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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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^ 133. 11. Juni 1904. Nichtamtlicher Teil. 5093 Vorsitzender: Ich glaube, wir haben Herrn Di. Fischer zu danken für seine Mitteilungen; wir haben mit großein Interesse vernommen, daß uns jetzt nur ein Verlegeroerein gegenübersteht, dem wir als Sortimenter eine möglichst gute Behandlung unserer Interessen empfehlen. (Heiterkeit.) Herr vr. Lehmann-Danzig: Ich stehe dem Antrag außerordentlich sympathisch gegenüber. Ich bin der Meinung, daß die ganze Verlegerschaft im Börsenverein vertreten und als organisiertes Ganze Organ des Börsenvereins sein muß. Ich spreche das mit Bedacht aus, weil ich auch ebenso der Meinung bin, daß später ein anderer Antrag, der dies mal noch nicht gestellt worden ist, dieselbe sympathische Auf nahme bei Ihnen finden möge, wenn nämlich der Antrag vom Rechtsschutz-Verein gestellt wird, die Sortimenter organisation ebenfalls als Organ des Börsenvereins aufzu nehmen. Vorsitzender: Wünscht noch jemand das Wort zu diesem Punkte? Das ist nicht der Fall! (Schluß des Verhandlungsberichtes folgt.) Kleine Mitteilungen. Wechselprotest stunden in Preußen. — Im Königlich Preußischen Staatsanzeiger wird folgendes Gesetz vom 1. Juni 1904, betreffend die Wechselproteststunden, bekannt gemacht. Das Gesetz besteht nur aus zwei Paragraphen, welche lauten: 8 1. Wechselproteste dürfen nur von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends, zu einer früheren oder späteren Tageszeit aber nur mit Einwilligung des Protestaten erhoben werden. Die Einwilligung muß ausdrücklich erklärt sein; sie ist in dem Proteste zu beurkunden. — 8 2. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1904 in Kraft. Bestellgebühr für Postanweisungen. — Die Beseitigung dieser Bestellgebühr liegt sicherlich im allgemeinen Berkehrsinteresse, ohne daß sich hieraus eine wesentliche Schädigung der Post verwaltung befürchten ließe. Wenn die Verwaltung selbstverständ lich auch einen Einnahmeausfall zu gewärtigen hätte, so würde er doch gegenüber den Rücksichten auf die Förderung des Ver kehrs, die in erster Reihe für die Maßnahmen der Post ent scheidend sein müssen, nicht ins Gewicht fallen dürfen. Einige Handelskammern haben neuerdings den Deutschen Handelstag gebeten, für eine Beseitigung^ oder Ermäßigung des bei Post- national-Zeitung.) Annoncen-Zensur durch die Post in Amerika. — Aus New Aork wird berichtet: Die Postbehörde hat beschlossen, eine Zensur über Zeitungsannoncen einzuführen, durch die die Ver öffentlichung anstößiger oder betrügerischen Annoncen verhindert werden soll. Zeitungen, die solche Annoncen drucken, sollen von der Post von der Beförderung ausgeschlossen werden. Die Annoncen, die damit getroffen werden sollen, sind hauptsächlich solche von geringwertigen Arzneimitteln (Geheim mitteln), von denen eine Anzahl von dem Bureau für Chemie Gegen den Vertrieb anstößiger Literatur im Bahn hofsbuchhandel. — Der Schweizerische Bund gegen die unsittliche Literatur hat in einer Eingabe an die General direktion der Schweizerischen Bundesbahnen in Bern, die kürz lich die Verpachtung des Buchhandels und des Zeitungs verkaufs auf den Bahnhöfen und Stationen der Bundesbahnen ausgeschrieben hat, seine wohlberechtigten Wünsche, die ec im einzelnen für die Sanierung des Bahnhofsbuchhandels hegt, mitgeteilt. In dieser sehr ausführlichen Eingabe heißt es unter anderm: »Das Recht, ihren Einfluß aus den Verkauf von Büchern und Zeitschriften geltend zu machen, hat sich Ihre Generaldirektion ausdrücklich gewahrt, u. a. durch die Vorschrift, daß keine unsittliche Literatur dürfe seilgeboten werden Ist aber zur Verhütung des Ärgernisses genug geschehen durch das Verbot des Verkaufs unsittlicher Literatur und die daran geknüpfte Bestim mung des Konzessionsentzugs im Ubertretungsfalle? Die Tat sachen beweisen das Gegenteil. Freilich, wenn der Begriff der Falle ebenso bestimmt Nachweisen könnte, wie einer Wurst oder einem Faß Bier das Verdorbensein, so wäre dem Übel leicht ab- zuhclfen. Die Bestimmungen des Pflichtenheftes der Bahnhofs- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. Strafgesetze würden Handhabe genug zum wirksamen Einschreiten bieten. Leider aber ist der Begriff des Unsittlichen in Wort und Bild