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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1906
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- Deutsch
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^ 58, 10. März 1906. Nichtamtlicher Teil. 2591 nutzt und 681 ausgeliehen. — Großes Gewicht wurde wie in den Borjahren auf die Ausstellungen gelegt. Leider machte sich hierbei in den beiden Erdgeschoßsälen die Unzu länglichkeit der vorhandenen Geräte sehr fühlbar, und diese Unzulänglichkeit dürfte sich bei einer auf intimere Wirkung ausgehenden Ausstellung, bei einer graphischen z. B., die geplant wird, noch steigern. Der Vorstand wird sich daher mit verschiedenen Änderungsvorschlägen des Direktors zu beschäftigen haben. Im Frühjahr fand infolge der Vakanz des Direktorpostens eine größere Ausstellung (in den untern Sälen) nicht statt. Im Herbst waren »Buchgewerbliche Ar beiten deutscher Kunstschulen« ausgestellt, wobei u. a. auch die Königliche Akademie für graphische Künste und Buch gewerbe zu Leipzig in umfangreicher Weise vertreten war, eine Ausstellung, die reges Interesse namentlich in Fach kreisen erweckte. Die regelmäßig veranstalteten Führungen fanden gute Beteiligung Für graphische Vereinigungen wurden besondere Führungen eingerichtet. Auch von außer halb war guter Besuch zu verzeichnen; das Kgl. Sächs. Ministerium bekundete sein Interesse an derselben durch den Besuch der Herren Ministerialdirektor vr. Roscher und Ober regierungsrat Stadler. Daß auch das Ausland unserm Museum seine Auf merksamkeit zuwendet, wurde schon angedeutet. Wir möchten hier noch hervorheben, daß die belgische Regierung sich in mehreren Denkschriften den Plan eines »lllusss än Io vre« nach unserm Vorbild vorlegen ließ, und wir dürfen vielleicht aus dieser Anerkennung den Schluß ziehen, daß gerade die gemeinnützigen Einrichtungen unsers Buchgewerbe museums die Unterstützung von seiten der Kgl. Sächs. Re gierung wie der Stadt Leipzig gewiß rechtfertigen, zugleich aber auch unfern ständig wiederholten Wunsch nach weiter gehender Förderung, namentlich von seiten des Reichs, wohl begründet erscheinen lassen. Kleine Mitteilungen. Handelsvertrag zwischen Österreich-Ungarn und Rußland. — Das (österreichisch-ungarische) Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder XVIII. Stück (ausgegeben in Wien am 28. Februar 1906) veröffentlicht unter Nr. 49 den Wortlaut des Handels- und Schiffahrtsvertrags vom 15. Februar 1906 zwischen Österreich-Ungarn und Rußland (ge schlossen zu St. Petersburg am 15. Februar 1906, von Sr. Majestät dem Kaiser und König ratifiziert zu Wien am 26. Februar 1906, worüber die Auswechslung der beiderseitigen Ratifikationen am 28. Februar 1906 zu St. Petersburg stattgefunden hat). Der Vertrag ist am 1. März (16. Februar) 1906 in Kraft getreten und soll bis zum 31. (18. Dezember) 1917 in Geltung bleiben. Bemerkenswert ist im Schlußprotokoll ein Zusatz zu Artikel 22: -Die österreichisch - ungarischen Berufskonsuln, sowie die Funktionäre der kaiserlich und königlichen Botschaft, der öster reichisch-ungarischen Generalkonsulate, Konsulate und Vize- konsulatc in Rußland, welche von der österreichisch-ungarischen Re gierung nach Rußland entsendet werden, sollen sowohl für die Zeitungen als auch für die Erzeugnisse der Wissenschaften, der Künste und der Belletristik gegenüber der russischen Zensur volle und ganze Freiheit genießen.