht gemacht werden, vielmehr müßte die Schutzdauer sich einheitlich auf das gesamte Urheber recht erstrecken, da sonst gleichfalls eine schädliche Ver wirrung in der Nutzung der erworbenen Rechte ein- treten würde. 3. Die Verlängerung der Schutzfrist müßte gleichmäßig dem Urheber oder Verleger unter Aufrechterhaltung bestehender Verträge zugute kommen; keinesfalls dürften die Verleger von den Vorteilen der Verlängerung ein seitig ausgeschlossen werden. 4. Die Verlängerung der Schutzfrist, die für neu er scheinende Werke ohne weiteres eintritt, müßte für bereits erschienene Werke rückwirkend Geltung haben, soweit deren Urheberschutz auf Grund der jetzigen Ge setzgebung noch nicht erloschen ist. Bereits gemeinfrei gewordene Werke dagegen dürsten nicht rückwirkend wieder Schutz erlangen, da dies praktisch undurch führbar erscheint, ohne schon angetretene Rechte Dritter zu zerstören. Im Anschluß hieran sei uns noch ein Wort zur Frage der mechanischen Musikwerke gestattet. Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler hat in seiner an Eure Durchlaucht gerichteten Eingabe vom 26. Januar 1905 den Bericht seines Außerordentlichen Ausschusses für Urheber- und Verlagsrecht wiedergegeben, worin unter Punkt 7 diese Frage ausführlich und treffend behandelt ist. Wir nehmen Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Gelegenheit, die dort entwickelten Ansichten voll zu den unsrigen zu machen und nachdrücklichst zu unterstützen. In größter Ehrerbietung Euer Durchlaucht gehorsamster Der Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. (gez.) Carl Linnemann, (gez.) Carl Reinecke, stellvertretender Vorsitzender. Schriftführer. Zur Bibliographie der Theatergeschichte. Die im vorigen Jahre zum erstenmal erschienene Bibliographie der Theatergeschichte von Arthur L. Jellinek*) hat ihre Fortsetzung erfahren in dem gegen die Jahreswende ausgegebenen Werk: Archiv für Theatergeschichte. Im Aufträge der Gesellschaft für Theatergeschichte herausgegeben von Hans Devrient Zweiter Band. Mit dem Jahres bericht der Gesellschaft für Theatergeschichte. Berlin 1905, Egon Fleische! L Co. 360, XXXVIII Seiten. 8" Preis: broschiert 7.50 geb. 9 Das Archiv bringt auch dieses Jahr eine Reihe wert voller Abhandlungen, doch kann an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen werden. Besonders erwähnt sei die Bibliographie der Theatergeschichte für das Jahr 1904, bearbeitet von Arthur L. Jellinek, die sich an die im ersten Band erschienene anschließt und außer den Büchern und Aufsätzen aus dem Jahre 1904 auch einige Nachträge aus früheren Jahren bringt Der Bearbeiter hat an der bewährten Einteilung fest gehalten. Der erste Teil enthält die Titel nach den Stich wörtern: Allgemeines, Almanache, Altertum, Ballett, Bau wesen, Beleuchtung, Bibliographie, Brände und Schutzvor kehrungen, Bühnensprache, Cabaret, Chor, Dekoration, Hervorruf, Kind auf der Bühne, Kindertheater, Kirche und Theater, Kostüme, Kritik, Libretto, Liebhabertheater, Masken, Oper, Operette, Orchester, Pantomime, Provinztheater, Publi kum, Puppenspiel, Rechtsfragen, Reformbestrebungen, Regie, Repertoire, Rezitation, Schäferspiele, Schattentheater, Schau spieler, Schauspielerinnen, Schauspielkunst, Schultheater, Souffleur, Tantieme, Theaterzettel, Tiere auf der Bühne, Überbrettl, Volksbühnenbewegung, Vorhang, Weihnachtsspiele, Wirkung und Einfluß des Theaters, Zensur, Zwischenakt. Aus diesen Stichwörtern, unter denen der Bearbeiter 228 Titel untergebracht hat, ersieht man den Umfang und die Ab grenzung des von ihm gewählten Gebiets. Der zweite Teil ist der Ortsgeschichte gewidmet, und zwar sind hier die Titel nach Städten und Ländern in alphabetischer Reihenfolge geordnet (Nr. 229—497); der dritte umfaßt Biographisches (Nr. 497»—687). Der erste Band wies in der Bibliographie der Theater geschichte für die Jahre 1901 bis 1903 1506 Titel auf; der vorliegende Band, der im wesentlichen nur die Publi kationen von 1904 umfaßt, zählt dagegen 687 Titel, ein Beweis, daß die Zusammenstellung für das genannte Jahr schon wesentlich vollständiger ist. Es muß dabei übrigens berücksichtigt werden, daß auch die Literatur der fremden Sprachen ausgenommen ist. soweit sie der Bearbeiter ermitteln konnte, und daß auch größere selbständige Aufsätze unter eignen Nummern verzeichnet sind. Dagegen sind diejenigen längern Rezensionen, die sich zwar äußerlich als eigne Aufsätze darbieten, in Wirklichkeit aber ihren Stoff im wesentlichen dem besprochenen Buche entnehmen, nur im Anschluß an das jeweilige Werk in Form eines Zusatzes in *) Vgl. Börsenblatt 1905, Nr. 215. 529
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