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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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übermäßigen Nacharbeit bezog sich, wie er betonte, hauptsächlich auf Leipziger Verhältnisse, wo z. B. in einer großen und be kannten Firma im Laufe des verflossenen Jahrs, eine zehn stündige Arbeitszeit angenommen, nicht weniger als 490 Über stunden geleistet worden sind. Noch Hunderte von Fällen aus dem Gesamtbuchhandel könnten wir namhaft machen, in denen an die Arbeitskraft der Gehilfen ungesetzliche Anforderungen gestellt werden. In Dresden selbst hat der Referent nur auf zwei Firmen hingewiesen, in denen, wie uns bekannt ist, wachen-, ja monatelang bis in die späte Nacht hinein gearbeitet wird; auf Grund unsrer Erfahrungen können wir diesen noch so manche andre zur Seite stellen. Schließlich bringen wir es gern au die Öffentlichkeit, daß seinerzeit von einer sehr maßgebenden Persönlichkeit im Verein Dresdner Buchhändler eine Anregung eingebracht worden ist, die die Mitglieder veranlassen sollte, An gehörige unsrer Vereinigung zu entlassen, bez. keine solchen mehr einzustcllen, ein Antrag, der allerdings an der Einsicht der meisten Prinzipale scheiterte. Der Vorstand der Ortsgruppe Dresden der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen. »Besonders drei Punkte waren es, die unserseits nicht unwidersprochen bleiben durften, nämlich erstens die Be hauptung betreffs der Gehaltsverhältnisse, zweitens die Be hauptung betreffs der Nachtarbeit und drittens die Behauptung betreffs Boykottversuchs der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen durch die Dresdner Prinzipalität. Um im ersten Punkt völlige Klarheit zu schaffen, hat der Vor stand dankenswerterweise die Aufstellung einer Statistik ver anlaßt, zu der fast alle in Betracht kommenden Firmen Material geliefert haben (vergl. Anlage G-. Diese Statistik ergibt für junge Gehilfen im Alter von 18—21 Jahren ein Durchschnittsgehalt von 101 >/? ^ pro Monat, für ältere Gehilfen im Alter von 22—27 Jahren ein Durchschnitts gehalt von 123r/j ^ pro Monat, für Gehilfen von 28 — 35 Jahren ein Durchschnittsgehalt von 174 ^ pro Monat. Dies sind Gehälter, deren wir uns im Verhältnis zu an dern Branchen, wie ich mich durch Umfrage überzeugt habe, keineswegs zu schämen brauchen. Hierbei sei aus drücklich hervorgehoben, daß in den obengenannten Durch schnittsgehältern die Weihnachtsgratifikationen nur teil weise mit enthalten sind, und daß Entschädigungen für sonstige Überstunden in keinem Falle dabei Berücksichtigung gefunden haben. »Was die Behauptung der »ganz unregelmäßigen und durchaus ungenügenden Regelung der Arbeitszeit« an betrifft, so sind vom Referenten selbst nur zwei Dresdner Firmen erwähnt worden, und ich habe in einem der beiden Fälle feststellen können, daß die sich notwendig machenden Überstunden extra honoriert werden. Daß das Bestreben unsers Vereins gerade auf möglichste Beschränkung der Arbeitszeit gerichtet ist, zeigt unser Vorgehen in Sachen des Achtuhr-Ladenschlusses, was vom Referenten Herrn Dullo auch ausdrücklich anerkannt wurde. »Auch die Bopkottangelegenheit stellt sich wesentlich anders dar, als sie von der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen behauptet wird. Aus der Veröffentlichung des damaligen Vorstands unsers Vereins im Börsenblatt vom 11. November 1902 geht hervor, daß lediglich eine Anregung seitens eines Mitglieds Vorgelegen hat, als Akt der Selbsthilfe gegenüber den Angriffrn der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen auf den Dresdner Buchhandel, auf die Dauer eines Jahres Mitglieder der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buch- handlungsgehilfeu