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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1901
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- Deutsch
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9720 Nichtamtlicher Teil. 273, 23. November 1901. Nichtamtlicher Teil. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Das Land gericht I in Berlin hat am 17. September den Verlagsbuchhänd- ler Gustav Adolf Dewald wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft in zwei Fällen zu einer Gesamtstrafe von sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte ließ im März d. I. eine Ansichtspostkarte er scheinen, die die Ermordung des Gymnasiasten Winter in Könitz darstellte; im Mai ließ er dann eine weitere Karte folgen, auf der die Ermordung der Agnes Ruscha zu Polna abgebildet war. Die Karten wurden in den Zeitungen angekündigt und kamen auch in den Handel. Wer der Autor der beiden Karten ist, konnte vom Gerichte nicht festgestellt werden, es wurde deshalb nur gegen Herrn Dewald als Verleger Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft sah in den beiden Karten eine öffent liche Beschimpfung von Einrichtungen und Gebräuchen der jüdischen Religionsgesellschaft, insbesondere des Gebrauchs des Schlichtens. Das Landgericht hat jedoch eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft selbst als vorliegend erachtet. Die Beschimpfung wurde darin erblickt, daß bei dem Beschauer der Eindruck erweckt wird, der Ritualmord werde von der jüdischen Religionsgesellschaft gebilligt oder wenigstens geduldet. Auf Grund der Gutachten eines Rabbiners und eines anderen Sach verständigen hat das Gericht als erwiesen angesehen, daß es in der jüdischen Religionsgesellschaft keinen sanktionierten Ritual mord giebt. — Außer dem Vergehen gegen § 166 St.-G.-B. fällt dem Angeklagten noch ein solches gegen ZA 6 und 19,1 des Paß gesetzes zur Last, da er auf den Postkarten nicht den wirklichen Drucker, sondern sich selbst als Drucker angegeben hat. Das Gericht hat aber wegen dieses letzteren Deliktes keine besondere Strafe ausgeworfen, da beide Strafthaten in rechtlichem Zusammen flüsse stehen. Die Revision des Angeklagten kam am 19. d. M. vor dem Reichsgerichte zur Verhandlung. Er beschwerte sich besonders darüber, daß die beiden von ihm benannten Sachverständigen nicht ebenfalls gehört worden seien. Aus den Akten ergab sich, daß der Gerichtshof sich nach Vernehmung der von der Staats anwaltschaft gestellten Sachverständigen sich für genügend informiert gehalten hat. Die Rüge konnte aber schon deshalb keinen Erfolg haben, weil es im Ermessen des Gerichtes steht, Sachverständige zu hören oder nicht. Des weiteren suchte die Revision nach zuweisen, daß eine anerkannte jüdische Religionsgesellschaft im Staate nicht besiehe, also auch nicht beschimpft werden könne. Dabei war aber außer acht gelassen worden, daß das Reichs gericht schon vor vielen Jahren ausgesprochen hat, daß die jüdische Religionsgemeinschaft eine im Staate bestehende Religionsgesell- schast im Sinne des A 166 St.-G.-B. sei. Bestritten wurde, daß der Angeklagte das Bewußtsein des beschimpfenden Charakters der beiden Postkarten gehabt habe. — Was endlich das Vergehen gegen das Preßgesetz betrifft, so wurde behauptet, der Angeklagte habe sich zur Herstellung der Postkarten eine Druckerei gemietet gehabt und sich deshalb für berechtigt gehalten, sich als Drucker zu nennen. Der Reichsanwalt beantragte in der Verhandlung vor dem Reichsgericht die Verwerfung der Revision, da sie in jeder Hinsicht unbegründet sei. Unbedenklich sei auch die Annahme, daß eine Beschimpfung durch bildliche Darstellungen begangen werden könne. — Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der Revision. Beschlagnahme. — Die im Verlag von Karl Minde in Leipzig erschienene Druckschrift -Die Beichtregeln vor dem öster reichischen Abgeordnetenhause nach der Moraltheologie des Heiligen Alphonsus Maria de Liguori rc. von Prokop Deiß« ist auf Be schluß des Amtsgerichts I zu Berlin vom 9. November wegen Ver stoßes gegen Z 184 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Beschlag belegt worden. Versteigerung von Kupferstichen und Handzeich nungen. — Die Kupferstich-Versteigerung bei I. Halle in München ergab an den beiden ersten Tagen (11. und 12. November) folgende Preise: Nr. 61 und 62, die Portraits von vier englischen Admiralen erzielten schwarz 390, in Farben 750 — Ein kleines Portrait der Amelia, Prinzessin von Großbritannien, in Farben von F. Bartolozzi brachte 900 — Nr. 155, ein Schabkunstblatt, -spielende Kinder- von Park, nach Beechey 1600 — Nr. 280, eine Mutter mit ihrem Kinde nach Cosway von Bartolozzi ging für 1280 ^ in eine Privatsammlung, während das teuerste Blatt des ersten Tages, Nr. 313, eine der berühmten »Promenaden- von L. PH. Debucourt, in den Besitz des König lichen Kupferstichkabinetts in Dresden überging, das sich schon einer berühmten Sammlung von Farbstichen erfreut. Nr. 372, das Portrait Ludwigs XV., vom Erfinder des Farbstiches Jakob Christoffel Le Blon, eines geborenen Frankfurters, wurde nach heißem Kampfe für 4320 ^ der Kunsthandlung F. A. C. Prestel- Frankfurt zugeschlagen. Die alten Farbstiche Nr. 371, Carlo Lasinio, Portrait Eduard Dagotys, brachte 1650 ^ (M. Meder-Berlin), während die frühen Farbstiche Nr. 373/74 vom Königlichen Kupfer stichkabinett in Dresden für 900 und 410 erworben wurden. Für einen Farbstich nach Hamilton -Die Alpenschäferin- wurden 850 >l, für ein schwarzes Schabkunstblatt nach Hoppner, von I. Uoug ge stochen, -Mutter und Kinder- 2250 ^ bezahlt. In der Abteilung Handzeichnungen brachte eine Kreide- und Kohlezeichnung von Sir Thomas Lawrence, ein Kinderbildnis, 2910 ^ (Artaria- Wien); Bartolozzi, Bleistift- und Rötelzeichnung, zwei Mädchen 410 Boucher, Kreidezeichnung 330 Gabriel Max, Rötel zeichnung 225 Ramberg, das Portrait Goethes, erzielte 410 ^; zwei Zeichnungen des Tiermalers Joh. Elias Ridinger 355 eine Zeichnung von George Romney 360 (London); Nr. 637, ein Studienblatt von Anton Watteau 275 ^ (L. Rosenthal, München). — Vom dritten Tag, 13. November, ist folgendes zu melden: Nr. 741, ein Farbstich von Th. Burke nach Angelika Kauffmann, ein sehr hübsches Damenportrait, leider oval aus geschnitten, brachte 750 .F6. Für französische Farbdrucke wurden hohe Preise bezahlt; so brachten die Blätter von Janinet nach Laoreince, Nr. 749 und 754, 610 und 760 (Stutt gart); Nr. 750 und 752, 500 und 1110 (München); Nr. 751 795 ^ (Leipzig). Die Blätter des Erfinders des Golddruckes, Louis Marin, sehr hübsche, dekorative Blätter, erzielten Nr. 816 700 (Berlin), Nr. 817 700 ^ (Stutt gart). Zu den hervorragendsten Blättern dieser Samm lung gehören die englischen Farbstiche nach Gge. Mailand; sie brachten entsprechende Preise: Nr. 857/68, 2 Blatt, -Der Besuch in der Kostschule- und -Der Besuch bei der Amme auf dem Lande- erzielten, und zwar die schwarzen Abdrücke 935 die Blätter in Farben 3580 für welchen Preis sie in ein holländisches Privathaus gingen. Ferner brachten von den Morlands Nr. 840 510 Nr. 841/42 1150 Nr. 843 1620 Nr. 844 1150 Nr. 845 995 Nr. 846 500 >6; Nr. 849 1325 Nr. 850 405 Nr. 852 365 ^6; Nr. 853 515 Nr. 858 2310 Nr. 859 700 -F; Nr. 861 -Die Angelpartie-und Pendant, schwarz 1070 ^; Nr. 862, dieselben Blätter in Farben gedruckt, 2980 Nr. 985, ein Flug blatt zur polnisch-russischen Geschichte vom Jahre 1568, wurde zu 290 verkauft. Buchdruckpreise. — Aus Berlin liegt uns ein Cirkular vom November 1901 vor, das von 173 Buchdruckfirmen Berlins und einiger Provinzstädte unterzeichnet ist und davon Mitteilung macht, daß die Unterzeichneten Firmen den Beschluß gefaßt und sich gegenseitig auf diesen Beschluß verpflichtet haben, die durch den neuen Lohntarif verursachte Steigerung ihrer Produktions kosten durch entsprechende Preiserhöhungen auszugleichen. Der neue Lohntarif tritt am 1. Januar 1902 auf fünf Jahre in Kraft. Er bestimmt eine durchschnittliche Lohnerhöhung um 7hz"/o und die einheitliche Durchführung der neunstündigen Arbeitszeit auch im Maschinenbetriebe. Allgemeiner deutscher Schulverein. — Dem Allgemeinen deutschen Schulverein zur Erhaltung des Deutschtums im Auslande ist schon vor einiger Zeit der Großherzog von Sachsen-Weimar beigetreten. Neuerdings haben sich auch der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und der Großherzog von Oldenburg ihm angeschlossen. Preisgekrönte Bühnendichtungen. — Die Berliner Zeitschrift -Bühne und Welt- hat ein Preisausschreiben für dramatische Dichtungen in einem Akte veranstaltet und als Prämien für die nach dem Urteile des Preisrichter-Kollegiums drei besten der eingesandten Arbeiten als ersten Preis 500 ^6, als zweiten 300 und als dritten 200 -E festgesetzt. Um den preisgekrönten Autoren auch mit möglichster Schnelligkeit zur Aufführung zu ver helfen, haben sich der Redaktion der genannten Zeitschrift gegen über die Direktoren der Stadttheater von Bremen, Hamburg- Altona und Leipzig verpflichtet, die drei preisgekrönten Einakter gegen Zahlung der üblichen Tantiemen alsbald aufzuführen, l Nachdem am 9. Oktober die Gutachten sämtlicher Preisrichter ein- ! gelaufen waren, ergab sich folgendes: Den ersten Preis erhielt die
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