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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1901
- Sprache
- Deutsch
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9586 Sprechsaal. 270, 19. November 1->01. aber fort: Die Belastung der Beträge gestatte ich mir als eine Ungchörigkcit zu bezeichnen, lehne dieselbe mit aller Ent schiedenheit ab und schließe Ihre werte Firma hierdurch für die Zukunft von allen Besprechungen in meinen verschiedenen Zeit schriften aus.« Also: für die Bestellungen der Firma Hartleben verantwort lich ist die Redaktion, das -Ausschließcn« aus dem Gesichtskreise und dem Einflußbereiche der letzteren besorgt aber die Firma Hartlcben. — Das ist jedenfalls eine originelle Einrichtung, die wir interessant finden würden, wenn wir, um sie kennen zu lernen, nicht 20 einbüßen sollten. Dieses lehnen wir unserseits aller dings -mit aller Entschiedenheit, ab; zunächst aber möchten wir, um der Firma Hartleben die Vorstellung von unserem Begriff der-Gchörigkeit- und des Rechtes, sowie ihres -Obligos-zu erleich tern, unsere Verlagskollegen ersuchen, sich an dieser Stelle über den Fall zu äußern. Stuttgart, 1. November 1901. Hobbing L Büchle. Erwiderung. An der schwungvollen Tirade der Firma Hobbing L Büchle in Stuttgart, mit der diese ihr Märtyrerthum auf dem Gebiete des Besprechungsexemplare--Unwesens« vorklagt, ist für den Gesamtbuchhandel wohl nur von Interesse: ob ich die kritischen Rczensionsartikcl verlangt habe oder nicht. Und in dieser Richtung ist die geschätzte Gegnerin nicht ganz beim Thatsächlichen geblieben; um Stimmung zu machen, konstruiert sie von mir -gezeichnete Bestellzettel- u. s. w., die gar nicht existieren. Ich habe mich als Verleger nie mit Herren Hobbing L Büchle befaßt, nie von den selben etwas bestellt, wohl aber werden seit Jahrzehnten in meiner Firma für alle, meine Fachjournale berührenden Neuigkeiten vorgedruckte Jnserateinladungen nach dem Novitäten - Verzeich nisse des Börsenblattes herausgeschrieben, die neben der Em pfehlung zur Insertion auch die Aufforderung zur Einsendung von Rezensionsexemplaren enthalten. Diese Drucksortc kommt mir auch von anderen buchhändlerischen Zeitschriftenverlegern täg lich vor Augen und hat wohl kaum die Bedeutung eines Bestell zettels. Die mir für meine Journale zugehenden Rezensions exemplare werden stets in promptester Weise an deren Redakteure befördert; weiter geht meine Verantwortlichkeit nicht, und es ist mir in meiner Praxis überhaupt noch nicht vorgekommen, daß man eine ausbleibende Besprechung durch die Berechnung des ver geblich gelieferten Rezensionscxemplares dem betreffenden Ver leger gegenüber ausglcicht. In diesem Sinne mußte die prin zipielle Zurückweisung der Faktur der Herren Hobbing L Büchle erfolgen. Eine frühere -Mahnung- wird entschieden in Abrede gestellt, da der Fall untersucht worden wäre. Der Redakteur der -Deutschen Rundschau für Geographie und Statistik- (XXIV.Jahrg.i, Herr Professor Or. Fr. Umlauft, an den ich die Herren Hobbing L Büchle behufs Auskunftserteilung verwies, weil ich die gleichzeitig erfolgte Fakturierung prinzipiell ablehnen mußte, steht seit zwan zig Jahren an deren Spitze und ist mir Bürge für die sorgsame Verwendung der Rezensionsexemplare, die für diese Zeitschrift ein- laufen. Die Bestätigung des Redakteurs der -Deutschen Rundschau für Geographie und Statistik» über den richtigen Empfang der kriti schen Rezensionsexemplare liegt vor mir. Der jährliche Eingang an Besprechungsexemplaren für meine Zeitschriften zählt nach vielen Hunderten von Büchern — es ist absolut ausgeschlossen, daß ich oder irgend ein anderer Verleger die Haftung sür diese tragen kann; vermag es doch nicht einmal der Redakteur, welcher einen Teil des Einlaufes wieder an seine Fachreferenten verteilt. Wer so wie meine Firma selbst in reger Verlagsproduktion steht und jährlich tausende und aber tausende von Rezensions exemplaren versendet, kann unmöglich alle die Ansprüche, welche neuerdings an dieser Stelle an die deutsche Presse gemacht werden, gut heißen. Ich finde vielmehr, daß unsere Journale für den deutschen Verlagsbuchhandel mehr leisten als die Zeit schristen der übrigen zivilisierten Welt, und daß der Buch handel mit diesem gegenseitigen Verhältnisse nur alle Ursache hat zufrieden zu sein. Nur dürfen die Ansprüche nicht übermäßig wer den und der Presse nicht selbstverständliche Frondienste zumuten. Wollte ich für alle, trotz wiederholter Erinnerungen aus- bleibenden Besprechungsbelege, Fakturen ä la Hobbing L Büchle an die betreffenden Verleger senden, so würde ich wohl bald auf- hörcn, mich der Gunst der Presse zu erfreuen; so aber drücke ich oft ein Auge zu, weil mir das, was auf der einen Seite aus bleibt, auf der anderen zehnfach vergolten wird. Der Raum ge stattet nicht, dies hier weiter auszuführen, die Thatsache aber und meine, gewiß nicht alleinstehende dankbare Empfindung für die Unterstützung des Verlagsbuchhandcls d urch die deuts che Presse bleiben aufrecht. Von diesen Gesichtspunkten aus mußte ich, der ich selbst in meinen Zeitschriften große Opfer an Raum, Druck und Papier, sowie Beförderungskosten und Regien für Bücher besprechungen ohne irgend einen direkten oder indirekten Vorteil für mich bringe, die mir gegenüber ersolgte gewalt- thätige Belastung von Rezensionsexemplaren seitens der Firma Hobbing L Büchle ablehnen und diese, um mich selbst sür die Zu kunft zu schützen, von weiteren Vergünstigungen in meiner Sphäre ausschließen. Wien, den 15. November 1901. A. Hartleben. Lieferungswerk mit Berechnung pro komplett. (Vgl. Nr. 265 d. Bl.) Die bei wissenschaftlichen Zeitschriften schon längst und neuer dings von einigen Verlagshandlungen auch bei Lieferungswerken geübte Praxis, auf feste Bestellungen den Betrag für das ganze Werk, bezw. den ganzen Jahrgang im voraus zu erheben, muß entschieden beklagt werden. Das Publikum wird nur in Ausnahmefällen geneigt sein, den Preis auch an den Sortimenter im voraus zu entrichten. Ganz abgesehen davon, daß in dem immerhin denkbaren Falle der Unfähigkeit eines Verlegers, das im voraus berechnete Werk vollständig zu liefern, der Sortimenter wohl allein der Verlust träger sein würde, läßt sich doch die Belastung des Sortimenters mit einer Vorausbezahlung an den Verleger kaum begründen. Denn einmal genügt rechtlich die auf der ersten Lieferung ab gedruckte Erklärung -Der Erwerb der ersten Lieferung verpflichtet zur Abnahme des ganzen Werkes-, um den Verleger vor dem Abspringen des Abonnenten von dem Werke oder der Zeitschrift, ehe sie vollständig, zu schützen; anderseits dürfte doch der Ver leger Autorenhonorare, Papier-, Druck- und Buchbinderkosten auch kaum im voraus bezahlen. Ist schon das Ueberhandnehmen der Barpakete, die einzeln berechnete Bücher enthalten, als ein wirtschaftliches Uebel zu be zeichnen — bei ganz geringfügigen Objekten liegt ja die Buchung in Jahresrechnung weder im Interesse des Sortimenters noch des Verlegers —, so muß das Vorausberechnen einzelner Teile von Zeitschriften und Lieferungswerken, deren Preis den Betrag von 6 ord. für das ganze Werk oder den ganzen Jahrgang über steigt, als eine erhebliche Gefahr für die Leistungsfähigkeit des Sortiments und damit indirekt auch für den Verlag bezeichnet werden. Will der Sortimenter, was schließlich nicht ausbleiben kann, auch vom Publikum Vorausbezahlung fordern, so werden seine Bemühungen, Abonnenten zu gewinnen, immer seltener von Er folg begleitet sein. Hat aber der Verleger nicht ausdrücklich das Publikum sowohl, als auch den Sortimenter bei Ueber- sendung der ersten Lieferung daraus hingewiesen, daß die Fort setzung zwar in gewissen Zeiträumen erscheint, aber nur gegen Vorausbezahlung für das ganze Werk bezw. den ganzen Jahr gang geliefert wird, so ist der Sortimenter entschieden berechtigt, die Lieferung gegen jedesmalige Bezahlung des pro rata, auf diese entfallenden Betrages zu beanspruchen. Der Nichtunterzeichnete. 86Ü6ll6!r, ^t1»8 8UXVVI6U8, 1752. (Vergl. Nr. 241, 249, 251, 266 d. Bl.) Nachdem Or. V. Hantzsch aus der Fülle der Bücherschätze der königlichen öffentlichen Bibliothek in Dresden erschöpfende Mit teilungen betreffs der verschiedenen Ausgaben des Atlas gebracht hat, ist wohl ohne Zweifel anzunehmen, daß die Ausgabe von 1752, um die es sich hier handelt, überhaupt keine Prospekte führte, und daß dem alternden Atlas erst in der Ausgabe von 1775 von Schenck jun. mehr oder weniger Prospekte, als -letzter Versuch-, wirklich beigegeben worden sind. Das ist meine Meinung. Mich interessiert jedoch die Mitteilung des Herrn Or. Hantzsch noch nach anderer Richtung hin. Wenn schon die -Vier Prospekte von Leipzig, nach allen vier Gegenden- kostbar und wert sind, heute noch vervielfältigt zu werden, so sind es die uns jetzt be kannt gewordenen -Fünfzehn Prospekte der vornehmsten Häuser Leipzigs- jedenfalls noch mehr und kostbarer als die elfteren. Sollte sich wohl ein kapitalkräftiger Leipziger Verleger oder Kunst drucker bereit finden, diese seltenen Blätter in der Originalgröße zu vervielfältigen, unter Umständen auch den Rat der Stadt Leipzig um Unterstützung bei der Herausgabe anzugehen? Charlottenburg: 5. Charles Otto Bouillon. Warenhaus - Buchhandel. Das Warenhaus Hermann Berger in Görlitz zeigt im -Neuen Görlitzer Anzeiger- Nr. 265 vom 10. November 1901 das übliche Durcheinander von Waren an, wie solches in Geschäften dieser Art zu finden ist. Lotte Bach, Berliner Range kostet dort -jeder Band statt 100 nur 78 Pfennig!- X.
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