Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060302
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190603027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060302
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-03
- Tag1906-03-02
- Monat1906-03
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2294 Nichtamtlicher Teil. ^ 51, 2 März 1906. seit 1901 »lickskrikt utZ. nt ckurickisico köroningsn i I'inlsnä« (Helsingfors); ferner auch, seit 1890, »Mckolcrikt kor Rsts- viäsvslrüd« (Christiania, Aschehoug L Co.); die Schwedens allein, seit 1896, Holms jurickisük »rüiv«, ^kck. 2 (Ver lag: Lvsnslr körksttnillASSüwlmZs Lxpsckitüon, Stockholm). Zur Technologie, deren Literaturgebiet in Schweden noch recht wenig angebaut ist, greifen wir einen von der Buchhandlung Nordin L Josephson 1896 veröffentlichten Katalog Nr. 1 heraus, der neuere nordische (einschließlich finnische) Literatur, mit Schlagwortregister und Zeitschriften liste, enthält. Am Unrechten Platze, wie uns scheint, sind hier (Z 44) Kataloge über buchgewerbliche Ausstellungen eingereiht worden. Aus tz 45 verzeichnen wir die Land wirtschaftsliteratur-Kataloge, herausgegeben von N. I. Gumperts bokhandel in Gotenburg 1860 und 1897 und von A.-B Westlings bokhandel in Stockholm 1905. Die schwedische Kochkunst hat ihren Bibliographen gefunden, ebenso wie die jetzt sehr starke Mäßigkeitsbewegung, deren Literatur von 1577 bis 1877 F. Schultheß zum 100. Geburtstag von P. Wieselgren 1900 auf Veranlassung der Lvsosks ll^lrterbtztWLllsIiLxsi, auf 98 Seiten zusammenstellte. In den Naturwissenschaften erscheinen Verzeichnisse über skandinavische geologische, mineralogische und paläontologische Arbeiten seit 1871 in »OsoloAisüs köreuioZsvs i Ltoekdolm körimnälingsr«; über botanische Literatur dieser Länder in »llotsvisirL voiissr« (Lund, Gleerup) seit 1859, die dänische indes seit 1882 nur in den »Llsäckololssr kr» ckon botsnwüs §orsoiiiA i Ljöbsvbsvv«. Hier findet ihre Stelle die lateinische »Libliotbses botsvicL« Carl von Linnss (zuerst 1736, L.M8tsloäswi spuck Lolomonom Loboutso). Die Zoologie endlich entbehrt noch eines Gesamtrepertoriums, und ihre Schriften werden nur für Finnland in der von finnischen Gelehrten deutsch herausgegebenen »Libliotbsos ravlo^ios ^smüss« (bisher erschienen die Verfasser von A—L) und, was entomologische Literatur betrifft, für Schweden, Norwegen und Finnland in rLvtowoloxislc Mckoürikt« (Stockholm, Jahrgang 1880—1897) gesammelt. In der Heilkunde ist man dagegen gut ausgerüstet. Eine schwedische medizinische Bibliographie gaben für die Jahre 1838—41 C. U. Sonden, für 1866—67 Magnus Huß in der Zeitschrift »li^Zies.« heraus; seit 1869 erscheint eine solche in »l^oräislci, insäioinskt, srlriv« (Stockholm, Xuogl. Lolcir^olcsrist). Für Finnland veröffentlichte 1905 (Helsingfors, 6sntrsltr^olrsrist) O. E. A. Hjelt eine systematische Biblio graphie von 1640—1900 im Auftrag der finnischen Arzte- gesellschaft. Eine schwedische pharmazeutische Bibliographie von 1522—1892 erschien, von N. P. Hamberg und I. Nordin, in »karmoesutwlr 1iÜ8lcrikd< (Stockholm, Jahrgang 1862 u. 1893). Ein Verzeichnis der nordischen zahnärztlichen Literatur bis 1900 lieferte S. C. Bensow (Helsingfors 1901). Wir haben den Verfasser durch das zweite Heft seiner reichhaltigen, fleißigen und verdienstvollen, nicht zum wenigsten auch dem Buchhandel nützlichen Sammelarbeit begleitet, deren schwierige Sichtung und gewählte Anordnung erst am Schluß des Ganzen gewürdigt werden kann. Wir wünschen dem Unternehmen, dessen zweiter Teil dem Archiv- und Bibliothekswesen eingeräumt werden soll, ein rasches Fort schreiten, um so mehr, als seine Benutzer erst beim Abschluß ein Register erhalten. G. Bargum. Kleine Mitteilungen. Der HoheNeujahrstag und der sächsische Bußtag vor Oculi in der sächsischen Zweiten Kammer. — (Vgl. Nr. 10, 11, 16 d. Bl.) — Wie seinerzeit hier mitgeteilt worden ist (in Nr. 16 d. Bl.), hat sich vor einigen Wochen die sächsische I. Stände kammer mit den Eingaben des Rats der Stadt Leipzig und des Vereins der Buchhändler zu Leipzig beschäftigt und auf deren Bitte um Aufhebung des HohenNeujahrstags und Verlegung des Bußtags am Mittwoch vor Oculi auf den Sonntag folgendes beschlossen: 