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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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^ 10, 17. Februar 1906. Nichtamtlicher Teil. 1819 Schulbüchern und Lehrmitteln bestätigt. Cs wird darin vor geschrieben, von welcher Größe und Beschaffenheit die zu den Schulbüchern zu verwendende Schrift sein müsse. Kursiv z. B. soll gänzlich ausgeschloffen sein. Ferner werden die Länge der Zeilen und die Größe der Spatien festgesetzt, auch wieviel Buchstaben auf den Quadratzentimeter gehen dürfen. Jnbezug auf Papier und Druckerschwärzesind gleichfalls bestimmte Vorschriften gegeben.— Zeitungsnachrichten zufolge soll in nächster Zeit die Ver öffentlichung von interimistischen Gesetzen, die nichtperiodische Presse betreffend, erfolgen, wodurch Bücher und Broschüren von jeglicher Zensur befreit werden. Cs verbreitete sich sogar das Gerücht, daß auch die Oberpreßverwaltung bald aufgehoben und dafür ein Komitee zur Beaufsichtigung der Presse geschaffen werden solle. Dieses Komitee werde dann mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung treten, um alle Personen, die vermittelst der Presse sich Vergehen zu schulden kommen lassen, der gerichtlichen Verantwortung zu unterziehen. Daß die Oberpreßverwaltung mit der Staats anwaltschaft auch jetzt schon in regem Verkehr steht, beweist die Bekanntmachung, daß 92 Zeitungen und Zeitschriften dem Kriminal gericht und alle in St. Petersburg erscheinenden Zeitungen und Zeit schriften, ohne Ausnahme, dem Friedensrichter angezeigt worden sind (was hier bereits mitgeteilt wurde). Um die bevorstehende, große Belastung der Gerichte einigermaßen zu mindern, soll eine Vermehrung der Staatsanwaltschaftsbeamten und die Er richtung eines neuen Kriminaldepartements geplant sein. Einst weilen sind die Zensoren noch mit Arbeit überhäuft; sie müssen alle Zeitungen und die massenhaft erscheinenden, zum Teil sehr verfänglichen Broschüren lesen und alles, was nach den bisherigen Gesetzen unerlaubt ist, anstreichen und der Staatsanwaltschaft melden. Wie die aus diesen zahlreichen Anklagen hervor- gehenden Prozesse schließlich entschieden werden, ist zweifelhaft; wahrscheinlich werden die meisten resultatlos verlaufen. — In Anbetracht, daß es notwendig sei, Vorkehrungen zu treffen, um verschiedenartige Interpretationen der neu zu erlassenden Prcß- gesctze zu verhüten, beschloß der Senat, alle Angelegenheiten, die sich auf Preßdelikte beziehen, künftig nicht im Kriminal-Kassations departement, sondern in den Plenarversammlungen dieses Departements zu beraten. — Der -Bücherbote« vom 25. Dezember v. I. (7. Januar 1906) berichtet, daß in letzter Zeit in St. Petersburg über dreißig Buch druckereien zeitweise durch die Polizei geschlossen wurden. Auf Anordnung des St. Petersburger Polizeimeisters mußten alle in den Auslagen der Buchhandlungen und Schreibmaterialien läden ausgestellten Bilder, Postkarten usw. politischen Inhalts sofort entfernt werden. Cr befahl ferner, daß die Zeitungsver- käuser in den Straßen das Publikum weder durch Ausrufen noch durch Anhalten belästigen dürfen, und erklärte, daß Zuwider handelnde auf administrativem Wege zu Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten oder zu Geldstrafen bis zu 500 Rubel verurteilt werden würden. Am 28. Dezember vorigen Jahres (10. Januar 1906) fand im Vücherladen der Gouvernemeuts-Landschastsbehörde von Ssaratow durch die Gendarmerie eine Haussuchung statt. Es wurden nicht nur die Büchervorräte, sondern auch sämtliche Angestellte gründ lich, aber durchaus nicht sorgfältig, sondern sehr rücksichtslos, durchsucht, so daß der Geschäftsführer gegen diese Behandlung zu protestieren sich veranlaßt sah. Die Prozedur währte von acht Uhr abends bis Mitternacht. Alles, was nicht mit dem Vermerk -Von der Zensur erlaubt« versehen war, wurde abgesondert. Als aber ein Protokoll ausgenommen werden sollte, fand man, daß die Mehrzahl der angeblich verdächtigen Drucksachen einen durchaus unverfänglichen Inhalt hatte. Schließlich wurde dennoch eine An zahl Bücher und Broschüren beschlagnahmt. Einer von den Zeitungsverlegern, die von der Staatsanwalt schaft beim Friedensrichter wegen Übertretung der Preßgesetze verklagt worden waren, und zwar Herr A. Ssuworin, Herausgeber der -Nowoje Wremja-, wurde freigesprochen. Die unter dem Präsidium von D. Kobeko eingesetzte Kom mission zur Cntwerfung der neuen Preßgesetze verfügte betreffs der aus dem Auslande eingeführten Drucksachen, daß diese der Zensur nicht mehr unterliegen sollen. Ausgenommen sind illu