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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.08.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.08.1907
- Sprache
- Deutsch
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8010 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 190 16. August 1907. ^oss Llsss Zt Os. in Maäriä. Lpluola, kV, Lriiiss / blssonss äs los setuslss esdallsros äs las oräsves villitsres sspsuols-s. I svtreZs 11 xss. r'srasv.äo I'ö io Maäriä. pernsväes ^ Oovxsier, N., sl sosivsro äs 8» Nsjestsä. (Nsmoriss äsl tismxo äs I'slipg 111.) loraos I ^ II. 8 xss. Imp. krovinoml in LsZovla. Os krutos äs Lüräodn, kio, vusvs corvpilsoiöv äs la äootrivs sobrs eompstsveiss svtrs 1s. säivivistrselöv ^ los tribuualss äs justivia ^ rsoursos äs <iusjs. 6 xss. „La Irrsüiaoiöu" io Msäriä. ^msrieb, los sstsäos bixvoticos. (LsZuväs, xarts äs »ln prs-otios, äsl bipvotismo«.) 10 pss. Viuäs äs I'rslloisoo Hiss äs I-söu io Msxioo. Lolstio äsl Instituts diblioxrsüoo läsxiesoo. llüm. VI. 20 pss. Halms Latss io Llaärlä. l?srus.oäsr äs Lstbsnsourt, kr., Oistoria Zsosslozioo x bsraläisa äs ls moos-rgois ssxsöols, 6sss, Rssl ^ Orsoäss äs klspsüs, so oripsv, sos lisolios, sos tuoäsäorss, titulos, s.lino?.ss x dlssooss. Doms VII. Ludsler.-krsis 30 Ir. Antonio Lau Martin io SsAovia. Ls-ldös )' Osrrillo äs ^lboroor, V., 6orso äs krsovss so 130 lsooiooes ^ 575 sjsroioios. llomos I ^ II. 8 pss. Viotoriarm Luarss io Maäriä. äs Nora darröo, ä., Lsrvioio äs estaäo loa^or. 14 pss. kirala, kspaSa ^ la rsKsooia. Anales äs äiss ^ ssis skios. (1885—1902.) lorno lll. 8 xss. <)osvsäo Villspas, kr., Obras oomplstas. koioos III z? II äs las kossias. käioiöo oritiva, oräsoaäa s ilostraäa por O. ^.ursliaoo ksroäoäsrdosrra ^ Orbs. Ooo ootas ^ aäioiooss äs O. Naros- lioo Nsosoäon x ksla^o. 8 pss. kstaoa, IV. k., Viäa ^ ssoritos äsl äootor lass Ilixal. 13 pss. Bücher — Menschen — Dinge. Besprochen von R. L. Prager. Neue Folge. Hl. (I siehe Vörsenbl. f. d. D. B. Nr. 95, 96. II Nr. 125, 126, 127.) Wie sedes Übel, so hat auch die Geldknappheit, die be kanntlich ziemlich ein Jahr andauert, ihr Gutes gehabt. Von allen Seiten werden Vorschläge gemacht, um der Knappheit der Umlaufsmttel abzuhelfen. Der Scheckverkehr, der allerdings in Deutlchland noch lange nicht den Umfang hat wie in andern Ländern, soll diesem Übel begegnen. Wenn ich nun auch nicht glaube, daß dieses kleine Mittel imstande ist, die Geldteuerung zu bannen, deren Ursache ganz wo anders zu suchen ist, so in dem großen Geldbedarf der In dustrie, dann in dem Export von Geld nach dem Ausland, den unsre Großbanken — die immer mehr verstanden haben, die Barmittel sogar auch des kleinen Mannes an sich zu ziehen — fort und fort in steigendem Maßstabe betreiben, dann auch, wie Manes ausführt, in dem »Geldsammeln der Privatversicherungsgesellschaften«*), so ist es doch immerhin erfreulich, daß einer Erweiterung des Scheckverkehrs sowie des Überweisungsverkehrs auch von' denen das Wort geredet wird, die früher sich ziemlich teilnahmlos verhalten haben. Freilich sollten wir mit Barmitteln sparsamer umgehen. Der ganze große englische Welthandel braucht nur 14 Prozent in Bargeld, während Deutschland 33 Prozent verwenden muß. Hätten wir die gleichen Einrichtungen wie England, so würden wir etwa 23 000 Millionen Mark baren Geldes im Welthandel ersparen und zudem noch 1000 Millionen in Banknoten, die ausschließlich dem innern Verkehr zugute kommen würden. Allerdings macht es einen eigentümlichen Eindruck, daß die Regierung, die noch vor wenigen Jahren die Regelung des Scheckverkehrs für unnötig erklärt hatte, jetzt schon einen zweiten Entwurf eines Scheckgesetzes vorgelegt hat, somit *) In seinem im