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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1906
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- Deutsch
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^ 37, 14. Februar 1906. Nichtamtlicher Teil. 1679 durchdringen; es wurde ihm vielmehr folgendes entgegen gehalten: Vor allen Dingen war die Getäuschte so lange, als sie die Anfechtung nicht erfolgreich durchgeführt hatte, noch immer mit den Verpflichtungen aus dem Kaufverträge belastet, und sie befand sich auch in der Gefahr, daß ihrer Anfechtung der Erfolg versagt bleiben könne. Ihrer Partei behauptung hätten die Angaben des Angeklagten als Zeugen gegenübergestanden, und ebenso sprach der Wortlaut der von ihr Unterzeichneten Urkunde selbst gegen sie, und es wäre am Ende auch nicht ausgeschlossen gewesen, daß der Richter ihrer Versicherung, sie habe ein Formular unterschrieben, ohne von seinem Inhalt Kenntnis genommen zu haben, gar keinen Glauben geschenkt hätte. Außerdem aber besteht auch ein anfechtbares Geschäft immer noch sz lange, bis es nicht zu Falle gebracht morden ist, an und für sich in Kraft. Es wäre denkbar, daß die Frau die Anfechtungssrist ver säumt oder in sonst irgend einer Hinsicht etwas versehen und dadurch ihren Anspruch verwirkt hätte Nun machte aber der Angeklagte noch folgenden Einwand: Der Bestellerin sei gar kein Vermögensschaden widerfahren; denn wenn sie auch die Verpflichtung auf sich geladen hätte, das Buch zu beziehen und zu bezahlen, so hätte sie ja dafür den entsprechenden Gegenwert bekommen, ihr Ver mögen wäre also trotz der Hingabe des Geldes unverändert gleich hoch geblieben; denn für den verausgabten Betrag hätte sie das Buch, das einen gleich hohen Marktpreis habe, empfangen; es hätte also nur eine Änderung der Form, nicht aber des Inhalts und des Bestandes ihres Vermögens stattgefunden. Auch das konnte jedoch dem Angeklagten nicht zugegeben werden. Ganz dahingestellt bleiben kann es — so etwa führen die Urteilsgründe aus —, daß ja manches Buch teurer verkauft wird, als seinem wirklichen Werte entspricht; denn jedenfalls hatte das Werk für die getäuschte Frau nicht einen Gebrauchswert von gleicher Höhe, wie der Kaufpreis war, sie hätte also einen Gegenstand, der für sie nach Maß gabe ihrer Verhältnisse nur einen Wert von drei Mark ge habt hätte, mit fünfzehn Mark bezahlen müssen. Auch das treffe aber nicht zu, daß für den aufgewendeten Kaufpreis ein gleich hoher Wert in das Vermögen der Frau getreten wäre. Die Unrichtigkeit dieser An schauung zeige sich schon, wenn man den Fall setze, daß sie das Buch weiterveräußert hätte Es sei kaum an zunehmen, daß es ihr geglückt wäre, hierbei denselben Preis zu erzielen, den es ihr selbst gekostet hatte. Gleichgültig könne es auch sein, daß sich die Firma X dazu bereit befand, von dem Vertrag zurückzutreten und ihren Anspruch auf Bezahlung des Werkes fallen zu lassen; denn immerhin sei durch die Handlungsweise des Angeklagten, sei es auch nur vorübergehend, ein Zustand herbeigeführt worden, durch den die Frau mit allen Pflichten aus dem Kaufvertrag belastet und darum auch in ihrem Vermögen geschädigt worden war. Daß dieser Schaden nachträglich wieder auf die eine oder auf die andre Weise gut gemacht worden sei, könne die Tatsache nicht rückgängig machen, daß er einmal vorhanden war, und das wiederum genüge, vm den ganzen Sachverhalt vom Gesichtspunkt des tz 263 des Straf-Gesetz- buchs als strafbar erscheinen zu lassen. vr. jur. Biberfeld. Kleine Mitteilungen. Firmen- und Verlagsveränderungen. — Die heutige Nummer des Börsenblatts bringt an der Spitze des Anzeigenteils zum ersten Male eine Zusammenstellung geschäftlicher Einrich tungen und Veränderungen im deutschen Buchhandel. — Diese erste Liste umfaßt den Zeitraum vom 1.