nicht neu zu engagieren, daß jedoch dieser Anregung auf eignen Wunsch des betreffenden Mitglieds seitens des Vorstands keine weitere Folge gegeben worden ist. »Auf Gruud dieser Sachlage stelle ich den Antrag, eine Resolution folgenden Inhalts anzunehmen und im Dresdner- Anzeiger und in den Dresdner Neuesten Nachrichten zu ver öffentlichen: Die Außerordentliche Hauptversammlung des Vereins Dresdner Buchhändler vom 7. März 1906 erklärt auf Grund des in der heutigen Sitzung gegebenen ausführ lichen Referats, daß sie den Veröffentlichungen des Vor standes im Dresdner Anzeiger vom 23. Februar 1906 und in den Dresdner Neuesten Nachrichten vom 22. Februar 1906, betreffs der Lage der Buchhandlungsgehilfen in Dresden, durchaus zustimmt. Es wird besonders hervor gehoben, daß — auf Grund einer Statistik, an deren Zu standekommen sich mit ganz geringen Ausnahmen alle über haupt in Betracht kommenden Dresdner Firmen sowohl des Sortiments wie des Verlages beteiligt haben — das Durchschnittsgehalt der Buchhandlungsgehilfen, soweit sie den Buchhandel ordnungsgemäß erlernt haben, für junge Gehilfen (im Alter von 18—21 Jahren) 101'/, Mark pro Monat, für ältere Gehilfen (im Alter von 22 bis 27 Jahren) 123'/, Mark pro Monat und für Gehilfen im Alter von 28—35 Jahren 174 Mark pro Monat beträgt; daß ferner nach den angestellten Erhebungen Überstunden in Dresden nur in ganz wenigen Fällen und zwar nur zur Weihnachts- und Osterzeit Vorkommen, wo im Sortiment durch den ver mehrten Kundenverkehr und durch die Abrechnung im Verlag eine außergewöhnliche Arbeitshäufung eintritt; doch wird hier in den meisten Fällen das Personal für die geleistete Mehrarbeit durch besondere Gratifikationen entschädigt. Im übrigen wird gegenüber allen weiteren Behauptungen der »Vereinigung« das vom Vorstand in seinen »Erklärungen« vom 22. resp. 23. v. M. Gesagte als durchaus richtig aufrecht erhalten. Diese Resolution findet einstimmige Billigung. (In zwischen ist deren Abdruck auch bereits im Dresdner Anzeiger und in den Dresdner Neuesten Nachrichten erfolgt-) In der sich anschließenden Debatte, an der sich u. a. die Herren vr. Erich Ehlermann, Fr. Kuhles und der Vor sitzende beteiligen, stellt Herr Georg Lehmann nachstehenden, von der Versammlung einstimmig angenommenen Antrag: »Der Vorstand wird beauftragt, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Abgeordnetenversammlung der Kreis- und Ortsvereine zu bringen: Der Verein Dresdner Buchhändler beantragt, die Abgeordnetenversammlung wolle den Verbaudsvor- stand beauftragen, gegen gewisse Maßnahmen der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs- gehilfen Stellung zu nehmen und zu diesem Zwecke in Gemeinschaft mit den Vorständen der Kreis- und Ortsvereine geeignete Schritte in die Wege zu leiten « Herr Ernst Schürmann erklärt sich bereit,-den Antrag in der Delegiertenversammlung zu vertreten. Zu Punkt 3 der Tagesordnung, Ergebnis unsers Rund schreibens in Sachen des Achtuhr-Ladenschlusses, teilt Herr Emil Pahl mit, daß die erforderliche Zweidrittel- Majorität nahezu erreicht sei; es fehlen nur noch einige wenige Stimmen. Auf Vorschlag des Referenten beschließt die Ver sammlung einstimmig, daß auch die drei letzten Wochentage vor dem Oster-Schul-Anfang als Ansnahmetage — an denen der Achtuhr-Ladenschluß bekanntlich nicht erforderlich ist — angesehen werden sollen. Als Antragsteller referiert Herr Carl Stephan über Punkt 4 der Tagesordnung; es wird beschlossen, »daß der Hessesche Schulkalender gratis abgegeben werden, aber nicht als Gratisabgabe angezeigt werden darf«. Schluß der Sitzung: »/4IO Uhr. M. Leithold, stellvertr. Schriftführer.
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