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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1907
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070830
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8474 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. .V 202, 30. August 1907. Anderseits hat der Börsenvereins - Vorstand eine Reihe aus unserm Vereinsbezirk herrührender Klageil, die uns von den Beschwerdeführern nicht mitgeteilt worden waren, ohne unsre Mitwirkung erledigt. Die wesentlichen buchhändlerischen Vorgänge des ver flossenen Jahres darf ich wohl als Ihnen allen bekannt voraussetzen, so daß ich mich darauf beschränken kann, Ihnen mitzuteilen, in welcher Weise Ihr Vorstand sich daran be teiligt hatte. Die Beratungen der außerordentlichen Delegierten- Versammlung in Cassel im Oktober 1906 haben wohl alle Teilnehmer zur Überzeugung gebracht, daß zurzeit die Auf stellung einer für den Verlag bindenden Sortimenter- Stammrolle unausführbar ist. Als ebenso unabweisbar hat es sich aber auch gezeigt, daß die ins Ungemessene wachsende Konkurrenz, die durch uicht buchhändlerische Betriebe hervor gerufen wird, auf irgend eine Art eingedämmt werden muß, wenn nicht dem ordentlichen Buchhandel durch eine immer fortschreitende Einschränkung seines Absatzgebiets die Mög lichkeit einer gesunden Entwicklung abgeschnitten werden soll, die zu erhalten und zu fördern auch für den Verlag von der größten Bedeutung ist. Der Versuch, einen gangbaren Weg zu diesem Ziele zu zeigen, hat bisher keine Beachtung gefunden; diese dürfte aber zu gewinnen sein, wenn der Vorschlag die Zustimmung der heutigen Versammlung finden wird. In langjährigem Kampfe haben sich zwei vollständig getrennte Kategorien sowohl von Sortimentsbuchhandlungen wie von Verlagsbuchhandlungen ausgestaltet. Bei den Ver legern stehen den Unterzeichnern der bekannten Verleger- Erklärung diejenigen Verlagsfirmen gegenüber, die sich gegen alle Bestrebungen zur Stärkung der Macht des Börsenvereins gleichgültig oder feindlich verhalten. Die Sortimenter zerfallen in die Mitglieder unsrer Kreis- und Ortsvereine, die als solche alle geltenden buch händlerischen Bestimmungen anerkannt haben, und eine große Reihe von Betrieben außerhalb dieser Vereine, von denen es unbekannt bleibt, ob sie die Satzungen anerkennen und befolgen. Würden in dem von dem Börsenverein herausgegebenen offiziellen Buchhändler-Adreßbuch diese beiden Kate gorien sowohl von Verlegern wie von Sortimentern durch er heblich voneinander abweichende Typen charakterisiert, so würde dasselbe die Möglichkeit bieten, auf den ersten Blick Freund und Feind unsrer gemeinsamen Bestrebungen zu unterscheiden. Durch das so gestaltete Adreßbuch würden wir die erstrebte Stammliste zwar nicht ohne weiteres vollständig erreichen, aber ein Mittel gewinnen, uns derselben im Laufe einiger Jahre wesentlich zu nähern. Zur Herstellung eines solchen Adreßbuchs könnte folgender Weg führen' Alle als Organe des Börsenvereins fungierenden Vereine versenden an die Nichtmitglieder ihres Bezirks die im Börsenverein geltenden buchhändlerischen Bestimmungen mit dem Ersuchen, dieselben unterschriftlich anzuerkennen und sich zu deren Einhaltung zu verpflichten. Diejenigen Firmen, die diesem Ersuchen Nachkommen, würden neben den Vereinsmitgliedern als Vollbuchhändler anzusehen und in das Adreßbuch in der gleichen Typenart aufzunehmen sein wie diese Alle Verweigerer, die durch eine deutlich abweichende Typenart im Adreßbuch erkennbar zu machen sind, wären dann von dem Börsenverein und seinen Organen als Feinde der buchhändlerischen Satzungen zu betrachten, gegen die auf Grund der Verleger-Erklärung die satzungsgemäßen Schritte eingeleitet werden müßten. Dieselbe Typenart würde für solche Verleger in Anwendung zu bringen sein, die ihre Zustimmung zu der Verleger-Erklärung fernerhin ablehnen. Ihr Vorstand hat eine Probe darauf gemacht, in wel chem Umfange ein solcher Schritt wirken könnte Wir haben im Herbst vergangenen Jahres 700 Buchhändlern unsers Bezirks, die unserm Verein nicht angehören, unsre Verkaufs bestimmungen mit dem Verlangen zugehen lassen, sich an deren Befolgung zu binden. Nur etwa 180 zusagende Er klärungen sind uns zu teil geworden. In Rheinland und Westfalen wären somit inkl. unserer 240 Mitglieder 420 Firmen als Vollbuchhändler anzusehen, und 420, also die Hälfte der Gesamtzahl, müßten als Gegner unsrer Satzungen gelten. Es ist allerdings anzunehmen, daß die in einer der artigen Neugestaltung des Adreßbuchs drohende öffentliche Charakterisierung diesen Bruchteil erheblich vermindern wird. Immerhin wird noch eine große Zahl übrig bleiben, die auf ihrer Weigerung beharrt, und gegen diese müßte in der satzungsgemäßen Weise vorgegangea werden. Neben dem gewiß berechtigten Verlangen des Sortiments, die überhandnehmende außerberufliche Konkurrenz zu ver mindern, ist im Laufe des vergangenen Jahres der nicht minder berechtigte Wunsch nach Erhöhung des Minimal- Rabattes von 25 Prozent immer lebhafter betont worden. In Verbindung hiermit dürfte das als Vorbild dienende Vorgehen des Mitteldeutschen Verbands sowohl bewirkt haben, daß einzelne Verleger schon jetzt je nach der Absatz höhe steigende Rabattsätze anbieten, sowie daß die Vorstände des Börsenvereins und des Verlegervereins über die im Buchhandel herrschenden Mißstände und die zur Beseitigung dienenden Mittel gemeinschaftlich einen Fragebogen in Umlauf gesetzt haben. Mit diesen Fragen werden wir uns bei Punkt 4 der Tagesordnung beschäftigen. Der katholische Buchhandel, dessen geschäftliche Wirk samkeit sowohl im Verlag als im Sortiment durch die Kon kurrenz geschäftetreibender geistlicher Anstalten mehr noch als der übrige Buchhandel beeinträchtigt wird, hat einen Spezialverein gegründet, dem es hoffentlich gelingen wird, seine besondern Interessen, die sich mit denjenigen unsrer Gesamtheit eng berühren, wirksam zu wahren. Es ist dies um so mehr zu erwarten, als es ja dem Vorstand des Böisenvereins im Einvernehmen mit dem katholischen Verlagsbuchhandel auch gelungen ist, mit dem Borromäus- Verein einen dem Buchhandel günstigen Vertrag zu schließen. Näheres über die neue Vereins-Gründung wird Herr Hein rich Schöningh Ihnen Mitteilen. Die in der diesjährigen Hauptversammlung des Börsenvereins auf Antrag des Herrn Karl Siegismund beschlossene Kommissionsberufung zur Beratung einer neuen Verkaufsordnung ist inzwischen erfolgt. Die erste Sitzung dieser Kommission hat schon stattgefunden. Nach dem Plan des Herrn Siegismund, der von allen Seiten mit Beifall aus genommen worden ist, soll diese Verkaufs-Ordnung die geltenden Bestimmungen für alle verschiedenen buchhändlerischen Berufs zweige umfassen und so für jeden einzelnen einen Anhalt bieten, wie ihn die bisherigen verschiedenen Ordnungen, die Verkehrsordnung, die Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine und die Restbuchhandels-Ordnung nicht in über sichtlicher Weise gegeben haben. Es ist eine große Arbeit, die hier geleistet werden soll. An derselben werden nach Beendigung der Kommissionsberatungen und nach deren Prüfung im Vereins-Ausschuß alle Organe des Börsen vereins ihren Mitgliedern Gelegenheit bieten müssen sich zu beteiligen. Solche gemeinschaftliche ernste Arbeit wird vor aussichtlich dazu beitragen, Verstimmungen auszuräumen, die in den letzten Jahren einen großen Teil unsrer Berufsgenossen verbittert haben. Lassen Sie uns alle von der Überzeugung durchdrungen sein, daß gemeinschaftlich in gerechter Ab wägung aller besondern Interessen etwas allen Nützliches zustande gebracht werden muß!
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