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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1904
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- Deutsch
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7050 Nichtamtlicher Teil. 197, 25. August 1904. diejenigen zu rechnen, welche noch zweifelhaft sind. Aus genommen also, daß die Flekkenwäscherinnen meistens be tagte Leute, die kritischen Journalisten aber jung sind, daß jene gerufen zu werden pflegen, diese hingegen ungerufen ihr Amt verrichten, herrschet unter beyden Personen eine offenbare Ähnlichkeit. »Aber die gute Frau weiß die Flecken auszumachen, eine Kunst, worüber die Herren Journalisten oft sehr ver legen seyn würden. Möchten sie doch diese Unähnlichkeit fühlen und der Welt eben so nützlich zu werden trachten! Die Künstlerin wenigstens würde man von Obrigkeitswegen als ein unausstehliches Weib aus der Stadt schaffen, wenn sie nur herumginge unsere Kleider zu betrachten, und uns nachzurufen, wie viel wir Flecken darin hätten.« Später in der vierten Lieferung, Seite 73. heißt es dann noch einmal: -Der Recensent nach der Mode. Er tadelt ohne Wissenschaft; Er lobet ohne Saft und Kraft; Er schimpft auf die, die er nicht kennt; Preißt den, der seinen Freund sich nennt, Er hat nichts Gutes je geschaft, Und schaft nichts Guts bis an sein End; Das heißt: — Er ist ein Recensent, Wie man sie jetzt zusammen rast.« Man sieht aus diesen Proben, daß unser Berufsgenosse Schwan, der dem in die Fremde hinausgestoßenen Schiller zuerst mit Rat und Tat zur Seite stand, ein durchaus moderner Mensch war. — Manche seiner Aussprüche können mit Fug und Recht auf die Gegenwart angewendet werden. Kleine Mitteilungen. Neues Kunst- und Photographie-Schutzgesetz. — Von geschätzter Seite wird uns geschrieben: Durch die Tagespresse gehen zurzeit vollständig unzutreffende Mitteilungen über den Stand der Kunst- und Photographie- Schutzgesetzgebung. Eine davon ist im Börsenblatt mitgeteilt (Nr. 191). — Um Verwirrungen vorzubeugen, sei hiermit folgendes festgestellt: Es lag allerdings ursprünglich in der Absicht der Regierung, ein besonderes Photographie-Schutzgcsetz zu machen. Diese Absicht ist aber später aufgegeben und der Entwurf zum neuen Photo- 30. April 1904 als Beilage zu Nummer 99 veröffentlicht. Aus den bcigegebenen Erläuterungen, Einleitung, Absatz I, geht deutlich hervor, daß es bei dieser sehr verständigen Anordnung der Gesetze bleibt. infolge dieser Beratungen mit den Sachverständigen vollständig fallen gelassen ist. Den nächsten Reichstag werden also nur der Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der bildenden Künste und der Photographie beschäftigen. Dieser Entwurf ist den einzelnen Landesregierungen überwiesen worden, die zunächst ihrerseits Beratungen von Sach verständigen veranlassen. Ebenso wird im Herbst dieses Jahres der Außerordentliche Ausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buch händler in einer Sitzung dieser Entwurf in Beratung nehmen und die Wünsche des Buch- und Kunsthandels durch den Börsenvereins vorstand der Reichsrcgierung übermitteln lassen. Da der Reichs tag bis Ende November dieses Jahres vertagt ist, so werden die Ergebnisse dieser Beratung noch rechtzeitig der Reichsregierung zugänglich bemacht werden können, zumal es ja wahrscheinlich ist, fallen. ^ ^ ^ h kV 8. Post. — Von jetzt ab können Postpakete nach Persien auch auf dem Landweg über Rußland befördert werden. Der Verkehr ist jedoch vorerst auf eine kleine Zahl persischer Grenz postanstalten beschränkt. Für Sendungen nach dem Innern Persiens ist der neue Weg nur benutzbar, wenn die Postpakete an eine in den Grenzorten wohnende Mittelsperson adressiert werden. Die Adressierung an das persische Grenzpostamt zum Zweck der Weiterbeförderung ins Innere des Landes ist auf dem Weg über Rußland nicht zulässig, über die Taren und die sonstigen Versendungsbedingungen erteilen die Postanstalten Auskunft. (Deutscher Reichsanzeiger.) Post. — Ein Vordruck für die Angabe des Absenders