224, 26. September 1904. Amtlicher Teil. 8097 W. H. Kühl in Berlin. 8118 Zahikjanz, Dampfturbinen. 1 ^ 50 -Z. Georq C. Naael in Berlin. 8126 Nagels Lustige Welt. 1904. IV. Quartal. 1 ^ 30 -H. Erwin Nägele in Stuttgart. 8119 Richard Carl Schmidt ä- Co. in Leipzig. 8127 ^o^ - i i -riN „t^Iurktli ^Veidsv und ^Viesen. kokt. I. 80 Th. Schröter in Zürich. 8122 Für's Schmeizer-Haus. 4. Iahrg. Viertelj. 2 50 Schweizer. Familien - Wochenblatt. 24. Jahrgang. Viertelj. 1 70 Hermann Seemann Nachf. in Leipzig. 8133 Otto Spamer in Leipzig. 8129/30 Fünfzig Kinder- und Hausmärchen. Gesammelt durch die Brüder Jakob und Wilhelm Grimm. Größere Ausgabe. 12. Aufl. 2 geb. 2 ^ 50 — Kleinere Ausgabe. 9. Aufl. Geb. 1 ^ 20 H. Henningsen, Zwölf Erzählungen neuerer deutscher Dichter. 2 geb. 2 ^ 50 -Z. Cngen Strien Verlag in Halle a S. 8118 Falke, Gibt es eine Seelenwanderung? 2 ^ 80 -Z. Bernhard Tanchnih in Leipzig. 8127 Kipling, l'rrMes and Oi8eov6ri63. (1. Kd. vol. 3765.) Verlag Continent, Theo (»ntmann in Berlin. 8120/21 krstror, kamili6n8lc!av6n. 4 ^olr. 5 ^ 50 cZ. kour^st, Ltills ^Va386r. 3 4 ^ 50 Nadeleivs, ^rwe Kitter. 3 ^ 50 -Z; §eb. 5 Nüller, Kater kul^entiusi. 3 .//; ^ed. 4 50 Ltaül, 8owM6rns.obt8dunke1. 4 Agd. 5 50 v. kotse, kutb. 2 ßeb. 3 8ebirolcauer, 8atan. 3 ^ 50 cZ; xed. 5 ^6. 7!app, Live Kün8t1eroli6. 2 »eb. 3 tzrunert, Iw irdibodso 3en8eit8. 2 §eb. 3 v. ?08ebin^er, ^U8 allen 'iVelten. 3 .F; ^ed. 4 von der Ile^dt, Variationen über da3 l'bema ^Veib. kb^tbwen >Valter, 6 Monate 6ekäoAvi8. 2 xeb. 3 Erich Weber in Berlin. 8128 kodier, Ilrlrundliebe keiträ^e ?.ur 6e8ebiebte de8 bür^erlioben Keebt8^an^63. Kd. I: van Verkabren de8 8ok§eriobt8 Kott weil. 3 ^ 60 Aeb. 4 ^ 50 Richard Wöpke in Leipzig. 8132 80 /;°A6b^'1^*10^.^ bxereiee8 kran^s.18. — ^Vörterbuob daru. 20 H. Nichtamtlicher Teil. Bemerkungen Mir Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie?) Von Albert Osterrieth, Berlin") (Fortsetzung aus Nr. 221 u. 224 d. Bl.) Der Gegenstand des Schuhe» II. Das Werk der angewandten Kunst (ferner): 4. Die praktischen Nachteile des gegenwärtigen Rechtszustandes. Man kann die Wirkung des Gesetzes von 1876 und der in den Erläuterungen gegebenen Begriffsbestimmung des Werkes der bildenden Künste kurz dahin kennzeichnen, daß Werke der angewandten Kunst so gut wie vom Schutz aus geschlossen sind. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen denjenigen Werken, deren Konzeption sich in der Form von Gebrauchs- und Jnduftriegegenständen verkörpert, und solchen, die, unab- *) Vgl. Beilage zum Börsenblatt Nr. 99 v. 30. April 1904. Red. **) Mit gütig erteilter Erlaubnis abgedruckt aus der Fach zeitschrift »Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht« Hrsg. v. vr. Albert Osterrieth. (Berlin, Carl Henmanns Vlq.) IX. Iahrg. Nr. 8. (August 1904.) Red. Bbrienblatt skr den deutschen Ruchbandel. 71. Iahrqana. hängig geschaffen, nachträglich mit einem Werk der Industrie, Handwerke, Manufakturen oder Fabriken in Verbindung ge bracht werden. Nach der in den Erläuterungen zu Z 1 des Gesetzes vom S. Januar 1876 gegebenen Begriffsbestimmung waren vom Kunstschutz ausgeschlossen solche Erzeugnisse, die vor wiegend einem Industrie- oder Gebrauchszweck dienen. Das Reichsgericht ist nicht in die Lage gekommen, seinerseits den Begriff des Werks bildende Kunst gegenüber den kunst gewerblichen Erzeugnissen abzugrenzen. Es wäre also immerhin die Möglichkeit vorhanden gewesen, daß das Reichsgericht auch ein Werk angewandter Kunst, in dem sich eine stark künstlerische Individualität offenbart, für ein Werk der bildenden Kunst im Sinn des Gesetzes ange sehen hätte, wenn nach den tatsächlichen Feststellungen der Kunstzweck gegenüber dem Gebrauchszweck überwog. >) Immerhin aber würde eine solche Rechtsprechung den Nachteil haben, daß sie sich durch den Kunstwert des Werkes be einflussen läßt. Derartige Unterscheidungen sind immer mehr oder minder willkürlich. Diesem Nachteil entgeht auch Köhler nicht, der seine Theorie der Zweckbestimmung des Werkes dadurch zu korrigieren sucht, daß er zwischen der wirklichen Zweckbestimmung und der Scheinbestimmung ') In diesem Sinne hat z. B. das Kammergericht in zwei Fällen entschieden, 2. Dez. 1891 und 23. Noo. 1892 (Droit ä'antour 1898, S. 10). In beiden Fällen handelte es sich um die Nach- 1065,