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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1906
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- Erscheinungsdatum
- 20.02.1906
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- Deutsch
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1916 Nichtamtlicher Teil. 42, 20. Februar 1906. Das Reichsgericht war aber andrer Ansicht. Es hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Als festgestellt könne gelten, daß die Walzen und Platten zum Ver kauf bereitgestellt waren; damit sei aber auch die Eignung zur Aufreizung festgestellt. Das Landgericht habe die Unbrauchbar machung abgelehnt, weil es die fraglichen Gegenstände nicht als solche ansieht, die (§ 40) zur Begehung eines vorsätzlichen Ver gehens bestimmt seien. Hierauf komme es aber nicht an, sofern nur der objektive Tatbestand des Delikts vorliege und die Ver urteilung einer Person nicht in Frage komme. Die Frage, ob die Eindrücke auf den Platten und Walzen als Schriftzeichen im Sinne des § 41 des Strafgesetzbuchs anzusehen seien, müsse bejaht werden. Die Laute der menschlichen Stimme würden beim Phono graphen in gleicher Weise fixiert wie durch die Buchstabenschrift. Beide seien eine Verkörperung des Gedankeninhalts, und es mache keinen Unterschied, daß die Buchstabenschrift diesen Inhalt durch das Auge, der Phonograph ihn aber durch das Ohr ver mittle, denn auch die Blindenschrift, die ihn durch das Tastgesühl vermittle, sei eine Schrift im Sinne des § 41. In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnis vom 15. Februar 1906, Pr. XXIII 21/6, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt der Druckschrift: -Konservative Kavallerieattacken. Bon Adalbert Graf Stern berg.- Berlin 1906, Hermann Walter, Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H., in den Stellen auf Seite 11, 12, 13 von »Man muß« bis -paralisis xro- xrsssiva«; — auf Seite 25 von -Die Krone- bis »Ministers preis gibt-; — auf Seite 26 und 27 von -wir Konservativen- bis oapits»; — auf Seite 28 und 29 von -die Reform- bis »Politik begrabe-; — auf Seite 33 von -das wäre nicht« bis -zurückgelassen hatten»; — auf Seite 36 von -der österreichische Hof- bis »ermöglicht haben-; — auf Seite 37 von -der Kaiser» bis -haben Damen»; — auf Seite 92 von -Es gibt» bis »Reiches abzuhalten-; — auf Seite 92, 93, 94, 95 und 96 von -der Kaiser« bis -und des Reiches» — das Verbrechen nach § 63 St.-G. und der Inhalt der Stelle auf Seite 34 von »das skandalöse; Treiben» bis -geißelte-, das Verbrechen nach § 64 St.-G. begründe, hat die von der! k. k. Staatsanwaltschaft Wien verfügte Beschlagnahme gemäß! § 489 St.-P.-O. bestätigt, nach 8 493 St.-P.-O. das Verbot der. Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und nach. §37 P.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 15. Februar 1906. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 37 v. 16. II. 1906.) ! Vom Preußischen Abgeordnetenhaus. Unsittliche Schriften und Bilder. — Bei der Ctatsberatung im Preußischen Abgeordnetenhause am 17. d. M. bedauerte (bei dem Ausgaben- Titel: Gehalt des Justizministers) der Abgeordnete Strosser (kons.), daß es bisher nicht ge lungen sei, unsittliche Schriften und Bilder mit Erfolg zu! bekämpfen, da die Gerichte ihnen sehr häufig einen Kunstcharakter! zubilligten. Er stimme auch nicht mit dem Abgeordneten Münster berg überein, der die -Jugend- hier als eine hervorragende, künst lerische Ziele verfolgende Zeitschrift gepriesen habe; er könne in den Bildern der -Jugend- künstlerische Produktionen nicht erkennen.! Die unsittlichen Schriften nähmen von Jahr zu Jahr in er-; schreckendem Maße zu; es sei bedauerlich, daß die Beschlagnahmen zum größten Teil später wieder durch die Gerichte aufgehoben würden. Er bitte jedenfalls den Minister, die Polizei in ihren gegen die unsittliche Literatur gerichteten Bestrebungen nach Kräften zu unterstützen. Justizminister vr. Beseler: -In Übereinstimmung der Justiz-! Verwaltung mit dem Ministerium des Innern ist im Jahre; 1904 eine Anweisung an die Staatsanwälte und Polizei behörden ergangen, wonach alle unsittlichen Schriften recht zeitig beschlagnahmt und, soweit sie strafbar sind, auch straf rechtlich bestraft werden. Wir können natürlich das nur inso weit tun, als § 184 des Strafgesetzbuchs uns dazu Handhaben bietet. Ob die Bestimmungen dieses Paragraphen derartig sind, daß man alles, was man treffen möchte, auch treffen kann, das ist Jnterpretationsfrage des Richters in jedem einzelnen Fall, über kurz oder lang wird ja aber eine Revision des Strafgesetz buchs eintreten, und es wird sorgfältig erwogen werden müssen, ob vielleicht auch für diesen Paragraphen eine bessere Fassung gewonnen werden kann. Gelänge das, so würde ich das mit Freuden begrüßen.» ' Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. NontRI^ last ok ssoonä-banä books eliiskJ Xnglisb. 