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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010831
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190108311
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19010831
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- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-08
- Tag1901-08-31
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 6779 Verleger kann nur Bücher drucken, die er in ihrer ganzen Auflage verkauft, oder wenigstens so rechnen, daß er an keinem Buche zusetzt? Ich glaube, kein Verleger wird je dieses Ideal erreichen; Wertheim aber kann es Er druckt nur Sachen, die absolut gehen; er hat sein großes Geschäft, er hat seine Filialen, er ist imstande, 1000 und 2000, ja 10 000 Exemplare in einem Jahre abzusetzen, wenn sich, wie es geschehen wird, sein Personal auf diese Sachen be sonders legt. Das kann er; er kann infolgedessen mit einem minimalen Nutzen arbeiten, kann die Sache viel billiger machen als der Verleger, kann auch viel größere Honorare zahlen, und wenn Sie heute erklären: die Warenhäuser sind Buchhandlungen wie wir, — welcher Autor, der sich heute noch scheut, einem Warenhaus seine Sachen anzubieten und auf einem Buche des Globus-Verlags als Autor zu figurieren, welcher Autor wird dann nicht zum Warenhaus gehen? Denn die Bedingungen, die ihm Wertheim stellen kann, kann kein anderer Verleger gewähren. Also, meine Herren Ver leger, Sie graben sich selbst das Grab; der erste, der kaput geht ist der Verleger; dann erst kommt der Sortimenter. Wenn nun aber einmal der Fehler gemacht worden ist, die Sperre über Wertheim zu verhängen, so ist es allerdings nur logisch, daß, wenn er wirklich bereit ist, die Bedingungen des Börsenvereins anzunehmen, die Sperre aufgehoben werden muß; dagegen wird sich wohl nichts sagen lassen. Aber es müßte ihm, sowie den Verlegern gleichzeitig kundgegeben werden, daß Lieferungen an Warenhäuser nach wie vor nicht gestattet sind. Meine Herren! Vor zehn Jahren, als die Frage der Warenhäuser in Berlin austrat, hat Wertheim schon seinen Geschäftsführer für die Bücherabteilung zu mir geschickt und mich bitten lassen, ihn in den Sortimenterverein und auch in die Vereinigung aufzunehmen. Wegen der Vereinigung habe ich ihn zu dem damaligen Vorsitzenden geschickt, im Namen des Sortimentervereins habe ich aber erklärt, daß ich absolut dagegen sein würde, ein Warenhaus als Mit glied aufzunehmen. Ich glaube auch, daß wir gar nicht dazu berechtigt sind, denn jedes buchhändlerische Statut, das des Börsenvereins wie das der Vereinigung oder der Sorti mentervereine, lautet einfach in dem einschlägigen Para graphen: aufnahmefähig ist jeder Buchhändler. Und das müssen wir doch festhalten. Wenn wir aber die Leute nicht in die buchhändlerischen Vereine aufnehmen, dann ist meiner Ansicht nach der notwendige Rückschluß, daß wir ihnen auch nicht zu buchhändlerischen Bedingungen liefern können; denn buchhändlerische Bedingungen kann nur der beanspruchen, der berechtigt ist, auch in buchhändlerische Vereine aus genommen zu werden. Von zweiens eins. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich ein Mitglied des Börsenvereins-Vorstandes über die Sache aussprechen und dem Sortiment die Beruhigung geben wollte, daß an Warenhäuser nicht geliefert werden soll. Wenn auf der einen Seite in so dankenswerter Weise dafür gesorgt wird, daß die Unterbietungen im Buchhandel aufhören, daß wir also in dieser Beziehung Ruhe und Frieden bekommen, wenn das Berliner Sortiment mit großem Widerwillen einerseits, mit großen Opfern anderseits sich den Satzungen des Börsen vereins gefügt hat, so müssen wir auch erwarten, daß wir nicht an die Warenhäuser ausgeliefert werden. Denn diese Konkurrenz ist das Sortiment nicht imstande zu ertragen. Das Sortiment hat mit dem Novitätenvertrieb u. a. der