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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.09.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1901-09-02
- Erscheinungsdatum
- 02.09.1901
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- Deutsch
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6824 Nichtamtlicher Teil. 204, 2. September 1901. vermeidet, vom Ladenpreis weniger als 25 Prozent Rabatt zu geben. Ich möchte zweitens erwähnen, daß es ebenso wünschenswert ist, daß bei Geschenklitteratur der Einband voll rabattiert wird. Es kommen gerade dabei außergewöhn liche Verluste vor, diese sollten nicht künstlich dadurch ver größert werden, daß der Einband netto berechnet wird. Viel fach sind die Bücher dieser Kategorie Eintagsfliegen, dann bringen die unverkauften Exemplare Verluste; ferner giebt es sehr viel minderwertige Einbände, die durch das Tages- oder Lampenlicht verdorben werden. Kurz, es erwächst dem Sor timent dabei mannigfacher Schaden; dieser müßte durch die ganz knappe Rabattierung des Einbandes nicht noch ver größert werden. Und er läßt sich meiner Ansicht nach ver meiden. Wenn ich an dem gegebenen Beispiel der gebundenen Bände von Reclams Universalbibliothek festhalte, so muß ich sagen, jeder Einband dürfte bei Massenherstellung für min destens 15 H herzustellen sein, dann aber scheint es mir mög lich, ihn bei dem jetzigen Ladenpreise voll zu rabattieren. Herr Prager: Daß Mißstände existieren, scheint der Fall zu sein; wir sind aber nicht in der Lage, nach bloßem Hören genau zu urteilen. Ich habe mir die Liste angesehen, die Herr Heinze aufgestellt hat, es sind eine Anzahl Bücher darunter, namentlich wissenschaftliche, bei denen die Einbände nicht rabattiert werden, die Einbände werden extra berechnet. Aber nach bloßem Anhören dieses ganzen Materials kann man sich nicht entscheiden. Ich habe auch die Absicht gehabt, einen ähnlichen Antrag zu stellen wie Herr Hartmann, würde aber empfehlen, die Sache nicht dem Vereinsausschuß, sondern dem Börsenvereins-Vorstand zur Erwägung zu überweisen, mit dem Ersuchen, daß er im nächsten Jahre darüber Bericht erstatte. Der Vorstand ist viel besser in der Lage, sich mit den Verlegern in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten abzuwägen, in welcher Weise Veränderungen herbeizuführen sind. Wenn der Vorstand zu dem Ergebnis kommt, daß die Sache dem Vereinsausschuß überwiesen werden sollte, so wird er es thun. Wir haben keine Veranlassung, anzunehmen, daß der Vorstand den unbequemsten Weg wählen werde; er wird den bequemsten Weg wählen, der dazu führt, uns über die Sache aufzuklären. Ich nehme an, daß der Vorstand uns darüber berichtet. — Ich möchte also empfehlen, zu dem Antrag Heinze zu beschließen: Die Versammlung überweist den Antrag Heinze dem Vorstande zur Erwägung und zur demnächstigen Berichterstattung zu Kantate 1902. Herr vr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen, I. Schriftführrc des Börsenvereius: Der Antrag Hartmann hat mancherlei für sich, da thalsächlich der Vereiusausschuß die Befugnisse hat, die ihm Herr Hartmann zuschreibt. Aber ich möchte den Antrag Hartmann so nicht befürworten; ich möchte nicht, daß die Durchführung oder Durchführbarkeit des Antrags Heinze dem Vereinsausschuß zugeschoben wird. Denn daß der Antrag Heinze undurchführbar ist, das ist, glaube ich, schon dargelegt; auf die Bestimmung des Ladenpreises und Nettopreises wird der Verleger unter keinen Umständen ver zichten. Es kann sich für den Vereinsausschuß nur darum handeln, wie es möglich ist, zu verhindern, daß die Unsitte, Bücher mit weniger als 25 Prozent zu rabattieren, weiter um sich greift. In diesem Sinne möchte ich den Antrag Hartmann befürworten. Herr Johannes Stettner-Freiberg i. S., II. Vorsteher des Börsenvereius: Ich möchte etwas mitteilen, was eigent lich als Kuriosum erscheint. In dem Hinrichsschen Verzeich nis ist das Adreßbuch der Stadt Dresden aufgeführt und als Verleger Herr Heinze; Herr Heinze liefert dieses Adreß buch, wie ich selbst erfahren habe, ganz netto netto. (Heiterkeit.) Nun möchte ich auf die Sache selbst eingehcu und be merken, daß das, was hier ausgeführt worden ist, doch nicht überzeugend wirken kann, wenn man näher darauf eingeht. Alle Redner, die bisher gesprochen haben, behaupten, sie müßten an Büchern 25 Prozent verdienen, sonst könnten sie nicht leben. Meine Herren, jeder Sortimenter schlage sich an seine Brust und sage, von welchen Büchern er überhaupt 25 Prozent hat. Er giebt ja mindestens 5 Prozent dem Kunden. (Wider spruch.) Der Verleger ist aber bei Kommissionsartikeln nicht in der Lage, 25 Prozent Rabatt zu geben; er wird den Ver such machen, den Rabatt, den er geben kann, möglichst in der Grenze von 20 Prozent zu halten. So halte ich es mit sol chen Kommissionsartikeln, bei denen mir selbst nur 10 Prozent übrig bleiben. Dann sage ich: wenn ich dieses Buch mit nur 20 Prozent rabattiere, so ist es selbstverständlich, daß der Sortimenter von dem Verkaufspreis dieses Buches Rabatt nicht gewährt; er ist also dann genau im Besitz desselben Rabatts, wie wenn ich das Buch mit 25 Prozent gebe, und er giebt 5 Prozent. Die Lösung der Frage, die durch den Antrag Heinze angeregt worden ist, würde nach meinem Dafürhalten auf einem ganz andern Wege zu suchen sein und mit viel größerer Leichtigkeit. Die Orts- und Kreis vereine sollen einfach Beschluß fassen dahingehend, daß sie ihre Verkaufsbestimmungen in entsprechender Weise zu er gänzen haben in dem Sinne, daß jedes Buch, das nicht mit vollen 25 Prozent rabattiert wird, als Nettoartikel betrachtet wird, von dem Rabatt keinesfalls gegeben werden darf. (Zuruf: Schulbücher!) Mau soll von Schulbüchern überhaupt keinen Rabatt geben. (Zuruf: Geschieht auch nicht!) Sehr wohl; ich wiederhole: Jeder Verein soll den Beschluß fassen, daß von Büchern, die nicht mit vollen -:5 Piozent geliefert werden, ein Rabatt nicht gegeben werden darf. Ferner daß, wenn der Rabatt weniger als 20 Prozent beträgt, der Sorti menter berechtigt sein soll, einen entsprechenden Aufschlag zu machen. Dann sind Sie nicht aggressiv gegen die Verleger, wollen den Verlegern nichts vorschreiben, Sie erreichen, was Sie anstreben, und werden nicht das Odium auf sich ladeu, das Entgegenkommen, das der Verlagsbuchhandel in so reichem Maße gezeigt hat, damit zu danken, daß Sie ihn nunmehr knebeln wollen. Herr Hartmann: Ich kann nicht finden, daß der Antrag Prager und der Abänderungsantrag des Herrn vr. Ruprecht eine Verbesserung meines Antrags ist. Wir schwärmen für Ausschüsse; nun haben wir einen ausgezeichneten Ausschuß im Vereinsausschuß. Es handelt sich um eine Abänderung der buchhändlerischen Verkehrsordnung, und wir haben auf allen Hauptversammlungen des Börsenoereins bei jeder ge gebenen Gelegenheit betont, daß wir in die Behandlung einer Materie, die die Verkehrsordnung betrifft, nicht eintreten, bevor sie nicht der Vereinsausschnß geprüft hat. Der Vereinsausschuß ist die hierfür eingesetzte Behörde, und ich weiß nicht, weshalb Sie den Börsenvereins-Vorstand, der schon so überlastet ist, nun auch noch hiermit belasten wollen. Ich stelle mir den weiteren Gang der Behandlung so vor, daß der Börsenvereins-Vorstand die Sache zunächst an den Vereinsausschuß zur Begutachtung weitergiebt. Bei allen Verhandlungen im Vereinsausschuß ist die Sache so, daß, wenn die Hauptversammlung dem Vereinsausschuß eine Sache übergiebt, der Vereinsausschuß die Sache prüft und an den Vorstand weitergiebt zur Stellung auf eine Tagesordnung, und daß dann der Vorstand so ipso noch einmal die Sache mit dem Vereinsausschuß bespricht. Das ist ganz selbst verständlich. Ich bin sogar der Ansicht, daß wir nicht nur
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