Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040611
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190406114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19040611
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-06
- Tag1904-06-11
- Monat1904-06
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
S0S2 Nichtamtlicher Teil. 133, 11. Juni 1904. nimmt Herr Hofrat vr. Oskar von Hase-Leipzig das Wort: Meine Herren, der Antrag, der von dem Börsenvereins- Vorstand gestellt worden ist, verdient durchaus Ihnen em pfohlen zu werden, und ich möchte Vorschlägen, daß die Versammlung der Kreis- und Ortsvereine sich für ihn erklärt. Die ursprüngliche Anregung, diese Frage zu verhandeln, war in etwas anderem Sinne geplant; die gegenwärtige Form, die ich zu meiner Freude für diese Frage gewählt sehe, lautet jetzt daraufhin, daß Schritte getan werden sollen, um Amerika zu veranlassen, in die Berner Konvention ein zutreten. Es ist im Börsenblatt mehrfach hin und wieder in dieser Angelegenheit geschrieben worden, und mit Recht von allen Seiten festgestellt worden, daß die Schutzbestimmungen, die uns von Amerika gewährt werden, bei weitem nicht gleichwertig sind mit denen, die wir gewähren können. Bei dem Wunsche einer Verbesserung ist ins Auge zu fassen: wie wird die am sichersten gewonnen, und welche Maßregeln sind zu ergreifen, um zu verhüten, daß sich nicht etwa hierbei eine Schädigung ergibt. Es ist im Börsenblatt früher betont worden, man müsse einfach den bestehenden Vertrag kündigen, und in dieser Weise eine Art Drohung gegen Amerika aussprechen. Ich selbst habe auf Wunsch des Vereins deutscher Musikalienhändler, der auch Organ des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ist, einige auf klärende Zeilen geschrieben, die auch ins Börsenblatt ge kommen sind. Dabei habe ich festgestellt, daß eine Kündigung sofort zur Folge haben würde, daß alles bisher Geschützte preisgegeben werde. Das ist zunächst in Zweifel gezogen worden, aber ich habe inzwischen authentische Aufklärung darüber erhalten, daß dann aller Schutz wegfallen wird. Auch der Börsenverein hat wohl auf solche Auskunft hin die Fassung gewählt, daß man nicht kündigen wolle, sondern einen Einfluß üben daraufhin, daß Amerika etwas Neues biete, nämlich in die Berner Konvention eintrete. Der Börsenverein hielt cs dabei wohl für zweckmäßig, daß wir, wenn etwa ein Einfluß geübt werden sollte, möglichst nicht in Deutschland allein vorgingen, sondern im Zusammenhang mit anderen Staaten. Würden wir allein die Kündigung aussprechen, so wäre das für uns erstlich ein Schaden; zweitens würden wir für andere die Kastanien aus dem Feuer holen. Alle anderen großen Kulturstaaten haben ein ganz ähnliches Interesse wie wir, einige noch ein beträchtlich höheres, die nämlich, die dieselbe Sprache sprechen wie die Amerikaner, ein nahezu gleichwertiges etwa die Franzosen. Also die Anregung war, daß mehrere zusammen Vorgehen möchten, und das ganze die Form einer Aufforderung, nicht die Form eines Bruches haben möchte. Das beruht darauf, daß überhaupt nicht ein Vertrag im gewöhnlichen Sinne vorliegt, sondern nur eine Deklaration, die durch die Erklärung der Gegenseitigkeit denjenigen Schutz verleiht, den der amerikanische Staat seinen eigenen Bürgern gewährt. Dabei besteht allerdings die vertrackte Bestimmung, daß von Amerika der Schutz nur dann verliehen wird, wenn die Sachen dort hergestellt werden, also eine Herstellungs klausel. Das muß man aber in dem Sinne betrachten, wie wir bisher vor dem Vertrag amerikanische Bürger nur dann geschützt haben, wenn sie hier verlegten. Die Amerikaner haben diese Klausel geschaffen, um ihre Drucker zu fördern. Diese Klausel ist nur für den Musikalienhandel und für den Kunsthandel nicht vorhanden. Sie werden vielleicht vor