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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1904
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040210
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1360 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 33, 10. Februar 1904. Beschreibung der gestohlenen Handschrift (aus dem 15. Jahr hundert stammend und mit dem Stempel der Bibliothek zu Blois versehen): 4 lateinische Horen mit Kalender. Im Kalender befinden sich die folgenden Angaben: »XII Kal. april. ösvsäieti adbatig. — IIII non. jul. Iranslatio Fol. 141 vo Litaneien. Miniaturen: S. Johannes (Fol. 13); S.'Lukas (Fol. 14 v<>); S. Matthaeus (Fol. 16); S. Markus (Fol. 17 v"); die Jungfrau halten (Fol. v°); ^Jesus auf dem Ölberg (Fol. 22); 'Petri^, der Malchus das Öhr abhaut (Fol. 23); Jesus vor Kaiphas (Fol. 25); Jesu Geißelung (Fol. 26); Jesus mit der Dornenkrone (Fol. 27); Jesus das Kreuz tragend (Fol. 28); die heiligen Frauen am Fuße des Kreuzes (Fol. 29 v"); die Kreuzabnahme (Fol. 31); der englische Gruß (Fol. 33); Mariä Heimsuchung (Fol. 42); Jesus in der Krippe (Fol. 51 v"); die Verkündung an die Hirten (Fol. 55); die Anbetung der Weisen (Fol. 59); die Darstellung im Tempel (Fol. 62); die Flucht nach Ägypten, die Krönung der Jungfrau (Fol. 72); die heiligen Frauen am Fuße des Kreuzes, großes Bild (Fol. 91); die Ausgießung des heiligen Geistes (Fol. 94); der Tod, am Rande eines offnen Grabes sitzend, nimmt ein junges Mädchen am Arm, das im Kirchhof umhergeht (Fol. 97); Susanna im Bade (Fol. 132); S. Katharina (Fol. 169); S. Christoph (Fol. 172). Auf der Rückseite des Vorsatzblatts 6 befindet sich das Wappen des Jean des Moulins in Silber, mit drei schwarzen Ankerkreuzen, und dasjenige seiner Gemahlin, Jeanne Hurault, in Gold mit blauem Kreuz, in den Feldern mit vier umgebildeten roten Sonnen verziert, und oben mit einer silbernen Muschel versehen. Die Handschrift ging wahrscheinlich beim Tode der Jeanne Hurault in die Hände ihres Bruders Jacques Hurault, des Abts von Saint Laumer, über; im Jahr 1627 gehörte sie Jean^Noöl, wie folgende Bemerkung des Vorsatzblatts II beweist: 68ts reeeu proeureur 1e VII 6 javvier wil 8ix eevt vin^t-86pt. Nosl.« Weiter unten liest man: »8x Iibri8 wona.8t6rii Lanti Uauvoraari 8163611818, 1719.« 15. Jahrhundert Pergament 175 Bl. und zwei Vorsatzblätter und L. 128/85 ww Einfassungen, Goldbuchstaben auf farbigem Grunde und umgekehrt. Schwarzer Saffianband mit Linien und Goldschnitt. (Saint Laumer.) (OataloSuo §6v6ra.I ä68 wanu8orit8 Ü68 Lid11otk6gu68 pud1igu68 äo 8rav66, tow6 XXIV, p. p. 382—383. 8ari8, 8. klon, Nourrit et Oie. 1894 in 8°.) (914. IV. 6.) Personalnachrichten. Fünfundachtzigster Geburtstag. — Der gefeierte Dichter Herr vr. Wilhelm Jord an in Frankfurt a/Main feierte am 8. d. M. in befriedigender Gesundheit und Frische seinen fünfundachtzigsten Geburtstag. Wir sprechen dem hochgeehrten Herrn, der als Selbstverleyer seit langen Jahren dem Börsen verein der Deutschen Buchhändler angehört und an seinem Er gehen und Wirken den wärmsten Anteil nimmt, nachträglich unsre aufrichtigen Glückwünsche zu diesem schönen Festtage aus. (Sprechsaal.) Zum Postbezug von Zeitschriften. XXVl. (Vgl. Börsenblatt IW» Nr. S89, 29t bis 302; — IW4 Nr. I. 2. 6, 9, tS, 16. 18. 20. 22. 23. 