artige Spesen, daß sie kaum durch den Nutzen auf der anderen Seite ausgewogen werden; vielfach setzt es direkt dabei zu. Es kann also das gemischte Sortiment nur be stehen, wenn die Brotartikel ihm erhalten bleiben. Daß gerade in dieser Beziehung schon auf alle mögliche andere Weise allerlei abbröckelt, brauche ich Ihnen gegenüber kaum noch besonders zu betonen. Sehen Sie sich den neuen Zeitungstarif an. Ueber kurz oder lang wird uns dieser auch den Journalbuchhandel aus den Händen nehmen; — aber dagegen können wir nichts machen. Vielleicht hätte von seiten des Börsenvereins etwas dagegen geschehen können, aber ich glaube selbst nicht, daß es viel genutzt hätte, und ich will keineswegs einen Vorwurf damit aus gesprochen haben. Aber wenigstens soll der Börsenverein thun, was er thun kann, das Sortiment lebenskräftig zu erhalten, damit es weiter wirken kann für die deutsche Büchererzeugung und für die deutsche Kultur. Herr Carl Engelhorn-Stuttgart, I. Vorsteher des Börsenvereins: Meine Herren, Herr Prager hat mich auf gefordert, im Namen des Börsenvereins eine Erklärung in dieser Frage abzugeben. Der Vorstand des Börsenvereins ist sich selbstverständlich der Wichtigkeit und Tragweite dieser Frage in ihrem ganzen Umfange bewußt, er wird gewiß die Sache aufs allerreiflichste erwägen und die Interessen des Sortiments wahrnehmen, soweit es in seiner Macht steht; davon dürfen Sie überzeugt sein. Aber eben weil diese Frage von so eminenter Tragweite und Wichtigkeit ist, haben wir uns gesagt: wir dürfen in dieser Frage keine Entscheidung treffen, jetzt in einem Moment, wo zum Teil ein neuer Vorstand an die Stelle des seitherigen tritt. Wir haben deshalb die Frage bis nach der Messe vertagt, um in Gemeinschaft mit den neugewählten Mitgliedern des Vor stands die Sache ernstlich zu prüfen und zu erwägen. Wie Herr Prager schon richtig ausgeführt hat, würde es nicht möglich sein, die Sperre aufrecht zu erhalten, wenn das Warenhaus Werlheim die Bedingungen, die man ihm stellt, acceptiert: wenn es Kaution stellt und die bündige Erklärung abgiebt, nicht mehr zu unerlaubten Bedingungen zu verkaufen. Das würde schon rechtlich nicht zulässig sein, weil es nicht mehr auf unseren Satzungen basieren würde. Wollten wir das Warenhaus Wertheim ferner gesperrt halten, nachdem es kategorisch erklärt, sich unseren Ver kaufsbedingungen fügen zu wollen, so würde es mit Erfolg gegen den Börsenvereins-Vorstand klagbar werden können. Wir haben uns darüber auch mit unserem Rechtsbeistand eingehend beraten. Wir würden erstens verurteilt werden, die Sperre aufzuheben, wir würden aber auch für den ver ursachten Schaden verantwortlich gemacht werden können. Das ist der erste Teil der Frage, in dem ich mit Herrn Prager übereinstimme. Was den zweiten Teil betrifft, daß, wenn die Sperre aufgehoben wird, nachher die Verleger verhindert werden sollen, an das Warenhaus Wertheim zu liefern, so weiß ich vorläufig keinen Weg, wie der Börsenverein die Verleger zwingen soll. In den Satzungen ist ein solches Verfahren nicht vorgesehen; es müßten also, das würde ich für den einzigen Weg halten, wie es bei der Verlegererklärung bezüglich der gesperrten Firmen geschehen ist, die Verleger zu einer freiwilligen Erklärung aufgefordert werden. Das ist ein Weg, der denkbar wäre, über den beraten werden kann; zu welchem Resultat die Beratung führen wird, kann ich heute noch nicht sagen. Vorsitzender: Ich bin ebenso dem Herrn Prager wie dem Börsenvereins-Vorsteher Herrn Engelhorn für seine Aus führungen dankbar; die Sache wird uns voraussichtlich in der nächsten Zeit noch sehr angelegentlich beschäftigen. Hoffen wir, daß die Angelegenheit für den Buchhandel zu einem derartigen Ende führt, das sowohl für das Sortiment wie für den Verlag als ein ersprießliches bezeichnet werden kann. 895'
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