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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1906
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- Deutsch
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3S50 Nichtamtlicher Teil. 89, 19. April 1906. Verzeichnis von deutschen Büchern, die in Rußland im Januar 1906 ganz oder teilweise verboten worden sind. (Vgl. Börsenblatt 1906: Nr. 3, 26, 43, 49.) Ganz verbotene Bücher. Blätter, Historisch-politische, für das katholische Deutschland, herausg. von Franz Binder und Georg Jochner. 136. Bd. 6. Heft. 5. 397—476. 8°. München, Literarisch-artistische Anstalt. 1 Dietzgen, Joseph, Die Religion der Sozialdemokratie. Kanzelreden. 6. verm. Auflage. 48 S. gr. 8°. Berlin, Buchh. Vorwärts. 1903. 20 Gapon, Georg, Ein Sendschreiben an das russische Volk. 22 S. Lex.-8". Berlin 1902, Georg Reimer. SO Grütli-Kalender für das Jahr 1906. Herausgeg. v. Schweizer. Grütliverein. XIV. Jahrgang. 80 S. 4°. Zürich, Buchh. des schwciz. Grütlivereins. 40 H. Guttzeit, Johannes, Ein dunkler Punkt. Das »Verbrechen gegen das keimende Leben- oder die Fruchtabtreibung. Nach den medizinischen Quellen rcinmenschlich dargestellt und beleuchtet. X, 196 S. 8". Leipzig 1905, Max Spohr. 3 ^ 50 Kirill, Die Odyssee der -Knjas Potemkin-. Deutsche Original ausgabe besorgt von vr. Jenny Herzmark. 298 S. 8°. Wien 1906, Wiener Volksbuchhandlung. 4 Rosenberg, Pfarrer, Endlich gelöst! Die Ostmarkenfrage. Die Landarbeiterfrage. VII, 76 S. Gr. 8". Leipzig 1905, A. Deichert Nachf. 1 L. Teilweise verbotene Bücher. Kalender, Historischer, oder der hinkende Bote auf das Jahr 1906 (179. Jahrg.). 4°. 99 S. Bern, Stämpfli L Co. 40 Mit Ausschnitt der Seiten 75—76. Kautsky, Karl, Ethik und materialistische Geschichtsauffassung. Ein Versuch. 8°. VIII, 144 S. Stuttgart 1906, I. H. W. Dietz Nachf. 1 Mit Ausschnitt der Seiten VII—VIII. Widmann, vr. Sim. Pet., P. Fischer und W. Felten, Illustrierte Weltgeschichte in 4 Bänden. Mit annähernd 1200 Textab bildungen und 120 Tafelbildern (zu ca. 40 Lfgn.) Lex.-8". München, Allgemeine Verlags-Gesellschaft (1905). L Lfg. 1 Zu schwärzen in der 8. Lieferung (IV. Bd. I. Abschnitt: Zeitalter der franz. Revolution 1789—1815 auf der 380. Seite die Zeilen 7—20 von oben.) Wippermann, Prof. vr. Karl, Deutscher Geschichtskalender f. 1905 (21. Jahrgang). Sachlich geordnete Zusammenstellung der politisch wichtigsten Vorgänge im In- und Ausland. 1. Band 8". XII, 389 S. Leipzig 1905, Fr. Wilh. Grunow. 6 Mit Ausschnitt der Seiten 307—308. 6. Bisher verbotene, jetzt von neuem durchgesehene und erlaubte Bücher: Flower's Kollektion. 8". I. Turnbull, Vict., Lehrgang des per sönlichen Magnetismus. Selbstbeherrschung und Charakter bildung. 59 S. — II. Jackson, Hiram, Ausführliche Anleitung zum Hypnotismus, Mesmerismus, Hellsehen (lllairvo^anes), suggestiver Therapcutik und der Erziehung im Schlafzustande. Die besten Methoden des Hypnotisierens der hervorragendsten Gelehrten dieser Wissenschaft. 161 S. — III. Ein Unterrichts- Kursus über den Heilmagnetismus in 5 Kapiteln. (80 S.) — IV. Atkinson, William Walker, Gedankenkraft im Geschäfts- und Alltagsleben. 126 S. Berlin (1904), Psychologischer Verlag Van Tuyl Daniels. 4 Bände. 20 ^6. Jssaieff, A. A., Der Sozialismus und das öffentliche Leben. Aus dem Russischen übersetzt, gr. 8". VII, 608 S. Stuttgart 1903, Dietz Nachf. 8 Kraft, Die, in sich selbst. Ein Werk über praktische Verwertung psychologischer Forschungen. 8°. 