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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1906-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1906
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- Deutsch
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^ 80, 6. April 1906. Nichtamtlicher Teil. 8571 Zum Weltpostkongreß in Nom, April 1906. * Der Vorstand des Börsenvereins hat aus Anlaß des am 7. d. M. in Rom zusammentretenden Kongresses von Vertretern des Weltpostvereins die nachfolgende Eingabe an den Reichskanzler Fürsten von Bülow gerichtet: (Red.) Leipzig, den 3. April 1906. Sr. Durchlaucht dem Herrn Reichskanzler Fürst von Bülow Berlin. Euer Durchlaucht beehrt sich der Unterzeichnete Vorstand als der berufene Vertreter der Interessen des gesamten deutschen Buch- und Musikalienhandels anliegend eine Eingabe des Exekutiv- Komitees des Internationalen Verlegerkongresses an den internationalen Weltpost-Kongreß 1906 in Rom zu über reichen. Der Vorstand bittet Euer Durchlaucht im Inter esse des deutschen Buchhandels, die in der anliegenden Ein gabe vorgebrachten Wünsche und Vorschläge in bezug auf Ermäßigung der Gebührensätze für eingeschriebene Drucksachen und für Drucksachen mit Nachnahme bei dem nächsten internationalen Kongreß des Weltpost vereins befürworten und vertreten zu wollen. Euer Durchlaucht wollen aus der anliegenden Eingabe erkennen, daß die darin zum Ausdruck gekommenen Wünsche sich auch in den verschiedensten Ländern als dringend wünschenswert herausgestellt haben, und glaubt der Vorstand umsomehr auf eine geneigte und wohl wollende Erwägung und Förderung dieser Wünsche seitens der deutschen Reichsregierung hoffen zu dürfen, da es wohl nicht zweifelhaft erscheint, daß auch die Ermäßigung der Sätze für die Beförderung der eingeschriebenen Drucksachen und Sendungen unter Nachnahme zur Hebung des Verkehrs wesentlich beitragen wird und auch der Buchhandel als dann mehr, als es gegenwärtig geschieht, davon Gebrauch machen dürfte. In größter Ehrerbietung Euer Durchlaucht ergebenster Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. (gez.) Albert Brockhaus. Erster Vorsteher. Die der Eingabe betgegebenen Vorschäge des Exekutiv- Komitees des Internationalen Verlegerkongresses lauten, aus dem Französischen übersetzt, wie folgt: Bern, den 2. April 1906. An den Kongreß des Jahres 1906 des Weltpostvereins in Rom. Hochgeehrte Herren! Der Internationale Verleger-Kongreß, der 1896 in Paris gegründet wurde und seitdem 1897 in Brüssel, 1899 in London und 1901 in Leipzig getagt hat, hat in den sich folgenden Sitzungen verschiedene Beschlüsse gefaßt, die ein seit 1901 in Bern eingerichtetes permanentes Bureau unter Aufsicht eines Exekutiv-Komitees, dessen Mitglieder verschie denen Nationen angehören, zur Ausführung bringen soll. Mehrere Beschlüsse des Kongresses bezwecken Mittel und Wege zu finden, um im internationalen Postverkehr einige Verbesserungen zu veranlassen, die den Buchhandel betreffen. Von diesen Beschlüssen unterbreiten wir hiermit nur zwei der wohlwollenden Prüfung des Postkongresses in Rom, und zwar beziehen sich diese auf das Porto für »Ein geschriebene Drucksachen« und auf »Drucksachen mit Nach nahme«. Wir fassen so kurz wie möglich die Gründe zusammen, die eine Änderung der gegenwärtigen Portosätze in diesen zwei Punkten wünschenswert machen: I. Eingeschriebene Drucksachen. Die »eingeschriebenen Drucksachen« sind im ganzen Gebiet des Weltpostvereins zugelaffen; aber die Einschreibe gebühr von 25 Centimes belastet sie im allgemeinen zu sehr, besonders wenn es sich um Sendungen von geringem Ge wicht handelt. Dies betrifft beispielsweise die separaten Teile periodischer oder anderer Schriften, die man gern ein- schreiben läßt, weil sie unterwegs verloren gehen oder unrechterweise von wenig gewissenhaften Abonnenten ein zweites Mal verlangt werden können. Deshalb wäre es der Wunsch des Kongresses in dieser Hinsicht, daß eine Besserung der gegenwärtigen Lage eiutrete. Vielleicht könnte man einwenden, daß, da die Post im Falle des Verlustes eines eingeschriebenen Gegenstandes bis zum Betrage von 50 Francs haftbar ist, die 25 Centimes-Taxe eine Versicherungsprämie darstellt, die nicht übertrieben hoch ist. Um einem solchen Einwand zu begegnen, könnte man nach unsrer Ansicht bei Zulassung einer ermäßigten Ein schreibegebühr auch den Betrag vermindern, auf den sich die Verantwortlichkeit der Post erstreckt, indem dem Absender die freie Wahl bliebe zwischen der gegenwärtigen Gebühr und Haftbarkeit oder einer geringern Gebühr mit geringerer Haftbarkeit. In diesem Sinne beehren wir uns am Schluß des gegenwärtigen Schreibens einen Vorschlag zu formulieren. II. Sendungen von Drucksachen unter Nachnahme. Die geringste Zahl des Tarifs für Nachnahmen auf Drucksachen stellt sich im internationalen Postverkehr wie folgt: 1. Einschreibegebühr 25 Centimes 2. Inkassospesen 10 „ 3. Postanweisungsporto für die an den Absender zu leistende Zahlung 25 „ 4. 5 Centimes per 50 Gramm 5 „ demnach 65 Centimes für die geringste Nachnahme, wäre es auch nur die Summe von 50 Centimes. Dieses Beispiel zeigt die übermäßige Höhe des Tarifs, besonders für kleine Sendungen. Die Einschreibegebühr von 25 Centimes scheint hier doppelt erhoben zu werden; denn eine Postanweisung ist ihrer Natur nach einem einge schriebenen Gegenstand gleich; sie erfordert ebenso wie der letztere Eintragungen, die im Postdienst ihren Eingang und Ausgang anzeigen. Auch hier würde eine Verbesserung wünschenswert sein. Wir gestatten uns, Ihnen für diese beiden Fragen die folgenden Vorschläge zu unterbreiten: I. Für die »eingeschriebenen Drucksachen« eine Unter abteilung einzurichten, in der die Einschreibegebühr sowie auch die Summe, für die die Post im Falle eines Ver- lusts haftbar ist, verhältnismäßig vermindert wäre, und zwar so, daß beispielsweise die Gebühr auf 10 Cts. und die Haftbarkeit auf 20 Frcs. festgesetzt würde, wobei die Absender die Freiheit hätten, sich auch an die gegenwärtigen Bedingungen der Taxe (25 Cts.) und der Haftbarkeit (50 Frcs.) zu halten. II. Für die auf Drucksachen erhobenen Nachnahmen zum mindesten die Verpflichtung einer Bezahlung von 469*
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