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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1907
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- Deutsch
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2110 Börsenblatt j. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 46, 23. Februar 1907. empfohlenen Paketen gewidmet. Welche Barpaketmassen namentlich zur Zeit der Quartalswende, zur Schulbücher- und Weihnachtszeit in wenigen Stunden bewältigt werden müssen, ohne daß es möglich wäre, das geschulte Personal für diese Zeit durch geeignete Hilfskräfte zu entlasten, kann sich ein dem Leipziger Betrieb Fernstehender kaum vergegen wärtigen. Allerdings wird dem Schalterkassierer die Sache dadurch etwas erleichtert, daß die große Mehrzahl der in Betracht kommenden Firmen am Sonnabend auf der Börse abrechnet, so daß an Stelle des baren Geldes der Rechen zettel bei der Einlieferung der Pakete als Wertmesser gilt. Immerhin erfordert die Konferierung bedeutenden Zeit aufwand, dann gehen die Pakete zur Verbuchung an die An gestellten, die die Kommittentenkonten führen, und hier kommen alle die Spezialordres, die Einlösungsabbestellungen rc. zur Geltung und Berücksichtigung. Eine Ordre, die immer wiederkehrt, obgleich ihre strikte Beobachtung dem Kommittenten unliebsame Empfangs verzögerungen bringen muß, ist die, kein Barpaket ohne beigefügten Verlangzettel einzulösen. Zahlreiche Verlegerfirmen behalten die Zettel als ur kundliche Beweisstücke in Händen oder lassen sie in einem gemeinsamen Kuvert dem Kassierer vorlegen, es ihm anheim gebend, sich die Belege, die er braucht, aus dem ungeordneten Zettelhaufen herauszufuchen, unter der Bedingung, sie nach Einsichtnahme mit den andern Zetteln zurückzugeben. Trägt der Schalterkassierer dem Ansuchen des Kommittenten, so gut es gehen will, Rechnung, so ist das beim Einholen der empfohlenen Pakete den Laufburschen vielfach unmöglich ge macht, und etwas Nachsicht wird in einem wie dem andern Falle auch an dieser Stelle von den Geschäftsfreunden Leipzigs erbeten. Vielfach scheint im Kommittentenkreise die Meinung verbreitet zu sein, daß die bei der ersten Präsentation nicht honorierten Pakete beim Kommissionär des Empfängers lagern; anders würde es sich nicht erklären lassen, daß Einlösungsordres oft genug an den eignen Kommissionär, statt an den des Absenders, der den Anfrage zettel ausgeschrieben hat, eingesandt werden. Die Adressierung der Einlösungsordre an den eigenen Kommissionär hat aber nur dann ihre Berechtigung, wenn Pakete mangels Kasse bei der ersten Präsentation zurück gewiesen wurden und wenn er veranlaßt werden soll, durch den Stempelaufdruck: Ich zahle! die Gewißheit der Ein lösung bei nochmaliger Präsentation zu geben, oder aber wenn das betreffende Paket eingeholt werden soll, in welchem Fall der Einlösungszettel auf den Laufzettel der empfohlenen Bestellungen gesetzt werden muß. Um die Quartalswende sucht der Kommittent zuweilen sein Spesenkonto dadurch zu entlasten, daß er Auftrag erteilt, von einer Zeitschrift ein oder mehrere Exemplare weniger einzulösen, als er im vorangegangenen Quartal bezog. Einer solchen Ordre kann einfach nicht entsprochen werden, da der Barpakeimarkthelfer nicht befugt ist, Änderungen von Fakturen am Schalter vorzunehmen. — Das Paket muß als Ganzes angenommen oder zurückgewiesen werden. Handelt es sich dabei um ein Wochenjournal, so wird sich der Kassierer meist für die Annahme entschließen, statt dem Kommittenten die Unannehmlichkeit zu bereiten, daß er seine Abonnenten nicht rechtzeitig und prompt bedienen kann. Die meisten Sortimenter bestellen etwa 14 Tage vor der Quartalswende ihre sämtlichen Kontinuationen neu, und es bedarf dann ihrerseits keiner Vorsichtsmaßregeln, um sich vor Bar-Remittenden zu schützen. Im allgemeinen wird das Einlösungsgeschäft, wie es in Leipzig gehandhabt wird, als in zufriedenstellender