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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1904
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- Erscheinungsdatum
- 16.02.1904
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- Deutsch
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1542 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 38, 16. Februar 1904. Kleine Mitteilungen. Rechtsprechung. Bürgerliches Gesetzbuch H 133, 157. — Die Übersendung von Büchern zur Ansicht enthält nach der Anschauung des Verkehrs einen Vertragsantrag des Buchhändlers. Soweit der Empfänger den Antrag nicht ausdrücklich annimmt oder ablehnt, ist für jeden einzelnen Fall nach dessen besonderen Umständen zu entscheiden, ob die Annahme etwa als still schweigend erklärt zu gelten habe. (O.-L.-G. Dresden, 20. Februar 1903. R. d. O.-L.-G. Bd. 8 S. 29, mitgeteilt in der Fachzeitschrift -Das Recht- ^Hannover. Helmings 8. Jahrg. Nr. 3 v. 10. II. 1904.) Ein lettisches Konversations-Lexikon. — Über die Herausgabe eines solchen hat kürzlich eine Kommission der Letti schen Äterarischen Gesellschaft in Riga Beratungen gepflogen. Das Werk soll in erster Linie die lettischen Angelegenheiten (Ge schichte, Ethnographie, Geographie, Literatur, Biographie) be- bringen nach der Art der russischen Encyklopädien von Vrockhaus- Efron, Filippow, Meyer. In der letztern Beziehung wird sich freilich die Kommission sehr beschränken müssen, weil sie nur über beschränkte Mittel verfügt und bei dem beschränkten Gebiet der lettischen Sprache auch auf weiten Absatz nicht rechnen kann; die Zahl der Letten beträgt etwa 1*/, Millionen. Die Bearbeitung des Lexikons ist in mehrere Gruppen geteilt, an deren Spitze je ein Fachgelehrter steht. Obgleich in der neuern lettischen Literatur das Bestreben besteht, im Druck die Frakturschrift durch die Antiqua zu ersetzen, so scheint diese letztere doch noch nicht recht populär geworden zu sein; denn es ist beschlossen worden, das Konversations-Lexikon in Fraktur zu drucken. k. Photographien wertvoller alter Handschriften. — Aus Paris wird der Berliner »Post- geschrieben: Der Brand der Bibliothek in Turin, der so viele kostbare Manuskripte zerstört und unersetzliche Quellen der Wissenschaft vernichtet hat, hat die gelehrte Welt aller Länder in große Erregung versetzt Viele Manuskripte des Mittelalters und der Renaissance sind nicht reproduziert, nicht einmal genügend durchforscht, und ihr Verlust ist ein wirkliches Unglück für die Gelehrten. Daher erscheint der Gedanke, den Dieulafoi vor einigen Tagen in der Pariser ^.ea- äewie ä68 In8eriptiov8 et be1l6s-1ettr68 vortrug, sehr beherzigens wert. Er forderte, daß alle wichtigen Manuskripte der nationalen Sammlungen photographiert würden. Im Falle daß eines davon vernichtet würde, hätte man dann wenigstens das getreue gehandhabt wird, gibt die denkbar besten Resultate; oft ist die Kopie deutlicher und leichter lesbar als das Original selbst. Die Anregung Dieulafois wurde von der Akademie sofort dem Unter richtsminister übermittelt, der mit der Antwort nicht warten ließ; ein Gesetzentwurf, der für diese Zwecke einen Kredit von 100 000 Frcs. fordert, wird der Kammer vorgelegt werden. Berliner Sortimenter-Verein. — In der Ordentlichen Vereinsversammlung des Berliner Sortimenter-Vereins vom 11. Februar 1904, wurden die nachfolgend genannten Herren in den Vorstand gewählt: E. Schliebe (Mickisch L Co. G. m. b. H.), als Vorsitzender; Hugo Wiegand (Anders L Bufleb), als stellvertr. Vorsitzender; Waldemar Klahr (Dobberke L Schleiermacher), als Schriftführer; Albert Ziege (C. F. Pyllemann), als stellvertr. Schriftführer; Vom Nobel-Institut in Christiania. (Vgl. Nr. 34 d. Bl.) — Im Anschluß an die bezügliche Mitteilung in Nr. 34 d. Bl. sei folgendes nachgetragen: Die Nobel-Stiftung verteilt nicht bloß die jährlichen Preise, sondern sie setzt auch mit Hilfe zu Forschungen auf dem betreffenden Wissenschaftsgebiete dienen sollen. So steht jetzt die Nobel-Kommission für Phnsik und Chemie im Begriff, in Stockholm auf besonders dazu er worbenem Grundstücke ein physikalisches und ein chemisches Institut zu errichten. Die Kommission für den Literaturpreis besitzt schon seit Inkrafttreten der Nobel-Stiftung eine sehr gediegen eingerichtete und namentlich mit moderner Literatur reich ver sehene Bibliothek. Nun ist auch das Institut für den Friedens preis, der bekanntlich in Christiania verteilt wird, fertig. Es enthält vorläufig eine Bibliothek. umfassend in erster Linie Friedens- und Schiedsgerichtssachen, dann die damit in Verbin dung stehende Literatur, wie vor allem Völkerrecht, internatio nales Privatrccht, Verkehrs-Angelegenheiten, historische und prak tische Fragen betreffs der internationalen Verhältnisse und Ver bindungen der Völker. Später soll mit dem Institut auch wissen werden, und durch Zusammenarbeit mit der Universität soll eine Anstalt für Völker- und Staatsrecht und verwandte Gebiete erstehen. Verbot. — Der Reichskanzler hat in Gemäßheit von § 14 des Preßgesetzes die Verbreitung der in Wien erscheinenden Druck schrift -Neue Glühlichter» im Deutschen Reiche auf die Dauer ttchen^Teil^Bl') "^oten. (Vgl. die Bekanntmachung geschrieben wird, hat die Regierung des Mikado nach langem Zögern jetzt die Erlaubnis erteilt, daß in gedruckten Büchern das lateinische Alphabet an Stelle der japanischen Schriftzeichen ge braucht werden darf. Neue Bestimmungen über das von preußischen Staatsbehörden zu verwendende Papier. — Die Papier zeitung (Nr. 12 vom II. Februar 1904) teilt die neuen Bestim mungen mit, die von der königlich preußischen Regierung für die Prüfung des von den Staatsbehörden zu verwendenden Schreib- rc.-Papiers festgestellt und durch welche die unter dem 17. Novem ber 1891 erlassenen Vorschriften über Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken aufgehoben worden sind. Das bis herige Prüfungsamt, die königliche mechanisch-technische Versuchs anstalt zu Berlin-Charlottenburg, ist nach Dahlem verlegt worden und heißt jetzt: »Königliches Materialprüfungsamt in Dahlem». Neu sind u. a. Bestimmungen über Benachrichtigung, Verwarnung, Ausschließung mangelhaft liefernder Fabriken und (nach Befinden) ihrer spätern Wiederzulassung bei völlig einwandfreier Lieferung. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. I)6ut8oÜ6 Ll6inw6i8ter. VerLkieüniZ Nr. XIX (Rebruar 1904) von 6. 6. Losrnsr in RsipriA. 4". 4 8. 55 Nrn. 1904). 4". 8. 57—88 in ^n26iA6n-Hw3eü1a^. Mt Rubrik: M L 8. 8obap6r in üannover. 1904. 8". 40 8. 1032 Nrn. (Sprechsaal.) Steuerpflicht des Kommissionslagers. (Vergl. Nr. so, 33, 34, 36 d. BI.) Folgende weitere Beantwortung der Anfrage in Nr. 30 d. BI. ist uns zugekommen: (Red.) VI. Die Beantwortung der Frage fordert die Kenntnis der badischen Steuerverhältnisse. Es ist in der Anfrage in Nr. 30 nicht gesagt, was in der »Steuerdeklaration« deklariert werden soll. Soll die Deklaration das Vermögen des Anzeigenden fest stellen, etwa zur Bestimmung der Höhe einer Vermögenssteuer, wie wir sie in Preußen haben, so erscheint es ziemlich gleichgültig, ob das Kommissionslager bei Feststellung des Geschäftsvermögens ausgeschieden wird, oder ob es als Aktivum mitgerechnet wird. Denn das -Vermögen« setzt sich aus Vermögensbestandteilen posi tiver und negativer Natur zusammen, d. h. aus der Summe der Aktiva abzüglich der Summe der Passiva. Erst die Differenz dieser Vermögensteile ergibt das Vermögen. Werden also 20 000 Kommissionslager als Aktivum mit gezählt, so stehen ihnen dock auch 20000 ^ Passiva auf den Ver- legerkonten gegenüber, und wenn das Kommissionslager aus gesondert werden soll, so muß der Wert desselben auch von der Summe der Verlegerguthaben in Abzug gebracht werden, so daß das Ergebnis der Aermögensberechnung in beiden Fällen dasselbe sein muß. Anders verhält es sich, wenn die Steuererklärung das im Geschäft arbeitende Kapital angeben soll, etwa zum Zweck der Festsetzung der Höhe einer Besteuerung des Gewerbebetriebs. In diesem Falle handelt es sich ja nicht um das Vermögen des Deklarierenden, sondern um die Höhe des Kapitals (fremden oder- eignen), das im Geschäft arbeitet, und dies Kapital wird durch die Aktiva dargestellt. Das Kommissionslager stellt ein dem Geschäft geliehenes Kapital dar, mit dem das Geschäft arbeitet, und muß also mitgerechnet werden. N. L.
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