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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.06.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1904-06-10
- Erscheinungsdatum
- 10.06.1904
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- Deutsch
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5050 Nichtamtlicher Teil. 1S2, 10. Juni 1904. er das Werk bezieht, ihm mißt er die Schuld bei, die ihn doch gar nicht trifft, und wenn er wieder einmal in die Lage kommt, ein Buch zu kaufen, so geht er vermutlich zu einem andern Buchhändler, vor allen Dingen aber wird er sich sein ganzes Leben lang ängstlich davor Hilten, wieder einmal auf ein Lieferungswerk zu abonnieren. Aber nicht nur vom Gesichtspunkt des Standesansehens aus kann man das Vorgehen der betreffenden Firma nicht gutheißen, sonder» vor allen Dingen auch von dem des Gesetzes aus. Ein solcher Vertrag, wie er hier zwischen der Verlagsfirma durch Vermittlung der Sortimenter und vielleicht auch der Kolporteure mit den Abonnenten geschlossen worden ist, läßt die genügende Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben verinissen, er kann schon deshalb den Anspruch aufRechls- beständigkeit nicht erheben. Es trifft aber hier noch ein andres Moment zu, auf das oben bereits hingedcutet ist: der Vertrag ermangelt nämlich der ausreichenden Bestimmtheit. Soll ein Kaufvertrag als gültig geschlossen anzusehen sein, so muß wenigstens objektiv feststehen oder doch feststellbar sein, welche Summe als Kaufpreis zu zahlen ist, und was dafür ge liefert wird. Als Surrogat für einen ziffernmäßig normierten Preis kann — ivie bereits erwähnt — gelten, was nach Treu und Glauben, nach dem Dafürhalten redlich und ver nünftig denkender Menschen als angemessen erachtet wird. Aber eben auch dieses Surrogat vermißt man hier vollkommen, denn an Stelle des »protiuin esrtuw - tritt volle Willkür: Jeder der zahlreichen Schriftsteller, die an dein Werk Mitarbeiten, schreibt so ausführlich oder so knapp, wie es ihm beliebt, indem er sich an die Arbeit begibt, weiß er selbst noch nicht, wie umfangreich sie werden wird, der Verleger weiß es ebenfalls nicht, hat hiernach auch gar nicht gefragt, und der arme Käufer ist erst recht in Ungewißheit. Auch an der Hand dieser Erwägung muß man also dazu gelangen, ein solches Abkommen für unverbindlich zu erklären. Welche Ansprüche ergeben sich aber hieraus auf seiten der Abonnenten? Ihnen wäre damit wenig geholfen, wenn sie von der Verpflichtung befreit würden, die Weiter lieferungen entgegenzunehmen und zu bezahlen; denn dann läge die Sache doch so, daß sie bereits eiuhundertundsechzig Hefte oder noch mehr gekauft und für jedes von ihnen neunzig Pfennige entrichtet hätten, daß sie aber für diesen recht ansehnlichen Betrag ein unvollkommenes Werk in Händen haben, mit dem sie nichts anzufangen wissen, weil cs seinen Zweck nicht erfüllt. Ihnen war es darum zu tun, ein Buch zum Selbstunterricht über das gesamte "oder doch über ein begrenztes, aber in sich abgeschlossenes Gebiet des Wissens sich anzuschaffen, um seinen Inhalt sich anzu eignen: diese Absicht aber können sie nicht verwirklichen, wenn sie sich nur im Besitz eines Teils befinden, vielleicht sogar gerade desjenigen Teils, der für sie das geringste Interesse bietet. Jedenfalls wird, abgesehen hiervon, zu sagen sein, daß ein unvollkommenes Lieferungswerk, schon eben weil es der Vollkommenheit ermangelt, sehr viel weniger wert ist, als der Gesamtpreis für die einzelnen Lieferungen beträgt, es ist mehr oder weniger nichts anders wie Makulatur. Soll also den berechtigten Ansprüchen der Abonnenten Genüge geschehen, so muß sich eine vollkommene Wandlung vollziehen, es muß also derjenige Zustand her gestellt werden, der auf seiten