Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.09.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-09-02
- Erscheinungsdatum
- 02.09.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010902
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190109025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19010902
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-09
- Tag1901-09-02
- Monat1901-09
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6822 Nichtamtlicher Tech 204, 2. September 1901. Börsenvereins sein zu können. Das ist die logische Folge, die Herr Heinze auch selber ausgesührt hat, die Verleger müssen aus dem Börsenverein ausireten. Kurz, wir können nur ersprießlich wirken, wenn wir — Sortimenter und Ver leger — Hand in Hand arbeiten, und es ist ein großer Fehler, den Herr Heinze begangen hat, daß er uns mit seinem Antrag überrumpelt hat. Widerspruch.) Pardon, Sie haben den Antrag eingeschickt, der Börjenvereins-Vorstand mußte ihn aus die Tagesordnung setzen. Es wäre richtiger gewesen, wenn man sich ein Jahr vorher darüber ausgesprochen und erklärt hätte: das kann nicht so weiter gehen. In der Sache selbst bin ich ganz Ihrer Ansicht; solche Zustände können aus die Dauer Nicht geduldet werden, daß ein Verleger sagt: ich liefere nieinen Verlag nur mit 10 Prozent, aber du mußt ihn doch zum Ladenpreis ver kaufen. Da nun aber Ihre Schlußfolgerung richtig ist, daß morgen die Generalversammlung Ihren Antrag zum Be schluß erheben kann, so wird die Folge sein, daß die Ver leger aus dem Börsenverein austreten, und damit verlieren wir die Unterstützung, die wir gerade in diesem Jahre so reichlich von den Verlegern empfangen haben. Ich glaube, es wäre eher an der Zeit gewesen, Dank auszusprechen für die Machtmittel, die die Verleger dem Börjenvereins-Vor stand zum Schutze der Sortimenter gegeben haben, als neue Schwierigkeiten herauszubeschwören. Ich mache darauf auf merksam, daß nur aus Elsaß-Lothringen dem Verdienst des Vorstandes Anerkennung und Dank ausgesprochen worden ist, auch aus Berlin, und das ist doch sehr wenig. Nun, meine Herren, es ist ja Ihre Sache, rvie Sie sich erkenntlich erweisen wollen. Thatsache ist aber, daß nicht sehr viel Anerkennung ausgesprochen worden ist. Nun haben Sie aber auch bereits eine Antwort, und zwar von seilen der Verlegerkammer; Sie haben die Ant wort, daß die Verleger sich ihr Recht der Bestimmung der Ladenpreise nicht nehmen lassen werden. Und, meine Herren, können Sie mir irgend einen anderen Stand nennen, wo der Abnehmer dem Fabrikanten — kaufmännisch ge sprochen — jagt: du mußt den Nettopreis so und so be stimmen ? Nun komme ich zu der Hauptsache, in der ich nicht mehr als Delegierter des Oefterreichisch-Ungarischen Vereins und als Sortimenter spreche. Den Aussührungen des Herrn Heinze bin ich mit großem Interesse gefolgt; es ist sehr vier Wahres an ihnen, so daß sie wohl verdienten, gedruckt und auch, wenn wir mehr Zeit haben, eingehend beleuchtet zu werden. Mir scheint aber, daß die Voraussetzung falsch ist. Man beruft sich auf den Paragraph, der dem Verleger das Recht zujchrecbl, den Laden- und Nettopreis zu be stimmen. Nun mache ich aufmerksam auf tz 3, Ziffer 4 und 5 der Statuten. Wovon handeln die Staturen? Der Zweck ist, den Ladenpreis zu schützen gegen Unterbietung. Ais die Statuten und die Verkehrsordnung versaßt wurden, hat niemand daran gedacht, daß die Verleger üen Sorti mentern zumulen würden, Mit 10 Prozent Ravutt zu arbeiten. Daß wir gewollt haben, daß dem Sortimenter das Minimum von 25 Prozent zugesprvchen werde, liegt doch in tz 8, Ziffer t; da ist ja gesagt, wenn ein Buch mit weniger als 2o Prozent geliefert wird, so hat der Sortimenter das Recht, es zurück zuschicken. Darin liegt, daß man annimmt, daß das Mini mum des dem Sortimenter gebührenden Ravatts 25 Prozent beträgt. Ist das nicht der Sinn? Ich habe es me anders ausgesaßt. Nun kommen aber solche Mißbräuche. Ich er kläre ais Sortimenter, Nicht als Mitglied des Börsenvereins- Borstandes: es ist unerhört, wenn zemand sagt: das Buch kostet netto 90 du mußt es aber mit 1 verlausen. Das ist geschehen; man hat es aber nie vorausgejehen, dag das so kommen könnte, und davor wahren wir uns in Oester reich - Ungarn mit sehr einfachen Mitteln. Gelegentlich der Beratung der Verkehrsordnung haben wir gesagt, es muß der Eventualität vorgebeugt werben, baß dem Sortimenter zu- gemutel wird, mit weniger als 25 Prozent zu arbeiten. Des halb haben wir der Kommission oorgefchlagen: nehmt einen Passus auf, worin es heißt: Bei Büchern, die mit weniger als 25 Prozent geliefert werden, ist dem Sortimenter gestattet, einen angemessenen Spesenzuschlag — der jedoch als solcher zu bezeichnen ist — in Anrechnung zu bringen. Wir haben uns so geholfen, und ich möchte Ihnen empfehlen, es doch aus einen Versuch ankommen zu lassen. Warum verkaufen Sie mit 10 Prozent, warum schlagen Sie nicht auf? Ich finde in unseren Statuten nicht angegeben, daß es Ihnen verboten sei. Dein Geiste des Statuts nach soll jeder leben können. Die ganze Organisation des Börsenverems beruht darauf, dag man dem Sortimenter Helsen will; die über wiegende Majorität der Verleger hat die Hand dazu geboten; wenn hier und da ein Verleger diesem Prinzip nicht huldigt, und aus gleichviel welchen Gründen im einzelnen Falle nur 10 Prozent Rabatt giebt, so schlagen Sie 20 oder 15 Prozent darauf. Ich möchte wissen, wer bas verwehren wollte. Der Fall ist meines Wissens noch nicht dageivejen, und ich glaube nicht, daß er den Börsenvereins-Vorstaud schon beschäftigt hat; aber daß jemand aus seiner Tasche beim Verkauf eines Buches zulegen soll, das kann doch aus keiner Bestimmung der Satzungen oder der Verkehrsordnung gefolgert werden. Herr Heinze hat unter den vielen Dingen, die er an geführt hat, noch eines nicht erwähnt, das sind die Kommis- fionsartikel. Ich selbst befinde mich in einer solchen Lage, indem ich die Spezralkarten des militär-geographischen Insti tuts seit einer Reihe von Jahren verlege. Vor nur wurden sie Mit 10 Prozent geliefert; ich habe Antrag aus Antrag gestellt und habe es endlich dahin gebracht, daß ich mit 25 Prozent dem Buchhandel liefern konnte. Was war die Folge? Man hielt unr vor, andere Kollegen machten es billiger, kurz, auf einmal wurde ich in meinem Rabatt um volle 10 Prozent beschnitten. Ich habe aber doch gedacht: üen Buchhandei läßt du es nicht entgelten, und habe den Buchhandel nur um 5 Prozent gekürzt. Was soll man aber machen, wenn die Behörde ein Werk herauSgiebt und sagt: ich gebe es Ihnen rn Kommission, aber Sie kriegen nur 25 Prozent! Was soll der Buchhändler da thun? Er nimmt es und giebt es mtt 15 Prozent. Sie sind aber nicht ver pflichtet, mit 15 Prozent zu arbeiten. Ich schlage auf jedes Buch drauf, das nur nicht mit 25 Prozent geliefert wird. Darin kommt der Punkt bezüglich des Volckmarschen Verzeichnisses. Ich glaube, daß bei den Preisen, die Herr Heinze angeführt gut, der Einband in dem Ordmarpreis mit verechnet war. So weil sind wir aber leider noch nicht, daß auf Einbanddecken und Einbände volle 25 Prozent Rabatt gegeben werden. Der Fall Reclam kann doch auch nur eine Ausnahme gewesen fern. (Zuruf: Die Regel!) DaS ist höchst sonderoar; üann würde ich die Sachen ttever selber binden lassen. Aber ich grbe doch anheim, ov es richtig ist, einen Antrag morgen einzuoringen, dem die Verleger durchaus ablehnend gegenüver- ftehen. Ich möchte empfehlen, den Antrag zurückzuziehen und oei späterer Gelegenheit vielleicht wieder vorzubringen. Aber meinen Vorschlag möchte ich bitten im Gedächtnis zu behalten. Nehmen Sie vei der nächsten Aenderung der Verkehrsordnung üen Antrag der österreichisch-ungarischen Buchhändler ruhig aus, lassen Sie sich ihn rn der Geschäftsstelle geben, ich habe mich überzeugt, daß der Motlvenberrcyt zur letzten Berkeyrs- orünuug, rn welchem unsere Anträge enthalten sind, noch vorhanden ist. Wir haben das längst durchgesuhrt und fühlen uns wohl dabei. «.Bravo!)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder