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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 6665 da alle möglichen Arten vertreten. Da ist eine kleine Papier- machs-Axt, in deren Stiel eine gerollte Speisekarte verborgen ist; ferner Menus in indianischer Sprache, glücklicherweise mit Ueber- setzung. Eine der neuesten Erwerbungen ist die Speisekarte der »Ohio-Gesellschaft von Kalifornien- beim Besuch des Präsi denten ani 16. Mai 1901. Sie befindet sich in einer richtigen Briefmappe, ist in prächtiges weißes Leder gebunden und mit künstlerischen Zeichnungen auf allen Seiten verziert, ein wahres Meisterwerk der Druckerei und Buchbinderei. Das humoristische Element in der Sammlung liefert der -Dreizehner-Klub-. Seine Weinliste ist auf schwarzem Papier in Form eines Sarges ge druckt und enthält die angenehme Widmung: -ülorituri ts salu- tamus-; zugleich aber wird hinzugefügt: -So lange Ihr noch atmet, trinkt den Lebenswein, denn nach dem Tode kann es nicht mehr sein-. Originell ist auch die Speisekarte des zweihundertsten Festmahls des Klubs. Sie hängt nämlich in einem Bilde vom Galgen an der Kirchhofsmauer herab, während Raben, Eulen und der Kater Hidigcigei am Galgen Wache halten. Von den ausländischen Staaten sind Deutschland und Oesterreich in der Sammlung besonders gut vertreten. Die Speisekarte von Fest tafeln, an denen Kaiser Wilhelm II. teilnahm, sind durchweg sehr einfach gehalten, während zum Beispiel die Speisekarte zur Feier des hundertjährigen Bestehens eines ungarischen Husaren-Regi ments ein wahres Prachtstück ist. Aus Leipzig stammt eine Speisekarte von -Auerbachs Keller-. Der Stolz der Sammlung aber ist ein Buch, in das die sämtlichen Speisekarten des -American Hotel- in New Jork vom Jahre 1848 eingebunden sind. Vom Germanischen Museum in Nürnberg. — Das zu einem Bibliothekgebäude des Germanischen Museums umgebaute ehemalige Königsstiftungshaus in der Oberen Grasersgasse in Nürnberg ist in seinem Aeußeren vollendet. Der Bau macht, wie der Fränkische Kurier berichtet, in der neuen architektonischen Gestaltung einen vorteilhaften Eindruck und schließt sich nach jeder Richtung hin würdig dem Gebäudekomplex des Germanischen Museums an. So zeigt die Südfassade der Bibliothek einen sehr schönen, im Renaissancestil gehaltenen Gicbelbau, dem das ein gelassene, von einem abgebrochenen Haus der Theresienstraße stammende reizende Steinchörlein zur besonderen Zierde gereicht. Die gegen die Obere Grascrsgasse gelegene östliche Fassade hat drei Stockwerke mit je seckzchn Fenstern. Die Dachbekrönung bilden drei charakteristisch geformte, mit Malereien ausgestattete Fachwerk- Erker, die die architektonische Wirkung des ganzen Bauwerkes wesentlich heben. Urheberrecht an Werken der Baukunst. — Die Ab- gcordnetenvcrsammlung deutscher Architekten- und Ingenieur- Vereine, die am 23. und 24. August in Königsberg i/Pr. zusammen getreten war, beschäftigte sich u. a. mit der Frage eines neuen Urheberrechtes an Werken der bildenden Künste. Die Versammlung nahm eine Resolution an, die die Beseitigung des Z 3 des Ge setzes über das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste fordert. Dieser Paragraph lautet: -Auf die Baukunst findet das gegenwärtige Gesetz keine Anwendung-, Preisausschreiben. — Für die -Darstellung der Formen des öffentlichen Kredits in ihrer geschichtlichen Entwickelung bis zum neunzehnten Jahrhundert, hat die fürstlich Jablonowski- sche Gesellschaft einen Preis von 1000 ^ ausgeschrieben. Die Bewerbungsschriften sind in deutscher, lateinischer oder franzö sischer Sprache zu verfassen und unter den bei Preisausschreiben üblichen Modalitäten bis zum 30. November 1904 an den der zeitigen Sekretär der Gesellschaft, Professor Justus Hermann Lipsius in Leipzig, zu richten. Entscheidung des Reichsgerichts. — Der Zeitschrift -Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht-, Juliheft 1901, ent nehmen wir noch folgende Mitteilung einer rcichsgerichtlichen Ent scheidung in Anwendung des Gesetzes vom 9. Januar 1876: W 1 ff. des Gesetzes vom 9. Januar 1876 in Verbindung mit § l, Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Januar 1876. Nachbildung photographischer Vervielfältigungen eines Gemäldes ohne Genehmi gung des Urhebers innerhalb der gesetzlichen Schutzpflicht. — Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, Postkarten mit der lithographischen Nachbildung eines etwa sechs Jahre früher hergestellten Gemäldes angesertigt haben, ohne hierzu, obwohl es sich um ein Werk der bildenden Kunst handelte, die erforderliche Genehmigung des Urhebers eingeholt zu haben. Das auf Strafe lautende Urteil der Vorinstanz mußte auf recht erhalten, der Revision somit der Erfolg versagt werden. Das Gemälde ist, mag sein Urheber darauf bezeichnet sein oder nicht, gemäß 8 1 und 9 des Gesetzes vom 9. Januar 1876 gesetzlich geschützt, d. h. seinem Urheber oder dessen Rechtsnach folger steht das Recht, es nachzubilden, ausschließlich zu. Dieses 'Schtundsechzigsler Jahrgang. Recht hat die Firma G., welche es von dem Schöpfer des in Frage kommenden Gemäldes erworben hatte, durch Ver trag an einen Dritten weiter veräußert, mit der Maß gabe , daß die Befugnis zur Vervielfältigung durch farbigen Lichtdruck ausgeschlossen sein sollte. Auf die im Wege dieses Rcproduktionsverfahrens hergestellten Photographien findet das Gesetz vom 10. Januar 1876 gemäß ß 1, Abs. 2, keine An wendung, wohl aber sind Nachbildungen des Gemäldes die mittelbar nach den erwähnten photographischen Nachbildungen geschaffen werden, nach ß 5, Nummer 2, des Gesetzes vom 9. Januar 1876 verboten, wenn sie in der Absicht hergestellt worden sind, sie ohne Genehmigung des Berechtigten zu ver treiben, und es ist nach 8 18 a. a. O. der Veranstalter einer solchen Nachbildung strafbar, mag er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Voraussetzungen dieser Straf barkeit sind im vorliegenden Falle von der Strafkammer bezüg lich des Angeklagten festgeltellt und seine Verurteilung wegen eines Vergehens wider das Urheberrecht an einem Werke der bildenden Kunst, ist mit Recht erfolgt. Der Beschwerdeführer beruft sich dem gegenüber unzutreffend auf ß 4 des Gesetzes über den Schutz der Photographien, weil dieses Gesetz hier überhaupt nicht zur Anwendung kommt. — Urteil des I. Strafsenats beim Reichs gericht vom 21. Dezember 1899. (Entscheidung des Reichsgerichts in Strafsachen Vd. 33, S. 25—26.) 8. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler: Verzeichnis der Deutschen und Preußischen Gesetz-Ausgaben aus dem Verlage von Ferd. Tümmlers Verlagsbuchhand lung in Berlin. Zu beziehen durch .... (Sort.-Firma). 12". 4teilige Karte. Nustsrbuoü äsr Lnnstansta.lt kür Nnlrograpüis von Holtmann Lkrstrsoü in IwixeiA, Kutonbsrxstr. 7. 4". 11 IIIatt mit Lutot^pion sto. Das vorliegende Musterheft zeigt, daß die Anstalt Gutes zu leisten vermag. Es sind einzelne Blätter dabei, die über haupt nicht besser gemacht werden können. Unerwähnt darf aber nicht bleiben, daß man bei Herausgabe derartiger Mustcr- blätter doch recht vorsichtig verfahren muß. So ist der aus autolypischem Wege reproduzierte Dürersche Holzschnitt noch passabel, die Strichätzung hingegen ist kein A. Dürer mehr. Der Charakter Dürers ist vollständig verloren gegangen. Dem Referenten hat zufällig das Original zu der Strichätzung Vor gelegen. Beim Vergleich treten die gewaltigen Unterschiede hervor. Nun sind ja die Dürerdrucke sehr verschieden in Bezug auf Klarheit; es wäre aber doch interessant zu wissen, nach welcher Vorlage dieses Blatt geätzt worden ist. Man kann auch nicht sagen, daß beispielsweise das Rathaus und das Kircheninnere glücklich gewählte Objekte sind. Die Reproduk tionen wirken zu schwer, zu rußig! Daran sind die Photo graphien schuld; aber eben deshalb hätten bessere Vorlagen gewählt werden sollen. Wie gesagt, die technische Ausführung der Bilder ist gut. Die Winke, betreffend sorgfältige Auswahl der für Musterblätter zu verwendenden Vorlagen, können auch andere Anstalten beherzigen. Latüoliseüg IbsoloAis. — Loloviea. (Lutüült u. L. äis Libliotbolr äss ß Lrobst von Oörsiri in dostzm.) Lntigu.-LataloA blr. 10 von L. Lxiro in Losen. 8". 50 8. 1633 ttrn. Personalnachrichten. Der neue Chef-Redakteur der -Wiener Zeitung-. — Der Kaiser von Oesterreich hat den Professor am Gymnasium der Theresianischen Akademie in Wien Herrn vr. Eugen Guglia zum Regierungsrat und Chef-Redakteur der -Wiener Zeitung- an Stelle des verstorbenen Regierungsrates Oskar Täuber ernannt. -j- Adolf Fick. — Der Geheime Rat Professor vr. Adolf Fick, der von 1862—1899 Lehrer der Physiologie an der Universität Würzburg war, ist im Nordseebad Blaukenberghe gestorben. Er war am 3. September 1829 geboren in Kassel geboren. Von seinen zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die eine Reihe der wichtigsten Probleme der Physik und Physiologie behandeln, seien folgende genannt: Die medizinische Physik, — Lehrbuch der Ana tomie und Physiologie der Sinnesorgane, — Untersuchungen über elektrische Nervenreizung, — Kompendium der Physiologie, — Mechanische Arbeit und Wärmeentwickelung bei der Muskelthätig- keit, — Die Naturkräfte in ihrer Wechselbeziehung, — Das Größen gebiet der vier Rechnungsarten, — Ursache und Wirkung, — Myo- thermische Untersuchungen. Auch bearbeitete er für Hermanns Handbuch der Physiologie die spezielle Bewegungslehre, die Dioptrik des Auges und die Lehre von den Lichtcmpfindungen und gab ferner Arbeiten aus dem physiologischen Laboratorium der Würz burger Hochschule (Würzburg 1872—78) heraus. 880
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