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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1906
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- Deutsch
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64, 19. März 1906. Amtlicher Teil. 2873 Strecker L Schröder in Stuttgart. 2886 Wclzhofer, Das Büchlein vom Höchsten. 1.—3. Taus. Sunlight Verlag in Rheinau, Baden. 2883 Löttoüsr, lugsväkrsuväs. Läelin. 1. 2. 3. 4. 5. o. 25 -ß; qsb. 2 von Oüampol, poivcllieüs NLcöts. Läoün. 1. 2. 3. 4. 5 25 gsb. 2 OsorA)', Dis Favoritin. Läoün. 1. 2. 3. 4. 5. ä 25 gsd. 2 Theod. ThomaS in Leipzig. 2890 Oüürivg, IVaklev, Oaxital, Arbeit. 2. ^.nü. 3 ^ 50 ged. 4 50 -ß. M. Topiö in Prag. 2900 Lorisov, Llsine Lrlsönisss auk Uovchg. Lsinlja. In Lsinvä.- Napps 22 Veit ä- Comp, in Leipzig. 2899 V. lüppwavll, Vorti-äxs und ^.öüanälunASn rar dsseüioüts äsr Uaturvisssnscllaktso. Oa. 8 Aöb. oa. 9 Verlag der Jugend in München. 2896 Jugend Nr. 15 (Osternummer). 35 H. Verlag für Literatur, Kunst u. Musik in Leipzig. 2898 Urask, Lsiträ^s rur IntsraturAosoluoiits. Unkt 7. eg.. 60 c); Uekt 8. oa. 60 Uskt 9. ca. 40 Hermann Walther in Berlin. 2886 Ltorndsrx, Drei Lranärsdsn. 1 — 2«vsi karlamentsrsäsn. 50 c). — Die 1Vasssrglg.srscks. 50 A. W. Zickfcldt in Osterwirck. 2888 Kacke, Nötüockllc ckss gesamten Volkssodulunterrlobte. 3. ^.aü. Lä. II. 4 ^ 80 ch gsb. 5 ^ 40 c). Lüünüolä, ^oüt Kebrprodsn. 1 80 <ß. Verbotene Druckschriften Durch rechtskräftiges Urteil der II. Strafkammer des hiesigen Landgerichts vom 1. v. M. ist mit der sich aus 8 41 ^ St.-G.-Bs. ergebenden Einschränkung auf Unbrauch barmachung aller Exemplare der Karten, darstellend das polnische Wappen, ruhend auf zwei Lanzen, diese versehen mit zwei blau-weiß-roten Fahnen mit den Jahreszahlen 1772, 1794, 1830, 1793, 1848, 1863; über dem Wappen fliegt ein weißer Falke dahin, der in dem Schnabel einen das Wort »^Volvose« (Freiheit) umschließenden Kranz und an diesem hängend die polnische Krone trägt; unter dem Wappenschilds befindet sich in einem Dornen- kranze die Zahl 1795 und unter diesem Kranz ein Band mit den Worten: »Uore, 2bav Uolsks« (»Gott, erlöse Polen«). Auf der Rückseite befindet sich ein in polnischer Sprache verfaßtes Gebet unter der Überschrift »Noälitvm ra ojso^rns« (»Gebet für das Vaterland«), erschienen im Verlage von Julius Kurkiewicz in Krakau, erkannt. Beuthen O.-S-, 5. März 1906. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2122 vom 16. März 1906.) Nichtamtlicher Teil Zur Geschichte der Präventichensur. Die Zensur wird genau so alt sein wie die Buch herstellung; denn daß diejenigen, die die Macht dazu haben, ihnen unbequeme Veröffentlichungen zu unterdrücken, diese Macht von jeher auch gebraucht haben, darüber dürfte wohl kaum ein Zweifel bestehen. Ebensowenig wird man be streiten wollen, daß die Zensur jemals aufgehört habe zu existieren und daß sie heute noch, selbst in zivilisierten Ländern, oft strenger gehandhabt wird, als manchem gerecht erscheint. Wohl aber ist die Geschichte der Zensur, der Grad ihrer Anwendung ein hervorragender Kulturmesser für ein Volk. Wir lesen in diesem Blatte oft mit Staunen die langen Listen der verbotenen Bücher in Rußland und in andern Ländern, die noch auf einer der von uns über wundenen Kulturstufen stehen. Je höher die Gesamtbildung eines Volkes ist, desto gefahrloser werden ihm »gefährliche« Bücher, und je höher der Kulturstand steigt, um so weniger werden die Verhältnisse Anlaß zur Kritik bieten, die den Herrschenden gefährlich werden kann. Vor Erfindung der Buchdruckerkunst bedurfte es keiner besondern Reglementierung der Zensur; man bediente sich nach Bedarf der ebenso einfachen wie probaten Prozedur des Verbrennens gefährlicher Bücher. Das geschah sowohl unter den heidnischen Republiken wie den heidnischen Kaisern, unter den christlichen Königen und Fürsten, von weltlichen und geistlichen Obrigkeiten. Das erste Buch, von dessen ge waltsamer Unterdrückung die Geschichte berichtet, ist ein Werk des griechischen Philosophen Protagoras (um 480— 420 v. Ehr.), der sich anmaßte, an die Existenz der Götter zu zweifeln. Es bekam ihm schlecht; sein Buch wurde, wie Laörtius (um 220 v. Ehr.) erzählt, auf dem Markt von Athen amtlich verbrannt, er selbst wurde aus Athen ver bannt und soll auf der Flucht im Meer umgekommen sein. Wie Tacitus in den Annalen (IV, 34, 35) be- Börlenblatt skr den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. richtet, war Augustus der erste römische Kaiser, der das geschriebene oder gesprochene Wort bestrafte. Cremutius Cordus, dessen Schriften, wie wir von demselben Schrift steller wissen, öffentlich verbrannt wurden, war so naiv den Ausspruch zu tun: »Für Worte werde ich zur Verantwortung gezogen, so wenig fallen Handlungen mir zur Last.« Meist begnügte man sich aber nicht mit der Verbrennung der Schriften; sondern es ging auch, wie heute noch bei uns, den Verfassern an den Kragen. Kaiser Domitian scheute sich nicht, den Geschichtschreiber Hermogenes, sowie alle Buchhändler, die sich mit der Vervielfältigung des dem Herrscher anstößigen Werks befaßt hatten, ans Kreuz schlagen zu lassen.*) Überall, wo die Macht war und ist, war und ist auch die Unterdrückung. Keine Partei hat in dieser Beziehung das Recht, der andern etwas vorzuwerfen. Ganz natur gemäß haben im Mittelalter und der Neuzeit Päpste, Bischöfe, Universitäten und Inquisitoren das Zensoramt ausgeübt. Nach der Tat Gutenbergs konnte nun dieses bequeme Ver fahren des Verbrennens der Bücher und Verfasser nicht mehr angewandt werden, und es machten sich deshalb besondre Bestimmungen über gefährliche Bücher notwendig. Die Nächstliegende Erfindung für die Leitung der Gesinnungen und Anschauungen in den geregelten Bahnen eines obrig keitlich genehmigten Fahrwassers war die Präventivzensur. Die Wiege dieses Geschöpfes, das sich in der Folgezeit zu einem respektabeln, wenn auch nicht wohlgestalteten Riesen auswachsen sollte, scheint in Köln gestanden zu haben, wo ein reiches Geistesleben herrschte, das auch die Erfindung das Mainzer Patriziers schon früh angezogen hatte. Hier sollte auch dem Mißbrauch der göttlichen Kunst ein Riegel vorgeschoben werden. Die 1389 eröffnete Kölner Universität bemühte sich schon sehr früh um die Einführung einer Prä- *) Kapp, Gesch. d. deutschen Buchh. I. Leipzig 1886, S. 523/24. 378
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