« Aktstudien. — Das »Nackte in der Kunst- bildete am 6. d. M. den Gegenstand einer Verhandlung vor der 9. Straf kammer des Landgerichts I zu Berlin. Drei Buchhändler standen unter der Anklage der Verbreitung unzüchtiger Bilder, weil sie eine künstlerisch ausgeführte Bildermappe -Die Schönheit des Weibes in 10 Aktstudien« verkauft hatten. Die Blätter, die zum Teil Reproduktionen von Bildern berühmter Meister darstellen, zeigen nackte Frauengestalten und waren zum Studium für Künstler bestimmt. Im Oktober hatte die 9. Strafkammer auf Freisprechung er kannt, weil sie — insbesondere unter Berücksichtigung des Zwecks — die Bilder nicht für »unzüchtig- halten konnte. Auf die vom Staatsanwalt hiergegen eingelegte Revision hatte aber das Reichsgericht das erste Urteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurllckverwiesen. In dem Urteil des Reichsgerichts wird ausgeführt, daß die Darstellung des nackten Körpers an sich nicht unzüchtig sei, wohl aber durch besondre Umstände unzüchtig werden könne. Cs beruhe auf unrichtiger Auffassung, wenn der Vorderrichter von dem künstlerischen Zweck der Abbildungen ausgehe und diesen Zweck aus der äußern Ausstattung und Be zeichnung des Werkes und damit aus Umständen entnehme, die es in die Hand der Beteiligten legen würden, einem an sich un züchtigen Werk den Charakter des Unzüchtigen zu nehmen. Für die Entscheidung der Frage, ob eine Darstellung objektiv un züchtig sei, könne allerdings auch die Zweckbestimmung von Be deutung sein, es dürfe aber nicht auf den verfolgten Zweck von vornherein entscheidendes Gewicht gelegt werden. Ungeprüft sei auch, welchen Kreisen des Publikums die Abbildungen zugänglich gemacht sind. In der erneuten Verhandlung bekämpften die Angeklagten abermals die Anschauung, als ob diese Bilder, die die Schönheit des weiblichen Körpers zur Anschauung bringen, auf Erregung der Sinnenlust berechnet seien. — Das Gericht erkannte wieder auf Freisprechung. Brand im Reichsamt des Innern zu Berlin. — Am 7. d. M. nachmittags um 5 Uhr kam in der Bibliothek des Reichs amts des Innern (Luisenstraße 32,34, Berlin), Feuer aus. Durch Unvorsichtigkeit waren Gardinen, Bücher u. a. in Brand geraten. Es gelang dem schnellen Eingreifen der Feuerwehr, den Brand auf die Bibliothek zu beschränken. Amtlicher Verlag. — Der Reichsanzeiger Nr. 58 vom 8. März 1906 bringt folgende Anzeige: Meßtischblätter im Maßstabe 1: 25 000. Auf Grund der Neuaufnahmen sind anschließend an die in der Anzeige vom 20. Dezember 1905 verzeichneten Blätter die nachstehenden in Lithographie hergestellt und veröffentlicht worden: 624. Gnojau, 1172. Schwetz, 2455. Pansfelde, 2528. Wippra, 2608. Zschortau, 2678. Schafstädt, 2682. Pehritzsch, 2684. Schirmenitz, 2746. Wiehe, 2749. Weißenfels, 2807. Buttstädt, 2937. Bürgel, 3059. Stadtilm, 3062. Orlamünde, 625. Marienburg, 2453. Haffelfelde. 2526. Stolberg a. Harz, 2605. Halle a. d. Saale (Süd), 2612. Belgern, 2679. Merseburg (West), 2683. Klingenhain, 2745. Oberheldrungen, 2748. Frepburg a. d. Unstrut, 2750. Lützen, 2871. Apolda, 2999. Kahla, 3060. Stadtremda, 3124. Ziegenrück, 3180. Großbreitenbach, die Verlagsbuchhandlung von 3177. Themar, 3240. Hirschberg a. d. Saale. Der Vertrieb erfolgt durch R. Eisenschmidt Hierselbst, Dorotheenstraße 70 Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 Die Anweisung für den Dienstgebrauch zu dem ermäßigten Preise von 50 ^ für jedes Blatt erfolgt durch die Plankammer der Königlichen Landesaufnahme Hierselbst, KW. 40, Herwarth straße 2 und 3. Berlin, den 5. März 1906. Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abteilung, (gez.) Villain, Oberst und Abteilungschef. Statistisches Warenverzeichnis für den auswärtigen Handel Österreich-Ungarns. — Die österreichischen Ministerien des Handels und der Finanzen geben (im Reichsgesetzblatt XIX. Stück, ausgegeben zu Wien am 1. März 1906) folgendes bekannt: Im Einvernehmen mit den königlich ungarischen Ministerien des Handels und der Finanzen ist im Hinblick auf das Inkraft treten des Zolltarifgesetzes vom 13. Februar 1906, Reichsgesctz- blatt Nr. 20, beziehungsweise des dazu gehörigen neuen Zolltarifs 341'
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