31.) Ein Streitfall veranlaßt die nachstehende Anfrage eines Sortimenters, die wir mit der Bitte um Meinungsäußerungen zum Abdruck bringen. (Red.): Wie muß sich der Buchhändler gegenüber dem Publikum bei direktem Bezug der Zeitschriften verhalten? Da es eine Neuerung ist, so frage ich: Darf der Buchhändler die der Post zu zahlenden 5 Pfennig Zustellungs-Gebühr auch vom Publikum verlangen? Bitte um Aussprache. N. L. Verlkger-Borzngsprcise an Mitglieder eines Vereins. Herr Arwed Strauch in Leipzig hat wiederholt um Ver wendung für sein Verlagswerk: »Grüner, Die Dorfkirche im Königreiche Sachsen« gebeten, in keiner seiner Anzeigen jedoch darauf hingewiesen, daß er den Mitgliedern des Vereins für sächsische Volkskunde Vor zugspreise gewährt. Der vorletzten Nummer der Mitteilungen des genannten Vereins lag ein Prospekt bei mit dem Schlußsatz: »Die Verlagsbuchhandlung ist erbötig, den Mitgliedern des für 4 statt 5 und das gebundene für 5 ^ statt 6 ^ abzulassen.« Ebenso gibt G. Schönfelds Verlagsbuchhandlung in Leipzig das im Oktober vorigen Jahres erschienene Werk: »Meiche, Sagenbuch des Königsreichs Sachsen- an die Mitglieder des Vereins für sächsische Volkskunde zu 7 50 ->) statt 12 ^ ab. Von einer darauf hinweisenden Be merkung finden wir in der Anzeige dieser Firma gleichfalls nichts. Allerdings scheinen die Inhaber von G. Schönfelds Ver lagsbuchhandlung bis einige Wochen vor Ausgabe des »Meiche» selbst nicht gewußt zu haben, wie das Werk vertrieben werden sollte. Die für sächsische Sortimenter in Frage komnienden Inter essenten für beide Werke sind doch wohl in erster Linie in den über ganz Sachsen verstreuten Mitgliedern des Vereins für sächsische Volkskunde zu suchen. Wer bleibt dann noch an Interessenten übrig, zumal wenn bei Abgabe des letztern Werks zwar klar er läutert wird, dafi man bei Erwerbung der Mitgliedschaft ^ des das^ohne weiteres drei Exemplare von »Meiche« auf einmal er hielt zum Preise von je 7 ^ 50 H. Ich argwöhne, diese schwarze Seele hat die drei Exemplare nicht in ihren Bücherschrank gestellt. Dresden. Leithold (Gosch' Buchhandlung). Entgegnung. Grüner, »Die Dorfkirche«, ist Publikation des Vereins für Sächsische Volkskunde. Aber die Interessenten des Werks sind keineswegs in erster Linie die Mitglieder des Vereins, sondern vor allem Architekten, Geistliche, Kirchenvorstandsmitglieder, Kirchen patrone, Behörden, Bibliotheken und »alle, die ein Herz für das meinen, immer noch eine nennenswerte Anzahl! Reichlich einen Monat nach Ausgabe des Buches ist erst der Verein mit der Preis ermäßigung an seine Mitglieder herangetreten. Übrigens habe der ominöse Prospekt stellt es ja den Mitgliedern frei, das Buch durch ihre Buchhandlung zu beziehen. Herr Leithold in Dresden wird sich nun gewiß denken können, daß ein Verleger die Verhältnisse dazu gezwungen ist. Und hierin liegt der Ernst der ganzen Sache. Das zünftige Sortiment des Königreichs Sachsen bestellte auf die immerhin reichlichen Anstrengungen kaum freilich dem Verleger, der sein gutes Geld in dem swönen Buch anlegte, nicht gedient. Aus dem Versagen des Sortiments folgt mit Naturnotwendigkeit die Selbsthilfe des Verlags. Stvnerpflicht der »Dispo »enden- in Baden betreffend. (Vgl. Nr. 30 d. Bl.) Allerdings wird das Kommissionslager des Sortimenters von der Badischen Steuerbehörde als zum Warenbestand gehörig betrachtet und muß bei der Steuerdeklaration aufgeführt werden. Alle Proteste verschiedener Firmen gegen diese offenbare Unbillig keit waren bisher erfolglos; immerhin aber wurde von einem höhern Steuerbeamten zugegeben, diese gesetzliche Bestimmung sei ein »steuerte chnisch er Fehler«. Da die Verleger ohne Zweifel ihre in Kommission gelieferten Bücher als einen Teil ihres Eigen tums ansehen und demgemäß versteuern, so tritt in Baden eine doppelte Versteuerung ein, die allen Prinzipien eines gerechten Steuergesetzes widerspricht. Erwünscht wäre es, zu erfahren, wie in andern deutschen Ländern diese Angelegenheit behandelt wird. Vielleicht könnte ein allgemeiner Vorhalt der Badischen Sortimenter bei der Badischen Steuerdirektion Wandel schaffen. —ll.
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