3786 Fertige Bücher. ^ 85, 12. April 1906. W. LLshlhaniiire*, Verlagsbuchhandlung, und BeEn. Zir versandten nachstehendes Rundschreiben, das wir, wo etwa nicht angekommen, gerne weiter zur Verfügung stellen: Stuttgart, April 1906. Aus dem (Kommissions-) Verlag von F. Reinboth in Leipzig ist infolge Vereinbarung mit den Herausgebern in unfern Verlag übergegangen und kürzlich vollständig erschienen: Var MgeiMe ftecht. « Hi * Vs; bürgerliche Sesetzbilch nebst 6»Mrimg;gesetz uns Nebengesetzen. üas preußische Mskührungsgesetz « * * und sämtliche zivilrechtliche fteichz- una preußische Laliüezgesetze. mit Ausnahme der rein Prozeßrechtlichen, mit den dazu ergangenen erlassen, Verordnungen. Anweisungen. und etwa 17 ooo Lttaien von knischeitltingen Ser höchsten Lerichtshöfe. insbesondere auch unter Berücksichtigung des Sächsischen Archivs, der Annalen des Kgl, Dberlandesgerichts Dresden, der Hessischen Rechtsprechung, der Badischen Rechtspraxis, des lvürttembergischen Archivs, der Mecklen burgischen Zeitschrift für Rechtspflege und der Hanseatischen Gerichtszeitung, litt üen öanagebraiich ln Ser praxi; zusammengestellt und erläutert von vr. Mr. A. riircke Landrichter in Dortmund A. NieüenMr und vr. p. Ainter Amtsgerichtsrat in Magdeburg Landrichter in Halle a. S. Zweite -tutlage. lgo§. Drei Bände. Ladenpreis broschiert 30 Mark, gebunden 36 Mark. Rabatt in Rechnung 25"/^, bar 33^0/,. Freiexemplare: Auf (0 im Laufe eines Rechnungs jahres bezogene Exemplare ss Freiexemplar --- ff/sO. Unerläßliche Bedingung eines einerseits ge wissenhaften, anderseits flotten Schaffens in der Praxis ist für Richter wie Rechtsanwalt die Möglichkeit rascher und zuverlässiger Orientierung über den gewaltigen weitverstreuten Zivilrechts stoff. Er bedarf hierzu, soll er nicht viel kost bare Zeit und das Verständnis für den inneren Zusammenhang der Einzelmaterien verlieren, eines Werkes, wie das vorliegende es ist. Er findet darin wörtlich abgedruckt das gesamte Material, dessen er für die Zivilpraxis benötigt, das B.G.B., die Nebengesetze, alle sonstigen reichs- und landesgesetzlichen Privatrechtsnormen nebst Ausführungsbestimmungen, Verordnungen, Verfügungen usw. in absoluter Vollständigkeit und einer den Bedürfnissen der Praxis ent sprechenden eingehenden Erläuterung, welche gleich mäßig aus Theorie und Judikatur schöpft. Da das Werk mit seinen etwa 17V00 Zitaten von Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe die größte jetzt be stehende Entscheidungssammlung bildet, wird es auf jedem Gerichtstische und in jedem Anwalts bureau hervorragende Dienste leisten. Trotzdem es an Kommentaren zum B.G.B. nicht fehlt, dürfte doch der Türcke für sich selbst sprechen durch seine außerordentlich praktische, Arbeit und Zeit ersparende Einrichtung: Abdruck aller Nebengesetze und Verfügungen re. und Anführung von etwa 17VV0 Entscheidungen und demselben ein ganz bedeutender Absatz Vorbehalten sein. WM" Wir laden auch Sie ein, sich dafür zu verwenden; bei dem Nutzen (an einem gebundenen Exemplar 12 Mark, bei 11/10, auch wenn nach und nach bezogen, 156 Mark) wird es sich reichlich lohnen. Wir bitten event. zu verlangen: broschierte Exemplare nach Belieben ü cond. gebunden nur ausnahmsweise L cond. stellen aber dafür ein 24 Seiten starkes Prospekt-Heft mit Probeblättern aus dem Werk und Abdruck vieler günstiger Rezensionen in beliebiger Anzahl gratis zu Diensten. Für Anzeigen und andere geeignete Bekanntmachungen werden wir, unter Hinweis auf den Sortiments-Buchhandel, in angemessener Weise sorgen. AE" Bestellzettel ist auch hier beigefügt.