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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1907
- Sprache
- Deutsch
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2750 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 59. 12. März 1907. die reizenden Kinderbildnisse und charaktervollen Bauern studien hervorgehoben seien. Von Karlsruhern haben sich mit vortrefflichen Arbeiten noch eingefunden: Adolf Luntz, Wilhelm Trübner, Hans Brasch, Albert Haueisen, Mili Gerstel, Hermann Daur und Eduard Euler. Aus Stutt gart wären noch zu nennen Robert Haug, Carlos Grethe, Bernhard Pankok, I. V. Cissarz, Alex Eckener, Bruno Goldschmitt, Franz Mutzenbecher, Ernst Gabler, Oskar Obier, Franz Gref, Wilhelm Legler und Fritz Lang, denen sich als einziger Ausländer Amandus Faure-Neapel angeschlossen hat. Auch die vorzüglichen Holzschnitte von Wilhelm Laage- Cuxhaven dürfen hier nicht außer acht gelassen werden. Ernst Kiesling. »Mit allen Nechten.« (Vgl. Nr. 55 d. Bl.) Von Herrn Victor Blüthgen empfingen wir folgendes Schreiben: (Red.) Berlin 50, Achenbachstr. 2. 10. März 1907. Sehr geehrte Redaktion! Auf die Äußerungen des Herrn Hood zu einem Aufsatze von mir, der sich mit dem in Kontrakten beliebten Ausdruck »Mit allen Rechten« beschäftigt, bitte ich in Ihrem Blatte folgendes erwidern zu dürfen: 1. habe ich den Ausdruck nicht als unfair bezeichnet, sondern nur als unglücklich, weil aus ihm der Erwerb von Rechten gefolgert werden könnte und gefolgert worden ist, an deren Übertragung der Autor, wenn nicht beide Teile, beim Vertragsschluß nicht gedacht haben — dies darum, weil bisher eine klare Begrenzung des Ausdrucks nicht autoritativ festgelegt ist; ferner, weil es, wenn der Ausdruck nur einen engen Kreis von Rechtsbefugnissen einschließen soll, sprachlich falsch ist, von »allen Rechten« zu sprechen. Ebensowenig wie als unfair habe ich den Ausdruck als unmoralisch bezeichnet. 2. Herr Hood behauptet zwar, daß dieser »allgemein gebräuchliche« Ausdruck »dem Fachmann verständlich« sei; das hindert ihn nicht, im weiteren Verlaufe seiner Ausfüh rungen zu sagen: »Viele Verleger meinen . . . das ist aber unzutreffend.« Ja, viele Verleger meinen auch noch andres, z. B. einer, daß er damit das Recht erworben hätte, das Werk beliebige Zeit ungedruckt zu lassen, bezw. falls ver griffen, es erst neu zu drucken, wenn er den Zeitpunkt für günstig halte. Eben darum, weil »viele Verleger Unzu treffendes meinen«, und weil, wie Herrn Hood am Schluffe doch dämmert, auch die »Unfähigkeit« eines Richters in Frage kommen könnte, habe ich vorgeschlagen, lieber von dem Aus druck abzusehen und deutlich zu sagen, was vereinbart werden soll, damit Mißverständnissen und Prozessen vorgebeugt wird. Herr Hood meint freilich, es gäbe ja Sachverständige, um den Richter zu beraten. Aber erstlich ist es besser, der Notwendigkeit ihrer Berufung vorzubeugen, zweitens kann ich Herrn Hood versichern, daß auch Sachverständige sich irren können, denn ich selber habe einen Prozeß in erster Instanz auf ein Sachverständigengutachten hin verloren, den ich in letzter Instanz durch ein Ubergutachten der Sachverständigen kammer gewonnen habe; ob aber deren Gutachten in Anspruch genommen wird oder nicht, liegt ganz im Belieben des Gerichtshofs. 