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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1904
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- Erscheinungsdatum
- 26.02.1904
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- Deutsch
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^ 47, 26, Februar 1804, Nichtamtlicher Teil, 1859 darf, gar nicht zu denken. Mit eine Folge dieses Mangels an Anpassungsvermögen sind die periodisch wiederkehrenden Krisen, die in langer Zeit mühsam Geschaffenes in wenigen Tagen vernichten und namentlich Entbehrung und Elend in die Arbeiterkretse tragen, die an dieser Überproduktion gänzlich schuldlos sind. Bei aufsteigender Bewegung suchen Alle möglichst viel für sich zu ergattern, die Werke werden er weitert, die Produktion aufs äußerste angespannt, bis >s sich eines Tags zeigt, daß ganz erheblich über die Nachfrage pro duziert worden ist, Produktionseinschränkungen, Sinken der Löhne, Arbeiterentlassungen, Bankerotte sind die Folge — die Krise ist da. Die Summen, die für die Erweiterungen der Werke verausgabt sind, sind nicht mehr werbendes Ka pital, ja sind zum Teil als verloren anzusehen. Wenn sich nun Kartelle bilden, die eine so verhängnisvolle Ausdeh nung der Betriebe verhindern wollen, die versuchen, die Produktion dem Bedarf anzupassen, so sind sie eine Folge unsrer kapitalistischen Wirtschaft und erscheinen wohl ge eignet, die Nachteile des kapitalistischen Prinzips auszu gleichen oder wenigstens zu mildern. So lange ein Kartell sich begnügt, die Produktion dem Bedarf anzupassen, übt es eine wirtschaftliche Funktion aus und wirkt wohltätig. Artet es aber zu einem Instrument der Ausbeutung aus, sei es, daß es die Preise übermäßig erhöht, sei es daß es für die Produktion unentbehrliche Rohstoffe oder gar für die Erhaltung der Bevölkerung notwendige Nahrungs mittel aufkauft und wucherischer Ausbeutung frönt, so ist es schädlich, und die Gesetzgebung tut nur ihre Pflicht, wenn sie dieser Ausschreitung eines Ringes oder Trusts (Corner, Pool) mit allen Mitteln entgegentritt. Was ist nun ein Kartell? Stets bezweckt ein Kartell, die Lage seiner Mitglieder günstiger zu gestalten. Dies kann einmal geschehen durch Ermäßigung der Produktionskosten, ein andres Mal durch Erhöhung der Preise der Produkte, Letzteres ist zu erreichen durch eine Beschränkung beziehungs weise Festsetzung der Höhe der Produktion im allgemeinen und ihre Verteilung auf die einzelnen Mitglieder, ferner durch eine Zuweisung von bestimmten, begrenzten Absatz gebieten, oder durch eine Preisfestsetzung, unter die das einzelne Mitglied des Kartells bei Verkäufen — gewöhnlich nur im Jnlande — nicht heruntergehen darf. Endlich sei noch der Gewinnkartellierung gedacht, bei der der Gewinn, den die einzelnen Mitglieder eines Kartells aus ihren Unternehmungen erzielen, zum Teil allen Mitgliedern zu gute kommt. In der Vorbesprechung über das Kartellwesen in der Sitzung vom 19, November 1902, die den eigentlichen kon tradiktorischen Verhandlungen vorausging, und die der Staatsminister vr, Graf von Posadowsky-Wehner als Vor sitzender leitete, erklärte der Vertreter der Behörde: »Unter Kartellen, Syndikaten und Konventionen versteht die Behörde alle Vereinigungen von selbständigen Unternehmern, welche den Zweck verfolgen, auf Grundlage eines prioatwirtschaftlichen Vertrags eine Einwirkung auf die Preise der von ihnen hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse auszuüben,« Staatssekretär von Posadowsky-Wehner charakterisierte in seiner Eröffnungsrede die Kartelle folgendermaßen: -Als Grundtendenz der Kartelle kann bezeichnet werden, daß sie die Erzielung angemessener Preise auf Grund der Anpassung der Produktion an den Bedarf bezwecken, - Bücher dagegen sagt in seiner -Denkschrift» (2, Auflage Seite 95): »Man hat der Vereinigung der Buchhändler zur Abschaffung des Kundenrabatts den Charakter des Kartells absprechen wollen, weil es sich bei ihr nicht um Preis steigerungen zum Vorteil des Produzenten handle, sondern um Preishaltung von seiten des Kleinhändlers, aus welcher der Produzent (Verleger) keinen direkten Nutzen ziehe. Allein der Begriff des Kartells beschränkt sich nicht auf die Produktion, sondern gilt ebenmäßig auch im Handel für jede Vereinigung selbständiger Unter nehmungen, welche den Zweck verfolgt, durch dauernde monopolistische Beherrschung des Marktes den höchst möglichen Kapitalprofit zu erzielen,» Während also alle berufenen Beurteiler, wie Liefmann in seinen »Unternehmerverbänden», Friedrich Kleinwächter im Handwörterbuch der Staatswissenschaften (Artikel: Kartelle), während die Reichsregierung selbst nur Unternehmerverbände kennt, dehnt Bücher den Begriff des Kartells auf den Handel aus. Untersuchen wir nunmehr, ob der Begriff der Kartelle, wie ich ihn im vorhergehenden festgestellt habe, sich auf den Buchhandel, auf den Börsenverein anwenden läßt. Ich sagte, daß ein Kanell bezwecken könne: 1, die Ermäßigung der Produktionskosten, 2, Erhöhung der Preise der Produkte, 3, Festsetzung der Höhe der Produktion, 4, Verteilung der Produktion auf die einzelnen Mit glieder, 5, Preisfestsetzung, Nicht ein einziges dieser Merkmale trifft auf den Buchhandel, den Börsenvercin zu. Die Produktion ist den einzelnen Mitgliedern heute genau so freigeben wie früher, die Preisfestsetzung ist ihnen überlassen, eine Erhöhung der Preise hat nirgends stattgefunden. Wenn die Kartellierung wesentlich zum Ziele hat, die Konkurrenz der einzelnen Mitglieder untereinander auszuschließen, so kann von einem solchen Ausschluß der Konkurrenz keine Rede sein, ebensowenig wie den buchhändlerischen Produzenten ein Minimalpreis, unter dem sie nicht verkaufen dürfen, vorge schriebe» ist. Aber auch von der Einwirkung auf die Preise -der von ihnen hergestellten oder vertriebenen Waren« — wie der Referent des Reichsamts des Innern definiert — ist nicht die Rede, ebensowenig von dem, was Herr von Posadowsky-Wehner als Grundtendenz der Kartelle be zeichnet: »von der Erzielung angemessener Preise auf Grund der Anpassung der Produktion an den Bedarf-, Wenn nun Herr Bücher im Gegensatz hierzu den Handel einbezieht und -jede Vereinigung selbständiger Unter nehmungen, welche den Zweck verfolgt, durch dauernde monopolistische Beherrschung des Marktes den höchstmöglichen Kapitalprofit zu erzielen,« als Kartell erklärt, so vergißt er, daß der Börsenverein aus Verlegern und Sortimentern be steht, deren Interesse an dem Monopolpreis ein ver schiedenes ist. Wenn der Sortimenter für die Aufrecht erhaltung des Ladenpreises eintritt, so geschieht es, weil er seinen rechtmäßigen Gewinn sich nicht schmälern lassen will: wenn dies der Verleger tut, so liegt der Grund darin, daß er das Hauptgewicht darauf legt, sich seine leistungsfähige» Abnehmer für seine Produkte zu erhalten. Wäre dieser höhere Zweck nicht vorhanden, so läge es viel mehr in seinem Interesse, durch Ermäßigung des Preises (Rabattgewährung) zu versuchen, sich einen höheren Absatz und damit einen »höheren Kapitalprofit« zu erringen, Also ein Kartell, in dem die Interessen der beiden kartellierten Gruppen nicht einheitlich sind! Es geht aber nicht an, aus dem Kartellbegriff die Regelung der Produktion auszuschließen, die gerade seinen wichtigsten Bestandteil ausmacht. Ein Kartell der Händler zur Erhöhung der Preise, wenn ein solcher denkbar erscheint, ist aber schon deshalb nicht haltbar, weil er ohne einen Hinzutritt der Produzenten nicht ins Werk gesetzt werden kann und die Produzenten an der Er- 245'
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