Weise funktionierend angesehen werden dürfen, auch wenn das einzelne Paket nicht, wie es ängstliche Gemüter gern sähen, auf den Inhalt geprüft und Faktur mit Verlangzettel konferiert wird. Die Kosten einer solchen Arbeitsleistung würden in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen. Ist wirklich einmal ein Fehler bei der Aus lieferung unterlaufen, so wird sich auf dem Korrespondenz wege die Differenz in den meisten Fällen erledigen lassen. Denjenigen Firmen gegenüber, die in der Rücknahme von Barpaketen oder Teilen derselben Schwierigkeiten machen, läßt der Leipziger Kassierer alle Vorsicht walten. Ein Übelstand, der schon zu mancherlei Erörterungen Anlaß gegeben hat und der dem Kommissionär wie dem Sortimenter vielfach Verdruß bereitet, ist die Gepflogenheit einiger kleinen Verleger, ihren Barumsatz dadurch zu steigern, daß sie ans den L cond.-Verlangzetteln ein Probeexemplar des betreffenden Werkes bar zum Vorzugspreis anbieten. Der Vordruck entgeht bei der Abstempelung des Zettels dem Auge des dann unfreiwilligen Bestellers, und dann folgt auf die Barauslieferung eine Kontroverse, in die auch der Kommissionär nicht selten als Opferlamm hineingezogen wird. Daß die Einlösung von Barpaketen Vorschüsse auf Kassa konto zur Vorbedingung hat, ist eine bekannte Tatsache; fehlt die Kasse, so wird für solvente Firmen die Einlösung selbst verständlich nicht eingestellt; es ist aber befremdlich, daß der Kommittent, namentlich wenn es sich um kleine Zins belastungen auf die Saldi der Ausgabeseite seines Kontos handelt, sich von diesen unangenehm berührt findet. Der Kaufmann kann bei Festsetzung seiner Verkaufspreise einen etwaigen Zinsverlust in die Kalkulation einbeziehen; der Kommissionär aber, der für seinen geschäftlichen Brutto gewinn auf die Provisionen und Gebührensätze angewiesen ist, die ihm sein Geschäftsfreund auf Heller und Pfennig nachzurechnen in der Lage ist, kann das nicht, und doch würde die Summe aller der kleinen Zinsbeträge im Fall der Nichtbelastung eine recht erhebliche Herabminderung der ohnehin immer schmäler werdenden geschäftlichen Entlohnung bedeuten. Eine Platzgepflogenheit, die gern als Ausfluß einer unberechtigten Jnteressenpolitik angesehen und als solche einer abfälligen Kritik unterzogen wird, ist die, daß der Kommissionär direkte Sendungen vom Lager seiner Verleger-Kommittenten nicht expediert, sondern alle diese Auslieferungen, auch wenn es sich um größere Posten handelt, durch die Hände des Kommissionärs des Empfängers gehen läßt. Diese Annahme ist nur zum Teil richtig, denn Her Kommissionär expediert in Wirklichkeit dann stets direkt, wenn er von seinem Verlegerkommittenten hierzu beauftragt ist, denn dann übernimmt dieser das Obligo für den Fakturenbetrag, das Risiko für den Versand und die Kosten der Verpackung. Ohne solche Rückendeckung würde der Kommissionär seine Arbeit umsonst leisten und für Verluste außerdem noch einstehen müssen. übrigens hat bei den »lagernden« Barpaketen die in Rede stehende Üsance noch die weitere praktische Bedeutung, daß ein Kommittent, der nicht in der Lage ist, seinen Kom missionär mit Kasse versehen zu können, verhindert wird, seinen notwendigsten Bedarf an Büchern und Zeitschriften mit Umgehung seines Vertreters sich kommen zu lassen und den sichern Znsammenbruch seines Geschäfts zum Schaden der Verleger noch eine Zeitlang hinauszuschieben. Mancherlei noch ließe sich sagen, was der Kommissionär im Interesse einer glatten Abwicklung der Geschäfte unter Berücksichtigung der Darlegungen und Erläuterungen in dem Schriftchen »Der Verkehr über Leipzig« gebessert sehen möchte; vielleicht aber tut dieser Hinweis schon das Seinige, um dem Verkehrsregulativ erneute Beachtung zu erwirken. Im Hinblick ans die kommende Ostermesse seien nur noch einige Worte gestattet, da die Abrechnungsvorarbeit und die
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