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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1906
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- Deutsch
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1816 Nichtamtlicher Teil. ^IF 40, 17. Februar 1906. Nichtamtlicher Teil Betrachtungen über die Wrrtabschätzung von Vrrlagsartikeln bei Aufstellung von Inventur und Bilanz. Das deutsche Handelsgesetzbuch schreibt bekanntlich im ß 40 vor, daß bei Aufstellung des Inventars und der Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Werte anzusetzen sind, der ihnen in dem Zeitpunkt bei zulegen ist, für den die Aufnahme stattftndet. Während der Kaufmann und Fabrikant in der Regel feste Anhaltspunkte für die Bewertung seiner Warenbestände in den zurzeit marktgängigen Preisen hat, fehlen dem Buch händler solche so gut wie ganz; denn z. B. selbst ein seit Jahren eingeführtes Schulbuch kann durch ein den modernen Ansprüchen noch mehr entsprechendes ersetzt, ein von einem hervorragenden akademischen Lehrer geschriebenes Lehrbuch kann bald nach dessen Tode durch ein solches seines Nach folgers verdrängt werden. In beiden Fällen ist eine be deutende Entwertung der Vorräte die selbstverständliche Folge. Es verlohnt sich deshalb vielleicht der Mühe, einmal darüber nachzudenken, wie sich der Verlagsbuchhändler bei Bewertung der Artikel seines Verlags zu stellen hat, um einerseits die gesetzliche Vorschrift zu erfüllen, und anderseits seine Inventur- und Bilanzaufstellung in Einklang zü bringen mit den Erfordernissen der Einkommensteuer- Einschätzung. Ausdrücklich bemerke ich, daß es sich in nachstehenden Zeilen nicht um Aufstellung unumstößlicher Grundsätze handeln kann und soll. Beabsichtigte ist vielmehr nur eine Anregung und eventuelle Herbeiführung einer anderweitigen Mei nungsäußerung über diesen wohl gewiß nicht unwichtigen Gegenstand. Ein unverkauftes Buch, im buchhalterischen Sinn als »Ware« gedacht, unterscheidet sich von fast jeder andern un verkauften Ware — Kunsterzeugnisse etwa ausgenommen — dadurch, daß seine ursprünglich gewünschte und erhoffte Ver wertung nicht unbedingt anzunehmen ist. — Ein Sack Kaffee, ein Hut Zucker sind Verbrauchsgegenstände, die, wenn sie nicht einer zufälligen Vernichtung anheimfallen, unbedingt eine Realisierung zu erwarten haben. Nicht so ein Buch; nach ihm kann unter Umständen nie wieder ein Mensch fragen. Daraus ergibt sich gewissermaßen schon von selbst die Fragwürdigkeit einer für ein unverkauftes Buch über seinen Makulatur- bezw. Einstampfwert hinaus gehenden Bewertung. Ich bin mir wohl bewußt, daß ich mit dieser Schluß folgerung vielleicht weite Verlegerkreise verblüffen und bei manchen Kopfschütteln Hervorrufen werde. Sogleich soll übrigens noch bemerkt werden, daß nach dem bekannten Satz »Keine Regel ohne Ausnahme« sehr wohl auch der Fall eintreten kann, daß bisher unverkaufte Verlagsartikel einen so gut wie sichern Schluß auf ihre Realisierbarkeit zulassen — man denke z. B. an den plan mäßigen Vertrieb der großen Konversations-Lexika u. dergl. — Daß hierbei andre Grundsätze für die Bewertung Platz greifen können, unterliegt keinem Zweifel. Daß der Gedanke der Bewertung von Verlagsvorräten, deren Absatzsähigkeit ungewiß ist, zum Makulatur- bezw. Ein stampfwerte nicht so unerhört ist, wie es im ersten Moment den Anschein haben mag, und daß die Einkommensteuer- Einschätzungsbehörde bei richtiger Darlegung der Gründe gegen diese Art der Bewertung wahrscheinlich nichts ein zuwenden haben würde, will ich in folgendem an einem