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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1907
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- Deutsch
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8392 Börsenblatt f. d. Dljchn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 200, 28. August 1907. Zu Punkt 5 wird Herr W. Heinemann, London, Mit teilungen über das System machen, das man bereits im englischen Buchhandel anwendet. Bis jetzt haben sich bereits viele Vereinigungen zur Teilnahme an den Verhandlungen in Madrid angemeldet, und zwar 3 aus Deutschland, 2 aus Österreich, 2 aus Belgien, 1 aus Canada, 1 aus Dänemark, 3 aus den Ver einigten Staaten Nordamerikas, 3 aus Frankreich, 2 aus Großbritannien, 1 aus Ungarn, 1 ans Italien, 2 aus Nor wegen, 2 aus Holland, 2 aus Rußland, 3 aus der Schweiz, je 1 aus Griechenland, Monaco, Montenegro, Rumänien, Japan, Ägypten, Serbien, China, Bulgarien, Britisch Indien, Australien und den englischen Kolonien. Aus dem latei nischen Amerika sind Anmeldungen erfolgt: aus Buenos Aires, aus Columbia, aus Mexico, aus Salvador und aus Bolivia. (Nach: Libliogralikt Dspaüola.) Internationale LiblioLrapliie cier Kun8t- vvi88en8ell3tt. kksraus^sAsdon von drillt»' O. ^ellineli. Dritter 8auä. llaür 1904. (366 8.) Usriin 1907, 8. Lebr's Verlag. Ureis 15 Der vorliegende Band gelangte mit einer Verzögerung von 1 >/, Jahren zur Ausgabe, da der bisherige Herausgeber schwer erkrankte und schließlich starb. Das von Jellinek ge sammelte Material mußte daher durch die Mithilfe anderer fertiggestellt werden. Die Verlagsbuchhandlung hat in Dr. Fröhlich zu Wien einen Nachfolger für den Begründer der Bibliographie gefunden und hofft den entstandenen Zeit verlust noch in diesem Jahre durch das Erscheinen der Bände 4 für 1905 und 5 für 1906 ausgleichen zu können. Erfreulich ist die weitere Aussicht, daß die Bände in Zu kunft spätestens ein halbes Jahr nach Schluß des Berichts jahres vorliegen werden. Denn wenn irgendwo, so gilt in der Bibliographie der Spruch 8is äat gui oito äat. Hoffent lich gewährleistet die Unterstützung des ungarischen Unterrichts ministeriums und des k. k. Oberstkämmereramts, denen sich neuerdings auch das königlich preußische Unterrichtsministerium angeschlossen hat, die Erfüllung des Versprechens. Die internationale Bibliographie für Kunstwissenschaft versucht nach dem Plane des Herausgebers eine allgemeine und systematische Übersicht über die zahlreichen und weit verstreuten Erscheinungen auf dem Gebiete der Kunstgeschichte und Kunstliteratur zu geben. Dabei ist ausdrücklich ein Hauptaugenmerk auf die Verzeichnung von Schriften gerichtet, die dem Forscher leichter entgehen, weil sie in Schul- und Vereinsschriften, Fachblättern anderer Wissenschaften, all gemeinen Revuen und an andern Orten versteckt erscheinen. Auch Aufsätze aus Tagesblättern sind berücksichtigt, ausge nommen bloße Ausstellungsreferate u. dergl. Der Bericht enthält 8 Abteilungen: 1. Bibliographie, Lexika, Neue Zeitschriften; 2. Ästhetik, Kunstphilosophie, Kunstlehre, Kunsterziehung und Kunstpflege; 3. Kunst geschichte; 4. Baukunst; 5. Skulptur; 6. Malerei; 7. Graphische Künste und 8. Kunstgewerbe. Die zuletzt ge nannte Abteilung fehlt in dem vorliegenden Band, sie soll aber im vierten Bande nachgeliefert werden. Die Abteilung Kunstgeschichte ist gegliedert in ^ Allgemeines, Gesamtdar stellungen, 8. Epochen und Länder, 6. Einzelne Städte, Bauten, Denkmäler, Sammlungen, Ausstellungen, D. Einzelne Künstler, 8. Kunsthandel. Die gleiche Einteilung weisen Baukunst, Skulptur und Malerei auf, nur daß von den einzelnen Städten und Künstlern auf Kunstgeschichte im all gemeinen verwiesen wird, wo das Material vereinigt ist, während Kunsthandel hier naturgemäß fortfällt. Die graphischen Künste umfassen neben den Gesamtdar stellungen und der Karikatur die Schrift, den Druck, Holzschnitt, Kupferstich und die Radierung, Lithogra phie, Photographie, Buchausstattung, Miniaturen und Exlibris. Unter Kunstgewerbe sind Textile Kunst und Kostümkunde, Buchbinderei