strierte Postkarten, die von Zensurheamten an der Grenze zu be sichtigen sind. Die Grenzzollämter erhalten Verzeichnisse derjenigen Bücher und Zeitschriften, die nicht eingelassen werden dürfen. Die Liste der verbotenen Zeitungen und Zeitschriften soll eine zwei jährige Gültigkeit erhalten. Vom St. Petersburger Ober-Appellationsgericht wurde das zeitweilige Verbot folgender Zeitungen und Zeitschriften ver fügt: »Der Specht», »Die Freiheit-, -Die Nordische Stimme-, »Der brennende Schwefel«, »Der Beobachter-, »Unsre Tage-, »Die Sturmglocke», »Die Arbeiterstimme-, »Der Freund- (im jüdischen Jargonl, die esthnische Zeitung -Edasi«. Vom Zensurkomitee wurden folgende periodisch erscheinende Schriften verboten: »Die Flamme«, -Der Windbruch«, die lettische -St. Petersburger Zeitung«, »Rußlands Wiedergeburt-, Bauer und Arbeiter-, »Unsre Stimme- und »Die Arbeiterwoche«. Durch Verfügung der Zensurbehörde wurden in den St. Peters burger Buchhandlungen die erlaubt gewesenen Broschüren: A. Bach, »Wirtschaftliche Skizzen« und A. Arnould, »Die Leichen der Kommune« konfisziert. Ferner wurden mit Beschlag belegt: D. Ssedoj, -Das wirtschaftliche Leben Englands im XVIII. und XIX. Jahrhundert«, A. Bebel, »Die zukünftige Gesellschaft«, und F. Dahn, »Die allgemeine, konstituierende Versammlung«. Die Veröffentlichung der Übersetzung von F. Lassalles Werken ist von der Zensur untersagt wurden. — Die Generalversammlung der Gesellschaft russischer Musikalien oerleger und-Sortimenter faßte folgenden, einstimmigen Beschluß: Die Geschäfte sollen vom 15. Januar bis zum I. Junj und und vom 15. August bis zum 15. Dezember um acht Uhr abends, vom 1. Juni bis zum 15. August um sieben Uhr abends und vom 15. Dezember bis zum 15. Januar um neun Uhr abends ge schlossen werden; an allen Tagen des Jahrs — mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage — wird morgens um neun Uhr geöffnet. An Sonn- und an vierzehn besonders bezeichneten hohen Festtagen (außer am letzten Sonntag vor Weihnachten) bleiben die Geschäfte geschlossen. Diese Bestimmungen sollten am 15./28. Januar 1906 in Kraft treten.— Unter den St.Petersburger Studenten wird geplant, die russischen Dörfer mit populären Schriften über öffentliche Fragen, Volks und Landwirtschaft, Meteorologie, Finanz- und Polizeirecht usw. zu versorgen. »Universität und Politik- ist der Titel eines von dem Ver band St. Petersburger Universitätsstudenten und dem Akademischen Verband der Hörerinnen weiblicher Universitätskurse heraus gegebenen Buchs, in dem aucki die Frage behandelt wird, ob es an der Zeit sei, den Kampf gegen das Eindringen der Politik in den höhern wissenschaftlichen Unterricht zu beginnen. Das Buch enthält nicht nur beherzigenswerte Gedanken über dieses Thema, sondern auch reiches historisches Material. — Die kaiserliche Naturforscher-Gesellschaft in Moskau feiert Heuer ihr hundertjähriges Bestehen. Ihr Gründer war Professor G. I. Fischer von Waldheim. Während des abgelausenen Jahr hunderts hat diese Gesellschaft eine lange Reihe von wertvollen Arbeiten herausgegeben. Die Zahl ihrer Mitglieder beträgt fünfhundert. — Die in historischer, sittenschildernder und literarischer Be ziehung bemerkenswerten, von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Werke der Kaiserin Katharina II. sollen, mit sechzehn Bildnissen der Kaiserin geschmückt, im Laufe dieses Jahres beendet werden. Der bekannte hervorragende Literarhistoriker Pypin war bis zu seinem Tode mit dem Sammeln und Ordnen des Materials beschäftigt. In St. Peters burger literarischen Kreisen erzählt man von einem Briefe, den Graf Leo Tolstoj an die Akademie der Wissenschaften, deren Ehrenmitglied er ist, gerichtet haben soll, als man ihm den zuletzt erschienenen Band der Werke der Kaiserin übersandte. Graf Tolstoj soll das Buch an die Akademie zurückgesandt und ge schrieben haben, daß er es für sich als nützlich nicht anerkennen könne und daß er sich wundere, weshalb die Akademie ihre Tätig keit einer so undankbaren Aufgabe gewidmet habe. Diese ver alteten Werke einer weder hervorragenden, noch selbständigen Verfasserin hätten es durchaus nicht verdient neu herausgegeben zu werden. — Der Priester G. Petrow will in Moskau eine Tageszeitung unter dem Titel »Gottes Wahrheit- herausgeben, deren Haupt aufgabe darin bestehen soll, die Bedürfnisse des Volkes, der Bauern, Arbeiter, Dienstleute usw., zu erörtern, namentlich aber auch für die Erneuerung des kirchlichen Lebens zu kämpfen. — Gras L. N. Tolstoj soll von einem amerikanischen Verleger 241*
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