konkreten Beispiel darzutun versuchen. Angenommen, der Inhaber eines neugegründeten Ver lagsgeschäfts habe im ersten Jahre seiner verlegerischen Tätigkeit insgesamt 50 000 ^ für Herstellung von zwölf Verlagsartikeln aufgewendet. Laut Ausweis des Verlags-Skontros, aus dem sich be kanntlich das Ergebnis hinsichtlich des Gewinns oder Ver- lusts an jedem einzelnen Artikel ersehen läßt, hat der Erlös aus 3 Artikeln bereits die für diese aufgewandten Her stellungskosten überschritten, bei drei weitern hat er diese annähernd gedeckt, bei den verbleibenden 6 aber ist er hinter diesen zum Teil nicht unerheblich zurückgeblieben. Der Gesamterlös für sämtliche >2 Artikel soll sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 35 000 ^ gegenüber der schon erwähnten Herstellungssumme von 50 000 ^ beziffert haben. Würde der Geschäftsinhaber nun die unverkauft gebliebe nen Exemplare sämtlicher zwölf Verlagsartikel, gleichviel ob sie auf eignem Lager oder als Disponenden auf Sortiments- lagern befindlich sind, mit ca. 15 000 ^ in die Inventur einstellen, so würde er weder einen Brutto-Gewinn noch einen Brutto-Verlust zu verzeichnen haben. Was berechtigt ihn aber zur Einstellung des genannten Betrages? Kann er auch nur mit einiger Sicherheit sagen, daß er aus den zurzeit unverkauften Exemplaren noch den fraglichen Betrag lösen werde? Kann anderseits nicht aber auch der Fall eintreten, daß, abgesehen von den drei ersterwähnten, offenbar gangbaren Artikeln, auch aus der zweiten, vielleicht auch aus der dritten Gruppe sich noch der eine oder andre als ertragreich erweist, in welchem Falle also die Einstellung von ca. 15 000 ^ zu niedrig gegriffen sein würde? Gewiß würde in einem wie in dem andern Falle sich die unzutreffende Einstellung an Hand der Absatzergeb nisse der folgenden Geschäftsjahre gewissermaßen von selbst korrigieren; indessen möchte ich doch der Erwägung einmal anheimstellen, ob sich nicht folgende Art der Bewertung empfehlen dürfte. Der nicht gedeckte Betrag der Herstellungskosten — in unserm Falle 15 000 ^ — wird abzüglich des Makulatur- bzw. Einstampfwertes der unverkauften Vorräte vorläufig als Verlust betrachtet. Angenommen, im zweiten Geschäftsjahre würden aus diesen 12 Verlagsartikeln 20 000 ^ gelöst. Dieser Betrag könnte annähernd voll als Bruttogewinn gelten; denn etwas herabmindernd würde nur der in der Inventur bei Eröffnung des zweiten Geschäftsjahrs vorgetragene Makulatur- bzw. Einstampfwert wirken, dem aber auch wieder der am Ende des zweiten Geschäftsjahrs er mittelte neueinzustellende Makulatur- bzw. Einstampf wert gegenübertreten würde. Denkt man sich dies durch mehrere Jahre fortgesetzt, wobei der Erlös aus denjenigen Artikeln, die sich nicht so gangbar erwiesen haben, daß neue Auflagen in Aussicht genommen werden könnten, natur gemäß allmählich mehr und mehr sinken würde, so würde das wirkliche Erträgnis im jedesmaligen Jahresgewinn zur Erscheinung kommen; der Steuereinschätzung entginge kein Pfennig; eine zu hohe wie zu niedrige Bewertung der je weiligen Verlagsvorräte wäre vermieden. Man muß sich nur vergegenwärtigen, daß wenn die Wertabschätzung alljährlich genau nach denselben Grund sätzen erfolgt, auch der Effekt immer gleich sein muß; d. h. wenn ich die Bewertung nach dem Makulatur- bzw. Einstampfwerte alljährlich vornehme, so erhalte ich dasselbe Ergebnis, wie wenn ich sie Jahr um Jahr z. B. mit dem Herstellungswerte oder nach sonst einem aus dem oder jenem Grunde richtiger erscheinenden Grundsätze einstelle.
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