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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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1680 Nichtamtlicher Teil. 37, 14. Februar 1906. genossenschaft gern nach, indem wir hiermit an unsere Leser, soweit diese der Bernfsgenossenschaft als Mitglieder angehdren, in ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse die Bitte richten, der Berussgenossenschaft die vorgeschriebenen Lohnnachweisungen schnellstens zugehen zu lassen. Red. Statistik des Warenverkehrs. — Dem Deutschen Reichs anzeiger vom 10. Februar 1906 entnehmen wir die folgende Be kanntmachung: »Der Bundesrat hat beschlossen: 1. ein neues Statistisches Warenverzeichnis nebst Anlage X) Verzeichnis derjenigen Waren, für welche in die Verkehrs nachweisungen I, 1^, II, IIL., IV und IVL. die statistische Nummer und zugleich die handelsübliche Benennung einzutragen sind, ö) Verzeichnis derjenigen Waren, welche nach anderen Maß stäben als nach Gewicht oder neben dem Gewicht auch nach an deren Maßstäben anzumelden sind, Oh Verzeichnis derjenigen Waren, für welche neben den Mengen der Wert anzumelden ist, 2. ein neues Verzeichnis der Massengüter, 3. neue Ausführungsbestimmungen und Dienstvorschriften zu dem Gesetz, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, mit dem 1. März 1906 in Kraft zu setzen. -Von dem Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, nebst den Ausführungsbcstimmungen und Dienstvorschriften, ferner von dem Statistischen Warenverzeichnis nebst Anlagen und dem Verzeichnis der Massengüter und endlich von dem auf Grund des Z 1 der Ausführungsbestimmungcn auf zustellenden alphabetischen Verzeichnis zum Statistischen Waren verzeichnis werden Handausgaben hcrausgegeben, welche durch R. von Deckers Verlag, G. Schenck in Berlin 81V., Jerusalemer straße 56, zu beziehen sind. »Berlin, den 10. Februar 1906. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Graf von Posadowsky.» Amtliche Post- und Eisenbahn karte des Deutschen Reichs.— Das Zentralblatt für das Deutsche Reich, hcrausgegeben im Reichsamt des Innern vom 9. Februar 1906, bringt folgende Bekanntmachung. Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs. Von der im Kursbureau des Reichs-Postamts neubearbeiteteu Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs sind jetzt die Blätter III und XIV erschienen. Es umfaßt: das Blatt III den nordöstlichen Teil von Mecklenburg und den nordwestlichen Teil von Pommern (von Doberan bis Kolberg), das Blatt XIV die Provinz Schlesien mit Ausnahme des nordwestlichen Teils. Die Blätter können im Wege des Buchhandels zum Preise von 2 ^ für das unausgemalte Blatt und 2 „E 25 für jedes Blatt mit farbiger Angabe der Grenzen von dem Verlage, dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser (Berlin IV. 35, Potsdamerstraße 110), bezogen werden. Berlin IV. 66, den 2. Februar 1906. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Im Aufträge: (gez.) Gieseke. Karten der englischen Kolonien. — Die Herstellung eines groß angelegten Kartenwerkes für das britische Kolonial reich wurde in der letzten Sitzung der Londoner -koz-al Lso- graxöioai 8ooietz-« von Professor Scott Elliot warm befürwortet. Der Wiener Zeitung wird darüber berichtet: Der Vortragende ging davon aus, daß das Fehlen genauer Karten von Natal bei Beginn des südafrikanischen Kriegs als ein schwerer libelstand empfunden wurde. Die geographische und geologische Kenntnis der überseeischen Besitzungen Englands läßt fast überall viel zu wünschen übrig. Den russischen Forschungen in Sibirien und in der Mandschurei, den Forschungen der Amerikaner auf ameri kanischem Boden, der wissenschaftlichen Arbeit des Deutschen Reichs in Ost-Afrika vermag England, so erklärte Professor Elliot, in den letzten Jahren nichts Gleichwertiges an die Seite zu stellen. In den von englischen Kolonien vorhandenen Karten, die zum Teil mit großer Sorgfalt gearbeitet sind, vermißt Elliot genauere Angaben über das Vorkommen und die Lage von Wald, Grasland, einer Gebirgsflora usw. Es gebe keine englische Karte, die den Interessenten erkennen läßt, wo er mit Rücksicht auf die Bodenverhältnisse Aussichten habe, in den Kolonien Kohlen, Gold und Petroleum anzutrcffcn. Ebenso enthalte keine englische Kolonialkarte Angaben darüber, wo Rindviehherden fort- kommen oder wo etwa ein Ansiedler Weideland und Kornland antreffen könne. Von den in der Sitzung anwesenden Mitgliedern des Kriegsamts und der Admiralität wurde die Dringlichkeit einer neuen und alle Territorien umfassenden kartographischen Aufnahme des englischen Kolonialreichs anerkannt und die Hoffnung ausgesprochen, daß das Unterhaus die nötigen Mittel, insgesamt etwa drei Millionen Pfund Sterling, bereitstellen werde. Ein Anfang ist mit einer genauen Landesaufnahme in den Kolonien an der Goldküste und am Oranje-Fluß sowie in Südnigerien bereits gemacht. Mit neuen geographischen Forschungen in Britisch-Ost-Afrika soll im April d. I. begonnen werden. Aus der Rechtsprechung. Z 130 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. — Ein Fehlen wichtiger mündlicher Ncbenabreden im Bestätigungsschreiben des Lieferanten ist vom Käufer sofort zu rügen, widrigenfalls er die Annahme gegen sich gelten lassen muß, daß das von den Parteien Gewollte richtig und erschöpfend >m Bestätigungsschreiben ausgenommen sei (Ober-Landesgericht Hamburg, 30. Mai 1905. Rechtsprechung d. O.LG. Bd. 12 S. 13. — -Das Recht-, Hrsg. v. Soergel (Hannover, Helwingj, X. Jahrg. Nr. 3.) ' Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Mömorial äs la liörairis krauyaiss. Lsvus öeöäomaäairs äss livres. 8ommairs äs rsvuss importantes, Lomsuolaturs äo nouvsautss kiavgaises st stravAsrss. VsrlaZ von L. Os 8ouäis>- in karis. 13. labrZanA Lr. 1—4. (äavuar 1906.) 4". 8. 1—48. ^.ulrtiovs-Latalogs von Martinas Lijöokk im LaaZ: 1) OataloAus van äo Liöliotöelrsn nagslatoo äoor äs Leeren Or. ä. O. öranäos, ^mötsuaar voor äs ösosksninA äer Inäisoös talsn. Liöliotksoaris v. b. Latav. Lsvootsoöap v. Xuostsn sn IVstenscöappso ts Uatavia, L. äs IVijs, Lpotbslrer ts 's-Oravsnöags sn anäsrsn Lsvattsnäs aitmuntsoäs oaäs sn nisurvs vvsrlren over: ^arärijüslrunäs, LtörwArapöis, Reiren, Lolonisatis, Xustralis, -Vmerilca sn ^Irilra. Latuurvvstsnsobappsn (vooral Llantüunäs) vvaaröij Asvosgä eijn esn geässlts van äs Libliotössk van ssn Ksrvsrso Looglssraar in äs 8taatsrvgtousokappsv, ovsr: 8ooiolozis, 8taatbuisüonälranäs, Vrbsiäersvraagstuü, 8ooia1isms sn ssnigs anäers vsreamslinAso von vverksn ovsr: Oesokisäsuis, Lsäsr- lanäsobs LiaatsbesobrijvinA, Militaria, IVijsbsKSsrts, ksoöts- vvstensobap, Vaalen I-sttsrsn, 8oboons Lunstsn. 8". 218 p. 3547 nos. — VsrüoopinA! Van 22 Lsbruari tot 1 Maart. 2) Lataloßus van äs bslavgrijüs Libliotüselr naxslatsn äoor Lrok. 6. L. Lismano, Looglesraar aan äs Inäisoös InstsllinA ts Oslkt. Lsvattsnäs vsriren ovsr: ^arärijirslrunäs so Ltöno- Zrapöis stlijäsoörittsn, Vsrramslvsrösn, Lritsoö-Inäis, Lsäsr- lanäsoö-Oost-Inäis, Löilippijnsn, Oöina sn äapan, ^astralis, Xlriöa snx. — Loäsäisost sn 2snäing). Oostsrsoös Valsn (^.IlAsmssns vsrösu sn 8emitisoös Valsn, Valsn van Lritsoö- Inärs, sn?., Valsn van äsn Inäisoösn Lroöipsl, Valsn äsr Löilippijnsn sn van Lol^nssis). — 8". 30 p. 585 nos. — VsrlrooxiüA: 21 Isöruari 1906. Pers onalnachrichten. Anton Menger st. — In Rom ist am 6. d. M. der frühere ordentliche Professor für österreichisches Zivilprozcßrecht an der Universität Wien Or. Anton Meng er (geb. 1841) gestorben. Dem Lehrkörper der Universität Wien hat er von 1872 bis 1899 angehört. Um die Ausbildung des sozialen Rechtsgebiets hat er sich große Verdienste erworben. Von seinen Werken nennen wir folgende: Die Zulässigkeit neuen tatsächlichen Vorbringens in den höhern Instanzen. — System des österreichischen Zivilprozeßrechts in rechtsvergleichcnder Darstellung. — Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag. — Das bürgerliche Recht und die besitzlosen Volks klassen. — Uber die sozialen Aufgaben der Rechtswissenschaft. — Neue Sittenlehre. — Er besaß eine der bedeutendsten Sammlungen sozialpolitischer Schriften und Werke. Diese schätzbare Bibliothek hat er der Universität Wien letzlwillig vermacht.
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