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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.09.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-09-02
- Erscheinungsdatum
- 02.09.1901
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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6820 Nichtamtlicher Teil. 204, 2. September 1901. entsprechend entschädigt. Ich erinnere beispielsweise an eine große Reihe gut eingeführter Schulbücher — von denen Auflage nach Auflage erscheint —, die dem Verleger gewiß einen reichlichen Nutzen abwerfen, die aber dessenungeachtet nur mit 20 Prozent oder weniger rabattiert werden; ich verweise ferner aber auch auf die bedeutende Zahl jener Werke, die, als siuväsrä vorÜ8 anerkannt, jedem Sortimenter so und so oft in jedem Jahr durch die Hand gehen, die aber mit noch nicht 25 Prozent Rabatt geliefert werden. Von dieser Thatsache scheint der Sortimenter im allgemeinen gar keine Kenntnis zu haben. Sprach doch vor wenigen Wochen erst ein angesehener Dresdner Kollege mir gegen über die Vermutung aus, unser Antrag richte sich wohl ausschließlich gegen jene Leipziger, Firma, mit der wir bedauerlicherweise kürzlich im Börsenblatt uns auseinander setzen mußten, — es gäbe ja doch sonst gar keinen Ver leger, der es hinsichtlich der Rabattgewährung in gleicher oder ähnlicher Weise zu halten pflege. Ich konnte dem so optimistisch denkenden Kollegen nur erwidern, daß wir des geschäftlichen Gebarens jener einen Firma wegen die Allgemeinheit sicherlich nicht in Form unseres Antrags an gerufen haben würden; damals aber schon stellte ich die Behauptung auf, daß Hunderte unserer gangbarsten Bücher mit noch nicht 25 Prozent Rabatt geliefert werden. Ich habe mich, meine sehr geehrten Hereen, seit jener Unterredung der Mühe unterzogen, den am 15. Oktober 1900 abgeschlossenen Barsortimentskatalog der Firma Volckmar nach verschiedenen Richtungen hin einer sorfältigen Durch sicht zu unterwerfen. Dieses Verzeichnis umfaßt annähernd 18 500 Titel und Posten; bei gewissenhafter Prüfung habe ich gefunden, daß von diesen nicht weniger als 1747, das sind annähernd 10 Prozent der Gesamtsumme, mit einem geringeren Rabatt als 25 Prozent geliefert werden. Von diesen 1747 Büchern wird ein Durchschnittsrabatt von 23,24 Prozent (also noch nicht ganz 23 Prozent) gewährt Ich denke, diese Thatsache wird manchem der Herren Kollegen die Augen öffnen! Um Ihnen, meine Herren, die Möglichkeit zu geben, sich von der Richtigkeit meiner Angaben wenigstens teilweise selbst zu überzeugen, habe ich von diesen 1747 Büchern eine Auswahl von 150 getroffen und diese Zusammenstellung auf dem Vorstandstische niedergelegt. Sie werden aus dieser Liste ersehen, daß sich unter den aufgeführten Werken eine große Anzahl befindet, die fast jeder Sortimenter in jedem Jahr verkauft. Die Verleger derselben haben an jedem ab gefetzten Exemplar zweifelsohne einen nicht unerheblichen Gewinn, — trotzdem wird dem Sortimenter nur der erwähnte Durchschnittsrabatt von noch nicht ganz 23 Prozent be willigt; der dem Sortimenter verloren gehende Rabatt beträgt allein bei diesen 150 Büchern genau 88 Wie kommt es wohl, meine Herren, daß kein einziger Verleger von Jugendschristen oder Romanen dem Sorti menter seinen Verlag mit so geringem Rabatt anbietet? Weil der Verleger hier ganz wesentlich auf die Verwendung und das Interesse seitens des Sortimenters angewiesen ist. Was hier aber möglich ist und dem Verlag scheinbar keine allzu großen Schwierigkeiten bereitet, das kann auf anderen Gebieten der Litteratur doch unmöglich undurchführbar sein! Die im Volckmarschen Barsortimentskatalog aufgenom menen Werke umfassen nun aber natürlich nur einen kleinen Teil aller heute gangbaren Bücher; thatsächlich also ist das Endergebnis ein für das Sortiment wesentlich ungünstigeres. Es kann sonach nicht zweifelhaft sein, daß jeder Sortimenter an einem wesentlichen Teil seines jährlichen Umsatzes einen derartig geringen Bruttogewinn erzielt, daß er in der That kaum noch irgendwelchen Nutzen daran erzielt. — Unter den gegenwärtigen Verhältnissen sind die Geschäftsunkosten des Sortimenters derartig hohe, daß er wirklich schwer zu kämpfen hat, um nur in bescheidenem Maße seine Existenz zu be haupten. Die enorme Steigerung der Mieten, insbesondere in den Großstädten, — die fortschreitende Erhöhung der Gehälter und Löhne für das Personal, — die Notwendigkeit, durch kostspielige Beleuchtung der Geschäftslokalitäten und andere Maßnahmen (Kataloge, Inserate, Beilagen in den Zeitungen u. s. w.) das Interesse des Publikums zu ge winnen und die Kauflust anzuregen zu suchen, — die all jährlich stärker um sich greifende Konkurrenz der Buchbinder und anderer Auch-Kollegen, — schließlich, aber nicht zuletzt, der Vertrieb gerade vieler unserer Brotartikel durch Waren häuser und Ramschbazare: dies alles sind nicht wegzuleugnende Thatsachen, die die ungünstige Lage des Sortiments erklären. Das Wort vom »notleidenden Sortiment« ist deshalb in der That nur allzu berechtigt, und es muß als durchaus be greiflich erscheinen, wenn der Sortimentsbuchhandel mit allem Nachdruck nach einer Besserung seiner Lage drängt. Es wird nun vielleicht weiterhin eingewendet werden, daß, weil die Mehrzahl aller Bücher mit 25 Prozent oder mehr Rabatt geliefert werde, in einzelnen Ausnahmefällen der Sortimenter sich auch mit weniger Rabatt begnügen könne. Diese Behauptung klingt und erscheint einwandfrei, ist aber eine sehr gefährliche Doktrin. Was ist, meine Herren, ein Ausnahmefall? Unter diesem Deckmantel läßt sich schließlich Kontrebande aller Art bergen, und falls wir etwa heute be schließen sollten, der Verleger solle »in Ausnahmefällen« zur Gewährung eines niedrigeren Rabatts als 25 Prozent bei Ausführung fester Bestellungen berechtigt sein, so ständen wir genau auf demselben toten Punkt wie vorher. Wer will und kann den Begriff des Ausnahmefalles so definieren, daß dieser Begriff über alle Zweifel erhaben feststeht, so daß auf dieser Grundlage schließlich auch gerichtliche Entscheidungen gefällt werden können? Das ist eine absolute Unmöglichkeit, und schon aus diesem Grunde kann ich dem Kreisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler, der sich infolge eines Antrags des Herrn Heinrich Stephanus in seiner Haupt versammlung vom Juni vorigen Jahres bereits mit der An gelegenheit beschäftigt hatte und der erfreulicherweise im wesentlichen ganz im Sinne unseres vorliegenden Antrags Beschluß gefaßt hatte, in dem Einen nicht zustimmen, daß Ausnahmefälle gestattet sein sollen. Das hieße, auf halbem Wege stehen bleiben, und ich bin der festen Ueberzeugung, daß unser Antrag ausnahmslos durchführbar ist, wenn man ihn durchzuführen nur wirklich entschlossen ist. Der Verleger hat es jederzeit in der Hand, den Ladenpreis so hoch zu bemessen, daß er bei Abgabe von 25 Prozent Rabatt noch entsprechenden Gewinn erzielt; sollte dies aber im einzelnen Falle voll kommen unmöglich sein, so mag der Vertrieb des Buches ausschließlich durch den Verleger erfolgen und der Sortiments buchhandel überhaupt nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Man darf, falls man ein Prinzip einmal als richtig anerkannt, nicht durch ängstliches Schwanken und übertriebene Bedenken sich beirren lassen; wer kaufmännisch urteilt, wird den entstehenden Vorteil auf der einen, den Nachteil auf der anderen Seite abwägen, und es ist ganz sicher, daß der Sortimenter im ganzen weit besser fährt, wenn er von allen seinen Bezügen in der That 25 Prozent Mindestrabatt er hält, — wenn er dafür aber dann und wann wirklich ein mal auf den Verkauf eines Netto-Netto-Artikels gänzlich Ver zicht leisten müßte. Zudem würden die Verleger es in neun von zehn Fällen schon durchzusetzen wissen, daß ein Mindest rabatt von 25 Prozent für den Sortimenter ermöglicht wird, wüßten sie doch sonst im vorhinein, daß der Absatz ihres Verlagswerkes ohne die Mitwirkung des Sortiments erfolgen müßte, und daß diese Mitwirkung — wenn überhaupt — nicht leicht auf andere Weise (etwa durch kostspielige Reklamen)
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