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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1901
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- Erscheinungsdatum
- 13.06.1901
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- Deutsch
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sichtigung. Weitere Exemplare werden an geeignete Personen versandt, mit der Bitte, in ihrem Wirkungs kreise ftir die Angelegenheit thätig zu sein. 3. Die Permanente Kommission wird ersucht, die Aus führung dieses Beschlusses in die Hand zu nehmen. Ib. In der Ueberzeugung, daß die Geisteswerke des aus gedehntesten Schutzes bedürfen, wird die Ansicht aus gesprochen, daß das Uebersetzungsrecht in allen Ländern dem Verfasser des Originalwerkes innerhalb der von der Berner Konvention festgesetzten Grenzen zugestandeu werden solle. Das ständige Bureau des Kongresses wird in Ueber- einstimmung mit den Verlegervereinen die Revision der jenigen internationalen Verträge anstreben, deren Be stimmungen mit vorstehendem Beschluß in Widerspruch stehen. II. Es herrscht Einverständnis darüber, daß, obschon die verschiedenen Beschlüsse zur Erzielung des Beitritts neuer Länder zur Berner Union verschieden gefaßt sind, es dem mit der Ausführung der Kongreßbeschlüsse betrauten Organe Vorbehalten werden soll, diejenige Fassung und diejenigen Mittel zu wählen, welche es als die zur Erreichung des ge wollten Zieles zweckmäßigsten erachtet. Die Annahme des Antrags gab dem Präsidenten Herrn Albert Brockhaus erwünschten Anlaß, Herrn Mühlbrecht für seine langjährigen Bemühungen um diese Angelegenheit im Namen des Kongresses zu danken. Diesen Dank sprach er auch den Herren Vandeveld und Ollendorff und den in der Sektion um diese Sache verdienten Herren aus mit dem aufrichtigen Wunsche, daß die vereinten Bemühungen Erfolg haben möchten und diese Frage alsbald aus der Diskussion verschwinden möchte. Aus der Sektion 8 berichtete Herr De. Alfred Giesecke über die Zollverhältnisse von Büchern mit Rücksicht auf neue Handelsverträge. Sein Bericht liegt wie die anderen im Druck vor. Eine beigefügte Tabelle giebt eine vorzügliche Uebcrsicht über Ein- und Ausfuhrmengen von Büchern, Karlen, Stichen, Bildern, Musikalien re. und über die einschlägigen Produktionsmengen. Herr vr. Giesecke begründete mit kurzen Worten den folgenden Antrag der Sektion 8: Der Kongreß beschließt, daß die nationalen Vereine alle möglichen Schritte bei den in Betracht kommenden Stellen der verschiedenen Länder thun sollen, um die Zoll pflichtigkeil von Büchern da, wo sie besteht, aufzuheben und da, wo sie etwa droht, zu verhindern. Dieser Antrag wurde vom Kongreß mit großer Mehr heit angenommen. Ein Antrag des Herrn Commandatore Treves, Mai land, der die Hinzufügung der Worte: »oder zu verringern« in Vorschlag brachte, wurde abgelehnt. Auch der Antrag des Herrn Bailly-Baillitzre, Madrid, der dahin zielte, bei Unmöglichkeit der völligen Beseitigung eines Zolls für Bücher wenigstens die Aufhebung des Zolls für Postsendungen zu verlangen, wurde abgelehnt. Das Protokoll der Verhandlungen der Sektion 8 über den Gegenstand verlas Herr Friedrich Carl Geibel. Es bezeugte eine lebhafte Beteiligung der Sektionsmitglieder an der Besprechung. In der Plenarversammlung nahmen zu dieser Sache außer dem Berichterstatter Herrn vr. Giesecke die Herren Treves, Mailand, Bailly-Baillidre, Madrid, Heinemann, London, Konegen, Wien, und