1. die Petition des Rats der Stadt Leipzig, soweit sie dar auf gerichtet ist, daß der 6. Januar nicht mehr als allgemeiner Feiertag begangen werde, der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen; 2. die Petition, soweit sie die Aufhebung des auf den Mitt woch vor Oculi fallenden Bußtags als allgemeinen Feiertags bezweckt, auf sich beruhen zu lassen; 3. die Anschlußpetition des Vereins der Buchhändler zu Leipzig durch die Beschlußfassung über die Hauptpetition für er ledigt zu erklären. Dieselbe Angelegenheit kam am 27. Februar in der Zweiten sächsischen Kammer zur Verhandlung. Der Landtagsbeilage zur Leipziger Zeitung entnehmen wir hierüber folgenden Bericht: Berichterstatter der Petitions-Deputation der Zweiten Kammer Abgeordneter Braun (natlib.): Die vorliegende Petition sei be reits von seiten der hohen Ersten Kammer in der Plenarsitzung vom 17. Januar behandelt worden. Die Deputation der Ersten Kammer sei zu demselben Votum gekommen wie die der Zweiten Kammer. Der Umstand aber, daß der Antrag der Deputation der Ersten Kammer wörtlich etwas anders lautete, als der An trag der Deputation der Zweiten Kammer, habe die Deputation veranlaßt, einen andern Wortlaut des Antrags vorzutragen. Es sei nämlich die Anschlußpetition des Leipziger Buchhändleroereins erst nach der Drucklegung des schriftlichen Berichts der Ersten Kammer eingegangen und in dem Druckantrage deshalb nicht mehr berücksichtigt worden. Die Deputation ändere deshalb den der Kammer im Druck vorliegenden Antrag dahin ab: -Die Kammer wolle beschließen, die Petition des Rates der Stadt Leipzig, soweit sie darauf gerichtet ist, daß der 6. Januar nicht mehr als allgemeiner Feiertag begangen werde, der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen, soweit sie aber die Aufhebung des auf den Mittwoch vor Okuli fallenden Bußtags als allgemeinen Feiertags bezweckt, auf sich beruhen zu lassen, und die Anschlußpetition des Vereins der Buchhändler zu Leipzig durch den gefaßten Beschluß für erledigt zu erachten.- Grund zu dieser Änderung habe der Wunsch der Deputation gegeben, daß die Erste Kammer sich nicht noch einmal mit der Sache zu befassen haben solle. Die nun folgenden Aus führungen des Herrn Berichterstatters decken sich ihrem Inhalt nach im wesentlichen mit den Ausführungen des Herrn Bericht erstatters in der Ersten Kammer. (Vgl. Nr. 16 d. Bl.) Er bemerke insbesondere: Es habe sich der Herr Geheime Kirchen rat vr. Pank für eine Aufhebung des HohenNeujahrstags und für die Verlegung der Feier desselben auf einen Sonntag aus gesprochen und habe festgestellt, daß man in Leipzig am Hohen Neujahrstage leere Kirchen habe, aber trotzdem die Einnahmen für die Kollekte sehr große seien, was ein Beweis des großen Inter esses für die Missionssache sei. Auch habe der Vizepräsident des Landeskonsistoriums, Oberhofprediger Or. Ackermann, gemeint, daß nach den Unterlagen, die dem Landeskonsistorium zur Beurteilung dieser Frage zugegangen seien, wohl kaum daran gedacht werden könnte, eine Vorlage nach dieser Richtung einzubringen. — In der Beschwerde- und Petitionsdeputation habe man zugeben müssen, daß die Häufung der Feiertage um die Weihnachtszeit herum viele Un zuträglichkeiten mit sich bringe, daß namentlich die Arbeiter in dieser Zeit viel an ihren Lohnbczügcn einbüßten und durch die vielen Feiertage außerdem veranlaßt würden, größere Ausgaben zu machen. Namentlich aber auch für größere Fabrikbetriebe sei das öftere Auftreten von Feiertagen und das öftere Ruhenlassen der großen Maschinen mit erheblichen Kosten und Verlusten ver bunden. Abgeordneter Dürr (Leipzig): Meine HerrenI Sie werden es begreiflich finden, wenn ich als einziges Mitglied dieses hohen Hauses, welches den Buchhandel vertritt, hierzu das Wort er greife. Ich weiß ja wohl, daß an dem vorgcschlagenen Votum Ihrer Petitionskommission nichts weiter zu ändern ist, da schon die Erste Kammer Beschluß gefaßt hat. Aber, meine Herren, ich halte es doch für meine Pflicht, als Angehöriger des Buch handels darauf hinzuweisen, daß nicht mangelnder kirchlicher Sinn irgendwie den Buchhandel und die Stadt Leipzig fort und fort zur Erneuerung dieser Petition veranlaßt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder