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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1901
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- Deutsch
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Lwrü.wmtl s. ö. deutschen Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 9061 Eine Alkerspensionskaffe für Buchhändler. Der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Buchhand- lungs-Gehilfen-Verbandes hat vor einiger Zeit die Vertrauens männer aufgefardert, gelegentlich der für den Herbst bevor stehenden Neuwahlen der Vertrauensmänner und ihrer Stell vertreter auch über den Ausbau der Jnvaliden-Zuschußkasse und die Beschaffung der erforderlichen Mittel eine Aussprache herbeizuführen. Diese Anregung steht im Zusammenhang mit einer von dem Wiener Vertrauensmann Herrn Sturtzel beantragten und auf der letzten Hauptversammlung des Ver bandes einstimmig angenommenen Resolution folgenden Wort lauts: »Die 27. Hauptversammlung spricht im Prinzip aus, daß es nunmehr Hauptaufgabe des Verbandes sei, dahin zu wirken, die Jnvaliden-Zuschußkasse zu einer Alters- und Jn- validenpensionskasse mit allen zu Gebote stehenden Mitteln auszubauen.« Neben den Neuwahlen stand dieses Thema als haupt sächlichster Punkt auch auf der Tagesordnung der vom Kreise Schwaben am 21. Oktober abgehaltenen Kreisversammlung und gab Anlaß zu einer lebhaften und ausgedehnten Debatte. Wie gar nicht anders zu erwarten, stand man dem Projekt an sich durchweg sympathisch gegenüber und nur über die Aussichten auf eine baldige Verwirklichung des schönen Planes gingen die Meinungen namentlich im Anfänge auseinander. Es wurde der Einwand erhoben, daß man, so lange an die Witwen- und Waisenkasse noch alljährlich größere Anforde rungen gestellt würden und sich noch nicht absehen ließe, wann der Beharrungszustand eintreten werde, von einer Neu gründung bezw. Erweiterung, so wünschenswert und segens voll sie auch sein möge, Abstand nehmen solle. Gegenwärtig bei den trüben wirtschaftlichen Verhältnissen sei auch kaum auf eine reichliche Unterstützung seitens der Prinzipalität zu rechnen und eine Erhöhung der Beiträge hätte angesichts des jetzt schon nur langsamen Anwachsens der Mitgliederzahl auch ihre Bedenken. Von hoffnungsfreudigerer Seite wollte man diese Gründe nicht gelten lassen, und eine mehr optimistische Auffassung sollte denn auch die Oberhand behalten, allerdings auf Grund von Vorschlägen, die auch den Pessimisten diskutierbar und unter Umständen aussichtsvoll erschienen. Zunächst wurde vorgeschlagen, damit man nicht den jüngeren Kollegen den Eintritt in den Verband zu sehr erschwere, eine Beitrags erhöhung zu Gunsten der neuen Kasse erst etwa vom 28. bis 30. Lebensjahre an eintreten zu lassen, dann jedoch für alle Mitglieder obligatorisch. Mit Recht wurde hervorgehoben, daß der jetzige Verbandsbeitrag im Verhältnis zu den ge botenen Vorteilen ungemein bescheiden sei und daß Ange hörige anderer Stände, die pekuniär weniger gut gestellt seien als wir Buchhandlungsgehilfen, für ihre Hilfskassen ganz andere Beiträge, bis zum drei- und vierfachen der unseligen, willig zahlen, um sich gegen die Wechselfälle des Lebens thunlichst sicher zu stellen. So dürfe denn auch uns eine Beitragserhöhung von etwa 6 ^ jährlich nicht unmög lich und unerschwinglich erscheinen. Außer diesem einen Weg zur Erreichung des gesteckten Zieles wurde noch zur Erwägung gegeben, ob sich nicht für diese neue Kasse das System des Kaufs von Rentenanteilen einführen ließe, ein Rentenanteil, etwa den Betrag von 100 Jahresrente darstellend. Als Zeit für den Beginn der Aus zahlung einer Altersrente wurde an das 65. Lebensjahr ge dacht. Um die Prämien in den Verhältnissen des Buch handlungsgehilfen entsprechenden Grenzen zu halten, müßte natürlich der Grundsatz ausgesprochen werden, daß eine Rück zahlung im Falle des vorzeitigen Todes des Versicherten nicht stattsindet. Das mag im ersten Augenblick als Härte er scheinen, ist es aber unseres Erachtens nicht. Denn Jeder Achtuiidsechzigster Jahrgang. kann mit der Möglichkeit rechnen, das fünfundsechzigste Lebens jahr zu erreichen und dann in den Genuß einer Pension zu treten, für die er gerade wegen jenes Grundsatzes nur verhältnismäßig geringe Prämien bezahlt hat, kurz, es hat jeder Versicherte die gleichen Chancen. — Zur Uebernahme wenigstens eines Rentenanteils sollte vom dreißigsten Lebens jahre an jedes Verbandsmitglied verpflichtet sein. Für das Rentenanteilssystem wurde noch, und das wohl mit gutem Grunde, ins Feld geführt, daß gewiß mancher weitblickende Prinzipal gern die Gelegenheit benutzen würde, sein Interesse an der Kasse dadurch zu bekunden, daß er für verdiente^Angestellte seiner Firma selbst Anteile kaufte. Die Fälle seien ja erfreulicherweise nicht selten, sondern bildeten die Regel, daß sich Prinzipale gedrungen fühlen, für in ihrem Dienst ergraute und nicht mehr arbeitsfähige Angestellte ein zutreten. Durch den frühzeitigen Einkauf des Betreffenden in eine solche Kasse würde es ihnen möglich, die dafür er forderlichen Aufwendungen auf eine größere Reihe von Jahren zu verteilen und überdies voraussichtlich mit erheblich geringeren Kosten auszukommen. Es sei kaum daran zu zweifeln, daß ein Appell in diesem Sinne an die Prinzipalität guten Erfolg haben würde. Zur Beschaffung eines Grundstockes wurde auch die Ver anstaltung einer Lotterie in Anregung gebracht, und das betreffende Mitglied glaubte, daß (soweit kein gesetzliches Hindernis entgegenstände) der gesamte Buchhandel gewiß gern den Verkauf der Lose in die Hand nehmen und ihnen bei seinen weiten Beziehungen einen großen Absatz sichern würde. — Ferner wurde angeregt, den Anschluß an eine schon be stehende leistungsfähige Versicherungsanstalt ins Auge zu fassen, z. B. an den Magdeburger Privatbeamten-Verein. Im übrigen wurde als selbstverständlich vorausgesetzt, daß wie bei unseren übrigen Kassen, so auch bei dieser Neu gründung eine Sammelperiode, etwa fünf Jahre, dem Beginne ihrer Wirksamkeit vorangehen müsse. Schließlich fand nachstehende Resolution einstimmige Annahme: »Der Kreis Schwaben steht in seiner Kreisversammlung vom 21. Oktober 1901 dem Antrag Sturtzel-Wien sym pathisch gegenüber und ersucht den Vorstand, der Ange legenheit näher treten zu wollen. Als gangbare Wege zur Erreichung des gesteckten Zieles werden folgende in Vorschlag gebracht: 1. Beitragserhöhung; 2. Das System des freiwilligen Einkaufs durch Ueber nahme von Rentenanteilen mit der Modifikation, daß jedes Mitglied verpflichtet ist, mit Abschluß des dreißigsten Lebensjahres mindestens einen Renten anteil zu erwerben. Als Jahr des Beginns der Penstonsauszahlung an nicht invalide Mitglieder ist das fünfundsechzigste Lebensjahr gedacht. Die Kreisversammlung bittet den verehrlichen Verbands vorstand auf Grund obiger Vorschläge um Beschaffung von statistischen bezw. versicherungstechnischen Rechnungsunter lagen für beide Wege.« Von dem Ergebniß der von dem Vorstand erbetenen Be rechnungen wird es nun ja abhängen, ob wir es wirklich wagen dürfen, schon in Bälde an die Ausführung unseres Planes, der geeignet wäre, den Wirkungskreis unseres Ver bandes in segensreicher Weise zu erweitern, zu denken. Hoffen wir, daß sich ein gangbarer Weg findet! Zweifellos würden dem Verbände dadurch zahlreiche neue Mitglieder und Freunde zugeführt werden können, zumal es sich ja um eine Institution handeln würde, deren Jnwirkungtreten weder Krankheit noch Tod des Mitgliedes, sondern die freundlichere Perspektive eines gesegneten Alters zur Voraussetzung hätte. Vielleicht würde die neue Kasse dazu beitragen, die nicht kleine Zahl derjenigen 119l
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