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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1907
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- 08.08.1907
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- Deutsch
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183, 8. August 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7757 Der erste Buchhändler der Akademie wurde am 10. April 1634 Jean Camusat, der am 1. Januar 1613 bei dem Buchhändler Thomas Blaise in Paris als Lehrling einge treten und am 7. Oktober 1621 als Buchhändler und Buch drucker in die Gilde der Pariser Buchhändler, Buchdrucker und Buchbinder ausgenommen worden war. Anfangs hielt die Akademie ihre Versammlungen bei Camusat ab, der 1639 königlicher Hofbuchdrucker werden sollte, aber am 26. Juni 1639 starb. Lamusats Witwe stellte nun an die Akademie das Ansuchen, in die Rechte und Pflichten ihres Mannes als Buchhändler und Buchdrucker der Akademie eintreten zu dürfen. Die Wahl des Nach folgers mußte jedoch der Genehmigung des Protektors der Akademie, dem Kardinal Richelieu, unterbreitet werden. Der Vertraute Richelieus, Herr de Boisrobert, eins der vierzig Mitglieder der Akademie, teilte dieser mit, daß Seine Eminenz der Kardinal keinen würdigeren Nacki- folger Camusats wüßte als den hervorragenden Buchhändler und Buchdrucker Sebastian Cramoisy, daß er aber der Akademie die Wahl überlassen wolle. Den Bemühungen des Akademikers Chapclain gelang es, daß Camusats Witwe als Nachfolgerin ihres Mannes bestätigt und ein Verwandter ihres Mannes, M. Duchesne, am 26. Juli 1639 als ihr Vertreter von der Akademie in Eid und Pflicht genommen wurde. Duchesnes Vertretung dauerte bis Ende 1643. Am 16. November 1643 heiratete Pierre Le Petit eine Tochter Camusats, wurde Teil haber des Geschäfts und zum Buchhändler und Buchdrucker der Akademie ernannt. Pierre le Petit nimmt unter den Pariser Buchhändlern und Buchdruckern eine hervorragende Stelle ein. Er ent wickelte eine lebhafte Verlagstätigkeit, wurde 1661 einer der fünf Hofbuchdrncker des Königs, denen damals allein die Herstellung der amtlichen Druckschriften zustand, und konnte 1677 endlich mit dem Druck der Buchstaben A und B des Wörterbuchs der Akademie beginnen, dessen Vollendung er allerdings nicht erleben sollte. Le Petit gehörte auch dem Vorstande des Vereins an, den einige dreißig Pariser Ver leger zum Schutz gegen Nachdrucker gebildet hatten. Er starb am 25. September 1686. Sein Sohn Michel Le Petit war ebenfalls Buchhändler, verkaufte jedoch seinen Verlag und erwarb sich 1679 eine Stelle als Sekretär des Königs. Da Michel Le Petit seinen Beruf als Buchhändler auf gegeben hatte, so konnte er als Nachfolger seines Vaters nicht in Betracht kommen. Die Akademie schlug als solchen ihrem königlichen Protektor den Buchhändler Andrö Pralard vor, der aber nicht genehm war. Dagegen fand die Wahl von Jean Baptist (I.) Coignard die Billigung des Königs. Coignard war 1637 geboren, hielt auf Schönheit und Vor trefflichkeit seiner Drucke und war Adjunkt, später Syndikus der Pariser Gilde. Durch notariellen Vertrag vom 7. Ok tober 1687 setzte sich Coignard mit den Erben von Pierre Le Petit auseinander und erhielt alles, was vom Wörter buch der Akademie bereits gedruckt war, ausgeliefert. Er erlebte ebenfalls nicht die Vollendung dieses Werkes. Coignard soll die Korrektur der von ihm gedruckten Werke selbst besorgt haben. Die Pariser Gehilfen machten ihm und verschiedenen andern Pariser Druckern den Vorwurf, daß er in seiner Druckerei Lehrlinge und andre ungelernte Leute beschäftige, die als Gehilfen arbeiteten, obwohl sie keineswegs genügend Lateinisch verständen und Griechisch nicht lesen könnten, wie es Vorschrift war. Coignard war kaum zwei Jahre lang Buchhändler der Akademie, denn er starb bereits am 10. September 1689. Die Akademie wählte seinen Sohn Elias Jean Baptist (II.) zu seinem Nachfolger, unter dem endlich 1694 das