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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1904
- Sprache
- Deutsch
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227, 29. September 1904. Nichtamtlicher Teil. 8237 photographische Aufnahme gemacht. Dann ging es zwei Stunden lang elbabwärts. Große Seeschiffe kreuzten unsere Fahrt. Eine herrliche Fahrt! Das prächtige, sich herbstlich färbende Elbufer im Sonnenschein, ein frischer Wasserwind, lustige Klänge der Musik, ein reiches Frühstück: soll das nicht lachende und fröhliche Menschen schaffen? In Schulau wartete unserer eine einfache ländliche Mahlzeit. Der Frohsinn sprudelte in vielen Tischreden hervor, von denen wohl an zwanzig gehalten wurden, merk würdigerweise alle kurz. Es lief nämlich das Gerücht um, daß jeder Redner dem Vorsitzenden einen Taler aushändigen müsse, der verfiele, wenn die Rede länger als fünf Minuten dauere. So begnügten sich die meisten mit kürzerer Zeit. Zum Schluß erinnerte einer die anwesenden Damen im Hinblick auf künftige Versammlungen an Hebbels Wort aus den Nibelungen: -Man bittet einen Mann nicht: bleib daheim? Alan bittet: nimm mich mit!« Sonnige Stunden am Strande der breiten Elbe! Der gewandte, rastlose Photograph wußte noch zwei Aufnahmen anzufertigen. Dann ging es heimwärts. Wie ein mächtiger roter Feuerball senkte sich die Sonne scheinbar in die Elbe. Während die junge Welt und die sich jung fühlenden Alten an Bord Polonaise, Galopp, Menuett und Walzer tanzten — wer weiß, wie das geschah? — saßen bedächtige Männer in einem Kajütenraum im Gedankenaustausch. Als dessen Resultat ward folgendes Telegramm an den Börsenvereins- Vorstand ausgefertigt: -Kreis Norden am Schluß seiner Jubeltagung auf einer Elbfahrt an Bord des Waldersee begriffen, faßt den Geist, der ihn beseelt, zusammen in herzlichen Dank an den Börsenvereins- Kollegen besonder» Dank für die uns gesandten Glückwünsche.« Es war dunkel geworden, wie wir Hamburg wieder erreichten. Die meisten Auswärtigen verließen uns mit den Abendzügen, einige Kollegen weilten jedoch noch mehrere Tage bei uns. Die Jubelfeier war schön. Nun aber, Kreis Norden, wieder an die Arbeit! Auf Wiedersehen, so Gott will, nächstes Jahr in Schleswig an der Schlei! Hamburg, 25. September 1904. Justus Pape. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Falsche Angabe des Redakteurs. — Wegen Vergehens gegen ß 18 des Preßgesetzes ist am 29. Januar d. I. vom Landgericht Beuthen (O.-Schl.) der Schriftsetzer Kasimir Moramski in Kattowitz zu der verhältnismäßig hohen Strafe von 2 Monaten Der Schriftsteller Caspari hatte bis August v. I. die Re daktion der Oareta robotuieirg. geführt und dann Kattowitz ver lassen. Der Angeklagte Morawski hatte dann die Redaktions arbeiten bis November erledigt, aber im Einverständnis mit dem Verleger Thiel einen gewissen Kus auf dem Blatte als verant wortlichen Redakteur angegeben. Kus, der ebenfalls verurteilt worden ist, besitzt nach Ansicht des Gerichts nicht im geringsten die erforderliche Bildung, um ein Blatt zu redigieren: er kann noch nicht einmal orthographisch schreiben und mar lediglich Urteil das Zeugnis aus, daß er eine intelligente Persönlichkeit sei, die polnische Sprache in jeder Hinsicht beherrsche, daß er die Tendenz des Blattes kannte und sich die erforderliche Gewandtheit zur Ausübung redaktioneller Funktionen im Verkehr mit vr. Cas pari und andern erworben habe. Indem er zuließ, daß ein andrer an seiner Stelle als verantwortlicher Redakteur auf dem Blatt benannt wurde, hat er sich nach der Überzeugung des für die unrichtige Angabe von sich abzuwälzen, da nicht er, sondern der Verleger die entsprechenden Anordnungen zu treffen habe. In der Verhandlung vor dem Reichsgericht am 27. d. M. be antragte der Reichsanwalt die Verwerfung der Revision. Morawski habe auf jeden Fall mitgewirkt an der wissentlich falschen Be- Börfenblatt für den deutschen Buchhandel, 71. Jahrgang nennung des verantwortlichen Redakteurs auf der Zeitung. Etwas weiteres sei für den Tatbestand nicht erforderlich. Dahingestellt könne es bleiben, ob Morawski selbst der verantwortliche Re dakteur war; es genüge, daß er geduldet habe, daß die Zeitung mit der falschen Angabe erschien. Die Revision richte sich haupt sächlich gegen den Satz des Urteils »weil Morawski über den gesamten Inhalt des Blattes bestimmte, so war er auch in der Lage, anzuordnen, daß er und nicht Kus als verantwortlicher Redakteur Verurteilung. — Wegen Betrugs wurde am 26. d. M. der Buchhändler Herr Friedrich Wilhelm Emil Graf, Inhaber der Firma Willy Graf in Höchst a/M. von der Strafkammer des Landgerichts zu Wiesbaden zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte am 1. Januar 1896 die Buchhandlung von Th. Hoeser in Höchst übernommen. Durch Hinzufügung eines Verlags und einer Druckerei war er in Geldverlegenheiten geraten und hatte schließlich eine Schuldenlast von 30000 Um sich zu befreien, suchte er das Geschäft zu verkaufen. Er fand einen Käufer in der Person eines jungen Buchhändlers, Heinrich Liebrich, der das Geschäft übernahm, aber nur kurze Zeit behielt. Die Angaben Grass über Umsatz und Reingewinn seiner Handlung, denen Liebrich getraut hatte, sollen in hohem Grade übertrieben gewesen sein. Liebrich hatte in kurzer Zeit eine sehr bedeutende Summe verloren. — Ein andrer Anklagesall gegen Willy Graf stan^r gleichzeitig zur Verhandlung. Durch ihn sollte ein andrer Käufer seines Geschäfts, der Buchdrucker G. Geier, ^um 9000^6 abends. Sie endete mit der eingangs erwähnten Verurteilung Willy Grass in dem einen Betrugsfall zum Nachteil Heinrich Liebrichs. In dem zweiten Anklagefall (zum Nachteil G. Geiers) sprach die Strafkammer den Angeklagten frei. Leipziger Buchbinderei-Aktiengesellschaft, vorm. Gustav Fritzsche, Leipzig. — Für die am 5. Oktober d. I. stattfindende Generalversammlung sind noch folgende An träge zur Tagesordnung eingegangen: 1. Antrag der Herren Kommerzienrat Moritz Hendel in Oels- nitz, Verlagsbuchhändler Hermann Hillger in Berlin, Rechtsanwalt vr. Alex. Orth in Leipzig: Die Generalversammlung wolle beschließen: a) den früheren Direktor der Gesellschaft, Herrn Kommissions rat Hugo Fritzsche, für die aus seiner Geschäftsführung der Gesellschaft erwachsenen Schäden verantwortlich zu machen; b) den Vorstand und Aufsichtsrat zu beauftragen, sofort alle Schritte zur Durchführung und Sicherung der Regreß ansprüche an Herrn Kommissionsrat Fritzsche zu tun. 2. Antrag des Herrn Kaufmann Georg Kohl in Leipzig: a) Beschlußfassung über Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen die Mitglieder des derzeitigen Aufsichts rats aus deren Geschäftsführung; b) Beschlußfassung über Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen Herrn Baumbach aus dessen Geschäfts führung vom 7. September 1903 ab. Magistrat von Berlin hat auf Grund der §§ 105b Absatz 2, 146 3. der Gewerbeordnung nach Anhörung beteiligter Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Gemeindebezirk Berlin folgendes Ortsstatut beschlossen: Die Vorschrift, nach der im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehr linge und Arbeiter am ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingst- tage überhaupt nicht, im übrigen an Sonn- und Festtagen nicht länger als fünf Stunden beschäftigt werden dürfen — insoweit nicht die zuständigen Behörden Ausnahmen zulassen —, wird dahin eingeschränkt, daß in Fabrik-, Engros-, Bank-, Ver- sicherungs- und Agenturgeschäften, soweit der Betrieb nicht in offnen Verkaufsstellen stattfindet, die zugelassene fünfstündige Arbeitszeit auf zwei Stunden, und zwar für die Zeit von 8—10 Uhr vormittags, herabgesetzt wird Zuwider handlungen werden mit Geldstrafen bis zu 600 im Un vermögensfalle mit Haft bestraft. Dieses Ortsstätut tritt mit dem 1. Januar 1905 in Kraft. »Nova-, literarische Vereinigung junger Buch händler zu Leipzig. — Sonnabend, den 24. dieses Monats, fand in der -Nova« ein Beethovenabend statt. Kollege Kretzschmar schilderte in interessantem und beifällig aufge- 1084
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