48 S. Berlin. Kleine Mitteilungen. Zur Rechtskunde des Buchhändlers. — Als der alte Herr E. Marston in London vor zwei Jahren seine Erinnerungen (»^.ttor IVorlr», London 1904, W. Heinemann) herausgab, konnte er mit berechtigtem Stolz sagen, daß er in seiner langen 65jähri- gen geschäftlichen Tätigkeit und im Verkehr mit acht- oder zehn tausend Verfassern nur zweimal zur Verteidigung seiner Rechte vor Gericht gestanden und daß er beidemale den ihm aufge zwungenen Streit gewonnen habe. Einmal war ihm ein Werk von Miß Cummins: -Uauutsck Usarts- von einem englischen Ver leger nachgedruckt worden, weil dieser annahm, daß Miß Cummins als Amerikanerin in England keinen Schutz für ihr Werk genoß, obwohl sie zur Zeit der Drucklegung dieses Werks sich in Eng land aufhielt. Im zweiten Falle mußte Marstön von einem Verlagsvertrage zurücktreten, weil sich herausstellte, daß der be treffende Verfasser eine beleidigende Schmähschrift geliefert hatte. Wie vorsichtig manche Schriftsteller behandelt werden müssen, davon erzählt vr. Eduard Brockhaus in seinem kürzlich erschienenen Werk »Die Firma Brockhaus von der Begründung bis zum hundertjährigen Jubiläum 1805—1905- einige interessante Fälle. Die Firma Brockhaus hatte seinerzeit: -Eckermanns Gespräche mit Goethe- erworben und druckte von der auf 3000 Exemplare fest gesetzten Auflage vorerst nur 1500 und die weiteren 1500 Exem plare erst dann, als das Werk stark verlangt wurde. Durch einen Druckfehler in dem zweiten Abdruck: Schiller sei aus -Schweden statt aus -Schwaben- zurückgekehrt, war Eckermann darauf auf merksam geworden, daß ein Neudruck stattgefunden haben müsse, und strengte gegen die Firma Brockhaus Klage an, die jedoch in der ehrenvollsten Weise zugunsten von F. A. Brockhaus entschieden werden mußte. Die Firma Brockhaus hat in einer als Manu skript (1846) gedruckten Schrift diesen Streitfall -als das widrigste Ereignis ihres Geschäftslebens- bezeichnet, »mit einem Manne in Verbindung gewesen zu sein, der aus eitler Überschätzung der Bedeutung seines Werks so gegen sie verfahren konnte, wie er getan hat«. Gleichwohl bot Eckermann naiverweise auch den dritten Teil der Gespräche der Firma Brockhaus zum Verlag an. In diesen Tagen tritt wieder eine Anzahl junger Leute in den Buchhandel ein. Es ist wohl selbstverständlich, daß der Lehr chef mit den gesetzlichen Vertretern dieser Lehrlinge einen schrift lichen Lehrvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen abschließt. Ich möchte empfehlen, den jungen Leuten bei dieser Gelegenheit eine kleine Schrift in die Hand zu geben, die auch an dieser Stelle empfohlen worden ist, nämlich: -Büchner, Streiflichter rc. 2. Heft. Die Lehrlinge im Buch handel- (Stuttgart, E. Leupoldt, 80 -Z ord., (unter anderm empfohlen von Herrn R. L. Prager im Börsenblatt Nr. 192 vom 19. August 1905). Diese Schrift bringt die für beide Teile geltenden gesetzlichen Vorschriften, unterrichtet kurz über die verschiedenen Zweige des Buchhandels, über buch händlerische Einrichtungen, Vereinswesen usw., gibt einen voll ständigen Unterrichtsplan für den jungen Buchhändler und dürfte dem Buchhandlungslehrling nützliche Dienste leisten. — Hier ei auch darauf hingewiesen, daß dem Handlungsgehilfen auf sein Verlangen schon am Tage der Kündigung ein Zeugnis auszu- tellen ist (Z 73 H.G B., Bericht der 18. Kommission rc., Nr. 735 der Drucksachen des Reichstags, Session 1895—1897). (Vrgl. Börsen blatt Nr. 84 v. 11. April 1906.) Der Gebrauch eines bestimmten Namens in erzählenden oder Bühnenwerken ist nicht ohne weiteres statthaft. Der Träger desselben Namens kann auf Beseitigung der Beeinträchtigung oder auf Unterlassung klagen (H 12 B.G.B., Fall Prof. Bieder mann; vrgl. Börsenblatt Nr. 63 v. 17. März 1906). Auch in Frankreich hat Unter anderm Zola erfahren müssen, daß die literarische Verwertung des Namens einer lebenden Person keines wegs ohne weiteres gestattet ist. Der bekannte Pariser Theaterdirektor Doligny erzählt in einen Erinnerungen ein Erlebnis mit Alexander Dumas Vater, das sehr treffend den Geschäftssinn des berühmten Schriftstellers illustriert und zeigt, wie vorsichtig man in der Abfassung von Verträgen sein muß. Dumas hatte sein Drama »Kean- voll endet und Doligny hatte das Stück für sein Theater erworben. Es war vereinbart worden, daß Dumas von jeder Aufführung ein Drittel der Bruttoeinnahme erhalten sollte, wenn diese drei tausend Francs überstiege. Blieb aber die Tageseinnahme unter
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