kurzem den Aufsatz von Franz Hanfstaengl in München im Börsenblatt gelesen haben, der im Namen des Kunsthandels entschieden fordert, keine brüske Kündigung vorzunehmen, sondern nur auf Besserung hinzuwirken. In diesem Sinne ist der Antrag des Börsenoereins gefaßt, in dieser Form kann man ihm durchaus zustimmen; es wird aber wohlgelan sein, hier aus zusprechen, in welchem Sinne, und das auch morgen zu erwähnen. Ich bitte Sie, sich dem Anträge in diesem Sinne anzuschließen. Herr vr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen, Erster Schrift führer des Börsenvereins: Ich habe namens des Vorstandes zunächst mitzuteilen, daß Herr Brockhaus leider nicht imstande ist, heute hier zu erscheinen, er hat aber am Morgen mit uns beraten und sich heute Nachmittag nur zurückgezogen, um sich für morgen zu schonen. Wir können die Hoffnung haben, daß er morgen bei der Hauptversammlung im besten Wohlsein wieder unter uns erscheinen wird. Auf die Frage des Literarvertrags mit Amerika, die von Herrn vr. von Hase angeschnitten worden ist, will ich heute weiter nicht eingehen, iveil ich glaube, daß die Delegiectenversammlung nicht der Ort ist, wo diese Sache besprochen werden muß. Wir wollen uns bei der knappen Zeit in der Besprechung lieber mehr auf die das Sortiment berührenden Dinge konzentrieren. Ich kann hier nur der Genugtuung Ausdruck geben, daß der Vorstandsantrag von dem Herrn Vorredner in jeder Weise gebilligt worden ist. Punkt 7: Tagesordnung der Hauptversamm lung des Börsenvereins Ziffer 5: Antrag des Herrn vr. Gustav Fischer-Jena und Genossen: -Die Hauptversammlung wolle beschließen, zur Abänderung der ßH 29 Ziffer 4 und 30 Absatz 2 der Satzungen des Börsenvereins einen außerordentlichen Ausschuß einzusetzen, dessen Mitglieder von: Borstande in Gemeinschaft mit dem Herr vr. Gustav Fischer-Jena: Meine Herren, Sie wissen, daß heute morgen ein Zusammenschluß der vier Verlegervereine, des Berliner, Leipziger, Deutschen und Stutgarter Verlegervereins, stattgefunden hat, daß ein großer deutscher Verlegerverein ins Leben getreten ist, zu dessen Erstem Vorsteher Herr Kommerzienrat Engelhorn gewählt wurde. Meine Herren, es ist selbstverständlich, daß dieser Zu sammenschluß der Verlegervereine nur erfolgen konnte unter der Voraussetzung, daß dieser große neue deutsche Verleger verein Organ des Börsenvereins wird. Wir sehen die Auf gabe des neuen deutschen Verlegervereins darin, immer im Zusammenhang mit dem Börsenverein zu arbeiten. Das ist aber nur möglich, wenn der neue deutsche Verlegerverein Organ des Börsenoereins wird, wie die bisherigen Verleger vereine Organe des Börsenvereins gewesen sind, daß er dem zufolge eine Vertretung im Vereinsausschuß hat, wie sie die vier Verlegervereine gehabt haben. Nun lautet Z 29 Ziffer 4 der Satzungen des Börsenvereins: »Der Vereinsausschnß besteht aus neun Mitgliedern, aus vier Vertretern der Orts- und Kreisvcreine, je einem Vertreter des Berliner, Leipziger, Stuttgarter und deutschen Verlegervereins usw." Diese Fassung trifft nun nicht mehr zu, da muß also eine Änderung eintreten. In welcher Weise diese Änderung eifolgen soll, darüber möge eben ein außerordentlicher Aus schuß des Börsenvereins gewählt werden, der in Verbindung mit dem Wahlausschuß berufen werden soll und Vorschläge zu machen hat, in welcher Weise die Hauptversammlung künftig eine Neuordnung dieses Paragraphen zu be schließen hat. Ebenso lautet der Z 30 Absatz 2 bisher: »Die Wahl des Vereinsausschusses findet in folgender Weise statt: Die Verlegervereine wählen je «inen Vertreter uiw." Das muß auch abgeändert werden. Es handelt sich nicht um eine Abänderung des Sinnes, sondern nur um eine Änderung des Wortlauts; dazu möchten wir bitten, morgen die Genehmigung zu erteilen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder