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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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^ 50, 1. März 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d, Dtschn. Buchhandel 2298 Buchhandels-Verkehrs mit den Niederlanden scheint uns so eigentümlich, daß wir aufs höchste gespannt sind, darüber Näheres zu erfahren. »Zumal erregte unsre Verwunderung, was Sie über den Nachdruck von deutschen Büchern in den Niederlanden gesagt haben. Zunächst über diesen Gegenstand sehen wir der Angabe näherer und ganz bestimmter Beweggründe entgegen. -Hochachtungsvoll Der Vereins-Vorstand (gez.) W. P. van Stockum jr., Vorsitzender (gez.) äovt. lit. belA. A. G. C. de Vries, Schriftführer. »Konsulat der Niederlande in Düsseldorf. »Düsseldorf, 18. Januar 1907. -In Erwiderung Ihrer Zuschrift vom 20. Dezember 1906 beehre ich mich Ihnen folgendes mitzuteilen: -Ich bin der Meinung, daß infolge Ermangelns einer Literar-Konvention zwischen den Niederlanden und Deutschland und der infolgedessen bestehenden Erleichterung von Übersetzungen und Ausgaben deutscher Bücher in holländischer Sprache, dem Verkaufe der Originalwerke in den Niederlanden geschadet wird. Umgekehrt genießen die niederländischen Schriftsteller rc., deren Werke für eine Übersetzung in die deutsche Sprache in Betracht kommen, in Deutschland keinen Schutz, und sie müssen wider standslos zusehen, daß ihnen ein bedeutender Teil ihres Honorars für die Veröffentlichung ihrer Erzeugnisse daselbst in Buchform oder in Zeitungen nnd Zeitschriften vorenthalten bleibt. Ein etwaiger Beitritt der Niederlande zur Konvention würde meines Erachtens dem Buchhandel beider Länder zugute kommen. Manches Buch, von dem die Übersetzung jetzt noch freisteht, wird dann aber nicht ins Holländische übersetzt werden, wenn dafür bezahlt werden soll. Infolgedessen wird die Wahl mit größerer Sorgfalt stattfinden. Das nämliche würde in Deutschland mit den niederländischen Buchwerken der Fall sein. In dieser Weise würde die Konvention den minderwertigen oder mittel mäßigen Schriftstellern, Gelehrten rc. schaden, die Bücher von wirklichem Wert dagegen begünstigt werden. Zumal würden sämtliche Verleger, die schon jetzt die Unsicherheit des bestehenden Zustands als nicht im Interesse des reellen Buchhandels betrachten, den Vertrieb ihrer rechtmäßig erworbenen Buchwerke mit weit größerm Interesse und weit größerer Kraft zur Hand nehmen können, als solches jetzt der Fall ist. »Selbstverständlich habe ich nicht eine Stadt wie Düsseldorf als Maßstab meiner Beurteilungen genommen. Es war meine Absicht, mehr im allgemeinen auf das Ungesunde des bestehenden Zustandes hinzuweisen. »Nicht für undienlich erachte ich, Sie darauf hinzuweisen, daß von einem Verlangen Ihrerseits keine Rede sein kann, weil ich keineswegs dazu verpflichtet bin, Ihnen die Beweggründe meiner Betrachtungen im Jahresbericht mitzuteilen. -Im Interesse der Sache bin ich aber diesmal von meinem Standpunkt abgewichen, nur wohlwollende Bitten zu beachten und die weniger freundlich entgegenkommenden beiseite zu legen, und es wird mir angenehm sein, wenn Sie dies zu wür digen wissen. »Der Konsul der Niederlande (gez.) I- Herdtmann. »An den Vorstand des Vereins zur Förderung der Interessen des Buchhandels, Amsterdam. »15. Januar 1907. »Herrn I. Herdtmann, Konsul der Niederlande, Düsseldorf. -Unser Vorstand würdigt sehr, daß Sie sein Schreiben vom 20. Dezember v. I. wohl haben beantworten wollen. Aus diesem Wohlwollen Ihrerseits, aber zunächst wegen des Interesses der Sache selbst, um die es sich hier handelt, möchte der Vorstand noch gern sich die Freiheit nehmen, Ihnen auf Ihre Antwort vom 8. d. M. eine Rückäußerung zugehen zu lassen. »In Ihrem Jahresbericht steht ganz bestimmt: »»Der Handel in Buch-und Musik-Werken zwischen Deutsch land und den Niederlanden ist von sehr geringer Bedeutung. Und darüber hat man sich nicht zu wundern, so lange die Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. Niederlande sich nicht der Konvention zum Schutz des lite rarischen Eigentums angeschlossen haben.-» -In unserm Schreiben vom 20. Dezember haben wir Sie ge beten, uns Näheres zukommen lassen zu wollen zur Erklärung der Beweggründe, welche Sie veranlaßt haben, diese Meinung auszusprechen; Ihr Schreiben vom 8. Januar gibt uns diese Erklärung nicht. -Nach unserm Dafürhalten fehlen Ihnen vollständig die Unterlagen, wonach Sie über den Handel mit Büchern zwischen Deutschland und den Niederlanden sich eine Meinung bilden könnten. Wie könnten Sie sich diese auch in einer Stadt wie Düsseldorf beschaffen! Muß man doch, um über diese Handels branche urteilen zu können, sich Rats erholen in den Haupt zentren, in diesem Falle Leipzig, Berlin, Amsterdam. Und, wie uns vorkommt, liegt es wohl durchaus nicht in Ihrer Aufgabe, in diesen Städten eine Untersuchung anzustellen und darüber von Düsseldorf aus zu sprechen. »Die Betrachtungen in Ihrer Zuschrift vom 8. d. M. über den Beitritt der Niederlande zur Berner Konvention und über die gegenseitige Berechtigung, Übersetzungen zu veröffentlichen, sind an dieser Stelle durchaus nicht diskussionsfähig; dazu möchten wir Sie auf die in den letzten Dezennien erschienene Flut von Literatur Hinweisen teils zur Anpreisung, teils zur Bekämpfung des Beitritts, die Sie aber, wie aus Ihrer Antwort hervor- zugchcn scheint, nicht so genau kennen, daß Ihre Meinung als richtig angenommen werden könnte. -Aus der Weise, wie Sie sich der Berner Konventionsfrage gegenüber stellen, geht hervor, daß Sie sich theoretische Folgerungen zurecht gemacht und diese als Tatsachen in Ihren Jahres bericht ausgenommen haben, ohne daß Sie irgendwelchen deutlichen Beweis hinzufügen und diesen auch nicht anführen, wenn man Sie darum bittet. -Wenn in Ihrem Jahresbericht frei heraus gesagt wird, daß es in den Niederlanden erlaubt sei, sämtliche Bücher nachzudrucken, und wenn Sie nicht hinzusügcn, daß dieser Nachdruck früher nur sporadisch, seit Jahren aber durchaus nicht mehr stattfindet, ist dies eine Beschuldigung des niederländischen Buchhandels, die ein offizieller niederländischer Berichterstatter aus Deutschland nicht aussprechen kann, ohne sich der Gefahr auszusetzen, unzuverlässig genannt zu werden. »Der Verein zur Förderung der Interessen des Buchhandels ist folglich nicht nur vollkommen dazu berechtigt, dieser Behauptung bestimmt entgegenzutreten, sondern sogar dazu verpflichtet, an maßgebender Stelle Protest dagegen einzulegcn. Der Vorstand hält folglich für notwendig, den Minister des Auswärtigen von der zwischen Ihnen und uns geführten Korrespondenz in Kenntnis zu setzen und Seine Exzellenz zu gleicher Zeit darauf aufmerksam zu machen, daß behördliche Berichte über eine Handelsbranche, die so offenbar durchaus falsch den Zustand wiedergeben, wie Ihr Be richt über die Verhältnisse zwischen dem niederländischen und dem deutschen Buchhandel, nicht angenommen werden können, ohne daß dagegen Widerspruch erhoben werde, und Seine Exzellenz zu bitten, die erforderlichen Maßregeln zu treffen, damit künftighin dergleichen Fehlgriffe nicht mehr Vorkommen können. -Hochachtend Der Vereins-Vorstand (gez.) W. P. van Stockum jr., Vorsitzender, (gez.) ckoot. lit. bsIZ. A. G. C. de Vries, Schriftführer.» »Amsterdam, 22. Januar 1907. -An Seine Exzellenz den Minister des Auswärtigen. -Exzellenz. »Der Vorstand des Vereins zur Förderung der Interessen des Buchhandels beehrt sich zu bitten, die Aufmerksamkeit Eurer Exzellenz auf Folgendes richten zu dürfen. Im Jahresbericht 1905/06 vom Konsulat der Niederlande in Düsseldorf kommt u. a. folgendes vor: --Buch- und Musik-Werke. --Der Handel in Buch- und Musikwerken zwischen Deutsch land und den Niederlanden ist von sehr geringer Bedeutung. Und darüber hat man sich nicht zu wundern, so lange die Niederlande sich nicht der Konvention zum Schutze des lite rarischen Eigentums angeschlossen haben. --Unter diesen Umständen bleibt es in den Niederlanden er- 301
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