3. Es ist mir nicht eingefallen, zu sagen, daß der Richter in Streitfällen den Ausdruck »mit allen Rechten« als Urteils quelle darum ablehnen müsse, weil dieser Ausdruck »gemiß- braucht werden könnte«; ich habe dies damit motiviert, daß er die Vertragsabsicht beider Teile nicht unzweideutig aus spreche, also auch im Fall beiderseitiger Gutgläubigkeit bei ver schiedener Auffassung als Beweismittel nicht zu brauchen sei. 4. Es ist mir nicht eingefallen, allgemein einen Ver trag bezw. eine Vertragsbestimmung, nach der ein Teil größere Vorteile als der andre herausschlagen kann, deshalb als gegen die gute Sitte verstoßend hinzustellen; ich habe nur als unehrenhaft bezeichnet, wenn jemand beim Vertrags- schlusse mit einer eingefügten Bestimmung von nicht gesicherter Tragweite in Gedanken Vorteile für sich verbindet, von denen er weiß, daß der andre Teil sie ihm niemals zugestehen würde. Herr Hood stellt die Sache sogar so hin, als hielte ich den Richter für verpflichtet, eine Kontraktbestimmung, ja einen ganzen Vertrag als null und nichtig zu behandeln, weil daraus für einen Teil größere Vorteile erwachsen sind als für den andern I Wenn Herrn Hood meine Ausführungen unklar er schienen sind, so brauche doch nicht gerade notwendig — ich daran schuld zu sein! Dagegen verschweigt Herr Hood, daß das, was er auf. klärend als einzig berechtigte Auslegung des Ausdrucks »mit allen Rechten« feststellt, genau meiner eignen Fest stellung entspricht, nur daß ich den Sinn noch unmiß verständlicher so präzisiert habe: »Überläßt ein Autor ein Werk mit allen Rechten, so heißt das, wenn nichts andres bestimmt ist, nur: daß der Verleger das ausschließliche und unumschränkte Recht der Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung erhält, wogegen er sich zur ordnungsmäßigen Verviel fältigung und Verbreitung verpflichtet, soweit dafür sein Verlagsgeschäft in Betracht kommt.« Ich habe noch hinzugefügt: »Wo das nicht geschieht, verbleibt dem Autor das Recht, auf Erfüllung zu klagen, bezw. den Vertrag zu lösen.« Ich glaube nicht, daß hiergegen etwas einzuwenden ist. Sollte die Vertretung des Buchhandels sich autoritativ zu meiner Ausdeutung des Ausdrucks in Ihrem Blatt bekennen, so würde, obwohl er sprachlich ungeschickt bleibt, gegen seine Weiterbenutzung nichts einzuwenden sein. Aber nur dann! Hochachtungsvoll Victor Blüthgen. öoklrztckerikalenclei' 1905—1996, u°asr m«ä- vsrtzan ak kr-emstssnäs kaekmün rttA. sk 1/halä. 2g,cstri880l1. 12s ox 13äs ärgängsa. Oätsborx, 2aobri,soll» boolrtr^elcsri-^lctisbolax. 198 8. u. ^.vrsißsvsntsil. 6lr. 8". 6sb. 5 llr. Dieses Jahrbuch, geschaffen und noch heute herausgegeben von dem angesehenen, auf künstlerischen Wert seiner graphischen Er zeugnisse besonderes Gewicht legenden Buchdrucker Waldemar Zachrisson in Gotenburg, will, nicht so sehr nach der technischen Seite hin gerichtet wie bei uns Klinisch' Jahrbuch, der Kunst des Buchdrucks und der Buchausstattung dienen, und sein Heraus geber wird nicht müde, seinem Vorhaben große Opfer zu bringen. Der Kalendercharakt r kommt nur in dem geographischen Ver zeichnis aller Buch- und Steindruckereien in den drei nordischen Reichen und Finland zum Ausdruck; der textliche Inhalt besteht im übrigen aus Aussätzen auf dem Gebiet des Buch gewerbes; doch ist, wie früher, in ihrer Wahl auf das, was gerade die Gegenwart bewegt, gebührende Rücksicht genommen. So findet man eine illustrierte Studie über Rem- brandts Radierungen von l)r. A. L Romdahl, Direktor des Kunst museums von Göteborg, und eine Skizze Uber die Entwicklung des spanischen Farbenholzschnitts, von dem nach altern Originalen acht zum Teil farbige Proben gegeben werden, von einem jungen apanischen Kunstkenner. Einem Kapitel der modernen Repro duktionstechnik ist G. Malmbergs Abhandlung -Punktbildung bst der Autotypie- gewidmet. Die Geschichte des Buchdrucks in
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