auf der Vorderseite der Postkarten ist von mehreren Postver waltungen bereits eingeführt oder in Aussicht genommen. Frank reich hat ihn schon seit etwa zwei Jahren. Er befindet sich auf der französischen Postkarte in der linken obern Ecke, wo er durch einen schrägen Strich von dem übrigen Teil der Vorderseite ab getrennt ist. Dabei steht die Bemerkung, daß die Angabe des Namens und der Adresse des Absenders in dessen Ermessen ge legt sei. Nach einer Mitteilung der französischen Postverwaltung machen durchschnittlich 30 Prozent der Absender von dem Vor druck Gebrauch. Bei den belgischen Postkarten befindet sich ein derartiger Vordruck an der linken, schmalen Seite der Karte, parallel zum Rande. Österreich und auch Ungarn haben ebenfalls solche Karten angekündigt. Auf den Karten der Neichspost ist schon seit einiger Zeit ein besonderer Raum auf der Vorderseite der Karten für die Angabe des Absenders vorgesehen. Er be findet sich wie bei den belgischen Karten an der linken schmalen Seite der Karte und wird insbesondere von Firmen, die ihre Adresse aufdrucken lassen, benutzt. Geschäfts-Exlibris. — Die früher ganz allgemeine Ge wohnheit der Sortimente, den von ihnen verkauften Büchern ein Firma-Etikett ein- oder aufzukleben, eine Gewohnheit, die später vielfach verlassen worden ist, will die herzogliche Hof-Verlags buchhandlung Rudolf Stolle in Bad Harzburg in andrer Form neu auflebcn lassen. Der Zeitrichtung folgend, bietet Herr Stolle dem Buchhandel Geschäfts-Exlibris sowohl für all gemeine wie für Spezial-Sortimente an. Für jede Richtung der Name des Sortiments soll dabei deutlich, aber nicht aufdringlich hervortreten; von größerer Wichtigkeit ist der handschriftlich ein zutragende Name des Käufers, Besitzers. Das Unternehmen bietet eine Neuheit, deren Ausbau Erfolg verspricht und des Versuches wert ist. Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung. — Die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung, deren Sitz Berlin ist, umfaßte am Schluffe des Vcreinsjahrs 1903 12 Ver bände mit 821 Körperschaften und 763 Mitgliedern, 11 Zweig verbände mit 72 Körperschaften und 2293 Personen und als direkte Mitglieder 2774 Körperschaften und 1167 Personen, zusammen 3667 Körperschaften und 4223 Personen. Die Einnahmen betrugen 135 793 die Ausgaben 127 240 Das Gesellschaftsvermögen belief sich am Schlüsse des Rechnungsjahrs auf 412 550 -//. Außer dem ist die Gesellschaft in Gemeinschaft mit zwei Berliner Wohl- mächtnisses des verstorbenen Privatiers Paul de Cuvry, der der Gesellschaft auch bedeutende bare Zuwendungen gemacht hat. Medaillenkunst. - Die österreichische Gesellschaft zur För derung der Medaillenkunst beabsichtigt, eine Plakette ausführen zu lassen, die eines der folgenden drei Themen darstellen soll, und zwar: -Der Frühling-, -Hundertjähriger Bestand Österreichs als Kaisertum-, »Donauweibchen und eiserner Mann«, und ladet zu diesem Zwecke die österreichischen Künstler zur Vorlage von Modellen ein. Für das zur Ausführung angenommene Modell, sowie für die vollständige Ausführung und Lieferung der fertigen Stanze und Übertragung des unbeschränkten Urheber rechts bezahlt die Gesellschaft 1000 Kronen. Für weitere fünf, als beste erkannte, aber zur Ausführung nicht angenommene Modelle leistet die Gesell,chaft eine Entschädigung von je 100 Kronen, wobei die Entwürfe und das Urheberrecht Eigentum der Künstler bleiben. Personalnachrichten. Ordensauszeichnung. — Herrn Kommerzienrat Heinrich Stürtz in Würzburg, Inhaber der dortigen königlichen Uni versitätsdruckerei, ist vom Großherzog Friedrich von Baden in Anerkennung seiner hervorragenden Leistungen auf dem Gebiete der graphischen Künste das Ritterkreuz 2. Klasse mit Eichenlaub des Ordens vom Zähringer Löwen verliehen worden. Gestorben: am 18. August Herr Eugen Scharff, Disponent der k. u. k. Hofbuchdruckerei und Hofverlagsbuchhandlung Carl Fromme in Wien, der er ein treuer und pflichteifriger Mitarbeiter gewesen ist.
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