der Abonnenten vorhanden war, bevor sie das Abonnement eingingen. Die Verlags firma muß also für verpflichtet erklärt werden, die bereits gelieferten Hefte zurückzunehmen, mögen sic auch schon aus geschnitten sein und unter dem ordnungsmäßigen Gebrauch gelitten haben, und den Betrag herauszuzahlen, den sie dafür vereinnahmt hat. Daß sie selbst auf diese Weise einen erheblichen Schaden erleidet, kann hier nicht ins Gewicht fallen, denn dies ist eine Folge ihres Verhaltens, die sie sich allein zuzuschreiben hat. Zur Statistik der Bücherpreise. Zu dem so llberschriebenen Artikel in Nr. 120 sandte uns Herr vr. Gerhard Loserth folgende Erwiderung: Mit meinem in der »Zeitschrift für die gesamte Staats- Wissenschaft - veröffentlichten Artikel »Zur Statistik der Bücher- prcise- beschäftigt sich in Nr. 120 des Börsenblattes vom 27. Mai 1904 Herr Paul Hennig. Er beschränkt sich im wesentlichen auf eine Wiedergabe meiner Tabellen, und ich hätte keinen Grund gehabt, mich mit ihm auseinanderzusetzen, wenn er sich nicht bemüßigt gesehen hätte, mir einen groben Rechenfehler vorzuwerfen, nämlich den, daß ich nicht durch 4 dividieren kann. Er findet nämlich, daß die Endresultate der folgenden Tabelle falsch berechnet sind: Durchschnittspreis für den Druckbogen <in Pfennigen) Werke aus dem Gebiete der 1850 1860 1870 1880 1890 1900 Philosophie 20,3 23.5 21,8 25,5 27,6 28,2 Theologie 14,8 15.7 15.7 18,3 16,0 18.5 Rechts- u.Staatswissenschaft 18,3 21.3 20,5 23,6 25,1 22,3 Geschichte 18,3 20,5 21.1 28,6 25,9 26.7 17,3 19.2 18,9 22,7 23.2 23,3 Der Verfasser findet, daß die Durchschnittszahlen der vier Wissensgebiete durch 4 dividiert ergeben 1850 1860 1870 1880 1890 1900 nicht 17,3 19,2 18,9 22,7 23.2 23,3 sondern 17,9 20,2 19,7 24,0 23,7 23,9 Herr Hennig hat recht, man erhält, wenn man die Summe der Durchschnittszahlen für die einzelnen Gebiete durch 4 dividiert, seine und nicht nieine Zahlen. Aber ist ihm nicht der Gedanke gekommen, daß ich vielleicht einen zureichenden Grund hatte, nicht durch 4 zu dividieren, daß eine Durchschnittszahl der Durchschnittszahl zu ziehen nicht erlaubt ist? Berechnet Herr Hennig den Durchschnittspreis von 100 m2 Grund L 80 und 20 w? L 20 indem er die Summe der Preise 80-j-20 durch 2 teilt? Ich denke, der m? kostet in diesem Falle 70 und nicht nach Herrn Hennigs Rechenmethode 50 Mit anderen Worten, die Division durch 4, also eine Durchschnittszahl der Durchschnittszahlen zu ziehen, wäre ein Fehler gewesen, wie er ein paar Jahrhunderte nach Adam Riese doch nicht mehr passieren darf. Ich habe natürlich eingedenk der in der Schule erworbenen Rechenkunst, den Gesamt preis aller in jedem Jahrzehnte in den vier Wissensgebieten erschienenen Werke durch die gesamte Bogenzahl geteilt. Ich konstatiere also, daß der Mangel an Rechenkunst nicht auf meiner Seite, sondern auf der des Herrn Hennig ist. Ich muß aber gegen die von Herrn Hennig beliebte oberflächliche Art der Kritik nachdrücklich protestieren. Ein Rechenfehler des Krittlers wird hier zur Waffe, mit der man die Ehre eines Arbeiters der Wissenschaft untergräbt. Wäre der Vorwurf, den Herr Hennig erhebt, begründet, dann wäre die ganze von mir aufgestellte Statistik, die, wie der Herr Kritiker zugibt, mühevolle Arbeit forderte, diskre ditiert. Er hat es auch nicht unterlassen, an zwei Stellen einfließen zu lassen, daß nun auch die anderen Zahlen, die ich beibringe, wenig glaubwürdig sind. -Nehmen wir an-, schreibt er am Schluffe seines Aufsatzes -Herrn vr. Loserth sind keine weiteren Rechenfehler passiert.« Doch genug davon. Ich glaube, der Leser ist genügend darüber unterrichtet, was von Herrn Hennigs Kritik zu halten ist. Leipzig, am 5. Juni 1904. vr. Gerhard Loserth.
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