Bonnier, Stockholm, das Wort. Nach erfolgter Annahme des Antrags der Sektion sprach der Präsident allen mit dieser Beratung beschäftigt Gewesenen Achtvndsechzlgster Jahrgang. den Dank des Kongresses aus, insbesondere dem Bericht erstatter Herrn vr. Alfred Giesecke für die mühevolle Arbeit seines Berichts und die höchst wertvolle tabellarische Uebersicht, die eine weitere Verbreitung verdiene Aus Sektion 6 (Musikalienhandel) erstattete Herr Hinrichsen, Leipzig, Bericht. Das Ergebnis der Sektions- beratungen liegt in zwei Anträgen vor, von denen der erste wie folgt lautet: Der Kongreß spricht folgende Wünsche zur Anstrebung gemeinsamer Normen für den völkerverbindenden Verkehr im Musikalienhandel aus: 1. Der vom Verleger festgesetzte Ladenpreis ist die zu beachtende Grundlage für den Verkauf von Musi kalien und für das in jedem einzelnen Lande bräuch- liche Rabattierungssystem für den Verkauf an das Publikum. 2. Für die Umrechnung des Ladenpreises in fremde Währungen ist in jedem einzelnen Lande eine Einigung der heimischen Musikalienhändler anzustreben und thunlichst mit den Mustkalienverlegern der Länder fremder Währung zu vereinbaren. 3 Der in einigen Ländern noch nicht ganz geschwundene Brauch, den Musikalien überhohe Ladenpreise auf zudrucken, ist als eine geschäftlich ungesunde Maß regel, die das gesamte Rabattierungssystem unnatür lich steigert, möglichst zu beseitigen. 4. In jedem einzelnen Lande sind die Normen für den Verkauf an das Publikum durch die zuständigen Ver eine aufzuzeichnen und den Vereinen des Musikalien handels der andern Länder mit dem Ersuchen der Beachtung für den Verkauf dorthin mitzuteilen. 5. Es ist eine annähernde Gleichmäßigkeit der Höchst rabatte für das Publikum in den verschiedenen Ländern anzustreben. 6. Jedes öffentliche Angebot von Rabatt an das Publikum hat zu unterbleiben. Dieser Antrag fand einstimmige Annahme. Der Herr Präsident fügte dem Ausdruck seines Dankes an die Sektionsmitglieder die Bemerkung hinzu, daß der Leipziger Musikalieuhandel stolz sein könne, daß ein Antrag, der in seiner Durchführung eine so erfreuliche Gesundung der materiellen Verhältnisse des Musikalienhandels aller Länder bedeute, auf die Leipziger Tagung des Verleger kongresses zurückgeführt werden könne. Auch der zweite Antrag der Sektion 0 wurde mit der selben Einstimmigkeit angenommen. Er lautet: Der Kongreß spricht den Wunsch aus, durch die Landesgesetzgebungen und internationalen Verträge den Urheberrechtsschutz in der Weise aus zudehnen, daß der Inhaber des Vervielfältigungsrechts gegen die Fabrikanten von auswechselbaren Cylindern, Blättern, Rollen, Bändern, Scheiben, welche geschützte Musikwerke zur Verwendung auf mechanischen Musik instrumenten wiedergeben, Vorgehen kann. Der Plenarversammlung schlossen sich unmittelbar die Sektionssttzungen von ^ und 8 an. Am Nachmittage des 12. Juni fanden Besichtigungen der Ausstellungen des deutschen Buchgewerbehauses und von zahlreichen großen Geschäftshäusern des Leipziger Buch handels und Buchgewerbes durch die Kongreßmitglieder statt. Am Abend vereinigte man sich in dem schönen neuen Saale des Zoologischen Gartens zu einem Bierabend, zu dem der Verein der Buchhändler zu Leipzig den Kongreß eingeladen hatte. Am Donnerstag Nachmittag findet die Schlußsitzung des Kongresses statt. 62ü
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