Wörter buch der Französischen Akademie in zwei Bänden vollständig erschien. Der erste Druck war übrigens schon 1692 voll- BSrtenblatt für de» Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. endet, enthielt aber zahlreiche Lücken und Fehler. Die Aka demiker gingen daher schleunig daran, die Ergänzungen, Ver besserungen und die nötigen Kartons zu liefern. Auf Vor halten der Akademie ging Coignard darauf ein, die vom Wörterbuch gedruckten fünfhundert Exemplare nicht eher zu verkaufen, als bis er weitere tausend Exemplare gedruckt hätte, damit das Werk nicht fehle, solange man an einer ausführlicheren und richtigeren Ausgabe arbeite. Es wurde Coignard gestattet, alle ihm gelieferten Berichtigungen in den verbesserten Abdruck des Textes selbst einzuschalten, während er für die fünfhundert ersten Drucke Kartons und Druckfehlerverzeichnisse beigeben durfte. Dieses Abkommen wurde am 2. Juli 1692 getroffen. Es war also eine für die damalige Zeit recht respektable Leistung, daß Coignard bis 1694 den Neusatz und Neudruck des fast 1500 Seiten starken Werkes (zweispaltig, 72 Zeilen auf der Seite) fertig gestellt hatte. Nachträglich verweigerte übrigens die Akademie die Erlaubnis zum Verkauf der zuerst gedruckten fünfhundert Exemplare des Wörterbuchs; sie beschloß, diese zu unter drücken, und forderte deren Einlieferung von Coignard, die auch am 18. November 1700 erfolgte. Dem Anträge Coignards (II.), seinen Sohn als Nach folger zu bestellen, willfahrte die Akademie 1713. 1718 erschien die zweite Auflage des Wörterbuchs der Akademie. In diesem Jahre wurde auch gestattet, daß der junge Jean Baptist (HI.) Coignard seinen Vater bei der Akademie ver treten durfte, so daß einer von ihnen wenigstens einmal in der Woche bei den Versammlungen zu erscheinen hatte. Als 1721 ein großer Teil der Gilde der Pariser Buchhändler und Buchdrucker um die Beseitigung der Vorschrift bat, daß nur eine beschränkte Anzahl von Buchdruckern in Paris zu gelassen wurde, trat Coignard (II.) für unbeschränkte Zu lassung ein, da nach seiner Ansicht durch die Festsetzung einer bestimmten Zahl gerade die besten und leistungsfähigsten Kräfte ferngehalten würden. Außerdem hätte man genügend Mittel an der Hand, um die Ausübung des Buchdrucker gewerbes durch Unfähige oder Ungeeignete zu verhindern. Die Zahl der Drucker blieb aber auf 36 beschränkt, zu denen noch die Witwen kamen, die das Geschäft ihrer Männer fortsetzten. Coignard (H.) hatte auch einige kleine Zusammenstöße mit der Akademie. 1728 hatte er um ein Privileg zum Druck des Wörterbuchs von Furetidre nachgesucht. Furetidre war von 1662 bis 1685 Mitglied der Akademie. Er wurde ausgeschlossen, weil er angeblich die Arbeiten der Akademie zur Zusammenstellung seines Wörterbuchs, des »Oietioaoairs äs MSvoax«, benutzt hatte. Dann auch hatte Coignard dem König direkt Rechnungen über verschiedene von ihm gelieferte Druckarbeiten vorgelegt, die auch bezahlt wurden, deren Be träge auf Verlangen der Akademie von Coignard aber wieder zurückerstattet werden sollten. Der Friede wurde jedoch schließlich wieder hergestellt. Coignard (II.) starb am 20. Juli 1735. Jean Baptist (III.) Coignard begann 1736 mit dem Druck der dritten Auflage des »Oietiounaiis äs l ^oaäöiuis bü-ansslss«, die 1740 erschien. Coignards (III.) geschäftliche Bemühungen waren sehr erfolgreich. Auch seine in den letzten Jahren seines Lebens innegehabten Stellen als Sekretär und Rat des Königs usw. brachten ihm viel Geld ein. So soll er bei seinem 1768 erfolgten Tode in vierzig Säcken 40000 Louisd'or hinterlassen haben, was etwa eine Million Francs ausmacht. 1749 genehmigte die Akademie, daß Coignard, der keine Nachkommen hatte, seine Stellung als Buchhändler und Buchdrucker der Akademie an den Buchhändler Bernard Brunet verkaufte. Brunet gehörte einer alten Pariser Buch händler- und Buchdruckerfamilie an und leistete am 8. März 1012
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