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                    Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1906
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 - Ausgabe
 - Band
 - 1906-03-17
 - Erscheinungsdatum
 - 17.03.1906
 - Sprache
 - Deutsch
 - Sammlungen
 - Zeitungen
 - Saxonica
 - LDP: Zeitungen
 - Digitalisat
 - SLUB Dresden
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 - http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060317
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 - urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190603170
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                              2834 Nichtamtlicher Teil. ^ 63. 17. März 1906. sekretär Kraetke gab im im vorigen Jahre an, daß das Anlagekapital der Post 652*/, Millionen Mark betrüge, wovon 230 auf die Post im engern Sinne, 143 auf die Telegraphie und 279 auf das Fernsprechwesen fielen, während Herr Patzig im ganzen (für 1905) 700 Millionen angenommen hatte. Interessant ist übrigens, daß die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen (1675 Km) ein un gefähr gleich hohes Kapital wie das der Post darstellen, näm lich 638 Millionen Mark im Jahre 1903, jetzt also noch etwas mehr. Zusammen mit der Wilhelm-Luxemburg-Eisen- bahngesellschaft (203 Km; 58 Millionen Mark Anlagekapital) gaben die Reichseisenbahnen einen Bctriebsüberschuß von 27,44 Millionen Mark oder 4,35 Prozent des Anlagekapitals. Die deutsche Reichspost aber rechnete nach dem ursprünglichen Etatsanschlag für 1905 auf einen Überschuß der Einnahmen über die fortdauernden Betriebsausgaben in Höhe von 72.5 Millionen Mark und veranschlagte ihn nach dem spätern Stande des Verkehrs sogar auf 82,72 Millionen Mark (vgl. S. 28 des Postetats für 1906). Also 82,72 Millionen Mark Überschuß im Jahre 1905! Bei einem Anlagekapital von 652 Millionen Mark er gibt sich somit für die deutsche Reichspost eine Rente von 12.6 Prozent. Das ist dreimal so viel wie bei den Reichs eisenbahnen und fast doppelt so viel wie bei der preußischen Staatsbahn! Eine glänzendere Verzinsung kann man sich kaum denken. Selbst wenn man noch, nach Ausgleichung der imaginären unvergüteten 31,4 Millionen Preußens und der unvergüteten 20 Millionen der Reichspost, die Differenz von 11,4 Millionen von dem obigen Überschuß (82,72 Millionen) abzieht, bleiben etwa 71,3 Millionen, die immer noch einer Postrente von etwa 1 l Prozent gleich kommen Und sogar dann, wenn man die gesamten unver güteten 31,4 Millionen der preußischen Rechnung vom Über schuß abzieht, ergibt sich noch eine Rente von 51,30 Mil lionen oder 7,8 Prozent des Anlagekapitals. Zieht man dann — was aber unzulässig ist — noch weiter die 13,1 Millionen einmalige Ausgaben für neue Kapitalanlagen ab, so bleiben auch noch 38,2 Millionen Überschuß, d. h. 5,8 Prozent Rente. Dabei sind die oben erwähnten ein maligen Ausgaben für Neuanlagen, die in den fort dauernden Betriebsausgaben gebucht werden, noch nicht ein mal berücksichtigt. So bleibt also die Reichspost in jedem Fälle ein glänzend verzinstes Unternehmen. Wie der Staats sekretär sehr richtig sagte, »kann keinesfalls von einer Zuschußverwaltung die Rede sein« und die »Anleihen wären schon so und so oft gedeckt, wenn der Überschuß zur Deckung der Anleihen verbraucht worden wäre«. Daß der Staats sekretär die verblüffende Höhe der Reichspostrente von 12,6 Prozent besonders herauszustreichen jetzt nicht für opportun hält, wird man in der gegenwärtigen Zeit des Finanzelends ja begreiflich finden, da solche Überschüsse natürlich zu Wünschen auf neue Portoerleichterungen förmlich herausfordern. Es gibt nur ein Land, das einen noch höhern Postüberschuß aufweist: England. Im Jahre 1903 waren es dort 93*/, Millionen Mark. Aber in England kamen auch schon 75,6, in Deutschland bloß 53,3 Briefe und Karten auf jeden Einwohner. Dabei beträgt dort das einfache Briefgewicht 113 Gramm (4 Unzen), Porto 8*/, H (1 ä). In der Union arbeitet die Post stets mit einem Defizit von 15 bis 20 Millionen Mark. Als Rente des Anlagekapitals würde sich in England vermutlich ein niedrigerer Zinssatz ergeben als in Deutschland, schon wegen der höhern Gehälter. Stephan sah übrigens nicht