und Lederarbeiten, Glas und Keramik, Holz, Möbel und Innendekoration, Eisenarbeiten, Uhren, Bronzen und Waffen, Goldschmiedearbeiten und Schmuck, Elfenbein und Email, Heraldik und Sphragistik vereinigt, ein reiches, fast überreiches Programm, wie man sieht, das, wenn es in möglichster Vollständigkeit dauernd verwirklicht werden soll, des wohlwollenden Entgegenkommens von Verlegern, Redaktionen und Autoren bedarf. Zwei aus führliche Inhaltsverzeichnisse, ein Verfasser- und ein Sach register, erleichtern die Benutzung der umfangreichen Biblio graphie; im dritten Bande wurde ihre Registrierung durch die Mitarbeit des Hofrats Bartsch gefördert. Gräsel. Kleine Mitteilungen. Das Verhängen der Schaufenster an Sonntagen. — Gegen das Verhängen der Schaufenster an Sonntagen richtet sich eine an die zuständige Behörde zu richtende Eingabe der Schutz gemeinschaft für Handel und Gewerbe in Leipzig, in der um Aufhebung des H 3, Absatz 4 des Gesetzes vom 10. September 1870 gebeten und wonach u. a. im Interesse der Verschönerung deS ganzen Stadtbilds um ein unbegrenztes Offenhalten der Schaufenster an Sonntagen gebeten werden soll. Die Schutz gemeinschaft wünscht aber, daß diese Angelegenheit, ehe sie end gültige Schritte unternimmt, zunächst öffentlich behandelt wird, damit auch die gegenteiligen Meinungen zum Ausdruck kommen können. Der beabsichtigte Schritt hat sofort in den gesamten Leipziger Handlungsgehilsenkreisen einen gewaltigen Widerhall im gegen teiligen Sinne hervorgerufen. Als erste erscheinen die Angehörigen des Verbands Deutscher Handlungsgehilfen auf dem Posten, dessen Leiter die Gcgenbewegung alsbald in Fluß bringen werden und die Wünsche der Gehilfen in folgender Form zum Ausdruck bringen: -Die Handelsangestellten protestieren gegen das Vorhaben der Schutzgemeinschast für Handel und Gewerbe in Leipzig, bei der Behörde die Aufhebung des § 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 10. Sep tember 1870, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betr., durch zuführen, wonach während der Zeit, zu der der öffentliche Handel nicht gestattet ist, die Schaufenster geschloffen zu halten sind. Sie sind der Überzeugung, daß die Freigabe der Schaufenster viele Geschäftsinhaber zur Übertretung des Verkaufsoerbots geradezu anreizen wird und daß dadurch die Bestrebungen verstärkt werden, die Sonntagsruhe noch weiter zu beschränken, ganz abgesehen davon, daß mit der Freigabe der Schaufenster Mehrarbeit für das kaufmännische Personal eintreten wird. Sie begrüßen mit beson derer Genugtuung, daß auch der derzeitige Staatssekretär im Reichs- amt des Innern, v. Bethmann-Hollweg, als Oberprästdent gleichen Bestrebungen des Zentralausschusses Berliner kaufmännischer, ge werblicher und industrieller Vereine seinerzeit (im April 1904) mit Entschiedenheit entgegengetreten ist und daß auch die Königlich Sächsische Staatsregierung sich gegen die Aufhebung der Schau fensterverhängung ausgesprochen hat. Sie fordern die Hohe Staatsregierung und die kaufmännischen Vereine auf, im Interesse der Gesundheit, des Familienlebens, der Fortbildung des Kauf mannsstandes für die Einführung voller Sonntagsruhe durch Reichsgesetz zu wirken.» Die Angelegenheit wird in einer dem nächst abzuhaltenden Versammlung noch weiter besprochen werden. (Leipziger Zeitung.) Ist ein Bühnenbild eine Kunstschöpfung i — Das Reichsgericht hat die Frage, ob ein Bühnenbild ein Werk der bildenden Künste und als solches nach den bestehenden Gesetzen schutzfähig sei, verneint. Die Firma Baruch hatte für das Deutsche Theater das Bühnenbild zu Wildes -Salome- geliefert, das ein assyrisches Bauwerk nebst landschaftlichem Hintergrund zeigt und das Gesamtbild darstellt, das nach dem Aufgchen des Vorhangs sich dem Beschauer bietet. Der Bildhauer und Maler Max Kruse, der Schöpfer des Bildes, behauptete, es sei eine freie Kunstschöpfung und sowohl in den einzelnen Teilen, als in der Zusammenfassung als künstlerische Komposition zu betrachten. Baruch habe dieses
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