2102 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. ZF 46, 23 Februar 1907. Mus dem Verwallungs-Musschuste des Deutschen BuchhLndlerchsusrs scheiden aus die Herren: Rudolf Brockhaus in Leipzig Alfred Staackmann in Leipzig Theodor Weicher in Leipzig. Letztere sind satzungsmäßig wieder wählbar, ersterer nicht. Im Amte verbleiben die Herren: Heinrich Wagner in Leipzig Richard Schulze in Leipzig Wilhelm Crayen in Leipzig. Mit dem Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammen stellung der Wahlvorschlüge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmcn ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verchrlichen Vorstände, die Wahlvorschläge ans dem versandten Formular bis spätestens den 1. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhans, einzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stimmvertrelungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß tz 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders darauf aufmerksam geinacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2) daß laut Satzungen (tz 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börscnvcreins anerkannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß Mitglieder eines Ortsvereins, die gleichzeitig Mitglieder eines Krcisvereins sind, ihr Stimmvertretungsrecht durch den Kreisverein auszuübcn haben; 4) daß die Stimmvcrtrctung für die Wahlen und alle ans der Tagesordnung der betreffenden Hauptversammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen § 17, Absatz 4) statthaft ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen (ebenda); 7) daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: а) Benutzung des Börsenvereins-Formulars, d) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, o) Beglaubigung dieser Unterschrift durch den betr. Vereins-Vorstand, б) Vorlage spätestens am Tage vor der Hauptversammlung (Satzungen H 17, Absatz 4); 8) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsen vereins zu senden hat. Göttingen und Leipzig, den 21. Februar 1907. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschuh des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Or. Wilhelm Ruprecht, Vorsitzender.