in der Praxis unserer Polizeiorgane und Gerichte noch ein sehr wenig abgeklärter, analog oem sehr verschiedenen sittlichen Empfinden der einzelnen Individuen >« Zum Schluß werden die Wünsche und Bitten des Bundes in den folgenden sechs Sätzen zusammengefaßt: Die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen wird gebeten: 1. die Bahnhofsbuchhandlungen nur an solche Buchhändler zu vergeben, die in ihrem Charakter sowohl als in ihrer Eigen schaft als Sortimenter bezw. Verleger die Garantien einer vom sittlichen Standpunkt einwandfreien Führung des Ge schäftes bieten; 2. die Pachtzinse nicht zu hoch anzusetzen (von kompetenter buchhändlerischer Seite wurden wir versichert, daß die Summe von 20 000 Frcs., die gegenwärtig für den kleinen Buchladen im Hauptbahnhof Zürich und die übrigen Bücher stände des Kreises HI im Jahre bezahlt werden, einfach nicht aufgebracht werden könnte, wenn nicht der Umsatz mit Zuhilfenahme anstößiger Bücher und Zeitschriften in die Höhe geschraubt würde); 3. möglichst kurzfristige Verträge abzuschließen, damit unge eignete Pächter leichter durch Vertrauensmänner zu er setzen sind; 4. das Pflichtenheft für die Pächter mit strengen Vorschriften in bezug auf das Halten, Ausstellen und Verkaufen an stößiger Bücher und Zeitschriften zu versehen; 5. periodische Verzeichnisse von solchen Preßerzeugnissen, die absolut fernzuhalten sind, zu erstellen; 6. eine regelmäßige einheitliche Kontrolle der Buchhandlungen auf dem ganzen Bahnnetz durch hierfür geeignete Organe vorzunehmen, die unnachsichtlich darauf halten, daß a) die Auslagen keinerlei Anstoß erregen, ö) das Lager ein anständiges sei, geduldet werden. Geschäftsschluß an Sonnabend-Nachmittagen in Leipzig während der Sommerzeit. — Gleich dem Verein der Buchhändler zu Leipzig hat auch der Ortsausschuß der Leipziger Buchhan dlungsgehilfen-Vereine Anfang Juni ein Rundschreiben an alle Leipziger Buchhandlungen versandt, durch das die Bitte ausgesprochen wurde, an Ssnnabend-Nach- mittagen früher zu schließen und den Gehilfen nach Möglichkeit einen Sommerurlaub zu bewilligen. Sortimentsbuchhandlungen waren gebeten, ihren Gehilfen abwechselnd einmal in der Woche einen freien Nachmittag zu gewähren. Daraufhin sind dem Vor sitzenden des Ortsausschusses von einer ganzen Reihe von Firmen entsprechende Mitteilungen über die Gewährung der Bitte ent weder direkt oder indirekt zugegangen und zwar sind es außer jenen Firmen, die der Verein der Leipziger Buchhändler im Börsenblatt vom 27. Mai und 1. Juni veröffentlicht hat, folgende: um 1 Uhr: F. C. W. Vogel — um 2 Uhr: Conrad Glaser — Heinrich Krüger — um 3 Uhr: Deutscher Buchgewerbeverein — Fritzsche L Schmidt (Erich Bräter) — Geschäftsstelle des Deutschen Musikalien - Verleger - Vereins — Geschäftsstelle des Vereins der deutschen Musikalienhändler — Arthur Kade — Theodor Rother — Ehr. Herm. Tauchnitz — Adolf Litze — Verlag für Börsen- L Finanzliteratur A.-G. — um 4 Uhr: Gutberlet L Co. — Hoffmann L Ohnstein — Jul. Herm. Müller — Reinhold Pfalz — Verlags-Magazin R. F. Bierey — um 5 Uhr: I. I. Ärnd — C. Bange's Verlag — Johann Ambrosius Barth — Herm. Beyer — F. E. Bilz — Buchhandlung des deutschen Pfarrer blattes — Hermann Dege — Franz Dietrich — Duncker L Hum- blot — Alexander Edelmann — Fickers Verlag — Ernst Fiedler — Gustav Fock Verlag — Otto Forberg — Karl Fritzsche — Geibel L Brockhaus —' E. Haberland -- Jacobi L Zocher — Ido Wiegand — Hugo Krötzsch L Co.^— Lauterbach ^ Kuhn —^Nich. Lesser Nachf. — Ed. Liesegang's Verlag (Ai. Eger) — Hermann Mendelssohn — Heinrich I. Naumann — Wilh. Opetz — E. H. Friedrich Reisner — Renger'sche Buchhandlung Gebhardt L Wilisch — Schmidt L Spring — Hermann Seemann Nachf. — Sieler L Vogel — Max Spohr — E. F. Steinacker — Felix Stoll — G. Strübig's Verlag (M. Altmann) — Universal-Verlag G. m. b. H. — Verlag der Allgemeinen Buchhändlerzeitung — Franz Wagner — Theophil Weber — Ernst Wunderlich — um 5'/, Uhr: Oskar Leiner — Siegbert Schnurpfeil Verlag — um 6 Uhr: Max Busch — Carl Cnobloch — Edmund Demme — Paul Eber hardt — F. E. Fischer — E. O. Jahn — Jahn L Sohn — Illu strierte Zeitung für Blechindustrie — Fr. Kistner — L. A. Kittler — K. F. Koehler — Georg Lang — Pagel L Co. — Ferd. Riehm — Arno Spitzner — L. Staackmann — Paul Stiehl — F. Volckmar 674
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