—10. Februar; in der Folge soll sie jedoch regelmäßig wöchentlich (Mittwochs) erscheinen und stets über die Geschäftsvorfälle der voraufgegangenen Woche berichten. Sie zerfällt in 2 Abteilungen. Die erste Abteilung: Firmcnänderungen und Kommissionswechsel, wird nach dem Alphabet der Städte alle Eintragungen in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister, Geschäfts-Eröffnungen und Auflösungen, Teilhaber-Aufnahmen und -Austritte, Prokura- Erteilungen und -Aufhebungen, Gcschäftsverkäufe, Adressen- Änderungen, Konkurse, Kommisions-Übernahmen und -Wechsel, kurz alle dergleichen geschäftlichen Vorkommnisse zusammenfassen. Berücksichtigt werden alle in amtlichen Blättern und im Börsen blatt ergangenen Ankündigungen und die in Leipzig über Kom missionswechsel re. verteilten Zettel. Direkte Mitteilungen von Firmen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie durch Beifügung einer amtlich ergangenen Anzeige belegt werden. Diese erste Abteilung der Liste soll es dem Buchhändler erleichtern, sein Buchhändler-Adreßbuch und andres Versendungs - und Adressen-Material aus dem Laufenden zu halten. Die zweite Abteilung der Liste: Verlags- und Preis änderungen, bezweckt die gleiche Erleichterung für den Buch händler bei Instandhaltung seiner Kataloge. Alle Verlags und Preisänderungen, Aufhebungen des Ladenpreises und Ver bote werden hier aus den verschiedenen Abteilungen deS Börsen blatts nach dem Alphabet der Titel zusammengestellt. In diese Liste werden nur solche Änderungen ausgenommen, die im Laufe der vorhergehenden Woche von den Verlegern im Börsenblatt angezeigt worden waren. Für eine fehlerfreie Bearbeitung dieser Liste ist es wünschenswert, daß die Herren Verleger usw. in An zeigen über Verlags- und Preisänderungen re. den betreffenden Bücher-Titeln stets das Erscheinungsjahr hinzufügen. Möchte die neue Einrichtung im Buchhandel Anllang finden und vielen die bezweckte Erleichterung gewähren! Red. * Zur Konkurs ordnung. — Auf eine bedenkliche Erscheinung im Geschäftsleben wird in einer Eingabe hingewicscn, die der Verband der Vereine Kreditrcform e. V. in Leipzig neuerdings an den Reichstag gerichtet hat, um eine Änderung der Konkursordnung in dem Sinne zu erreichen, daß auch in Fällen, wo eine zur Durchführung des Konkursverfahrens genügende Masse nicht vorliegt, der Ablehnungsbeschluß auf Staatskosten öffentlich bekanntzugeben ist. Danach ist die Zahl der wegen mangelnder Masse abgelehnten Konkurse von 1150 im Jahre 1901 auf 1575 im Jahre 1904 gestiegen. Das muß um so auffälliger erscheinen, als die Zahl der Konkurse, bei denen eine zur Eröffnung des Verfahrens ausreichende Masse vorhanden war, in demselben Zeitraum abgenommen hat. Nach Ansicht des Verbandes dürfte die erwähnte Erscheinung wohl wesentlich darauf zurückzuführen sein, daß die Schuldner, über deren Ver mögen mangels Masse das Konkursverfahren nicht eröffnet wird, in der Weise einseitig begünstigt werden, daß die Abweisung des Kontursantrages nicht öffentlich bekannt gegeben wird. Dieser Zustand bildet gewissermaßen einen Anreiz für solche Schuldner, deren Masse zwar nur gering, aber immerhin noch groß genug ist, daß sie zur Eröffnung des Konkursverfahrens ausreichen würde, alles aufzubieten, um ihre Aktiven so zu vermindern, daß der etwaige Antrag auf Konkurseröffnung wegen mangelnder Masse abgewiesen werden muß. Diesem bequemen Mittel, sich die lästige Veröffentlichung der Konkurseröffnung zu ersparen, sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Das lasse sich durch die von dem Verband der Vereine Kredilreform beantragte Abänderung des H 107 der Konkursordnung erreichen. * Handelsverkehr zwischen der Schroeizund Spanien. — Das Handelsprovisorium zwischen der Schweiz und Spanien ist bis zum 1. Juli 1906 verlängert worden. ^Unfallversicherung. — Die Lagerei-Berufsgenossen schaft teilt uns mit, daß in diesem Jahre eine weit größere An zahl ihrer Mitglieder, als dies sonst der Fall zu sein pflegt, mit der Einsendung der der Berechnung der Beiträge zu gründe zu legenden Jahreslohnnachweisungen im Rückstände ist. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind diese Nachweisungen bis zum 12. Februar einzureichen. Mitglieder, die dieser Pflicht nicht Nachkommen, machen sich nicht nur straffällig, sondern es trifft sie auch gesetzlich der Verlust jedes Einspruchs gegen die dann seitens der Berufsgenossenschaft festgestellten Lohnbeträge. Wir kommen daher dem Ersuchen des Vorstandes der genannten Berufs- 223'
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