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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1906
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- Deutsch
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^ 42, 2V. Februar 1906. Nichtamtlicher Teil. 1915 Staatssekretär v. Kraetke vertrat nochmals die Ansicht, daß nach Einführung der Steuer die meisten Karten unter Couvert als Drucksache für 3 Pfennig ohne Stempel versandt werden würden. Abg. Singer (Soz.) bemerkte, der Antrag sei ihm als Scherz erschienen. Die Ansichtspostkartenindustrie habe von Deutschland ihren Siegeszug durch die ganze Welt gehalten; jetzt wolle man sie erdrosseln. Abg. Held (nl.) stellte sich dieser Steuer wohlwollend gegen über, weil die Einnahme vermutlich 10 Millionen Mark betragen werde und auch er die Ansichtspostkarte für einen Luxus halte; er befürchte keine Schädigung der Industrie. Seine Freunde be hielten sich ihre endgültige Stellungnahme für die zweite Lesung vor; sie würden die Steuer ablehnen, wenn sie wirklich nur ein so geringes Erträgnis bringe, wie der Staatssekretär v. Kraetke annehme. Abg. Nacken (Zentr.) legte dar, die Angaben des Staats sekretärs seien zunächst doch nur Vermutungen und dürften des halb die Kommission nicht in ihrem Entschlüsse beirren. Abg. Bokelmann (Rp.) teilte mit, daß in der Reichspartei die Ansichten über den Antrag Nacken geteilt seien. Er sei mit einem Teil seiner Freunde für die Steuer. Wenn unsre Ansichtspost- karten-Jndustrie den Weltmarkt beherrsche, so könne sie sich um so leichter mit der Steuer abfinden. Abg. Reiß Haus (Soz.) bekämpfte den Antrag nachdrücklich. Reichsschatzsekretär Freiherr von Stengel forderte von der Kommission, daß, wenn sie alle seine Vorschläge ablehne, sie dann Ersatz schaffen müsse. Zu den Ersatzoorschlägen müßten die Ressortminister zunächst Stellung nehmen, dann aber die verbün deten Regierungen. Abg. vr. Wiemer wies von neuem darauf hin, wie gefährlich es sei, aus der Kommission heraus im Handumdrehen neue Steuern zu beantragen. Das sei ein Dilettantismus in derSteuergesetzgebung. Abg. von Mielzpnski (Pole) erklärte sich gegen den Antrag. Nach weiteren Bemerkungen der sozialdemokratischen Abge ordneten Lipinski und Thiele, daß man hier ein -seelisches Bedürfnis« der großen Bevölkerung besteuern wolle, wurde in der Abstimmung der Antrag Nacken mit 14 gegen 12 Stimmen an genommen. Dafür stimmten die Konservativen, die Reichspartei, die Nationalliberalen (ohne den Abgeordneten Büsing), dagegen die Polen, Antisemiten, die Wirtschaftliche Vereinigung, die Frei sinnigen und die Sozialdemokraten. * Vom russischen Buchhandel (Vgl. Nr. 30 d. Bl.) — In Nr. 30 d. Bl. vom 6. d. M. (Seite 1362) haben wir nach einer Mitteilung der Revalschen Zeitung von einer Verfügung des Generalgouverneurs, betreffend Schließung der Buchhandlung N. Feitelberg in Reval, Kenntnis gegeben. Anlaß zu dieser Maßregel soll die Auffindung von 16 Büchern revolutionären Inhalts in dieser Buchhandlung gegeben haben. Nunmehr hat Nr. 27 der Revalschen Zeitung vom 2. (15.) d. M. folgender Be richtigung der betroffenen Firma Raum gegeben: -Eingesandt. Sehr geehrter Herr Redakteur. »Unter Bezugnahme auf den am 31. Januar erfolgten Tagesbefehl des Herrn Generalgouoerneurs über Gestattung der Wiedereröffnung meiner Buchhandlung bitte ich Sie zur Zer streuung falscher, im Publikum zirkulierender Gerüchte und zur Klärung des Tatbestandes mir die Veröffentlichung zu ge statten, 1) daß nicht 16 verschiedene Bücher in meiner Handlung konfisziert worden sind, sondern 16 Exemplare ein und derselben zur Ansicht gesandten Broschüre, und 2) daß ich sofort nach Empfang des Zensurverbots über Verkauf der inkriminierten Broschüre alle vorhandenen 16 Exem plare derselben wie üblich der Polizei eingehändigt habe. -Hochachtungsvoll N. Feitelberg, Buchhandlung und Antiquariat. -k. 8. Ich bitte die Zeitungen, die den frühern Tagesbefehl über Schließung meines Geschäfts abgcdruckt haben, auch diese meine Erklärung veröffentlichen zu wollen.