8o. 6V, lksdruar^, 1906. Oa «als bz? 8. 8. Llaolrvvsll in Oxkorä. 8". 18 x. 534 nrs. Lslsot last ok vs^vlx publisksä dooks Xvßlisb avä korsi^o, issusä ckarinA januarz^ on sals 6. 8. 8laolrvsll in Oxkorä. 8°. 12 p. Oatalogus 8o. OIV, äanaar^ 1906, ok ssoonä-üanä Xrsnoü boolrs in all äsxartmsnts ok litsraturs, oomprising bistorx anä litsraturs, memoire, biograpü^ avä oorrssponäsnos, art, koli-lore, plülolog^, psäa.Aogz', soonornies, travsl, Sports anä pastimss, üotion sto. ov sals 8. 8. LlaoXwsll io Oxkorä 8". 44 x. 1304 nrs. 8üoüsr ans vorsollisäenon Wissensgebieten. Latalog 8o. 209 äsr läbrsria Xntignaria Lilvio 6oooa in Rom, Via äel Oiaräino 110. 8°. 32 8. 560 8rn. IVsrXs aus vorsobisäsnsn IVissensgebisten. — Oatalogns mensusl 8o. 273, 15 Rsvrisr 1906 äs la librairis Oorbon ?örs Vuoisn Oorbon kils 8neossssnr, 6, Ras äs 8sins ä karis. 8". 68 8. 1090 8rn. Rnltnrgssolucbts. llanäsr- unä Völlrerlnnäe. Rsissbssobrsi- bungsn. — Xntign.-Xatalog 8o. 16 von 8. v. Nasars in 8rsrnsn. 8-. 30 8. 715 8rn. Personalnachrichten. vr. Leopold Besser f. — Im hohen Alter von 86 Jahren ist am 14. d. M. in Bonn der namhafte Psychiater Or. Leopold Besser gestorben. Der Bonner Zeitung entnehmen wir folgendes über sein Leben und Wirken: Gerade die Hälfte seines reich gesegneten Lebens hat vr. Besser an unserm Rhein zugebracht. Er hatte in seiner Vaterstadt Altenburg, wo er am 11. Mai 1820 geboren war, das Gymnasium besucht, dann Medizin in Jena, in Göttingen, in Leipzig studiert, in Wien sich weiter ausgebildet, in Altenburg praktiziert, in Berlin sich der Psychiatrie zugewandt und hierauf in dem benachbarten Siegburg seine psychiatrische Tätigkeit begonnen. Ein Menschenalter hindurch hat er dann die von ihm begründete Privatheilanstalt Pützchen geleitet und zu großer Blüte gebracht und schließlich als alter Mann im Ruhestand unser Bonn ausgesucht. Gerastet hat er auch dann noch nicht. An den Geisteskämpfen der Zeit nahm er mit jugendlichem Eifer teil, für Geistes- und Gewissensfreiheit, für eine Jugenderziehung im Sinne der Naturwissenschaft, für ein freies großes Vaterland, für seine Jugendideale kämpfte er im neunten Jahrzehnt seines Lebens noch rastlos, mit Ungestüm und Feuereifer in Schriften, deren er noch in den allerletzten Jahren eine ganze Reihe erscheinen ließ, jüngst noch: »Seele und Sittlichkeit-, — früher: -Unser Leben im Lichte der Wissenschaft- — -Die Religion der Naturwissenschaft- — «Der Mensch und seine Ideale« — »Das Werden und Wachsen unserer Kinder« — »Die Che. Herrschen oder Dienen?« — Was ist Empfindung?- — -Das der Menschheit Gemeinsame». Er kämpfte für sie in zahllosen Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften, auch in den letzten Jahren bisweilen noch in unsrer Bonner Zeitung; er vertrat sie in Reden, in Versammlungen und Vereinen, und es war ein herzerhebender Anblick, wenn er, der sein goldenes und im Vorjahr sein diamantenes Doktorjubiläum gefeiert, der seinen fünfundachtzigsten Geburtstag hinter sich hatte, von der Last der Jahre nicht gebeugt, gerade unter der liberalen Jugend seine Ideale vertrat wie einst, als er in den vordersten Reihen der Burschenschafter gestanden und gestritten hatte. Er ist ein unerschrockener Kämpfer sein ganzes langes Leben hindurch ge blieben. Cr hat sich niemals von den Widerwärtigkeiten und Enttäuschungen des Daseins besiegen lassen, er schritt immer, auch wenn ihm andre nicht folgten, seinen Weg rastlos fort, und wenn es finster wurde, arbeitete er an seinem Teil daran, daß es wieder hell werde. Als aufrechter Mann mit glühendem Herzen und unerschöpflicher Tatkraft wird er in der Erinnerung seiner Freunde und Verehrer fortleben.
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