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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1907
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- Erscheinungsdatum
- 08.08.1907
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- Deutsch
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7788 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 183, 8. August 1S07. 1749 der Akademie den Eid. Sein Kontrakt mit der Aka demie erfuhr verschiedene Veränderungen. So war Brunet z. B. verpflichtet, von jeder etwaigen neuen Auflage des Wörter buchs der Akademie 62 Exemplare (statt der früheren 41) an die Akademie zu liefern, von denen zehn (für den König und für die Minister bestimmte) in Maroquin, 40 (für die Akademie bestimmte) in Kalbleder und die übrigen zwölf in Papp band gebunden sein mußten. Letztere zwölf Exemplare sollten als Handexemplare zur Aufnahme der Verbesse rungen und Zusätze dienen. Für Aushändigung seines Privilegs verlangte die Behörde von Brunet eine beträcht liche Summe. Die Vorstellungen der Akademie bewirkten jedoch, daß ihm das Privileg kostenfrei ausgehändigt wurde. Bernard Brunet begann mit dem Druck der vierten Auflage des Wörterbuchs, die jedoch erst 1762 fertig wurde. Er starb am 30. September 1760. Seine Witwe übernahm seine Pflichten und Rechte gegenüber der Akademie, wobei sie von ihrem Sohne Jacques Bernard Brunet unterstützt wurde, der am 1. Dezember 1760 der Akademie den Eid leistete. Als die Witwe Brunet 1763 Antoine Louis Regnard heiratete und dieser in die Buchhändler- und Buch druckergilde ausgenommen worden war, teilten sich Regnard und der junge Brunet eine zeitlang in die Vertretung bei den Versammlungen der Akademie, bis Regnard als Nach folger von Bernard Brunet bestätigt war. Regnard starb aber bereits am 1. Juli 1767. Nach dem Tode Regnards wurde Jacques Bernard Brunet wieder der Vertreter seiner Mutter bei der Akademie und trat am 27. März 1772 nach dem Verzicht seiner Mutter selbständig die Stellung des Buchhändlers und Buchdruckers der Akademie an. Im März 1774 hatte er sich mit seinem Schwager Antoine Guönard Demonville assoziiert. Das bevorstehende Erlöschen des Privilegs ihres Buchhändlers veranlaßte die Akademie, wegen der Erneuerung Schritte zu tun. Diese führten dazu, daß das Privileg auf 25 Jahre kostenfrei verlängert wurde, obwohl nach einem neueren Gesetz ein Privileg nur auf sechs Jahre gewährt werden durfte. Jacques Bernard Brunet konnte jedoch keinen Gebrauch von dem Privileg machen, denn er zog sich 1774 von den Geschäften zurück und starb 1781. Am 15. Dezember 1774 trat sein Schwager Demonville an seine Stelle bei der Akademie. Die politische Lage und besonders die sich überstürzenden Ereignisse nach dem Zu sammentritt der Nationalversamnflung 1789 machten für Demonville das Privileg zum Druck des Wörterbuchs der Akademie wertlos. Seit dem Erscheinen des letzten Wörter buchs der Akademie von 1762 hatte man 25 Jahre lang an dessen Verbesserung gearbeitet und die Änderungen und Verbesserungen auf den Rand eines Exemplars eingetragen. 1788 hatte die Akademie die Revision der neuen Auflage beendet. Zwei Bogen dieser neuen, fünften, Auflage waren bereits gedruckt, zwei weitere waren in Arbeit, während der Bürger Beauzöe, Mitglied der Akademie, mit der Druck leitung beauftragt war. Der Umsturz brachte jedoch das Unternehmen ins Stocken; die Akademie wurde am 8. August 1793 unterdrückt, nachdem sie ihre letzte Sitzung am 5. Au gust abgehalten hatte. Das Manuskriptexemplar des »vic- kionnairs äs l'Xcaäsmisr war in der Bibliothek des Aus schusses für den öffentlichen Unterricht niedergelegt worden. Am 17. September 1795 verfügte der Konvent, daß das Manuskriptexemplar den Buchhändlern Smits, Maradan L Cie. in Paris zur Veröffentlichung übergeben werden sollte. Demonville betrieb seit 1780 seine Buchhandlung und