« * Allgemeine Photographische Ausstellung, Berlin 1906. — Auf der Allgemeinen Photographischen Ausstellung Berlin 1906 werden alle drei großen Berliner Amateurvereine vertreten sein. Von andern Gesellschaften haben bis jetzt^Kol lektivausstellungen angemeldet: der Wiener Kamera-Klub, der Klub der Amateurphotographen in München, der Klub der Ama teur-Photographen in Graz, der Verein von Freunden der Photo graphie in Düsseldorf, die Freie Vereinigung von Amateur-Photo graphen in Hamburg, der Schweizer Amateur-Photographen-Ver- band, die Märkische Gesellschaft von Freunden der Photographie. Neben der Gruppe für künstlerische Photographie verspricht die Farbenphotographieabteilung sehr reich beschickt zu werden. — Von der optischen Industrie haben bereits die bekannten An stalten von Goerz, Voigtländer, Zeiß, Steinheil und Busch ihre Beteiligung angekündigt. Auch in der Gruppe für Reproduktions photographie haben schon jetzt erste Firmen ihren Raumbedarf angemeldet: Meisenbach Riffarth L Co., Angerer L Göschl, Georg Büxenstein L Co., Rotophot-Gesellschaft. — Die Ausstellung wird von dem Verein zur Förderung der Photographie in Berlin veranstaltet und findet in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1906 im Abgeordnetenhaus, Leipziger Straße Nr. 4 und Prinz Albrecht-Straße Nr. 5, statt. Sie um faßt folgende Gruppen: 1. Wissenschaftliche Photographie; 2. Farbenphotographie (ausschließlich Pressendruckverfahren); 3. Künstlerische Photographie (Porträt, Landschaft, Genre); 4. Reise-, Ansichts- und Momentbilder; 5. Photographie im Dienst der Technik und Architektur; 6. Reproduktionsphotographie; 7. Photographische Apparate, Platten, Papiere und Chemikalien; 8. Photographische Literatur. Die Anmeldungen zur Ausstellung sind schriftlich auf (ver sandtem) Formular bis zum 1. März an das Ausstellungs-Sekre tariat, zu Händen des Herrn Paul Hanneke, Berlin IV. 50, Bambcrger Straße 41, zu richten, von dem auch Anfragen beant wortet, Satzungen, Ausstellungsbedingungen und Anmeldungs formulare auf Verlangen gesandt werden. Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler. — Die 27. ordentliche Hauptversammlung des Provinzialvereins der Schlesischen Buchhändler findet Sonntag den 4. März d. I. in Breslau (Böttchers Festsäle, Neue Gasse) statt. (Vgl. die Anzeige im amtlichen Teil.) Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Eine Entschei dung von grundsätzlicher Bedeutung fällte am 16. d. M. der 2. Strafsenat des Reichsgerichts. Es handelte sich um die Ent scheidung der Frage, ob die geheimnisvollen Zeichen, die durch den Phonographen in die Walzen und Platten eingezeichnet werden, als Schrift, Abbildung oder Darstellung im Sinne des Z 41 StrGB. anzusehen sind. Das Reichsgericht hat diese Frage im Gegensatz zum Landgericht und zur Reichsanwaltschaft bejaht. In Berlin waren bei mehreren Firmen phonographische Walzen und Platten beschlagnahmt worden, die polnische Lieder zur Verherrlichung der polnischen Freiheitskämpfe des vorigen Jahr hunderts enthielten. Da die Inhaber dieser Geschäfte nicht Polnisch verstehen, so hat ihnen die Staatsanwaltschaft geglaubt, daß ihnen die Bedeutung der Lieder nicht zum Bewußtsein gekommen ist. Die Anklagebehörde hat deshalb ihre Aktion lediglich gegen die Platten und Walzen gerichtet und im objektiven Verfahren ihre Ein ziehung beantragt, weil sie der Ansicht ist, daß durch diese Lieder die polnische Bevölkerungsklasse zu Gewalttätigkeiten gegen die deutsche angereizt werden könne. Das Landgericht I in Berlin hat durch Urteil vom 29. April v. I. diesen Antrag abgelehnt, obwohl es nicht bezweifelt, daß durch diese Lieder, wenn sie einer polnischen Versammlung zu Gehör gebracht werden, die in tz 130 des Strafgesetzbuchs erwähnte Wirkung haben können. Das Landgericht hat sich aber nicht entschließen können, in den fraglichen Platten und Walzen -Schriften, Ab bildungen oder Darstellungen- zu erblicken, die zur Begehung des Vergehens gegen Z 130 benutzt werden können. Gegen jenes Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision beim Reichsgericht eingelegt, wo die Sache am 16. d. M. zur Verhandlung kam. Der Reichsanwalt beantragte Verwerfung der Revision, da er der Meinung war, daß man bei Abfassung des Strafgesetzbuchs unmöglich an den erst 1876 erfundenen Phonographen gedacht haben könne, und daß es sich bei den hier in Frage kommenden Walzen ebensowenig um lesbare Zeichen handle wie z. B. bei den Stiften einer Spieldose. 254'
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