Frankfurter Aktionär erschienenen Artikel: »Der hohe Geldstand und das Versicherungswesen», in dem es heißt: «... In welchem Umfange gerade die deutschen Privat versicherungsanstalten als Geldsammler auftreten — von der Sozialversicherung wird später noch die Rede sein —, davon er hält man einen Begriff, wenn man hört, daß im Jahre 1905 die 165 größten deutschen privaten Versicherungsunternehmungen Milliarden Mark Kapitalanlagen zu verwalten hatten, von denen in dem einen Jahre 1905 allein rund 855 Millionen Mark neu anzulegen waren. Mit diesen kolossalen Ziffern verglichen, erscheint selbst das Kapital der größten Staatsbanken als nur geringfügig; denn dies machte bei der Deutschen Reichsbank nur wenig mehr als ein Fünftel jener Fonds aus und betrug selbst bei der Bank von England nur ein Drittel derselben.» also andrer Meinung geworden zu sein scheint. Ebenso wird von der Reichsbank sowie von der Seehandlung der Scheckverkehr empfohlen, obwohl beide Institute bis jetzt sich ziemlich ablehnend gegen den Scheck verhalten haben oder wenigstens ihre Maßnahmen keineswegs so eingerichtet haben, daß sie geeignet scheinen den Scheckverkehr zu heben. So wird darüber geklagt, daß die Reichsbank ihr zur Einziehung übergebene Schecks auf einen andern Reichsbankplatz den Einreichern frühestens fünf bis sechs Tage nach der Über gabe gutbringt und zwar unter Abzug von 1 o/^, min destens 50 H für den Scheck. Für Schecks auf die Reichs bank selbst, die nicht am Platze des Einreichers zahlbar sind, rechnet sie eine Gebühr von mindestens 30 H. Nicht einmal am Platze des Einreichers selbst zahlbare Schecks kommen spesenfrei zur Gutschrift. Daß die See handlung bei der Ablieferung von Effekten an Berliner Bankfirmen verlangt, daß der Betrag ausschließlich in barem Gelde bezahlt werde und Begleichung durch Schecks auf die Bank des Berliner Kassenvereins ablehnt, kann auch nicht gerade als ein Mittel zur Hebung des Scheckverkehrs angesehen werden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch die Gepflogenheiten der Leipziger Banken und Bankiers einschließlich der Reichsbank anführen, die für in Leipzig zahlbare Schecks, die bei ihnen zur Gutschrift eingereicht werden, eine Provision von, wenn ich nicht irre, mindestens 75 H für jeden Scheck berechnen, während in Berlin jede Bank Schecks, die in Berlin zahlbar sind, dem Einreicher, der bei ihr Konto hat, einfach gutschreibt, ohne einen Abzug zu machen. Aus diesem Grunde sind Leipziger Firmen, die einen Scheck erhalten, gezwungen, diesen Scheck direkt bei der Zahlstelle in bar einzuziehen. Dadurch wird nicht nur der Zweck des Schecks, Barzahlung zu vermeiden, vereitelt, es ist auch nicht möglich, solche Schecks mit der Bezeichnung »nur zur Verrechnung« nach Leipzig in einfachem Brief zu versenden. Wenn die Ältesten der Kaufmannschaft zu Berlin ein Scheckgesetz nicht als wünschenswert bezeichnet haben, so ge schah dies wohl deswegen, weil sie fürchteten, daß der zu erwartende Entwurf nicht gerade handelsfreundlich aus- fallen würde. Diese Befürchtung erscheint angesichts des Entwurfs unbegründet. Der Entwurf, der am 13. Juli d. I. veröffentlicht worden ist,*) zeichnet sich durch Einfachheit und Klarheit aus und enthält nur wenige Bestimmungen, die zu beanstanden wären. Er lehnt sich im wesent lichen an die Wechselordnung an, die sich als ein gutes Gesetz bewährt hat. Die Einwendungen, die von ver schiedenen Seiten gegen den Entwurf gemacht worden sind, richten sich hauptsächlich gegen die Bestimmung des Z 9, daß der Scheck, der innerhalb des Reichsgebiets ausgestellt und *) Abgcdruckt im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 1907, Nr. 164.
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