auf die Rente, sondern betonte in seiner »Geschichte der Preußischen Post« (S. 729), daß der Normalüberschuß höchstens 15 Prozent, bei gemein nütziger Verwaltung aber bloß 10 Prozent der Posteinnahmen betragen solle und bei höhern Überschüssen Gebührenherab setzungen und Vermehrung unrentabler Postanlagen am Platze seien, sogar im fiskalischen Interesse. Die Deutsche Reichs post aber weist für 1905 bei 517 Millionen Mark Einnahmen chon einen Überschuß von 16 Prozent dieser Einnahmen (82,72 Millionen; vgl. Etat für 1906, S. 29) auf. Bei so glänzenden Postfinanzen nimmt sich der Antrag Bockelmann auf angemessene Verzinsung und der Antrag der Kommissions mehrheit auf dementsprechende Portoerhöhungen fast wie ein Fastnachtscherz aus, dem die gebührende Heiterkeit nicht vorenthalten werden sollte. Kleine Mitteilungen? *Die urheberrechtlichen Beziehungen im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich. (Bgl. Nr. 61 d. Bl.) — Berichtigung. — In dem Artikel mit obiger Überschrift in Nr. 61 d. Bl. ist aus Versehen mehrfach fälschlich der 1. Juli 1901 als Tag des Inkrafttretens des deutschen Ur heberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 genannt. Wir bitten, dieses Datum an allen Stellen, wo es in dem Artikel vorkommt, (es sind deren 7) zu berichtigen in: 1. Januar 1902. Red. *D. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Das Recht am eignen Namen. (Vgl. 1905 Nr. 204, 213, 222, 249 d. Bl.) — Die hier mehrfach besprochene Klagesache des Professors an der Universität Berlin Herrn l>r. Rudolf Biedermann in Berlin- Steglitz gegen Redakteur und Verleger der -Berliner Illustrierten Zeitung- wegen Gebrauchs des Namens »Professor Bieder mann- fiir eine ständig wiedcrkehrcnde Scherzfigur in dieser Zeitung kam am 15. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung, Professor vr. Rudolf Biedermann in Berlin war der Ansicht, daß jemand auf den Gedanken kommen könne, seine Person solle durch diese Type lächerlich gemacht werden, weil er unter den 90 Personen, die in Berlin den Namen Biedermann führen, der einzige Professor ist. Er strengte gegen den Redakteur und die Verleger des genannten Blattes eine Klage auf Unterlassung der Benutzung seines Namens an. Das Landgericht I in Berlin lehnte den Erlaß einer einst weiligen Verfügung in jenem Sinne ab. Auf die Berufung des Klägers erließ aber das Kammergericht am 3. November v. I. die beantragte einstweilige Verfügung dahin: Den Beklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Vermeidung einer Strafe von 300 in jedem Fall auf erlegt, in den späteren Nummern der Berliner Illustrierten Zeitung den Namen -Professor Biedermann- für die Figur eines angeblichen Abonnenten oder überhaupt für eine Figur nicht mehr zu gebrauchen. Dagegen erhoben die Beklagten Widerspruch. Es fand münd liche Verhandlung statt, und das Landgericht hob die einstweilige Verfügung auf, indem es ausführte: Die Verbindung des Namens Biedermann mit dem Pro fessortitel ist noch nicht geeignet, die individuelle Beziehung zwischen dem Antragsteller und der Scherzfigur herzustellen. Die Bezeichnung einer Person als Professor ist in Zeitschriften nicht selten, und der -zerstreute Professor« ist zu einer gebräuchlichen Redensart geworden. Wenn der Antragsteller heroorhebt, daß er der einzige Professor Biedermann in Berlin und Umgegend sei, so kann doch daraus nicht gefolgert werden, daß eine in der Literatur vorkommende Scherzfigur »Professor Biedermann- auf ihn gemünzt sein sollte. Die Bezeichnung ist nichts weiter als die des Scherzes wegen gemachte Verbindung zweier Be griffe. Dazu kommt, daß alles nur zum Scherz und der Reklame halber ersonnen worden ist. Gegen dieses Urteil legte der Antragsteller Berufung ein. Er machte in der Berufungsoerhandlung vor dem Kammergericht geltend, cs könne dahingestellt bleiben, ob sein Name so allgemein vorkomme wie Müller und Schulze usw., Namen also, die be- sondre Beziehungen zu irgend einer Persönlichkeit nicht erkennen ließen. Sein Name komme aber nicht so oft vor, und er sei der einzige Professor Biedermann in Berlin. Es sei auch uner heblich, daß zerstreute Professoren als typische Figuren in Witz-
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