Druckerei in der Rue Christine und war während der Re volutionszeit verschiedenen Gefahren und Verfolgungen aus gesetzt. Die schwierigen Zeitumstände konnten ihn nicht be wegen, die ihm laut Vertrag mit der Akademie wegen des Drucks der fünften Auflage des Wörterbuchs der Akademie zustehenden Rechte nachdrücklich zu verfolgen. Als nun am 3. Brumaire des Jahres IV (25. Oktober 1795) das Direk torium beschloß, an Stelle der aufgelösten drei Akademien ein neues »Institut national äss Lcisvcss st äss Xrts« (seit 1806 »Institut äs Francs«) einzurichten, erhielt nicht Demonville den Titel eines Druckers des Instituts, sondern am 5. Nivüse des Jahres V (25. Dezember 1796) Frankens Jean Baudouin und später, am 16. Oktober 1811, Firmin-Didot. Demonville starb Ende des achtzehnten oder Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. Sein Sohn nannte sich auf seinen Verlagswerken öfter »Drucker der Französischen Akademie«, was jedoch ohne weitere Bedeutung war. Als unter dem ersten Kaiserreich die Zahl der Buchdrucker aller orten beschränkt wurde, ermäßigte man auch in Paris die Zahl der Buchdrucker auf sechzig. Auf deren Liste steht Demonvilles Sohn Antoine Louis Gusnard an siebenter Stelle. Im Dezember 1813 ließ der junge Demonville ein Werk: »Oours äs äroit public« erscheinen. Das Buch erörterte die Tyrannei oder Narrheit der Exekutivgewalt Frankreichs und die Schwäche der konstituierenden Körperschaften. Es wurde beschlagnahmt, während Demonville die Berechtigung zum Betrieb der Buchdruckerei entzogen wurde. Seinem Schwager Denis Simon Magimel wurde jedoch am 8. Januar 1814 gestattet, das Geschäft Demonvilles fortzusetzen. Am 28. Oktober 1814 wandte sich Magimel an den General direktor der Buchdruckerei und des Buchhandels in Paris mit der Bitte, die Rückgabe seines Geschäfts an Demonville zu gestalten, was am 24. Dezember 1814 unter Vorbehalt ge nehmigt wurde. Am 1. März 1815 erbat Demonville vom König Ludwig XVIII. die Einsetzung in seine Rechte als Buchdrucker der Akademie. Die Rückkehr Napoleons von der Insel Elba und die hundert Tage verhinderten jedoch eine endgültige Entscheidung, bis am 15. Oktober 1816 Demon ville als Buchdrucker und am 15. März 1817 als Buch händler bestätigt wurde. Es gelang jedoch Demonville nicht, den Titel als Buchdrucker der Akademie oder als königlicher Hofbuchdrucker zu erlangen. Er zog sich 1833 von seinen Geschäften zurück und verkaufte diese an Pierre Rens Bacquenois. Die Geschäftsräume Demonvilles in der Rus Obristins wurden seit 1833 bis heutigen Tags von folgenden Firmen benutzt: 1833 P. R. Bacquenois, 1836 I. B. I. M. Gaultier-Laguionie, 1843 G. Cosse, 1870 I. I. Dumaine, 1887 L. L. Baudouin, seit 1898 von R. Chapelot. Fr. I. Kleemeier. Kleine Mitteilungen. GeschäftSjubtläUM. — Aus Schwiebus wird uns ge schrieben: (Red.) Die hiesige C. Wagnersche Buchhandlung beging am Donnerstag, den 1. August ihr sechzigjähriges Gcschäftsjubiläum. Im Jahre 1847 von dem Lehrer C. Wagner gegründet, ist die Firma aus den allerklcinsten Anfängen zu einem umfangreichen, blühenden Buchhandlungs- und Papiergeschäft herangewachsen, dem im Jahre 1869 auch eine Druckerei und der Verlag des Schwiebuser Jntelligenzblatts hinzugefügt wurde. Vor zwei Jahren sind die Geschäftsräume nach Erwerbung des benachbarten Grundstücks durch einen Neubau bedeutend erweitert und völlig neuzeitlich eingerichtet, auch durch Angliederung einer Kunsthand lung vervollkommnet worden. Die Zeitung ist zu einer täglich erscheinenden erweitert worden. Möge der strebsamen Leitung des heute außerordentlich umfangreichen Geschäfts weiter Glück und Segen beschicken sein. Klimpel. Einsendung der von den Behörde« veröffentlichten, im Buchhandel nicht erschienenen Drucksachen an dir Königliche Bibliothek zu Berlin re. — Das Zentralblatt für die gesamte
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