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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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V 70 26. März 1906. Nichtamtlicher Teil. 8149 Nichtamtlicher Teil Der Bibliotheken-Rabatt im Sächsischen Landtag. (Vgl. Nr. 68 d. Bl.) Der in der l. Sächsischen Kammer am 20. d. M. vom Domherrn Herrn Do. Baumgärtner verlesene Brief des Herrn Albert Brockhaus, Ersten Vorstehers des Börsen- vereius der Deutschen Buchhändler, (vgl. Nr. 68 d. Bl. Seite 3060) lautet wie folgt: (Red.) Wenn die Dresdner oder die sächsischen Buchhändler in den letzten Jahren den dem Publikum zu gewährenden Rabatt reduziert haben und nunmehr auch im ganzen Königreich mit Ausnahme von Leipzig den Bibliotheken- Rabatt reduzieren wollen, so handelt es sich nicht um eine örtlich begrenzte Aktion einzelner Gewerbetreibender, sondern um eine den ganzen Stand der Buchhändler um fassende Bewegung, zu deren Verständnis einige allgemeine Ausführungen notwendig sind. Der Verlags-, Kommissions-, Sortiments- und Anti- quariatsbuchhandel Deutschlands, Österreichs und der Schweiz ist zusammengefaßt in dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, welcher im Jahre 1825 gegründet wurde und seit 80 Jahren die Förderung der sächsischen Könige und der sächsischen Ministerien erfahren hat. tz 1 seiner Satzungen bestimmt als Zweck des Vereins »die Pflege und Förderung des Wohles sowie die Vertretung der Interessen des deutschen Buchhandels und seiner Angehörigen im weitesten Umfange. Als Mittel hierzu diene insbesondere 2. die Feststellung all- gemeingiltiger geschäftlicher Bestimmungen im Verkehr der Buchhändler untereinander, sowie der Buchhändler mit dem Publikum in bezug auf die Einhaltung der Bücherladenpreise, bezw. den von letzteren zu gewährenden Rabatt«. Außerordentlich schwer ist es dem Börsenverein ge macht worden, den Kampf gegen unlautere Unterbietungen zu führen. Es hat Zeiten gegeben, in denen die Rabatt schleuderei einen solchen Umfang angenommen hatte, daß der Stand des Sortimentsbuchhandels und damit des ganzen deutschen Buchhandels in Frage gestellt war. Seit 1887 sind bessere Verhältnisse eingetreten dank der straffen Organisation der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel und dank auch der Einsicht der Behörden, welche einen ruinösen Rabatt nicht mehr verlangten Das Buch ist eine Monopolware, deren Verkaufs preis vom Autor in Vereinbarung mit dem Verleger festgesetzt wird und zu dessen Einhaltung der Verleger den Sortimenter vertragsmäßig durch die Lieferung der Werke der Autoren verpflichtet. Die Kreis- und Orts vereine des Buchhandels und der Börsenverein wachen über die Einhaltung dieser vertragsmäßigen Rechte und Pflichten. Wie notwendig die Einhaltung des Laden preises ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß sich nach demselben das Honorar des Autors gewöhnlich bemißt und daß der vom Verleger als Rechtsnachfolger des Autors dem Sortimenter gewährte Rabatt nur so niedrig bemessen ist, daß er die unumgänglich mit der Verbreitung von Literatur verbundenen Spesen und einen sehr bescheidenen Unternehmergewinn für den vermittelnden Sortimenter deckt Wenn trotz der an sich widerstreitenden Interessen des Autors, des Produzierenden und des Vermittlers des Warenkonsums sämtliche Buchhändler sich zu eiuem ihnen schwere Opfer auferlegenden jahrzehnte langen Kampfe gegen die Schleuderei und andre unlautre Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Gebaren zusammentun, so sollten sie darin von jedem Gebildeten, namentlich aber von jeder Behörde unterstützt werden, von letzterer schon um deswillen, weil es sich um die Erhaltung eines wichtigen Teils des Mittelstandes handelt. Die Notwendigkeit der Geschäftsvermittlung durch den Sortimenter ist hier und da immer wieder angezweifelt worden. Man darf aber sagen, daß sie absolut notwendig ist für die Verbreitung speziell der wissenschaftlichen Literatur und daß sie als vorbildlich im gesamten Auslande angesehen wird, wo der Sortimenter stand vielfach zum Aussterben verurteilt, oder wie z. B. in England bereits nahezu ausgestorben ist, zum Nach teile der gesamten englischen Literatur. Daß man dies auch bei uns in Sachsen mit klarem Blick erkannt hat, beweist die Verordnung des Königlichen Gesamtministeriums vom 7. Mai 1888, welche sämtlichen Nachgeordneten Behörden das Eingehen auf einen Skonto von 5 Prozent zur Pflicht machte. Es ist bedauerlich, daß sich Buchhändler gefunden haben, welche trotzdem den sächsischen Behörden einen Rabatt bis zu 10 Prozent offeriert haben, welcher denn auch bis jetzt hat gewährt werden müssen. Seit einigen Jahren ist bei den gleichbleibenden oder sich verringernden Vermittlerrabatten und bei den immer steigenden Spesen der Sortimenter ein Zustand eingetreten, durch den der Stand des gesamten deutschen Sortiments aufs ernstlichste bedroht war. Es war daher die Pflicht der Orts- und Kreisvereine im deutschen Buchhandel und des Börsenvereins, erneut Schritte zur Aufrechterhaltung des Ladenpreises zu tun. Das Resultat dieser Bewegung ist gewesen, daß in Bayern und der Schweiz der Rabatt an das Publikum gänzlich abgeschafft worden ist, daß der selbe im übrigen Deutschland auf 2 Prozent reduziert und in Berlin, Brandenburg, Leipzig und Österreich auf 5 Prozent festgesetzt worden ist Die Rabatte an Biblio theken sind in ganz Deutschland einmütig dahin festgesetzt worden, daß Bibliotheken mit einem Budget bis 10000 5 Prozent und solche mit einem höhern Budget 7 >/z Prozent erhalten; nur die durch die eigenartigen Verhältnisse und Verkehcserleichterungen bevorzugte Stadt Leipzig gewährt den aus Staats- und städtischen Mitteln unterhaltenen größten Bibliotheken 10 Prozent Rabatt. Es mag also konstatiert sein, daß der von Autor und Verleger festgesetzte Ladenpreis noch immer nicht völlig durchgeführt worden ist. Man ist sich aber im Buch handel darüber klar, daß man den jetzt im ganzen Deutschen Reich, in Österreich und der Schweiz festge setzten Rabatt nicht mehr als einen übergangsweisen, sondern dauernden gewähren will, mit dem der größere und der kleinere Konsument rechnen kann. Alle Schritte zur Erhaltung eines so wichtigen Kulturfaktors, als es der gebildete deutsche Sortimenterstand ist, dürften aus rechtlichen wie aus sozialpolitischen Gründen auf den Schutz aller Behörden, insbesondere der als große Kon sumenten in Betracht kommenden Ministerien Anspruch erheben. Demgegenüber können kleinliche finanzielle Gesichts punkte nicht in Betracht kommen. Daß es sich aber im gegenwärtigen Moment und insbesondere bei dem Biblio thekenrabatt um kleinliche Differenzen handelt, beweist, daß der für ganz Sachsen (mit Ausnahme von Leipzig) festgesetzte Rabatt an große Bibliotheken im Betrage von 7fls Prozent gegen die früheren 10 Prozent z. B. bei der Königlichen Bibliothek in Dresden mit einem Etat von 38 000 ^ nur eine Differenz von jährlich 950 bei 414
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